Nur ein konfessionsloser Staat kann Religionsfreiheit garantieren: Erfahrungen in Frankreich.

Die Trennung von Kirchen und Staat: Vor 115 Jahren, am 9. Dezember 1905.
Ein Hinweis von Christian Modehn

1.
Wer Frankreichs Kultur verstehen will, muss wissen, was „laicité“ bedeutet. Dieser Begriff ist zentral, er nennt das Selbstverständnisses der französischen Republik und wird wieder einmal, seit Oktober 2020, von staatlicher Seite und den katholischen Bischöfen diskutiert.
Das Wort laicité ist nur mit Mühe, nur mit Umschreibungen, ins Deutsche zu übersetzen. Deutsche, auch deutsche Journalisten und Wissenschaftler, machen es sich zu einfach und behaupten: Laicité sei nichts anderes als „Laizismus“. Dieser „Laizismus“ ist jedoch bekanntlich die kämpferische Haltung eines atheistisch eingestellten Staates gegenüber den Religionen und Kirchen. Diese Identifizierung von laicité und Laizismus ist im Blick auf Frankreich oberflächlich und falsch. Laicité bedeutet: Ein „a-religiöserStaat“, nicht ein anti-religiöser Staat.
Erst seit 1946 definiert sich Frankreich in seiner Konstitution als eine „République laique“, der Sache nach war die Französische Republik schon seit 1905 „laique“.
2.
Die Französische Republik ist bestimmten Werten, als leitenden Idealen – mindestens theoretisch -, verpflichtet: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit: Diese drei sind philosophisch gesehen geradezu evident für ein humanes Zusammenleben. Man könnte auch sagen, Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit haben beinahe die Aura des Heiligen. Sie sind als ein öffentliches republikanisches Bekenntnis unübersehbar wahrzunehmen an allen Rathäusern, staatlichen Schulen, öffentlichen Bibliotheken und auch auf französischen 1 sowie 2 Euro Münzen.
Hinzukommt, und dies ist genauso wichtig, förmlich als Zusammenfassung dieser drei Maximen, der vierte republikanische Wert, die „laicité“.
Die heutige Verfassung sagt im Artikel 2: „Frankreich ist eine unteilbare,= laique=, eine demokratische und soziale Republik“ . „Die Laizität ist der Eckstein des republikanischen Paktes, sie beruht auf drei untrennbaren Werten: Der Freiheit des Gewissens, der rechtlichen Gleichheit aller geistigen und religiösen Optionen, der Neutralität der politischen Macht ihnen gegenüber“. So formuliert im Jahr 2003 eine hochrangige staatliche Kommission das Wesen der laicité, diese Kommission wurde geleitet von dem hoch geschätzten ehemaligen Minister Bernard Stasi.
Keine bestimmte Religion oder Kirche wird in der französischen Republik als Staatskirche anerkannt, keine bestimmte Religion wird bevorzugt. Der Gedanke ist ausgeschlossen, dass der Staat – wie in Deutschland – Kirchensteuern in Milliardenhöhe jährlich für die Kirchen und im Auftrag der Kirchen einziehen könnte. Die laicité will in dieser Neutralität primär für den gesellschaftlichen Frieden, die Toleranz, in Staat und Gesellschaft sorgen.
3.
Es wird in den kommenden Wochen, ab 2021, ein Gesetzesprojekt debattiert werden, das die laicité aktualisieren soll, „republikanische Grundprinzipien“ sind das Programm. Gedacht ist dabei an eine Art philosophisch – ethischer „Basis-Philosophie“ der Republik. Angestoßen zu diesem Projekt wurden Präsident Macron und seine Regierung durch die jüngsten mörderischen Attacken von Terroristen, die sich selbst mit dem islamischen Glauben in persönliche Verbindung brachten. Diese mörderischen Kreise oder einzelnen Personen werden allgemein „radikale Islamisten“ genannt. Wie stark bei denen der Islam oder der Ungeist des Terrors ausgeprägt ist, wird in dieser Pauschalisierung nicht unterschieden.
Keine Frage: Die Französische Republik und viele ihrer Bürger sehen sich (seit einigen Jahren) durch „islamistische“ Kreise bedroht. Eine Zeit der Pauschalurteile, der Feindbilder, hat wieder begonnen, und schnell ist man bei „DEM“ Islam als dem „Feind“ gelandet. Diese Haltung zeigen rechte und liberale Politiker aus wahltaktischen Gründen, um die rechtsextreme Partei von Marine Le Pen nicht noch stärker werden zu lassen. Bekanntlich war ihr Vater Jean – Marie Le Pen als Gründer und Chef des FN ganz offensichtlich Antisemit. Die Tochter gibt sich hingegen, taktisch raffiniert, eher philosemitisch, um dann um so heftiger ihre Anti-Islam-Politik zu beschwören, die aber letztlich als Anti-Ausländer und Anti-Flüchtlingspolitik gemeint ist. „Les Francais d abord“ also die (weißen) Franzosen zuerst ist das Motto….
Dieser vielfältige Hintergrund spielt nun für das Projekt der Macron – Regierung eine wichtige Rolle, eine Art „republikanischen Grundwertekatalog“ zu schaffen. Die Muslime sollen in dieser Sicht umfassend informiert und gedrängt werden, die Werte der Republik Frankreich in der Praxis anzunehmen und zu leben. Dazu gehört selbstverständlich auch, die umfassend geltende Meinungsfreiheit zu respektieren. Tatsächlich geht es darum, allen Bürgern klar zu machen: Auch wenn Karikaturen als Ausdruck von Meinungsfreiheit oder sogar als Kunst – in der Sicht einiger – Blasphemien darstellen, gibt es einen rechtlichen Rahmen, diese Blasphemie zu respektieren. Mindestens solange, als nicht einzelne, ganz bestimmte konkrete Gläubige, in ihrem Glauben beeinträchtigt werden. Interessanterweise hat sich die katholische Kirchenführung in Frankreich auch für eine Einschränkung der umfassenden Meinungsäußerung ausgesprochen, wenn sie denn als Blasphemie öffentlich wird. Katholiken haben sich dadurch mit den entschiedenen Gegnern umfassend freier Meinungsäußerung im islamischen bzw. vor allem islamistischen Bereich in gewisser Weise verbündet.
4.
Die Integration der muslimischen Bevölkerung in die Französische Republik ist natürlich viel mehr als ein philosophisches oder religionspolitisch – „bildungsmäßiges“ Projekt. Das ist eigentlich den meisten Sozialwissenschaftlern, Politologen und auch etlichen Politikern klar: Dass das „Republikanischwerden“ bzw. „Demokratischwerden“ der muslimisch geprägten Bevölkerung bzw. der muslimischen Franzosen nur gelingen kann, wenn die evidente soziale und kulturelle Ausgrenzung der meisten Muslime in Frankreich aufhört. Das betrifft etwa die sehr oft sehr prekären Wohnverhältnisse in der Banlieue, das betrifft die Degradierung „arabischstämmiger“ Mitbürger bei der Arbeitssuche, den bekannten Rassismus etlicher Polizeibeamter usw.
5.
Bei einem neuen Nachdenken über die Werte der Republik heute kann auch der historische Rückblick nicht fehlen: Wie standen die Religionen zur Republik? Darüber wurde im Jahr 1905 nach jahrzehntelangen Debatten entschieden, als das Gesetz zur Trennung von Kirchen und Staat verabschiedet wurde. Dabei ging es damals dem Staat fast ausschließlich darum, sein Verhältnis zur katholischen Kirche festzulegen. Die protestantischen Kirchen und die Juden waren als die einzigen anderen damals aktiven Religionsgemeinschaften in Frankreich kleine Minderheiten, und vor allem: Sie hatten im Unterschied zu den Katholiken traditionell ein positives Verhältnis zur Republik und deren Werten. Protestanten und Juden hatten unter dem sehr katholischen „ancien régime“ gelitten, die Republik bedeutete für sie eine Befreiung von Verfolgung und Degradierung. Für die Katholiken, ihre Bischöfe, Priester und Mönche war die Sache ganz anders: Sie gehörten zur privilegierten Staatskirche. Nur die Armen, in den Dörfern, litten unter der Gier der Mönche und Bischöfe. Die so genannte „Entchristlichung“ in vielen Regionen Zentral-Frankreichs, in Burgund, im Limousin etc. hat in kirchlichen Missständen ihre Ursachen…D.h. die Kirche selbst ist also mit – verantwortlich für die offenbar unumkehrbare „Entchristlichung“ weiter Regionen in Frankreich. Was immer „Entchristlichung“ in der Soziologensprache auch im einzelnen bedeuten mag…
