Ein kalkulierter Verfassungsbruch in Deutschland. Zu den geplanten Kürzungen im „Asylbewerberleistungsgesetz“.

Der Religionsphilosophische Salon hält aus vernünftiger Einsicht die Menschenrechte (als sich stetig weiter entwickelnde Rechte) für den Kernbestand humanen Zusammenlebens. Auch wenn selbst demokratische Staaten diese Menschenrechte allzu oft mißachten gilt diese Einsicht. Darum dokumentieren wir gern einen aktuellen Beitrag des weltweit anerkannten Jesuiten-Flüchtlingsdienstes. Bitte beachten Sie nebenbei, dass schon allein der Name “Asylbewerberleistungsgesetz” nicht nur ein furchtbares Wortungetüm ist, sondern vor allem Ausdruck ist für das total bürokratische Denken in den demokratischen Behörden. CM.

Ein Gastbeitrag des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Berlin  Berlin, den 28. November 2016. – Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst JRS (Jesuit Refugee Service) hat in seiner schriftlichen Stellungnahme die geplanten Kürzungen beim Asylbewerberleistungsgesetz kritisiert. Heute appelliert er vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales an die Abgeordneten, den Gesetzesentwurf abzulehnen. Der Entwurf ignoriert unmissverständliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, bricht Völker- und Europarecht. Statt auf sinnlose Schikanen zu setzen, sollte das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft und durch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ersetzt werden. Der Flüchtlingsdienst begrüßt ausdrücklich, dass ein Freibetrag für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Arbeit vorgesehen ist und regt an, diese Regelung auf den Bundesfreiwilligendienst auszudehnen.   Der Entwurf sieht drastische Kürzungen an Leistungen vor, die bereits als Existenzminimum definiert worden sind. Die größtenteils intransparente Berechnung trifft unter anderem Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften. Geht es nach dem Entwurf, würden allein stehende Erwachsene dort künftig nur noch 299 Euro erhalten (statt bisher 351 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; das Sozialgesetzbuch sieht einen Regelbedarf von 404 Euro vor). Das spricht der Lebenssituation der meisten Betroffenen Hohn: Auch wenn sie gezwungenermaßen ihr Schlafzimmer miteinander teilen, bilden sie keine eheähnliche Lebensgemeinschaft, die davon geprägt ist, füreinander einzustehen. „Die faktische ‚Zwangsverpartnerung‘, die der Gesetzentwurf diesen Menschen zumuten will, hat mit einer realistischen Bedarfsermittlung nichts zu tun“, so Stefan Keßler, JRS-Referent für Politik und Recht.„Das ist weder mit verfassungsrechtlichen noch mit völkerrechtlichen Vorgaben des UN-Sozialpakts vereinbar.“   Bereiche, in denen Asylsuchende oft einen Mehrbedarf haben – wie höhere Aufwendungen für Kommunikation, um Kontakte in die Heimat zu halten und neue hier aufzubauen – werden nicht berücksichtigt. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie wird weiterhin ignoriert: Die spezifischen Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Personen – wie sie zum Beispiel Opfer von Folter und Gewalt hinsichtlich medizinischer und therapeutischer Versorgung haben – werden wieder übergangen. „Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativiert werden darf, aber genau das wird hier versucht“, betont Pater Frido Pflüger SJ, Direktor des JRS Deutschland. „Dieser kalkulierte Verfassungsbruch ist eines Rechtsstaats unwürdig und als Abschreckungsversuch sinnlos: Kein Mensch flieht wegen ein paar Euro mehr oder weniger, schon gar nicht auf lebensgefährlichen Wegen. Statt diejenigen, die zu uns flüchten, zu entmündigen und zu schikanieren, sollten wir sie menschenwürdig und respektvoll aufnehmen, damit die Wunden der Flucht heilen können und sie sich ein eigenständiges Leben aufbauen können.“ Die Stellungnahme des JRS finden Sie auf unserer Homepage. Sie ist, zusammen mit den Stellungnahmen anderer Verbände, auch beim Bundestag als PDF verlinkt (externer Link): http://tinyurl.com/h5wh59z

…………. Ein Kommentar vom Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon: “Der kalkulierte Verfassungsbruch steht im Dienst der Regierung CDU und SPD, um sich den Ideologien der AFD anzupassen und diesen “Herrschaften” zu gefallen. Die Debatte, was denn überhaupt noch so ein bißchen christlich ist an den C-Parteien, sollte noch einmal eröffnet werden, gerade im Jahr des Reformationsgedenkens 2017. Unser Vorschlag: Die C Parteien sollten um der Wahrheit willen auf das C von selbst verzichten. Sie sind es nicht mehr. …………………….

Der Jesuit Refugee Service (Jesuiten-Flüchtlingsdienst, JRS) wurde 1980 angesichts der Not vietnamesischer Boat People gegründet und ist heute als internationale Hilfsorganisation in mehr als 50 Ländern aktiv. In Deutschland ist der Jesuiten-Flüchtlingsdienst unter anderem für Asylsuchende, Abschiebungsgefangene und Flüchtlinge im Kirchenasyl tätig und setzt sich für sog. „Geduldete“ und Menschen ohne Aufenthaltsstatus („Papierlose“) ein. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Seelsorge, Rechtshilfe und politische Fürsprache.   Dr. Dorothee Haßkamp Öffentlichkeitsarbeit Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland Jesuit Refugee Service (JRS) Witzlebenstr. 30a D-14057 Berlin Tel.: +49-30-32 60 25 90 Fax: +49-30-32 60 25 92 Spendenkonto: IBAN DE05370601936000401020 BIC: GENO DED1 PAX   dorothee.hasskamp@jesuiten-fluechtlingsdienst.de   www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de www.facebook.com/fluechtlinge