Sittenwidrige Verhältnisse:Die Beziehung von Moral und Gesetz (Recht) muss neu bestimmt werden!

Ein kommentierender Hinweis zu einer philosophisch –ethischen Diskussion

Von Christian Modehn am 15.11.2017

Kann „man“ ohne weiteres einverstanden sein, wenn Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) das Millionengehalt für den AIR BERLIN Manager Thomas Winkelmann nach der Pleite des Unternehmens mit den Worten würdigt: „Man kann den Vertrag mit Herrn Winkelmann moralisch schlecht finden, aber er stammt aus der Zeit vor der Insolvenz“. Ist der Vertrag bei dieser zeitlichen Platzierung deswegen vielleicht sogar moralisch gut, muss man fragen. Ist deswegen alles entschuldigt?

Frau Zypries (SPD) fährt fort: „Ich kann verstehen, dass andere es (d.h. die horrende Höhe des Gehalts nach der Pleite) für problematisch halten, aber juristisch lässt sich dagegen wenig sagen“. So im Tagesspiegel vom 13. 11. 2017 als Zitat von DPA. Aber man kann wenigstens „wenig“ dagegen sagen. Warum macht das die Ministerin nicht? Hat sie Angst vor der Macht der Lobbyisten?

Zur Erinnerung: „Die ZEIT“ berichtete ONLINE am 20. Oktober 2017: „Winkelmanns Grundgehalt in Höhe von 950.000 Euro geht weiter. Und zwar bis zum Vertragsende bis Anfang 2021 – und auch im Falle einer ordentlichen Kündigung. Für das erste Jahr wurde zudem ein Mindestbonus von 400.000 Euro festgesetzt. Die Zahlungsverpflichtungen wurden durch eine so genannte Bankgarantie von bis zu 4,5 Millionen Euro abgesichert – ein branchenüblicher Vertrag zwar, dennoch sind viele darüber empört“. Noch einmal: Das gesetzlich Übliche und Korrekte führt zu – bislang wirkungsloser – Empörung.

Also: Diese horrende Gehalts – Zahlung ist moralisch fragwürdig bis unmoralisch sein, aber vom rechtlichen Standpunkt aus ist sie gesetzlich korrekt. Aber angesichts der Moral eben nicht gerecht!

Das schwierige und immer wieder vermiedene Thema ist aufgemacht: Welche bestimmende Rolle kann humane Moral angesichts ungerecht erscheinender Gesetze haben? Es gibt die Beispiele aus Diktaturen, wie dem Nazi Regime, als Widerstandskämpfer wegen der ungerechten Gesetze aus der Verpflichtung der Moral, d.h. des Gewissens, gehandelt haben. Das war zu Zeiten von Diktaturen. Die Frage ist: Gibt es die Häufung ungerechter Gesetze auch in Demokratien und Staaten, die sich Demokratien nennen?

Heute und schon längere Zeit stehen also einmal mehr, wie so oft, rechtlich korrekte Verträge und Verhältnisse gegen moralische Auffassungen einer breiten Schicht der Bevölkerung und der journalistischen Kritiker. Dass niemand damit rechnet, dass Herr Winkelmann wenigstens auf einen Teil seiner Gehälter, die ihm ohne Arbeitsleistung bis Anfang 2021 gezahlt werden, VERZICHTET, dass er bis jetzt auch selber nicht auf diese Idee kommt und etwa eine Million für Obdachlose spendet, ist Ausdruck für den (un)moralischen Zustand unserer Gesellschaft. Wenn man von Gewissen spricht, ist ja der Gewissensspruch bekanntlich nicht auf Gesetze bezogen, sondern auf moralische universal gültige Auffassungen.

Es macht sich also weltweit, auch in Deutschland, eine Empörung breit zum Beispiel über gesetzlich offenbar korrekte Gehaltszahlungen für bestimmte Super – Manager. Diese Empörung hat ihr Kriterium (!) in einer moralischen (!) Auffassung über das, was Menschen und Manager verdienen dürfen. Damit wird die reflektierte Moral in einer Demokratie auch als Kriterium für ein gesetzlich geordnetes Miteinander verstanden. Diese Moral entspricht dem Geist und dem Buchstaben der Menschenrechte. Denn die Menschenrechte sind zwar in einer rechtlichen Form formuliert, aber sie haben als geistigen Background eine bestimmte universal gültige Auffassung vom Menschen als Menschen. Und dazu gehört auch der soziale Ausgleich: Wenn tausende aus einer Pleite-Firma plötzlich auf der Straße stehen, ist es sittenwidrig, wenn dann Manager dieser Firma Monatsgehälter kassieren, die tausende Familien Unterstützung bieten könnten.