1905, dem Jahr der Gesetzgebung zur Trennung von Kirchen und Staat, waren mehr als 90 % der Bevölkerung katholisch getauft, aber nicht alle waren „praktizierend“. Wer kirchlich gebunden war, klammerte sich, politisch, auch zu Beginn des 20. Jahrhunderts, an die Ideen der Monarchie. Schließlich hatten sie im „Zweiten Empire“ unter Louis Napoléon Bonaparte aufgrund vieler Privilegien eine kirchlich – klerikale Blütezeit erlebt, deutlichster Ausdruck dafür waren die vielen Neugründungen von Ordensgemeinschaften und Klöstern. Die meisten Katholiken waren um 1900 zudem mehrheitlich Antisemiten, wie die Ereignisse rund um die Dreyfus – Affäre beweisen. Die katholische Tageszeitung „La Croix“ (aus dem Verlagshaus mit dem hübschen Titel „La Bonne Presse“) war damals ein heftiges antisemitisches Hetzblatt. Das geben die Verleger, die französischen Augustiner, heute ganz offen zu. Denn die Katholiken identifizierten ja durchaus treffend Republik mit der Verteidigung der Menschenrechte. Und gerade diese galten den Katholiken als negativer, „abscheulicher“ Ausdruck des „Wahnsinns“ der Französischen Revolution.
In dieser antirepublikanischen Haltung wurden die Katholiken leidenschaftlich befeuert von den damaligen explizit und stolz sich reaktionär gebenden Päpsten, allen voran Gregor XVI. und Pius IX.
6.
Es ist also durchaus evident, wenn die Republikaner damals die katholische Kirche als Feind der Demokratie erkannten und diese feindliche Kraft politisch möglichst einschränken wollten. Der Katholizismus erschien den Republikanern schlicht und einfach als eine Bedrohung für das Zusammenleben und die Entwicklung fortschrittlicher Konzepte, etwa im Schulwesen, im Sinne einer Schulpflicht für alle…Heute tun manche katholischen Kommentatoren noch so, als seien die französischen Republikaner und nur sie allein, weil antiklerikal und angeblich auch atheistisch, diese üblen Bösewichte gewesen, nur sie wollten dem frommen Volk den Glauben nehmen.Die extremen Schattenseiten der Kirche werden dabei übersehen! Radikale Positionen unter den Republikanern hat es am Ende des 19.Jahrhunderts tatsächlich gegeben. Man denke an den angesehenen Wissenschaftler (Physiologen) und radikal antiklerikalen Politiker Paul Bert und an Emile Combes oder die damals breite Bewegung der „Freidenker“. Aber diese antikirchlichen Positionen haben sich sogar nach den Gesetzen von 1905 nicht durchgesetzt. Man denke nur an die Beiträge des Politikers Aristide Briand: Sein berühmter und gültiger Ausspruch ist: „Der Staat ist nicht antireligiös, er ist a-religiös“. Oder früher noch an den katholischen Philosophen und Sozialisten Jean Jaurès.
7.
Geblieben aber ist bis heute der immer wieder besprochene Eindruck, es gebe noch „zwei Frankreich“. Von einem „guerre des deux France“, einem „Krieg der zwei Frankreich“, spricht etwa der bekannte Forscher der laicité und bekennende Protestant Prof. Jean Baubérot. Es gibt also auch heute noch die republikanisch und entschieden demokratischen gesinnten Franzosen als die überwiegende Mehrheit. Und noch einige, z.T. finanziell starke Kreise, die antirepublikanisch und/oder monarchistisch gesinnt sind, zu denen u.a. auch die Anhänger des katholischen Traditionalismus zählen, der in frommer Treue zu dem erzreaktionären Erzbischof Marcel Lefèbvre immer noch eine starke Bedeutung hat.
Freilich gibt es auch „noch nicht ganz traditionalistische“, aber extrem konservative Kreise, die politisch gegen die Republik mobilisieren, etwa im Fall der „Ehe für alle“ Massen-Demonstrationen organisieren oder gegen die Gesetzgebung zugunsten des gesetzlich geregelten Schwangerschaftsabbruchs protestierten. In diesen Kreisen wurde auch eine „Christlich-demokratische Partei“ gegründet. Und etliche große Klöster, vor allem auch einige bekannte extrem konservative Bischöfe wie Dominique Rey von Fréjus-Toulon oder Marc Aillet von Bayonne, sind nicht gerade dafür bekannt, die französische Republik als eine „laique Republik“ zu unterstützen, um es milde zu sagen. Der französische Katholizismus hat sich immer einen stark konservativen, sehr päpstlichen „heißen“ Kern bewahrt, wenn er auch dialektisch auf der anderen Seite einige hoch interessante eher linke Projekte kannte, wie etwa die Arbeiterpriester oder „Basisgemeinden“, beide sind aber inzwischen fast untergegangen oder „untergegangen worden“ wegen autoritärer bischöflicher Zurückweisung. Dass der einzige wirklich theologisch progressive Bischof, Jacques Gaillot, 1994 abgesetzt wurde, kann hier nur erwähnt werden, an anderer Stelle habe ich über Bischof Jacques Gaillots Degradierung durch Papst Johannes Paul II. und die anderen Bischöfe berichtet.
Nebenbei: Im Pétain Regime unter der deutschen Besatzung siegte noch einmal das antidemokratische und katholisch-reaktionäre Frankreich.
8.
Das Gesetz der Trennung von Kirche und Staat aus dem Jahr 1905 ist also der Startpunkt einer Entwicklung der laicité, die sich dann im Laufe der Jahre immer weiter neu definierte und entwickelte. Und dies wird leider von den heutigen Kritikern der französischen laicité bewusst oder unbewusst übersehen: Im Laufe der Jahre hat die katholische Kirche viele gesetzliche Zusagen erkämpft und auch erhalten, durch die das kirchliche Leben in der Gesellschaft weiter ausgebaut werden konnte. Man könnte also sagen: Bisher hat die katholische Kirche Frankreichs seit 1905, zumal von den Päpsten dann unterstützt und vom Konkordat von 1921 abgesichert, rein rechtlich betrachtet eher eine positive Entwicklung genommen.
Voller Hochachtung sahen die national gesinnten Franzosen auf den Beitrag der Kleriker im Ersten Weltkrieg: Sehr viele Priester und Ordensleute kämpften an der Front (gegen die ebenfalls christlichen Deutschen). 4. 800 Kleriker (!) und 378 Nonnen haben „fürs Vaterland“ ihr Leben gelassen ( https://fr.geneawiki.com/index.php/Guerre_1914-1918_~_Le_Clerg%C3%A9_et_les_Congr%C3%A9gations_dans_la_Grande_Guerre#Statistiques). So viel nationaler Opfergeist gefiel dann selbst den eingefleischten Antiklerikalen…und führte zu einer gewissen Hochätzung der Kirche.
9.
Die Beispiele für die Entwickl ung der laicité sind sehr zahlreich, nur einige werden hier genannt: Katholische Privatschulen entwickelten sich seit 1960 rasant, auch dank der Zuschüsse vom Staat und der vor allem von wohlhabenden Familien unterstützten Schulen. Sie sehen auch heute in den katholischen Privat – Schulen mit SchplerInnen nur „aus gutem Hause“ eine Form der Behütung der Kinder vor den Problemen der Gesellschaft.
Heute besuchen etwa 2 Millionen Schülerinnen und Schüler katholische Privatschulen in Frankreich. Es gibt zudem 5 katholische (ziemlich teure) Privatuniversitäten. Ein gutes Beispiel für eine die Gleichberechtigung der Religionen fördernde laicité ist die Gestaltung religiöser Sendungen im staatlichen 2. Fernseh – Programm: Da beginnt das religiöse Programm an jedem Sonntag morgen um 8.45 mit einer Sendung der Buddhisten Frankreichs, danach folgen die orientalischen Christen, dann die Muslime, die Juden und die Protestanten sowie mit der längsten Sendezeit die Katholiken, die immer um 11 Uhr eine Messe life übertragen. Diese Programme werden in eigener Verantwortung der Religionsgemeinschaften realisiert. Darüber hinaus gibt es von Fall zu Fall auch objektive, aus journalistischer, unabhängiger Sicht realisierte Beiträge zum Zustand der Religionen. Auch das Kulturradio „France Culture“ hat sein eigenes religiöses Programm am Sonntagmorgen, sogar die Freidenker, die Freimaurer und die Gemeinschaft der Rationalisten haben da ihr Programm, das sie selbständig gestalten. Die Militärseelsorge müsste erwähnt werden mit 147 katholischen Geistlichen in einem eigenen Bistum, auch die anderen Religionen, auch die Muslime, habe ihre Militärseelsorger. Die heute recht lesenswerte und aufgeschlossene katholische Tageszeitung „La Croix“ (der Atheist Alfred Grosser war Jahre lang ein Kommentator dort) mit einer Auflage von ca. 100.000 Exemplaren erhält – wie andere Tageszeitungen auch – Unterstützung vom Staat, zur Zeit etwa 4, 4 Millionen Euro pro Jahr.
10.
Problematisch empfinden es viele, dass in den staatlichen Schulen kein Religionsunterricht erteilt wird. Der Staat versucht seit Jahren, überkonfessionelle Religionskunde anzubieten, über die „religiösen Tatsachen“, wie es heißt. Aber es fehlt noch an qualifizierten Lehrern. So erreicht dieses Angebot bisher nur eine Minderheit. Die katholische Kirche hat als eine Art ergänzenden Unterricht den konfessionellen Religionsunterricht am Nachmittag in den Gemeindehäusern eingerichtet, aber angesichts der zunehmenden Belastungen in den Schulen nehmen nur wenige Schüler dieses Angebot wahr.
11.
An üppige Gehälter, wie sie die Bischöfe in Deutschland erhalten, können französische Bischöfe freilich nicht denken: Bischöfe wie alle Priester erhalten – aufgrund von Spenden der Gläubigen – ein Gehalt, das dem offiziellen Mindestlohn entspricht, also etwa 1.500 Euro monatlich. Das ist auch das Gehalt des Pariser Erzbischofs. Zum Vergleich: Die Erzbischöfe von Köln oder München haben ein Gehalt von mehr als 10.000 Euro monatlich. Viele französische Priester sagen, dass sie mit dieser finanziellen Ausstattung zufrieden sind.
12.
Die katholische Kirche aber deutet die Republik manchmal doch noch als „übelwollend“ der Kirche gegenüber. So zeigt die Kirche oft noch ihr kämpferisches Gesicht.
Aktuell (im November 2020) gibt es wieder Konflikte zwischen der katholischen Kirche und dem Staat. Bei den aktuellen Auseinandersetzungen um die Einschränkungen wegen „Corona“ protestieren die Bischöfe gegen die Bestimmungen des Staates, in Zeiten des lock down nur 30 Teilnehmer an den Messen zuzulassen. Man braucht nicht viel Phantasie, dass sich auch in dieser Frage die Kirchenführung gegenüber dem Staat durchsetzt, zumal Papst Franziskus explizit auch die laicité kritisiert hat! Der Drang, die Gesellschaft und den Staat „moralisch“ zu beherrschen, ist in der Kirche immer noch lebendig.
Tatsächlich hat sich also der „conseil d Etat“, der Staatsrat, also eine Art oberstes Verwaltungsgericht, Ende November zugunsten der bischöflichen Forderungen ausgesprochen und die Regierung aufgefordert, viel mehr als nur 30 Personen in den Messen zuzulassen. Der Staatsrat hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese großzügige Haltung des Staates der Kirche gegenüber (und sicher dann im Gefolge auch allen anderen Religionen gegenüber) nicht verglichen werden kann mit Teilnahmebeschränkungen in Kinos, Theater usw. Ob dadurch die Beziehungen zwischen Kirche und Kultur zum Guten befördert werden, ist die Frage.
In Versailles jedenfalls, einem der Zentren des konservativen Katholizismus, fanden dann auch Ende November viele Messen statt mit mehr als hundert Teilnehmern, freilich, so wird betont, unter Beachtung der Hygiene – Regeln. Dass im Osten Frankreichs (Mulhouse) die ersten großen Corona-Ausbrüche nach Massen – Gottesdiensten evangelikaler Charismatiker stattfanden, scheint vergessen zu sein.
Alles Jammern katholischer Kreise, auch außerhalb Frankreichs, über die Schwäche der Kirche in der laicité in Frankreich ist in meiner Sicht also verlogen. Dass immer weniger Franzosen sich heute (etwa 50 Prozent, darunter die meisten ältere Leute) zum Katholizismus bekennen, hängt mit der dogmatischen Unbeweglichkeit der Kirchenführung zusammen. Eine Kirche, die nur zölibatäre Männer als Leiter von Eucharistiefeiern gelten lässt, gräbt sich förmlich ihr eigene Grab: Der Klerus in Frankreich ist im Greisenalter, und viele der wenigen Jüngeren Priester sind theologisch nicht gerade die muntersten. Es gibt Bistümer, wie Sens – Auxerre, wo nur noch 14 Priester laut offizieller Statistik, „jünger als 75 Jahre“ sind. Und diese „Jüngeren“ stammen meist aus Polen oder Afrika…
13.
Noch einmal: Die Sache war ab 1905 klar: Frankreich ist kein konfessionell geprägter Staat mehr. Keine Konfession ist Staatsreligion, wie einst im ancien régime. Die Republik ist religiös und weltanschaulich neutral, und gerade dadurch ermöglicht sie es, den verschiedenen Religionen in einem toleranten Miteinander in der Gesellschaft zu leben. Die französische Republik spricht von Gott, weil sie als Republik schlicht und einfach nichts von Gott wissen kann. Die Republik ist also wirklich gott-los, aber diese Haltung ermöglicht gerade den unterschiedlichen Religionen mit ihrem unterschiedlichem Gottes-Begriff ein Leben in Freiheit. Der gottlose Staat ist kein atheistischer Staat, wie es etwa die Sowjetunion unter Stalin war, die Französische Republik sieht in ihrer eigenen Gott-losigkeit gerade die Ermöglichung des pluralen religiösen Lebens. Wie ein Staat aussieht, der selbst einem konfessionell bestimmten Gott verpflichtet ist, sah man etwa in der verbrecherischen Diktatur des katholischen Staatschefs Franco oder des ultra – brutalen katholischen Diktators Trujillo in der Dominikanischen Republik oder in der Gegenwart etwa in Saudi-Arabien usw. Man möchte also mit vielen Theologen sagen: Gott sein Dank ist die Französische Republik gott – los, aber nicht atheistisch, um es noch mal zu sagen!
Und, nebenbei, wenn sich das Grundgesetz der Bunderepublik Deutschland in seiner Präambel auf „Gott“ bezieht, so ist damit bekanntlich nicht der trinitarische Gott der christlichen Dogmen und Kirchen gemeint. Sondern das Wort Gott wird hier als eine Art transzendentes Symbol verwendet, um den Menschen einzuschärfen: Es gibt eine Begrenztheit staatlicher und damit menschlicher Gewalt! Der Staat und seine Gesetze sind nichts Absolutes. Der Staat darf niemals sich selbst zu etwas Göttlichem erheben und erklären! (siehe dazu die wichtigen Ausführungen des Rechtsphilosophen Horst Dreier in seinem Buch „Staat ohne Gott“, München, 2018, S. 183 f.)
14.
Mit dem Islam tut sich der Staat seit Jahren schwer. Die Republik, der eigentlich nicht in die inneren Angelegenheiten irgendeiner Religionsgemeinschaft eingreifen darf, hat immerhin vor einigen Jahren schon selbst die Initiative ergriffen, die verschiedenen muslimischen Vereine unter einem gemeinsamen Dach zu vereinen. Diese Form staatlicher aktiver Religionspolitik diente dem Zweck, eine zentrale islamische Organisation als Ansprechpartner zu schaffen. Die verschiedenen Vereine der Muslime waren dazu nicht in der Lage. Genaue Zahlen über Muslime in Frankreich liegen nicht vor. Religionsstatistiken zu führen, verbietet das Gesetz der Trennung von Kirchen und Staat. Man schätzt, dass sich etwa 5 Millionen Menschen zum Islam bekennen. Sie werden von ca. 1.200 Imamen betreut, die meist aus arabischen Ländern stammen, ihnen stehen insgesamt 2.000 Gebetshäuser zur Verfügung, manchmal gibt es in größeren Städten ansehnliche repräsentative Moscheen, deren Bau seitens der übrigen Bevölkerung immer hoch umstritten war. Oder es sind meist nur schlichte Säle und einfache Räumlichkeiten. Die neuen Prinzipien der Republik, über die man im Februar 2021 diskutieren will, sollen dafür sorgen, dass Muslime besser gebildet werden, von Imamen, die alle in Frankreich ausgebildet werden, und in Moscheen predigen, die nicht von arabischen Regimen finanziert werden usw. Vor allem gilt es, den rechtlichen Status der islamischen Gemeinden zu verändern: Der Status soll, wie bei den Kirchen, als „association cultuelle“ nach den Gesetzen von 1905 gestaltet sein.
15.
Tatsache also ist, dass Staatspräsident Macron fest entschlossen ist, die muslimischen Vereine stärker zu kontrollieren, Aufrufe zu Hass und Terrror sollen schnell stärker bestraft werden… ein islamistischer Verein mit dem Titel „Barakacity“ wurde bereits aufgelöst.
Es darf aber bezweifelt werden, ob diese Maßnahmen der Politik allein hilfreich sind, „den Islam“ in die französische Republik stärker zu integrieren, um dann sozusagen einen französischen Islam zu schaffen, von dem durchaus auch einige liberale Imame in Frankreich sprechen…
Wenig hilfreich ist die unterschwellig auch in staatlichen Behörden spürbare Meinung: Der Islam und damit die Muslime seien im allgemeinen verdächtig, sie seien eher als andere polizeilich zu überprüfen, sie seien also a priori keine zuverlässigen Menschen. Solch eine Politik hinterlässt tiefe Verletzungen bei den Menschen. Die zerrissene Gesellschaft wird auf diese Weise nicht geheilt. Die Französische Republik hat große demokratische Ideale. Sie werden leider nicht für alle Bewohner und Mitbürger (denn sehr viele Muslime sind französische Staatsbürger!) angewendet. Die Krise westlicher Demokratien wird nur überwunden werden können, wenn die leitenden Prinzipien dieser Demokratien wirklich praktisch gelebt werden. Gerade im Blick auf die Schwachen, die Armgemachten, die Flüchtlinge, die Frauen usw. müssen Politiker darauf verzichten, bloß Sprüche zu machen oder an ihre nächste „Wiederwahl“ zu denken. Laicité ist eigentlich ein Bekenntnis. Und ein Bekenntnis hat nur Sinn, wenn es gelebt wird … auch von den Politikern und Bürokraten.

Copyright: Christian Modehn. www.religionsphilosophischer-salon.de

Lässt sich Gott beleidigen? Über die Blasphemie und die Gotteslästerung

Lässt sich Gott beleidigen?
Sinn und Unsinn der Blasphemie
Von Christian Modehn. Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht am 5. Juli 2013, aus aktuellem Anlass noch einmal am 8. Januar 2015

Ein aktuelles Vorwort: Ein zentrales Motiv für die Ermordung der Journalisten und Künstler der Zeitschrift “Charlie Hebdo” am 7.1. 2015 war die totale, die tötende Ablehnung von öffentlicher Religionskritik und damit auch von “Gotteslästerung”.

Für mehr Klarheit und Unterscheidungskraft, also für “vernünftiges, aufgeklärtes Denken,  wollte ein Radio-Beitrag sorgen, der am 9. Juni 2013 auf NDR Kultur in der Reihe “Glaubenssachen” gesendet wurde.

…………..

In zahllosen Gebeten und Gesängen rühmen Juden, Christen und Muslime ihren lieben und gerechten Gott. Sie verneigen sich vor dem Ewigen und Barmherzigen, dem Himmelsherrn und Vater. In grenzenloser Begeisterung werden alle nur denkbaren ehrenvollen Titel Gott zugesprochen. „99 Namen“ erwähnen muslimische Gelehrte, wenn sie Allah bezeichnen. Eigentlich könnte es unzählige Namen für Gott geben, so wunderbar ist sein Wesen.
Doch wehe, wenn Menschen die Lobeshymnen nicht anstimmen können, weil sie zu zweifeln beginnen, wie denn ein gerechter Gott gleichzeitig auch barmherzig sein kann. Oder warum ein liebender Gott – Vater sich auch als strenger Richter zeigt. Menschen werden wütend, wenn sie sich von dem Allmächtigen verlassen fühlen und nur das abweisende Schweigen des Ewigen spüren. Seit den ersten Tagen der Christenheit lästern auch Gläubige über Gott. Viele wagen es, ihn öffentlich zu verfluchen.
Wer seine Wut über Gott äußert, will alle Scheinheiligkeit vermeiden und nicht in stummer Wut ersticken. Vielleicht hofft er sogar, andere zum Nachdenken zu bringen: Ist Glaube nur eine Form von Sicherheit, lautet die Frage religionskritischer Literaten und Künstler. Der fast nackte Christus am Kreuz war im Mittelalter ein Schock für fromme Seelen, sie liebten den prächtigen Christus als thronenden König. Als Gotteslästerung wurde auch ein Gemälde aus dem 20. Jahrhundert empfunden, das die Gottesmutter Maria zeigt, wie sie ihren Sohn Jesus verdrischt.
„Achtung Gotteslästerung“ rufen empört die Frommen, wenn sie meinen, ihre fest gefügte Welt gerate ins Wanken. Und weil religiöse Menschen bis vor wenigen Jahren noch in Europa die Mehrheit bildeten, durften es sich die Herrscher mit ihnen nicht verderben. Blasphemie galt darum als Straftat. Dabei wurde der Begriff Gotteslästerung von Anfang an sehr weit gefasst: „Einfache“ Christen aus dem Volk galten genauso wie gebildete Theologen als Blasphemiker, wenn sie von der offiziellen Kirchenlehre abwichen. Wer an den orthodoxen Lehren rüttelte, beanspruchte auch, Gottes Wesen neu beschreiben zu können. So könnte eine Vielfalt der Gottesbilder entstehen; das aber störte die alles bestimmende Religion der Mehrheit.
Die Kirchen wehren sich seit Anbeginn gegen die Gotteslästerer. Schon der Kirchenvater Augustinus ließ sich im 4. Jahrhundert von der Überzeugung leiten: Wer Gott beleidigt, sollte mit Gewalt zum Schweigen gebracht werden. Seit dem frühen Mittelalter bezeichnen Kirchenführer die Blasphemie als eine der schwersten Sünden. Sie erfanden den Begriff der „Zungen – Sünde“: Die bösen und spitzen Worte der Gotteslästerer wurden als Folter – Werkzeuge gedeutet, mit denen Christus erneut ans Kreuz genagelt wird. Bischöfe und Päpste erfanden eine ganze Liste von Strafen, berichtet der Theologe Jean – Pierre Wils in seiner Studie mit dem Titel „Gotteslästerung“:

„Für Zungensünder wurde öffentliches Bußestehen, Fastengebote und Wohltätigkeit als Strafe gefordert. Bei Verweigerung der Strafe kam es zur Aufhebung der Kirchenmitgliedschaft und zur Ablehnung einer kirchlichen Beerdigung im Todesfall“.
Brachten diese eher sanften „Maßnahmen“ nicht die gewünschte Sinnesänderung, wurde rabiat zugegriffen: Den Gotteslästern wurde von den staatlichen Behörden das verfluchte Organ beschädigt. In aller Öffentlichkeit wurde die Zunge verstümmelt, so dass die Lästerer für immer mundtot waren. Berühmt ist der Fall des Chevalier de la Barre. Ihm wurde das laute Singen angeblich antireligiöser Lieder in der Öffentlichkeit zur Last gelegt sowie die Lektüre des religionskritischen Wörterbuches von Voltaire: Schon diese Taten reichten aus, dass der Chevalier im Jahr 1766 der Blasphemie für schuldig befunden wurde: Der Henker schnitt ihm zuerst die Zunge heraus, bevor er ihn mit dem Beil tötete”.
Keineswegs galt nur in katholischen Ländern die Blasphemie als schwere Sünde. Der Reformator Martin Luther sprach immer wieder davon; er hielt schon die bloße Existenz des machtvollen und damals korrupten Papsttums für die übelste Gotteslästerung. Der Reformator Johannes Calvin sah in der Ablehnung der Heiligen Dreifaltigkeit eine so unverschämte Blasphemie, dass er den Theologen Michel Servet in Genf auf dem Scheiterhaufen hinrichten ließ. Der aus Spanien stammende Gelehrte konnte die offizielle Lehre von der einen Gottheit in drei Personen nicht akzeptieren.
Wer vom Glauben der Mehrheit abweicht, gefährdet als Häretiker die öffentliche Ordnung. Nur der eine und einzige Gott in der einen wahren Kirche kann das Reich zusammenhalten. Davon sind autokratische und absolutistische Systeme bis heute überzeugt.
In Moskau wurden am 17. August 2012 drei junge Frauen zu zwei Jahren Straflager verurteilt. Sie hatten als Künstlerinnen der russischen Punk – Rockband Pussy Riot angeblich religionskritische Lieder in der prachtvollen „Christ – Erlöser –Kathedrale“ vorgetragen und dabei die enge Zusammenarbeit des Putin Regimes mit der russisch – orthodoxen Kirchenführung angeklagt. Deren oberster Führer, Patriarch Kyrill I., nannte die provozierende Aktion der feministischen Künstlerinnen sofort eine Gotteslästerung. Ohne auch nur den Versuch zu machen, mit den wütenden Künstlerinnen ins Gespräch zu kommen, bediente sich die Kirche des starken Arms des Staates: So kam es wie in einem Schauprozess zur Verurteilung der angeblichen Gotteslästerinnen. Dabei hatten sie sich positiv über das Christentum ausgesprochen, als sie betonten: Im Sinne Jesu ist die ständige Suche nach der Wahrheit verpflichtend.
Russland steht in seinem Kampf gegen die Blasphemie heute keineswegs allein da. Die Pariser Zeitschrift „Le Monde des Religions“ hat Ende November 2012 berichtet, dass fast die Hälfte aller Staaten Gotteslästerung und öffentliche Herabsetzung des Religionen bestraft. Vor allem in den Ländern Nordafrikas und des Mittleren Ostens ist das heute übliche Praxis. In muslimisch geprägten Staaten ist Gotteslästerung vor allem die Schändung des Korans sowie die Schmähung des Propheten Mohammed; wer dessen Gesicht künstlerisch darstellt, handelt ebenfalls blasphemisch.
Nur eine kritische Interpretation der religiösen Texte kann aus dieser Enge religiös – fundamentalistischen Denkens befreien. Aber auch in Europa hat sich erst vor dreihundert Jahren die Überzeugung durchgesetzt: Viele uralte Weisungen und Gebote der jüdisch – christlichen Überlieferung dürfen nicht wortwörtlich verstanden werden. Sie sind keine ewig gültigen Beschreibungen von Tatsachen, die heute noch unmittelbar gelten können. Kein gebildeter Gläubiger und kein aufrechter Demokrat kann den Vers aus dem alttestamentlichen Buch Leviticus heute noch wörtlich befolgen, der da heißt:

„Wer Gottes Namen lästert, der soll des Todes sterben. Die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer: Wer den Namen Gottes lästert, soll sterben“.

Von diesen Weisungen sollten sich die jüdischen Priester vor 2.500 Jahren motivieren lassen, für die damals bedrohte jüdische Religion einzutreten. Diese Worte stammen aus einer Epoche, als der jüdische Glaube noch seine Identität suchte. Universale Geltung im wörtlichen Sinn können diese Worte heute nicht mehr haben.
Viele Christen haben sich inzwischen von alten Vorstellungen befreit: Bis vor 200 Jahren galt noch die Überzeugung: Wer Gott – Vater, den himmlischen Herrn, beleidigt, weckt in ihm nur den Wunsch nach Rache und Strafe. Denn, so glaube man, dieser Himmelsherr ist eine Person, zwar verschieden von menschlichen Personen, aber eben doch eben ein freies Wesen und voller Stolz. Und dieser personale Gott legt allen Wert auf den Respekt vor seiner Würde und Ehre. Von den Lästerern empört, sende Gott als Strafe schlimmstes Unheil in die Welt, Hungersnot, Pest, Erdbeben. Wollen die Menschen heil und glücklich leben, müssen sie also die Gotteslästerer bestrafen. Deswegen stellten sie bis ins 19. Jahrhundert Blasphemie unter Strafe. Noch 1851 wurde in Preußen Gotteslästerung als Verbrechen definiert.
Es waren Theologen und Philosophen, die gegen die Blasphemie Gesetze opponierten; aber erst Mitte des 20. Jahrhunderts hatte sich in Europa die Überzeugung durchgesetzt, dass Gott ausschließlich eine geistige, eine metaphysische Wirklichkeit für den Glaubenden sei. Gott kann als solcher niemals ein reales Rechtssubjekt sein, er kann gar nicht wie ein Kläger betrachtet werden. Das hat weit- reichende Konsequenzen: Hungersnot und Pest haben ihre Ursache nicht mehr in Gottes Zorn, sondern in weltlichen, irdischen Zusammenhängen.
Religiöse Menschen können Gott als den ganz anderen, den Unendlichen gelten lassen. Sie werden ihn nicht mit albern erscheinenden Argumenten in einen irdischen Rechtsstreit ziehen. So erhält auch das zweite der Zehn Gebote einen tieferen Sinn; es heißt in der Überlieferung:

„Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes nicht unnütz gebrauchen“.

Wer den Namen Gottes „unnütz“ gebraucht, macht Gott zu einem berechenbaren Ding unter anderen, und ein solches Verhalten stört die authentische Gottesbeziehung des Menschen. Dieser Mensch bleibt in der irdischen Welt befangen und ahnt nichts von Gottes unendlicher Größe. Genau darauf zielt das alte überlieferte Gebot, das sich eher mythologisch – bildlicher Sprache bedient:

„Denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht“.

Die hier erwähnte „Strafe Gottes“ muss wieder in menschliche Verhältnisse übersetzt werden: Wer den Namen Gottes missbraucht, schädigt sich selbst. Er sieht nicht, dass ehrenvolles Verhalten Gott gegenüber alles andere ist als Lobpreis und Jubel. Wer Gott die Ehre gibt, seinen Namen recht gebraucht, so lehrt die Bibel, bemüht sich, gerecht zu leben und die Gerechtigkeit zu fördern. Wer Gottes Namen tatsächlich ehren will, hat Teil der Gemeinschaft von Menschen, die sich um eine gerechtere Welt bemühen. Darin kann der Sinn des Lebens entdeckt werden. Die Bibelwissenschaftler Hermann Strack und Paul Billerbeck haben schon 1920 geschrieben:

„Die Heiligung des Namens Gottes besteht im praktischen Gehorsam gegenüber Gottes Willen“.

Darum gilt heute die theologische Erkenntnis: Wer die Grundlage einer gerechten Ordnung zerstört, der lästert Gott. Blasphemie hat also sehr viel mit Verachtung der Menschenrechte zu tun. Gotteslästerung heute sind Sklaverei, Frauenhandel, Unterdrückung der Armen, Verfolgung von Minderheiten.

Auch aus politischen Gründen wird Gotteslästerung als Straftat heute zurückgewiesen: Denn längst hat sich die religiöse Vielfalt in den meisten Staaten durchgesetzt. Wie könnte etwa in West – Europa der Gott einer bestimmten Religion vor Blasphemie geschützt werden, die Überzeugung der Atheisten aber nicht? Ungläubige sind froh, wenn Gott kritisiert wird, Fundamentalisten werden heftig erzürnt. Der Staat müsste sich also theologische Kompetenz anmaßen, wenn er in solchen Konflikten entscheiden soll, ob nur Allah beleidigt wurde, nicht aber auch der Vater – Gott der Christen und auch nicht die Götter Vishnu und Krishna der hier lebenden Hindus.

Unter dem Einsatz menschlicher Gesetze kann Gott gar nicht vor Beleidigungen bewahrt werden: Denn es gibt, schlicht und einfach, gar nicht mehr den einen und einzigen Gott in Europa. Das haben selbst ultra konservative Calvinisten in Holland eingesehen: Bisher konnten sie durchsetzen, dass der Gotteslästerung – Paragraph in dem liberalen Land Bestand hat. Nun soll Blasphemie aus dem niederländischen Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Als man in der Bundesrepublik Deutschland Ende der neunzehnhundert sechziger Jahre die Reform des Strafgesetzbuches einleitete, wurde auch der Blasphemie -Paragraph 166 neu formuliert. Das Reichsstrafgesetzbuch hatte zuvor die Gotteslästerung noch unter Strafe gestellt sowie das Beschimpfen der christlichen Kirchen als Institutionen. Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland ist von der Beleidigung Gottes keine Rede mehr: Hingegen ist das Beschimpfen und Beleidigen religiöser Menschen strafbar, und zwar immer dann, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört wird.
Die Vielfalt freier Meinungsäußerungen muss sich in der Weise gestalten, dass immer der öffentliche Friede gewahrt bleibt. Religiöse Menschen dürfen sich von religionskritischen Äußerungen nicht verletzt fühlen, andererseits müssen auch die Überzeugungen von Skeptikern und Atheisten vor beleidigender Polemik der fundamentalistisch Frommen geschützt werden.
Wenn es aber zu Streit und Konflikt kommt, wird genau abgewogen werden, ob das Grundrecht auf Meinungsfreiheit höher bewertet werden soll als das Grundrecht auf Religionsfreiheit: Denn erst die Meinungsfreiheit begründet und ermöglicht alle weiteren Freiheiten. Autokratische Regime sehen das anders: Sie deuten heute den Schutz ihrer Staatsreligion als Kampf für die Religionsfreiheit. Tatsächlich geht es ihnen aber nur um die eigene Macht. Deswegen unterdrücken sie dabei gleichzeitig Meinungsfreiheit. In einer demokratischen Kultur garantiert erst Meinungsfreiheit die Religionsfreiheit, jeder hat dann das Recht, seinen eigenen Glauben oder seinen eigenen Atheismus zu wählen.
Im Einzelfall wird auch in Europa immer wieder gestritten, ob eine Aussage in der Literatur oder die Arbeit eines Künstlers tatsächlich blasphemisch sind. Als sich ein deutsches Satire – Magazin kürzlich auf den umfassenden Geheimnisverrat im Vatikan bezog und viele verräterische, unkontrollierte Stellen dort andeutete, wurde auch Papst Benedikt XVI. ins Bild gerückt. Sofort meldete sich der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick zu Wort: Er erkannte in dem satirischen Bild Ansätze für eine Gotteslästerung. Er forderte die Anwendung des Paragraphen 166. Im August 2012 sagte Erzbischof Schick:

„Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden“.

Die Sache wurde dann nicht weiter verfolgt, weil ein so tiefes Wutpotential unter den Frommen doch nicht auszumachen war, von Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens gab es keine Spur. Aber konservative katholische Kreise in Deutschland lassen nicht locker: So forderte der katholische Schriftsteller Martin Mosebach grundsätzlich ein Eingreifen des Staates im Falle blasphemischer Äußerungen. Denn, so meinte er, die beleidigten Frommen könnten einmal voller Wut gewalttätig werden. Mosebach betonte:

„Das kann geschehen, wenn eine größere Gruppe von Gläubigen sich durch die Blasphemie in ihren religiösen Überzeugungen so verletzt fühlt, dass ihre Empörung zu einem öffentlichen Problem wird. Es wird das soziale Klima bei uns fördern, wenn Blasphemie wieder gefährlich wird“.

Durchgesetzt hat sich hingegen die Überzeugung: Wenn sich religiöse Menschen durch beleidigende Äußerungen verletzt fühlen, reicht der übliche strafrechtliche Schutz der Personenwürde aus. Eine pluralistische Demokratie ist stark genug, Menschen vor Beleidigungen zu verteidigen. Religiöse Menschen brauchen keine eigenen, nur sie behütenden Gesetze.
Die aktuellen Forderungen, Gotteslästerung auch in Europa wieder zu bestrafen, wurde als eine Form von „Neid – Reaktion“ beschrieben: Viele Muslime, so heißt es in christlichen Kreisen, kämpfen doch bis aufs Blut darum, Gott und seinen Propheten vor jeglicher Religionskritik freizuhalten. Sollten sich nicht Christen von dieser muslimischen Leidenschaft anstecken lassen? Der aus Ägypten stammende Politologe Hamed Abdel – Samat hat in dem Zusammenhang eine feine Unterscheidung formuliert:

„Ein normaler gläubiger Mensch geht davon aus, dass er selbst von Gott beschützt wird. Ein fundamentalistisch gläubiger Mensch meint, dass er als Mensch Gott beschützen will. Aber darin besteht die eigentliche Gotteslästerung, zu glauben: Gott muss von uns Menschen beschützt und verteidigt werden“.

Christliche Theologen sind heute dankbar, dass über Gotteslästerungen debattiert wird, weil man so auf die richtigen Spur kommt zu einem geläuterten Gottesbild, meint der protestantische Theologe Wilhelm Gräb von der Humboldt Universität zu Berlin:

„Die Gotteslästerung ist vor allem eine Form notwendiger Religionskritik! Sie gehört zum Wesen des christlichen Glaubens. Deswegen kann die christliche Religion sich gern den Vorwurf der Gotteslästerung gefallenlassen. Denn in der Religionskritik bemüht sie sich nur um die Unterscheidung zwischen wahrem und falschem Glauben. Ein Gott, dessen so genannte Ehre geschützt werden soll und der nur gehorsame Unterwerfung verlangt, gehört zu Recht gelästert und verspottet. Gotteslästerung als Form der Religionskritik erinnert daran: Unser Vertrauen gilt dem Gott, den kein menschliches Auge je gesehen hat. Er ist das Geheimnis der Welt. Wer das absolute Geheimnis zu einem verfügbaren Gegenstand macht, schafft einen Götzen“.
Darum können christliche Theologen in religionskritischen Arbeiten von Künstlern, Schriftstellern und Filmemachern die Stimmen so genannter Fremdpropheten erkennen: Denn sie suchen sozusagen außerhalb der Glaubenswelt nach dem wahren, dem göttlichen Gott auf manchmal provozierende Weise. Aus diesem Grund ist auch der katholische Bischof Jacques Gaillot für den bis heute umstrittenen Film von Martin Scorsese „Die letzte Versuchung Christi“ öffentlich eingetreten. Der katholische Bischof betonte:

„Die Gläubigen werden in dem Film mit der Frage konfrontiert: Wie menschlich ist Jesus Christus tatsächlich für euch? Kann er auch Erotik erleben? Das ist nichts Gotteslästerliches! Wenn man die Freiheit der Meinungen garantieren will, dann akzeptieren wir doch auch das Recht auf Gotteslästerung. Verdient denn ein Filmemacher den Tod, wenn er einen „unfrommen“ Film dreht? Bewahren wir die Freiheit des kreativen Ausdrucks. Um diese Freiheit zu verteidigen, muss man auch bis zur Gotteslästerung gehen“.

In Zeiten zunehmender Radikalisierung religiöser Gruppen müssen neue Forderungen formuliert werden: Es gilt heute, die liberale und demokratische Öffentlichkeit zu schützen in ihrem friedlichen Miteinander. Es gilt die Attacken religiös motivierter, zerstörerischer Gewalttäter abzuwehren, die so oft angeblich Gotteslästerliches vernichten wollen, tatsächlich aber Feinde der Demokratie sind und der universal geltenden, für alle Menschen bestimmten Menschenrechte. In solchen Situationen braucht man keine neue Interpretation des Blasphemie Paragraphen. Was wir brauchen ist der Stolz der Demokraten auf die liberale und soziale Demokratie, auf das höchste Gut der Meinungsfreiheit, ohne die es, wie gezeigt, keine Religionsfreiheit, keine Pressefreiheit, keinen Kampf um einen Rechtsstaat geben kann.
Also: Nicht die Gotteslästerer bilden eine Gefahr für den Frieden in der Gesellschaft, sondern alle, die meinen, im Namen Gottes für die angeblich ewigen und reinen, aber undemokratischen Lehren bis aufs Blut kämpfen zu dürfen.

Es ist Zeit für die so genannten Führer aller Religionen ein einmütiges Bekenntnis abzulegen, ein Bekenntnis, das nicht willkürliche Meinung, sondern Ausdruck der allgemeinen Vernunft ist: Zuerst und vor allem kommen für religiöse Menschen, welcher Couleur auch immer, die universalen Menschenrechte (und damit eben auch das Recht auf Religionskritik) und erst dann, also in zweiter (!) Hinsicht, die so genannten Gotttesrechte. Diese Gottesrechte, sind wie alle gebildeten Menschen wissen, ja selbst Produkte von Menschen, sie wurden von religiösen Führern zu einer bestimmten Zeit als „heilig“ und „göttlich“ erklärt. Und diese Gottesgesetze sind deswegen immer an den ebenfalls weiterzuentwickelnden Menschenrechten zu messen.

Es ist also weltweit auch ein umfassendes Bildungsprogramm geboten: Ein deutliches Eintreten für die absolute Vorrangstellung der Menschenrechte vor allen religiösen Überzeugungen. Religiöse Schulen werden dieses Bildungsprogramm wahrscheinlich, wenn überhaupt, nur halbherzig realisieren. Die Franzosen haben schon recht, wenn sie laicité zum Grundprinzip des Staates und des gesellschaftlichen Miteinanders erklärten.

Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin.

Wir empfehlen die Lektüre eines Interviews mit dem prot. Theologen Wilhelm Gräb zum Thema Gotteslästerung, das auf dieser website veröffentlicht kürzlich wurde. Zur Lektüre klicken Sie bitte HIER.

Literaturempfehlungen:

Gerd Althoff, „Selig sind, die Verfolgung ausüben“ . Päpste und Gewalt im Hochmittelalter. Theiss Verlag, 2013.

Alain Cabantous, Geschichte der Blasphemie, Weimar 1999.

Jacques Gaillot, Ma liberté à l église, Verlag Albin Michel, Paris, 1989.

Georges Minois, Geschichte des Atheismus, Weimar 2000

Hamed Abdel – Samad, u.a. Mein Abschied vom Himmel, Fackelträger Verlag, Köln, 2009

Jean – Pierre Wils, Gotteslästerung. Verlag der Weltreligionen, 2007.

Gotteslästerung: Sinn und Unsinn, ein Interview mit Prof. Wilhelm Gräb

Erneut publiziert – angesichts des Films in ARTE am 14. 12. 2016 um 22.05.

Ein Interview mit dem protestantischen Theologen Prof. Wilhelm Gräb, Berlin. Die Fragen stellte Christian Modehn.

Wenn man beim Thema „Gotteslästerung“ nur die so genannten christlich geprägten Länder beobachtet: Dann fällt auf, dass in letzter Zeit immer wieder Künstler angeklagt wurden (wie in Moskau beim Pussy Riot – „Prozess“), in ihren Aktionen und künstlerischen Arbeiten „Gott zu lästern“. Warum reagieren vor allem Politiker und Kirchenführer so heftig?

Auffällig ist in der Tat, dass immer wieder Künstler der Vorwurf der Gotteslästerung trifft. Denken wir an Madonnas Video-Clip „Like a Prayer“, die Madonna als Gekreuzigte zeigt, an die Jeans-Werbung von Otto Kern, die das „Abendmahl“ von Leonardo da Vinci persiflierte oder an den Film „Die letzte Versuchung“ von Martin Scorsese, in dem Jesus im Liebesakt mit Maria Magdalena gezeigt wird – immer waren Vertreter der Katholischen Kirche und fundamentalistische Protestanten mit dem Blasphemie-Vorwurf zur Stelle. Die Koalition mit der politischen Macht, die jetzt im „Prozess“ gegen Mitglieder der russischen Rockband „Pussy Riot“ offenkundig wurde, ist in den demokratischen westlichen Gesellschaften so allerdings nicht mehr gegeben – bislang jedenfalls nicht.

Nach der Revision des STGB in den 1960 Jahren ist die „Gotteslästerung“ in der Bundesrepublik Deutschland nur noch strafbar, wenn sie den „öffentlichen Frieden stört“.  Es wäre zutreffender gewesen, hätte man damals den Gotteslästerungsparagraphen ganz aus dem Strafgesetz herausgenommen. In dem Zusammenhang wird deutlich:  Der sog. Gotteslästerungsparagraph, also STGB § 166, aber auch § 167, soll den religiösen Pluralismus gewährleisten, nicht aber die freie und kritische Äußerung in Religionsangelegenheiten einschränken. Es sei daran erinnert, dass es gerade protestantische Kirchenführer wie der Präses der Rheinischen Kirche, Joachim Beckmann (1901 – 1987), waren, die anlässlich der Strafrechtsreform in der Bundesrepublik in den frühen 1960er Jahre angemahnt hatten, dass der Gotteslästerungs – Paragraph überhaupt nicht mehr in die Verhältnisse einer pluralistischen Gesellschaft passe, weil er politisch dazu missbraucht werden könne, die Meinung Andersdenkender zu unterdrücken. Präses Beckmann war übrigens ein Mann der „Bekennenden Kirche“ im Kampf gegen das Nazi Regime und die „Deutschen Christen“: Es steht, so sagte Beckmann in den 1960 Jahren, der Kirche gut an, „dass sie von sich aus auf einen weitergehenden strafrechtlichen Sonderschutz gegen Religionsdelikte verzichtet und jede auch nur entfernte Erinnerung an eine strafrechtliche Verketzerung Andersdenkender vermeidet“.

In letzter Zeit mehren sich allerdings auch in Deutschland wieder Stimmen, sie kommen vorwiegend  aus dem katholischen Raum, die das Verbot der Gotteslästerung wieder ernster genommen wissen möchten. Gotteslästerung wittern sie dort, wo christliche Symbole in die Regie freier, kritischer, auch vor der Persiflage nicht zurückschreckender Darstellung genommen werden – also insbesondere in der Bildenden Kunst, in der Literatur, im Film, im freien Journalismus, in der Popmusik. Der renommierte katholische Schriftsteller Martin Mosebach oder auch der katholische Philosoph Robert Spaemann haben sich diesbezüglich zuletzt besonders hervorgetan. Sie meinen daran erinnern zu müssen, dass der Gottesbezug in unserer Verfassung stehe und fordern, da der die Wertgrundlagen der Gesellschaft garantierende Gott nur der christliche Gott sein könne, den politisch und rechtlich sanktionierten Schutz des christlichen Gottes. Es sei, so meinen sie, nicht länger zu ertragen, dass die Muslime ein Anrecht auf den Schutz ihrer religiösen  Gefühle geltend machen könnten, Christen hingegen sich jede öffentliche Schmähung ihres Gottes gefallen lassen müssten. Weiterlesen ⇘

Läßt sich Gott beleidigen? Sinn und Unsinn der Blasphemie. Eine Ra­dio­sen­dung NDR Kultur

NDR Kultur am Sonntag, Reihe Glaubenssachen, am 9. Juni 2013 um 8.40 Uhr:

Glaubenssachen

Lässt sich Gott beleidigen?

Sinn und Unsinn der Blasphemie, bitte lesen Sie den ausführlichen Beitrag auf diesem link auf dieser website. klicken Sie hier.

Von Christian Modehn

Fromme Menschen wollen Künstlern, Schriftstellern oder Filmemachern den Prozess machen, wenn die Unantastbarkeit Gottes in Frage gestellt wird. Ist Religionsfreiheit also wichtiger als Meinungsfreiheit? Aber können Menschen den Absoluten und Ewigen in seinem Wesen überhaupt beleidigen und erzürnen? Oder wird nur der oberste Garant einer politischen und kulturellen Ordnung kritisiert und lächerlich gemacht? Im deutschen Strafrecht ist Blasphemie nur noch strafbar, wenn sie den öffentlichen Frieden stört. Und das kommt eher selten vor. Viele Theologen sind heute sogar dankbar, dass Blasphemie Raum schafft für die Frage: Welchen Gott verehre ich wirklich?

Jacques Gaillot. Wesentliches über einen ungewöhnlichen Bischof.

Die Freiheit zuerst
Jacques Gaillot wird 75 Jahre alt.
Ein katholischer Bischof, der für eine moderne und evangelische Kirche eintritt

Lesen Sie auch eine aktuellen Link vom Juni 2013, klicken Sie hier.

Auch ein katholischer Bischof kann sich im „Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon“ wohl fühlen, weil er mit den Philosophen die Hochschätzung der Freiheit (von keiner Institution antastbare Freiheit zu denken, zu sprechen, als Freiheit eines jeden Menschen) teilt:
Bischof Jacques Gaillot (Paris) wird am 11. September 2010 75 Jahre alt. Er ist zweifellos eine der bedeutenden religiösen Gestalten der Gegenwart, weil er innerhalb des Katholizismus über viele Jahre ausdauernd und unermüdlich für demokratische Reformen, für grundlegende Veränderungen (z.B. Aufhebung des Zwangzölibates, für das Priestertum der Frauen usw.) eingetreten ist. Dabei ist sein Hauptanliegen die einfache, möglichst dogmenfreie „praktische“ Spiritualität im Sinne Jesu von Nazareth: Nächstenliebe, Solidarität, Gewaltfreiheit. Seit seiner Absetzung als Bischof von Evreux, Normandie, durch den Papst im Januar 1995 ist er Bischof des imaginären Wüstenbistums Partenia. Der Vatikan glaubte, den Reformer kalt zu stellen, aber das Gegenteil war der Fall: Über das Internet, meisterhaft betreut durch die Verlegerin Katharina Haller (Küsnacht, Zürich), haben sich weltweit Glaubende und „Nichtglaubende“ zusammengefunden. Partenia.org wird auch nach seinem 75. Geburtstag noch als Archiv fortbestehen. Gaillot war als Bischof von Partenia vielfach zu Gast in Deutschland. Kardinal Meisner hat ihm noch im Jahr 2004 einen Auftritt in Bonn verboten. Reisefreiheit und Redefreiheit gibt es offenbar nicht im Katholizismus….

Aus philosophischer Sicht ist bemerkenswert:

-Bischof Gaillot hat als einziger katholischer Bischof an den Feierlichkeiten zu Ehren des republikanischen Priesters Abbé Grégoire (1750 – 1831) teilgenommen, dessen Gebeine zum 200. Gedenken an die Französische Revolution im Panthéon 1989 in Paris einen Ehrenplatz erhielten. Abbé Gregoire wollte im 18. Jahrhundert als Förderer der Republik eine demokratische katholische Kirche in Frankreich aufbauen, er ist angesichts der Machtverhältnisse gescheitert. Michelet schreibt über Abbé Grégoire: “Er glaubte an zwei göttliche Wesen: Christus und die Demokratie. Beide waren eng für ihn verbunden, denn es ist das dasselbe Ideal: Gleichheit und Brüderlichkeit”. Abbé Grégoire war übrigens alles andere als ein leidenschaftlicher (gewaltbereiter) Jacobiner. Bischof Gaillot aber wollte die Erinnerung an diese ungewöhnliche Gestalt fördern und seinerseits Demokratie und Katholizismus verbinden. Auch er ist in diesem Punkt gescheitert, aber in ca. 500 Jahren werden sich dann vollends demokratische Katholiken an Gaillot als „Vorläufer“ erinnern.

-Es kommt äußerst selten vor, dass ein katholischer Bischof ausdrücklich den Religionskritiker und Philosophen VOLTAIRE lobt, Bischof Gaillot hat dies getan. In seinem Buch „Ma liberté dans l Eglise“, Albin Michel, 1989, S. 189 f. verteidigt er sogar ausdrücklich das „Recht auf Gotteslästerung“, auf „Blasphemie“. Dieses Recht verteidigt er im Blick auf den damals in katholischen Kreisen äußerst umstrittenen Film von Scorsese „Die letzte Versuchung Christi“. Gaillot hat den Film als Ausdruck der Freiheit der Kunst ausdrücklich unterstützt. Er schreibt in dem genannten Buch: „Ich bezog mich damals ausdrücklich auf Voltaire, im Moment, als die Affäre des Chevalier de la Barre 1766 die Gemüter bewegte. Der Chevalier wurde angeklagt, ein Kreuz beschädigt zu haben. Er gestand auch ein, dass er antireligiöse Lieder singe und das Philosophische Wörterbuch von Voltaire lese. Er musste öffentlich Abbitte leisten, dann schnitt ihm der Henker die Zunge aus dem Mund, dann köpfte er den Chevalier. Danach wurde sein Körper verbrannt. Der Philosoph Voltaire versuchte ohne Erfolg, ihn zu rehabilitieren. Der Nationalkonvent (der Revolution von 1789) tat es dann später. Voltaire sagte damals: Es gibt ein Recht auf Blasphemie, sonst gibt es keine wahre Freiheit“.
Ich habe dieses Wort aktuell aufgegriffen, weil ich eine wesentliche Frage nach der Dimenison der Freiheit stellen wollte. Indem die Kirche mit Verboten um sich schlägt, entfernt sie sich von allen Menschen, die die Freiheit lieben. Die Kirche wird dadurch sektiererisch und sie pflegt die Jagd auf Hexen. Voltaire meinte: Wenn man die Freiheit garantieren will, dann akzeptieren wir wenigstens auch das Recht auf Gotteslästerung. Verdient denn ein Filmemacher den Tod, wenn er einen „unfrommen“ Film dreht? Oder wenn ein Schriftsteller ein Buch über den Propheten schreibt, verdient er dann den Tod? Unser wesentliches Ziel muss darin bestehen: Bewahren wir die Freiheit, und sicherlich, auch die Freiheit des kreativen Ausdrucks. Um diese Freiheit zu verteidigen, muss man bis zur Gotteslästerung gehen”. In einem späteren Interview hat Bischof Gaillot betont, dass die so verstandene Gotteslästerung natürlich dem von Menschen gemachten, dem von Herrschern konstrierten “ideologischen” Gott glt, wahrscheinlich sollte man da eher von Göttern sprechen. Der wahre, der transzendente, ewige Gott ist in der Gotteslästerung nicht gemeint. Gotteslästerung kann also einen reinigenden, kritischen Aspekt haben…

-Philosophisch bedeutsam ist auch, dass Bischof Gaillot den Einladungen von Freimaurern zum Dialog folgte. In dem Buch „Eine Kirche, die nicht dient, dient zu nichts“, Herder Verlag (!) 1990, S. 127, schreibt Gaillot: „ Kürzlich haben die Freimaurer mich zu einer „Sitzung in Weiß“ eingeladen, d.h. zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion ausschließlich für Initiierte in der Loge des “Großen Orient” in Paris. Eine wirkliche Überraschung! Mit 400 Teilnehmern. Ich spreche vom Evangelium, von der Freiheit. Ein Funke springt über. Ein Teilnehmer fragt mich: „Können Sie mir einmal ganz offen sagen, ob ein Priester Freimaurer werden kann? Ohne Zögern antworte ich: „Heute abend haben Sie in Ihrer Versammlung einen Priester“. …Die Freimaurer haben Vertrauen in den Geist der Wissenschaft, ihre Bindung an die Vernunft ist eine Errungenschaft der Französischen Revolution“…

Ein neues Buch:
Am 10. September 2010 erscheint das Buch (mit verschiedenen Beiträgen seiner Freunde) über Jacques Gaillot: Der ihm gemäße Titel heißt: “Die Freiheit wird euch wahr machen“. Hg. von Roland Breitenbach. ISBN: 978-3-926300-64-5.
PS:
Ich habe zahlreiche Ra­dio­sen­dungen über J. Gaillot verfaßt und über ihn auch seit 1984 Beiträge in PUBLIK FORUM geschrieben. Hinzu kommen zwei Halbstundenfilme über diesen außergewöhnlichen Bischof:
-Im Oktober 1989 im Saarländischen Rundfunk für die ARD 1. Programm mit dem Titel:”Machtlos und frei”. Red. Norbert Sommer
-im Februar 1995 im Westdeutschen Rundfunk für die ARD 1. Programm mit dem Titel „In die Wüste geschickt“. Red. Friedhelm Lange.

Aus der Gemeinde des Herausgebers des neuen Buches über Jacques Gaillot, Pfarrer Roland Breitenbach in Schweinfurt:

„Eine Kirche, die nicht dient, dient zu nichts“

Bewegende Geburtstagsfeier für Bischof Jacques Gaillot in St. Michael am12. 9. 2010:

SCHWEINFURT · Außergewöhnlich ist es schon, wenn eine deutsche Gemeinde den 75. Geburtstag eines französischen Bischofs, noch dazu in dessen Abwesenheit, feiert. Seit 15 Jahren ist St. Michael mit Jacques Gaillot, diesem außergewöhnlichen Kirchenmann durch Besuche, gemeinsame Tagungen und dessen Texte, zum Beispiel seinem „Katechismus, der Freiheit atmet“, verbunden.

Von einigen deutschen Bischöfen, so auch vom Würzburger Oberhirten, ist der liberale Bischof, der sich ganz im Geist des Evangeliums für die Außenseiter und Randständigen der Kirche wie der Gesellschaft einsetzt und deswegen auch Konflikte mit dem Staat und seiner Kirche nicht scheute, zur „unerwünschten Person“ erklärt worden.

Der festliche Gottesdienst in St. Michael, musikalisch eindrucksvoll vom Chor Cantate Vocalis (Leitung und Orgel Bernd Pawellek) aus Lage in Nordrhein-Westfalen gestaltet, lebte vor allem aus den Texten Jacques Gaillots: „Wer gegen die Ausgrenzung von Menschen kämpfen will, muss ihnen zunächst auf die Beine helfen“. Oder: „Christen freuen sich darüber, dass Gott sich auf der Straße zeigt.“ Und: „Wenn er echt ist, kann der Ungehorsam zum Gehorsam werden.“ Aber auch: „Eine Kirche, die nicht dient, dient zu nichts.“

Besonders geprägt wurde der Jubiläumsgottesdienst durch Christof Bretscher, der statt einer Predigt, unter lang anhaltendem Beifall seinen Beitrag aus dem Buch „Die Freiheit wird euch wahr machen“, der Geburtstagsgabe von St. Michael an Jacques Gaillot, las. Er verglich die Absetzung des Bischofs vor 15 Jahren durch den Vatikan und seine Verbannung in das untergegangene Wüstenbistum Partenia in Algerien mit dem Absurdum, als Chefarzt durch die Würzburger Generaloberin an das Krankenhaus von Pompeji, das vor 1900 Jahren durch den Vesuv zerstört wurde, ausgesetzt zu werden. „Dieser Bischof“, so Bretscher in der Lesung, „vermittelt mir das Gefühl einer freien Gottsuche und der Ahnung einer Kirche, die nicht von ihren eigenen Systemen und Strukturen erstickt wird. Jacques Gaillot hat mir gezeigt, wie einfach und fruchtbar Gespräch und Kommunikation in der Kirche sein können, wenn man es will und ohne Hintergedanken tut.“

Nach dem Gottesdienst, der von Roland Breitenbach und Diakon Stefan Philipps liturgisch gestaltet wurde, trafen sich die zahlreichen Gottesdienstbesucher zu einem Frühschoppen und nutzten die Gelegenheit, das neue Buch zu erwerben, das ab sofort auch im Buchhandel zu haben ist.

© (ola)
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Quelle: Schweinfurter Volkszeitung