Wenn die Menschenrechte mobil machen

Wenn die Menschenrechte mobil machen
Copyright: Christian Modehn

-Eine Kurzfassung dieses Beitrags erschien in der empfehlenswerten Zeitschrift PUBLIK FORUM am 26.8.2011-

Von einer Welle der Gewalt wurden einige Städte Englands erschüttert. Junge Leute ließen sich in maßloser Wut zu zerstörerischem Hass hinreißen. Unter den Randalierern sind zweifellos viele Kriminelle, sie werden bestraft. Auch Jugendliche aus „gutem Haus“ haben besinnungslos geplündert und geklaut. „Aber dieser Aufstand war auch ein sozialer Aufstand“, sagt der Sozialarbeiter Konstantin Argeitis. Er kennt die „Szene“ in den „Problemvierteln“ von Manchester genau. „Wir holen uns zurück, was man uns genommen hat“, hört er immer wieder. „Die Krawalle sind eine direkte Folge der neoliberalen Regierung Camerons“, betont auch der in London lehrende Soziologe Richard Sennett, „viele soziale Leistungen für junge Leute wurden gestrichen. Und die Ursachen liegen für mich darin, dass diese Regierung die Zivilgesellschaft und die zivilen Institutionen zerstört hat“.
Die Demokratie muss grundlegend verändert, wenn nicht neu begründet werden: In allen Teilen Europas werden diese Stimmen laut. In Spanien z.B. agieren viele tausend „Indignados“,„Empörte“, ohne Gewalt, aber voller Energie: Sie versammeln sich seit 4 Monaten ständig zu öffentlichen Debatten auf den großen Plätzen. Mitte Juni demonstrierten Hunderttausende in Madrid gegen die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union mit der Forderung: „Es kommt auf die Achtung der Grundrechte an, auf Wohnung, Arbeit, Kultur, Gesundheit, Bildung, politische Beteiligung für jeden. Wir fordern eine freie Entwicklung der Persönlichkeit“. In Athen, Lissabon und Paris solidarisieren sich Tausende, eine neue politische Bewegung außerhalb der etablierten Parteien entsteht. Diese Aktivisten beziehen ihre Power aus einem eher abstrakt formulierten Dokument, der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948. In Artikel 22 heißt es: „Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit … in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind“.
Diese abstrakten Formulierungen inspirieren heute zu der Frage: Warum soll es nicht in absehbarer Zeit das Menschenrecht auf demokratische Kontrolle der Finanzmärkte geben mit der Einführung eine Finanztransaktionssteuer? Neue Menschenrechte können prinzipiell „entdeckt“ und formuliert werden. Immer schon wurden Menschenrechte „geboren“, wenn Ungerechtigkeit zum Himmel schreit. Für den Philosophen Francois Jullien (Paris) sind der „basale Aufschrei“ und der „Protest gegen das Untragbare“ entscheidend. Es waren die Schrecken der Nazi – Barbarei und des Weltkrieges, die zur Menschenrechtserklärung der UNO 1948 führten. Seitdem gilt absolut: Jeder Mensch hat eine unverletzbare Würde, zu jeder Zeit und an jedem Ort. Alle Wesen, die Menschenantlitz tragen, sind Menschen.
Im 18. Jahrhundert waren es die Bürger und der niedere Klerus, die nicht länger die maßlosen Privilegien der Könige und den Hunger der Bevölkerung hinnehmen wollten. Aus einer Protest -Bewegung entstand die Französische Revolution. Und aus demselben Geist wurde im August 1789, gut einen Monat nach dem „Sturm auf die Bastille“, die damals sensationelle „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ verabschiedet. Ausdrücklich wurde – zeitlos gültig – betont, „dass die Unkenntnis und die Missachtung der Menschenrechte die alleinigen Ursachen für die öffentlichen Missstände und die Verderbtheit der Regierungen sind“. Die neue politische Ordnung muss respektieren, dass jeder Mensch als Mensch unantastbare Rechte hat: „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es“ (Artikel 1). Das Zeitung „Journal de la Ville“ (Paris) schrieb wenige Tage nach dieser „Déclaration“: „Zum ersten Mal erlebt die Welt, wie ein aufgeklärtes Volk die Gedankenarbeit eines ganzen Jahrhunderts in die Menschenrechtserklärung hineinschreibt und in seinen Beratungen fünfzig Jahre Philosophie mit der Forderung Freiheit für alle zusammenfasst“.
Tatsächlich haben Philosophen der englischen und französischen Aufklärung (Hobbes, Locke, Rousseau, Diderot) mit ihrer Kritik an der gesetzlosen Unordnung des Absolutismus die Idee der Menschenrechte in der öffentlichen Debatte gefördert. Sie hatten Vorbilder, vor allem die Philosophen der Stoa: “Niemand ist vornehmer als andere“, schreibt Seneca (1 bis 65 n.Chr.), und er betont: „Dies sei eine klare Vernunfterkenntis“. Denn alle Menschen haben als Menschen an der „vernünftigen Weltseele“ (dem Ursprung) teil; deswegen haben alle auch gleiche Würde und gleiche Rechte. Darum wehren sich Stoiker auch gegen die Sklaverei. Die Philosophie der Menschenrechte hat durch Immanuel Kant (1724 – 1804) ihre grundlegende Prägung erhalten: Für ihn ist es unbestreitbare Erkenntnis der Vernunft, dass jeder Menschen als Zweck für sich selbst anzusehen sei. Deswegen, und nicht wegen religiöser Überzeugungen, hat jeder Mensch absoluten Wert: Kein Mensch darf bloß als Mittel für egoistische Ziele anderer behandelt werden.
Tatsache ist, dass bis heute „die Menschenrechte“ bestenfalls als ein schönes, aber realpolitisch irrelevantes Dokument angesehen werden. Wenn Staaten Mitglieder UNO werden – fast alle sind es – dann erkennen sie zwar automatisch deren Menschenrechtserklärung an. Aber Amnesty International weist darauf hin, dass es heute in fast allen Staaten schlimme Menschen­rechts­ver­letz­ungen gibt. Und die UNO muss meist hilflos zusehen. In Straßburg kümmert sich immerhin der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ um den Schutz dieses höchsten Gutes.
Etliche Philosophen (wie die Expertin Katharina Ceming) empfinden es in dieser Situation als höchst befremdlich, wenn Philosophen, wie Richard Rorty (1931 – 2007) als „Kulturrelativisten“ die rigorose Allgemeingültigkeit der Menschenrechte in Frage stellen. Rorty möchte die Menschenrechte aus dem Mitgefühl mit anderen Kulturen praktisch begründen und nur aus dem Einzelfall entwickeln. „Wir sollten unsere Menschenrechtskultur nicht als Überlegenheit gegenüber anderen Kulturen demonstrieren“, meint er: Nur so könnten europäische Besserwisserei und kultureller Imperialismus verhindert werden. Keine Frage: Westliche Politiker haben ihre eigene Machtpolitik z.B. gegenüber der „Dritten Welt“ mit dem Eintreten für die Menschenrechte kaschiert. Der Kampf gegen die Sandinisten in Nikaragua oder gegen Präsident Allende wurde so begründet, tatsächlich aber waren Antikommunismus und ökonomischer Dominanz entscheidend.
Aber darf der politische Missbrauch zur Relativierung der absolut zu schützenden Würde eines jeden Menschen führen? „Die Alternative zum viel geschmähten kulturellen Imperialismus der Menschenrechte entpuppt sich als Kultur- Rassismus, der das Existenzrecht eines Lebens vom kulturellen Kontext abhängen lässt“, betont Katharina Ceming.
Staaten, die heute strikt die absolute Gültigkeit der Menschenrechtserklärung der UNO von 1948 zurückweisen, kennen Menschenrechts – Traditionen. China beruft sich auf den „Lehrer der Harmonie“ (d.h. der Gehorsamshaltung und Unterwürfigkeit) Konfuzius. Aber das Regime übersieht gern, dass Konfuzius´ Meisterschüler, der hochgeschätzte Menzius bzw. Mengzi ( 370 bis 290 v.Chr.), in seinen Lehrgesprächen betont: „Jeder Mensch hat eine ihm angeborene Würde in sich selbst. Diese Würde wurde jedem Menschen vom „Himmel“ verliehen. Deswegen kann ein Machthaber sie weder gewähren noch nehmen. Jede Herrschaft ist daran gebunden“.
Auch in muslimisch geprägten Kulturen ist die Idee des Respekts vor jedem Menschen verbreitet, wenn auch der Koran nicht als Quelle für moderne Menschenrechte herangezogen werden kann. Immerhin, es gibt eine muslimische Hochschätzung der universal gültigen „Goldenen Regel“, die da heißt: „Tu den anderen nur das an, was dir selbst angetan werden soll“. In einer Sammlung von Hadithen (Interpretationen zu Mohammed) aus dem 13. Jahrhundert heißt es: „Keiner ist gläubiger Muslim, solange er nicht für seinen Bruder wünscht, was er sich selbst wünscht“. Abu Hurayra, ein Gefährte Mohammeds, sagte: „Wünsche den anderen Menschen, was du dir selbst wünschst. Dann erst wirst du ein wahrer Muslim“.
Die meisten „Aufständischen“ in Tunis und Kairo im Januar 2011 ließen sich nicht von religiösen Traditionen inspirieren: „Wir wollen Demokratie“, berichtet der weltbekannte syrische Philosoph Sadiq al Azm. „So denkt die junge Generation dort, es ist die bürgerliche Selbstbehauptung gegen die Macht der Regime“. Sadiq al Azm spricht im Blick auf Nordafrika von „einer Transformation der religiösen Haltung“, es geht – endlich – um Selbstbestimmung, also ansatzweise um Menschenrechte.
Dabei weiß er genau, wie umstritten diese Ansätze sind. Die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1990 wurde noch nicht revidiert. Diesem Dokument zufolge können die Rechte und Freiheiten des einzelnen nicht universell gelten, sie sind vielmehr der Scharia unterworfen.
Religiöse Kategorien begrenzen die Geltung der Menschrechte: Dies ist auch die Rechtsauffassung der katholischen Kirche. Wie im Islam wird die „Würde des Menschen“ einzig von Gott hergeleitet. Ohne einen ausdrücklichen Gottes Bezug kann es keine Menschenrechte geben, darin stimmen islamische und römische Texte überein. Gleichlautend wird die Überzeugung verbreitet, „der Mensch könne ohne die Offenbarung Gottes nicht den besten Weg des Lebens beschreiten“. Diese Lehre kann aber nur Menschen überzeugen, die bereits an Gott glauben. In ihrer inneren Verfasstheit haben die universalen Menschenrechte nicht das letzte Wort. Der „Codex“, das offizielle Gesetzbuch von 1983, bietet viele Beispiele. Wenn Gläubige von der zuständigen Autorität vor Gericht gezogen werden, haben sie auch „Anrecht auf ein Urteil, das nach Recht und Billigkeit gefällt wird“, so § 221, 3. Von Verteidigung und unabhängigen Richtern ist keine Rede. Denn „der kirchlichen Autorität steht es zu, die Ausübung der Rechte, die den Gläubigen eigen sind, zu regeln“, § 223, 2. Der Begriff „Demokratie“ kommt im offiziellen Katechismus von 1993 nicht vor. Demokratie und Menschenrechte sind Produkte der Vernunft. Aber der menschlichen Erkenntnis misstraut die Kirche entschieden. Führung und Gehorsam sollen gelten, nicht Autonomie und Freiheit. Es ist bekannt, dass die Päpste unmittelbar nach der amerikanischen und der französischen Menschenrechtserklärung, also ab 1791, in langen Hasstiraden diese „schlimmsten Übel“ verurteilten. Erst mit dem 2. Vatikanischen Konzil wurde diese Polemik aufgegeben Aber nun behauptet die Kirche, an der Bildung der Menschenrechte beteiligt gewesen zu sein… Wenn heute Laien und Priester politisch zugunsten der Menschenrechte eintreten, etwa in Lateinamerika und Afrika, bleibt bei aller Anerkennung ihres Engagements die Frage: Wie können sie die Menschenrechte als politisch absolut richtig und gottgewollt vertreten, wenn sie in der eigenen Kirche nicht gelten? Wie kann die Kirche ernsthaft behaupten, die Menschenrechte hätten nichts mit der angeblich göttlichen Ordnung der Kirche zu tun? Wie viel Machtideologie ist da immer noch lebendig? Wie lange nehmen Katholiken diese Situation hin?
Die universalen Menschenrechte, als lebendiger Prozess verstanden, werden erst dann weltweit praktisch von sehr vielen Menschen respektiert werden, wenn politische Willkürregime verschwinden und religiöse Führer die Grenzen ihrer Kompetenz anerkennen. Aber: Das Wichtigste ist getan! Die Menschenrechtserklärung der UNO wird niemand mehr aus den Herzen der Menschen vertreiben können.