Also, selbst wenn die Gehaltsvereinbarungen mit Herrn Winkelmann gesetzlich in Ordnung sind: Die Frage geht in eine andere Richtung: Unter welchen Bedingungen und mit welchem Ziel werden diese Verträge als rechtlich gültige Verträge überhaupt geschlossen? Wer hat wann Gesetze geschaffen, die diese jedem sittlichen Empfinden widersprechenden Zahlungen, auch im Fall einer Firmenpleite, gesetzlich zusicherten? Da kommen wir sehr tief in der Problematik der demokratischen Gesetzgebung: Und dann wird deutlich: Dort spielen sich Lobby Gruppen die gesetzlichen Bälle zu, die Abgeordneten schaffen Gesetze, die als unmoralisch empfunden werden, weil sie als Abgeordnete selbst den Kreisen zugehören, die eines Tages von den (unmoralischen), aber formal korrekten Gesetzen profitieren. Dieses unwürdige Spiel wird weltweit in den Parlamenten betrieben, man blicke nur mal nach Lateinamerika, etwa aktuell nach Brasilien. Da werden ungerechte Verhältnisse zementiert durch nur formal rechtlich korrekte, aber unmoralische Beschlüsse der Gesetzgebung. Die Wälder im Amazonas würden z.B. noch sehen, wenn so genannte demokratische Politiker dort moralisch und nicht nur formal rechtlich handeln würden. Tausende weiterer Beispiele sind möglich…

Das Empörende ist in meiner Sicht, dass die bestehenden Gesetze, die etwa den Skandal um Herrn Winkelmann zu einem rechtlich korrekten Status machen, dass also diese bestehenden Gesetze der Demokratie faktisch kaum mehr rückgängig gemacht werden, obwohl dies prinzipiell in einer Demokratie wie in Deutschland möglich ist. Das heißt: d.h. die Gesetze werden, so wie die Politik in Deutschland und anderswo läuft, kaum korrigiert werden zugunsten einer an den Menschenrechten orientierten Moral und der entsprechenden Rechtsauffassung. Denn diese sich Privilegien zuspielenden Kreise sitzen nach wie mit absoluter Mehrheit in den Parlamenten, gewählt von den (dummen ?) Bürgern. Dass darüber nicht in der ganzen Breite diskutiert wird, ist eigentlich eine Schande. Man denke daran, dass sich offenbar alle daran gewöhnt haben, wenn Vorstände von DAX Unternehmen das 50 fache verdienen wie ein so genannter normaler Angestellter. Herr Matthias Müller von VW verdient z.B. 9,6 Millionen Euro, ohne offenbar für die jetzt offensichtlichen Schäden durch falsches Management mit seinem privaten Vermögen einzustehen.

Als Thema für weitere Diskussionen müsste an den alten Begriff der „sittenwidrigen Verträge“ erinnert werden. Ich denke noch an den Fall, als einer mir bekannten 75 jährigen Rentnerin von einem gerissenen Versicherungsvertreter ein Sparprogramm mit 15 jähriger Laufzeit aufgeschwatzt wurde. Dieser Vertrag konnte als „sittenwidrig“ gekündigt werden. Der Begriff „sittenwidrig“ ist alles andere als altmodisch, er ist der berechtige Ausdruck für die Empörung, dass in bestimmten Fällen das Maß des menschlich Erträglichen überschritten wird. Gibt es sittenwidriges Verhalten auch im gesellschaftlichen Bereich, etwa bei Zusagen horrender Gehälter? Ich denke: Ja. Ein anderes Beispiel:

Ist das heute per Fernsehen ständig vermittelte Sterbenlassen von Tausenden von hungernden und schwer kranken Menschen etwa in Jemen, im Südsudan, in Zentralafrika usw., ist also dieses weltweite Zusehen beim Krepieren von tausenden Menschen, die als Menschen selbstverständlich genauso wertvoll sind wie die Manager im reichen Westen, ist dieses allgemeine Zusehen des Westens sittenwidrig, unmoralisch, also verwerflich? Ich denke ja. Denn der Westen, diese reichen Länder mit ihren tausenden Milliardären, hätten ja bei gutem Willen die Möglichkeiten, zu helfen, aber bitte nicht durch Spendenaufrufe, sondern durch die Beendigung des Waffenhandels, der sittenwidrig ist vor allem mit Staaten, die selbst ständig Kriege führen, wie Saudi – Arabien etc. Es ist sittenwidrig, dass es in Deutschland und anderen Demokratien Gesetze und entsprechende rechtliche Schlupflöcher gibt, die etwa deutschen Industrien die Waffenproduktion und den Waffenhandel gestatten.

Ist also ein moralisches, d.h. der Menschenwürde entsprechendes Verhalten auch einklagbar? In manchen Fällen ja, man denke etwa daran, dass die unterlassene Hilfeleistung auch vom Gesetz her bestraft wird (§ 323 c, Strafgesetzbuch): Wenn ich jemanden in großer Not nicht helfe, und ich der einzige bin, der Hilfe leisten kann, dann ist mein Nicht – Helfen nicht nur moralisch verwerflich, sondern zu bestrafen.

Vielleicht sollte man das Annehmen horrender Gehaltszahlungen für Manager etc. als gesetzlich verwerfliche Unterlassung von Hilfeleistungen (für die Entlassenen etwa, die vom System arm Gemachten z.B.) deuten und entsprechend bestrafen.

In jedem Fall ist die Empörung und die Wut über die Bevorzugung einiger Herren von ganz oben so groß, dass Abhilfe geschaffen werden sollte, um des sozialen Friedens willen. 2018, so der Tagesspiegel am 15. November 2017, werden 1,2 Millionen Menschen in Deutschland ohne Wohnung sein, wenn die Wohnungspolitik so bleibt, wie sie ist, nämlich ungerecht.

Die Frage nach den gerechten Gesetzen und den sittenwidrigen Gesetzen bzw. Verträgen gehört ins Zentrum öffentlicher Debatten. Weil eben, wie so viele sagen, die Empörung groß ist. Heinrich Böll, dessen 100. Geburtstag wir am 21. Dezember 2017 gedenken, hat einmal gesagt: „Es gibt eine (falsche) Geduld der Armen. Dieses Wort bezieht sich darauf, was die Armen im Laufe der Menschheitsgeschichte alles erduldet haben. Oder sagen wir: über sich haben ergehen lassen, was sie hingenommen haben. Dies ist eine ungeheure Masse von Erduldetem“. (in: Karl – Josef Kuschel, Weil wir uns auf dieser Erde nicht ganz zu Hause fühlen, Piper Verlag 1985, S. 75). Ist die Zeit der Geduld vorbei? Beginnt die Zeit der Empörung, von der Stephane Hessel so viel geschrieben und gesprochen hat? Kann man sich aber Empörung vorstellen, ohne eine ausgeprägte Erfahrung von dem zu haben, was Menschen und Gesellschaften MORALISCH auszeichnet? Die humane, d.h. die Menschenrechts – orientierte Moral ist stärker als die Gesetzgebung. Das ist nicht mehr als eine Hoffnung…

Wer gern eine Kurzfassung will: Wenn die Gesetzgeber und Vertragsmacher bei ihren Texten und Verträgen sich von einem moralisch verantwortlichen Bewusstsein leiten lassen würden, was ja menschlich gesehen prinzipiell möglich ist, und auch die Vertragsnehmer ein moralisches Bewußtsein hätten und nicht jeden Vertrag aus egoistischer Gier unterschreiben würden: Dann gäbe es das genannte Problem nicht, etwa das  der skandalösen Annahme von Millionengehältern ohne tatsächliche Arbeit. Philosophie muss manchmal Utopien formulieren, die nichts anderes sind als die Beschreibung menschenwürdiger Verhältnisse, die alle klein Gemachten kaum noch für möglich halten. Mit den skandalösen Fakten werden sich die Empörten aber niemals abfinden.

Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin