Meinungsfreiheit – die Basis aller anderen Freiheiten. Zum “Internationalen Tag der Pressefreiheit”

Meinungsfreiheit – die Basis aller anderen Freiheiten.

Ein Hinweis von Christian Modehn

Die Freiheit der Presse ist weltweit immer mehr bedroht, darauf macht die NGO “Reporter ohne Grenzen” auch zum 3. Mai 2016 wieder aufmerksam, dem Welttag der Pressefreiheit. Mit der Einschränkung und dem Verbot der Pressefreiheit wird die Meinungsfreiheit insgesamt schrittweise abgeschafft;  Meinungsfreiheit aber ist die Basis ALLER Freiheiten. Wir leben also in einer Situation, in der weltweit mit der Abschaffung der Meinungsfreiheit auch die Menschenrechte insgesamt in Frage gestellt, bedroht und abgeschafft werden. Die “Errungenschaften” der philosophischen Aufklärung werden nur noch in einigen Staaten respektiert. Eine schlimme Erkenntnis zu Beginn des 21. Jahrhunderts.

Der “Welttag der Pressefreiheit” ist also ein Tag des kritischen politischen Nachdenkens … und der Aktion, d.h. in dem Fall: der helfenden Unterstützung für Journalisten, die um der Menschenrechte willen in zahllosen Ländern bedroht sind und ermordet werden. Man beachte und beobachte auf Dauer, in welcher Weise heute populistische und rechtslastige Gruppen und Parteien (AFD, FPÖ, Le Pen Partei, Putin und CO. usw.)  in Europa mit dem Respekt vor der Pressefreiheit und den Journalisten umgehen. Man beachte, wie etwa in Brasilien durch die Übermacht einer bestimmten Presse (“O GLOBO”, TV und Print, erreicht mit seiner Propaganda über die Hälfte der Bevölkerung) der Staatspräsidentin so zugesetzt wird, dass sie aus ihrem Amt vertrieben werden soll – aus parteipolitischen Gründen. Die Lage ist insgesamt dramatisch. Ein Auszug aus einem Interview mit Christian MIHR von Reporter ohne Grenzen: „Pressefreiheit: Die Lage ist viel schlimmer“    © Reporter ohne Grenzen

Frage: Die neue Rangliste der Pressefreiheit 2016 zeichnet ein düsteres Bild. In allen Weltregionen sind im Jahr 2015 die Freiräume zurückgegangen. Ist das nur eine Verstetigung eines bereits bestehenden Trends?

Antwort: Unsere jährliche Rangliste der Pressefreiheit vergleicht in erster Linie den Zustand der Pressefreiheit in den verschiedenen Staaten miteinander. Insofern zeigt er vor allem, ob sich die Lage in den einzelnen Ländern im Verhältnis zu Ländern mit einer ähnlichen Ausgangslage verbessert oder verschlechtert hat. Da spielen ja sehr viele Entwicklungen in den derzeit 180 bewerteten Staaten hinein: zum Beispiel Änderungen in der Gesetzgebung, in der Rechtspraxis, in den Rahmenbedingungen für Medienunternehmen und natürlich Fragen der Sicherheit für Journalisten. Seit 2013 errechnen wir aus den Daten der Rangliste allerdings auch einen Indikator für den weltweiten Stand der Pressefreiheit. Und der zeigt tatsächlich eine eindeutige Verschlechterung – allein seit dem vergangenen Jahr um 3,7 Prozent und seit 2013 um insgesamt 13,6 Prozent. Am deutlichsten ist der Rückgang beim Teilindikator für die Produktionsmittel von Medien. Einige Regierungen schrecken nicht vor Blockaden des Internets oder der Zerstörung von Redaktionsräumen, Sendetechnik oder Druckpressen zurück, um unliebsame Berichterstattung zu unterbinden. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich weltweit gesehen verschlechtert. Dies spiegeln die vielen Gesetze wider, die Präsidentenbeleidigung, Blasphemie oder Unterstützung des Terrorismus unter Strafe stellen und damit in einigen Ländern zu zunehmender Selbstzensur beitragen.

Frage: Ein Grund für die Verschlechterung sind die zunehmend autokratischen Tendenzen in einigen Ländern und die vielen Bürgerkriege. Besteht da immer ein direkter Zusammenhang: Also alle autoritären Regime handeln repressiv und in allen Bürgerkriegen werden Reporterinnen und Reporter ermordet?

Antwort: Einerseits kann man das wohl tatsächlich so sagen. Unser altes Motto lautet ja „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit“, und das lässt sich immer wieder sehr anschaulich beobachten. Wo Regierungen einen autoritären Weg einschlagen wie derzeit etwa in Ägypten, Russland oder der Türkei, da werden unabhängige Journalisten als Störenfriede oder Verräter behandelt. Präsidenten wie Abdelfattah al-Sisi, Wladimir Putin oder Recep Tayyip Erdogan reagieren sehr empfindlich darauf, wenn kritische Kommentatorinnen oder hartnäckige Rechercheure an ihrer Fassade als stets erfolgreiche, allseits beliebte Staatsmänner kratzen. Im Fall der Türkei erfahren die ständig neuen Auswüchse dieser repressiven Grundhaltung derzeit ja viel Aufmerksamkeit, aber in Ägypten zum Beispiel ist die Lage noch viel schlimmer. Und in Kriegen stellt sich die Frage der Repressionen natürlich noch viel schärfer – zumal dann, wenn sich die Kriegsparteien wie in Libyen oder Syrien nicht um das Völkerrecht scheren und Journalisten im Zweifelsfall als lästig oder als Faustpfand für internationale Aufmerksamkeit betrachten…

Frage: Deutschland hat sich von Rang 12 auf Rang 16 verschlechtert. Wie ist das zu erklären?

Antwort: Deutschlands aktuelle Verschlechterung ist ganz klar auf die erschreckend gestiegene Zahl von gewaltsamen Übergriffen auf Journalisten, aber auch von Anfeindungen und Drohungen zurückzuführen – vor allem bei den Pegida-Demonstrationen und ihren Ablegern, aber auch bei rechtsextremistischen Aufmärschen und gelegentlich bei Gegenkundgebungen. Dass in manchen Städten regelmäßig Hunderte, manchmal Tausende Menschen „Lügenpresse“ skandieren, fassen manche Menschen offenkundig als unmittelbare Aufforderung zum Handeln auf. Sorge bereiten uns aber auch Entwicklungen wie die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und die immer neuen Erkenntnisse über geheimdienstliche Überwachung, die die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen ganz grundsätzlich in Frage stellen. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt und sind nun sehr gespannt auf die Reaktion der Justiz…

Wir empfehlen dringend, dauernd die Publikationen von Reporter ohne Grenzen zu lesen und zu diskutieren.

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Wir haben im Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon Berlin von unserem Interesse für die Religionen und Kirchen dauernd das Problem: In den Kirchen z.B. wird die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit nicht umfassend respektiert. Fast alle Publikationen, die von den Kirchen selbst herausgegeben sind, zeigen sich eher als Propaganda-Informationen, nicht aber als unabhängige, einzig der Freilegung von Wahrheiten verpflichtete Veröffentlichungen. Mit anderen Worten: Pressefreiheit gibt es in den Kirchen weitgehend auch im Jahr 2016 nicht. Und darüber wird öffentlich kaum gesprochen.

Interessant ist sicher noch die philosophische Überlegung zur primären Bedeutung der Meinungsfreiheit für alle weiteren Freiheiten. Diese Stellungnahme haben wir im Jahr 2015 veröffentlicht:

Salman Rushdie hat in seiner Rede auf der Frankfurter Buchmesse am Dienstag, den 13. Oktober 2015, in aller Deutlichkeit erklärt: “Ohne die Meinungsfreiheit muss jede andere Freiheit scheitern”. Die Freiheit des Wortes, selbstverständlich des angstfreien, des öffentlichen Wortes, sei überhaupt kein kulturelles Konstrukt, also von einigen Kulturen gutgeheißen, von anderen eben nicht. Diese relativistische, angeblich klug und angeblich höflich auf kulturelle Differenzen bedachte Haltung, ist falsch! “Wir Menschen sind sprechende Tiere. Wir erzählen, und das macht uns aus. Darum sollte Redefreiheit wahrgenommen werden wie die Luft, die wir atmen: als selbstverständlich”. Meinungsfreiheit ist ein absolut geltendes Menschenrecht. Die Angst, sich frei zu äußern, auch unbequem zu den Menschenrechten zu äußern, ist weit verbreitet. Noch schlimmer ist die Angst in den westlichen Ländern, sozusagen in vorauseilendem Gehorsam gegenüber autoritären (arabischen) Staaten, Kritik an diesen Regimen in den eigenen westlichen Ländern besser zu unterlassen.

Meinungsfreiheit als Basis aller Freiheiten, auch der Religionsfreiheit, ist eine evidente philosophische Erkenntnis.  Wird die Meinungsfreiheit als Basis demokratischen Lebens respektiert, dann heißt das nicht, dass die Aussagen aller Feinde der Meinungsfreiheit und damit der Menschenrechte unwidersprochen (und ohne strafrechtliche Verfolgung) hingenommen werden dürfen. Das gilt etwa im Zusammenhang der rechtslastigen Feind der umfassenden Meinungsfreiheit. Maßstab der Kritik bleibt die universale Gültigkeit der Menschenrechte.Und diese Kritik muss öffentlich geäußert werden.

Wir haben in drei Beiträgen im Februar und im April 2015 ausführlicher diese philosophische Evidenz auf dieser website erläutert: Meinungsfreiheit ist die Basis aller anderen Freiheiten.

copyright: Religionsphilosophischer Salon Berlin

Meinungsfreiheit ist die Voraussetzung für Religionsfreiheit

Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Religionsfreiheit

Grundlegende Hinweise zur Debatte um die Blasphemie

Von Christian Modehn

Im „Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon Berlin“ wurden bereits mehrere Hinweise, Interviews und Diskussionsbeiträge zum Thema Gotteslästerung veröffentlicht. Kürzlich erschien in der empfehlenswerten Zeitschrift PUBLIK – FORUM im Rahmen der beliebten PRO und CONTRA Debatten des Blattes Beiträge zu: Ja oder Nein zur Blasphemie.

Britta Baas, die verantwortliche Redakteurin, gab dieser Diskussion das einleitende “Vorwort”:

Weltweit morden Killerbanden mit heiligen Büchern im Gepäck. Kein Kontinent bleibt verschont. Auch die Redakteure von »Charlie Hebdo« wurden Opfer einer Gewalt, die sich auf Gott beruft. Vermeintlich verteidigten die Täter dessen Ehre, die sie d urch Satire beleidigt sahen. Ist Blasphemie nötig? Stimmen Sie hier ab:  http://www.publik-forum.de/umfrage/gott-in-der-satire?idw=20159880

Wer will, kann also abstimmen, am besten, wenn man vorher die beiden Beiträge liest. Klicken Sie bei Lektüre-Interesse hier.

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Es ist für uns wichtig, noch einmal, Anfang Februar 2015, ausführlicher an philosophisch Grundlegendes zu erinnern und zur Diskussion zu stellen: Inzwischen ist die Diskussion in Frankreich weiter zugespitzt, klicken Sie bitte hier.

Jene Länder und Staaten, die keine Meinungsfreiheit, also keine freie Presse und keine Freiheit der Aussage subjektiver Meinungen in der Öffentlichkeit kennen, diese Staaten haben auch keine Religionsfreiheit. In diesen Staaten herrscht die eine und einzige Staatsreligion absolut vor, andere Religionen sind verboten bzw. dürfen nicht öffentlich auftreten: Deutliches Beispiel dafür ist Saudi-Arabien. Dort gibt es als Voraussetzung dafür konsequenterweise auch keine Presse- und keine subjektive Meinungs-Freiheit. Oder auf andere Art, wenn man denn auch totalitäre Staatsideologien als Weltanschauungen/”Religionen” betrachtet, ist Nord-Korea ein treffendes Beispiel. Dort gibt es konsequenterweise zum Staats/Führer-Kult auch keine Meinungs/Pressefreiheit.

Früher zählte auch Spanien (Franco) dazu oder Portugal (Salazar-Diktatur) oder der Vatikanstaat zu diesen Staaten. Ob es innerhalb der römischen Kirche eine freie, unabhängige und allseits kritische Presse geben kann, ist eine andere Frage. Natürlich gibt es Abstufungen: Ein wenig Presse/Meinungsfreiheit entspricht dann ein wenig Religionsfreiheit,  wie vielleicht in Marokko oder dem einen oder anderen „Golf-Staat“. Da, wo die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit vollständig Realität ist, wie etwa in Holland, ist auch die Religionsfreiheit sehr umfassend möglich.

Wichtiger ist die philosophische Beweisführung: Entscheidend ist dabei: Weil das religiöse Bekenntnis in der Öffentlichkeit nur verstanden werden kann als ein Ausdruck der eigenen, eben religiösen Meinung und Überzeugung, ist die Meinungsfreiheit die notwendige Bedingung und notwendige Voraussetzung auch für Religionsfreiheit. Ohne Meinungs- und Pressefreiheit kann es keine Religion(sfreiheit) geben. Nebenbei: Religionsfreiheit als Menschenrecht bedeutet nicht, dass Religionen und religiöse/weltanschaulich gebundene Menschen und ihre Instititionen besondere Schonung und heilige Achtung a priori verdienen. Es bedeutet nur, dass Menschen ihre religiöse Meinung, also ihre Konfession, persönlich leben wie auch in der Gesellschaft/im Staat gestalten und ausdrücken können, wenn denn diese Überzeugungen den übergeordneten Menschenrechten nicht konträr sind.

Wenn Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, dann wird im zweiten Schritt auch Religionsfreiheit eingeschränkt. In Saudi-Arabien und vielen anderen Ländern gibt es keine Meinungsfreiheit und DESWEGEN auch keine Religionsfreiheit, obwohl so viele Herrscher dort ständig etwas von ihrer Religion behaupten und diese als die alleinige gewalttätig durchsetzen.

Gotteslästerung, also Ausdruck meiner Meinung,  wird von den Frommen als Einschränkung der Religionsfreiheit angesehen, so, als würde ein Lästerer einem Frommen seinen Glauben “nehmen” wollen. Gotteslästerung will hingegen Raum auch schaffen für einen menschenwürdigen, kritischen Glauben.

Zunächst: Gotteslästerung kann es auch für klar denkende religiöse Menschen “eigentlich” nicht geben, weil Gott im Himmel oder in der eigenen Seele unsichtbar “sitzt”, wohnt, deswegen kann er als irdisch-greifbares Rechtssubjekt gar nicht in Frage kommen. Der himmlische und transzendente (oder eben auch seelisch immanente) Gott kann gar nicht als solcher Klage führen gegen die Lästerer. Das haben die meisten nachdenklichen Demokratien längst auch in der Gesetzgebung anerkannt. In Saudi-Arabien hingegen und anderswo ist „man“ nicht so weit. Da können die Diktatoren die Gotteslästerungsparagraphen sehr bequem zum Erhalt ihres eigenen Unrechtssystems einsetzen. Und sie tun dies. Was ist leichter als zu behaupten, Gott ist beleidigt? Also dann eben schnell und ohne vernünftig-nachvollziehbare Begründung: „Hand ab“. Mindestens. Gotteslästerung ist für Diktatoren nicht als ein Freibrief für inhumanes Verhalten.

Gotteslästerung ist also und will nichts anderes sein als „Frommenlästerung“ und politische Kritik. Da werden die religiösen Gefühle gelästert, so wie man bei Musikfreunden etwa ihre „Wagnermacke“ oder ihren “Mozart-Wahn” als absolute Gefühle belästern kann. Viele sind dann dankbar, dass sie dadurch aus dem “Schlaf der eigenen Vernunft” aufwachen können.

Religiöse Gefühle zu kritisieren, dazu hat man allen Grund in einer normativen Sicht der Menschenrechte. Weil diese Frommen vielleicht zu merkwürdige und gesellschaftlich schädigende Glaubensinhalte haben, etwa: „Homosexuelle dürfen sich nicht lieben, dürfen nicht heiraten, weil sie letztlich Menschen zweite Klasse sind“. Das würde zwar kein kluger Frommer in Europa so laut sagen, de facto ist die Lage klar: Man denke an die „Ehe-Demonstrationen“ (nur Hetero-Ehen sind gottgewollt) kürzlich in Frankreich…

Gotteslästerung ist als Frommenlästerung rechtlich noch nicht klar geregelt: Denn in Deutschland gibt es den § 166 im Strafgesetzbuch. Danach werden die Gotteslästerer bestraft, wenn sie, so wörtlich, den „öffentlichen Frieden stören“. Wann und wie dieser “öffentliche Friede” aber durch Lästerer gestört wird, wissen die Lästerer ja nie im voraus. Sie müssen also lästern, um die Möglichkeiten zu erkunden, abgesehen davon, dass es ihr gutes Recht ist, diese ihre Meinung frei darzustellen. Plötzlich aber, nach der Veröffentlichung einer angeblich “lästerlichen” Karikatur, melden sich bestimmte Fromme und schreien und handeln gewalttätig: „Wir sind in unserer religiösen Gefühlen verletzt, entfernt die Lästerer“. Beweisen kann man von außen nie, wie viel Show dabei ist, wenn jemand seine Gefühle verletzt sieht. Vielleicht hat er ganz andere, naämlich politische Interessen. Mit dem Begriff der Verletzung von Gefühlen zu argumentieren, ist also ziemlich abwegig. In einem solchen diffusen Klima wird kritische Meinungsäußerung nicht gerade gefördert. Angst vor der Klage der Frommen macht sich breit.

„In religiösen Gefühlen verletzt sein“ ist einer der schwammigsten und missbräuchlichsten Begriffe: Jeder kann ständig behaupten, seine Gefühle seien verletzt. Da ist der willkürlichen Behauptung (oder dem darin sich zeigenden Gehorsam gegenüber religiösen Autoritäten) Tür und Tor geöffnet. Erst, wenn man diese Gefühle in begriffliche Sprache übersetzt, gibt es Klarheit: Also man sollte als religiös Verletzter klar sagen: „Mein Gott will nicht, dass Frauen völlig gleichberechtigt sind“. Mein Gott will, dass Andersdenkende am besten nicht so viele Lebensrechte haben“. „Mein Gott will, dass der Klerus, die Rabbiner oder die Imame auch politisch im Staat bestimmen dürfen“. „Mein Gott will, dass Menschenrechte bestenfalls an zweiter Stelle stehen hinter den religiösen und geoffenbarten Gottesrechten“.

ERST wenn diese Gefühle eben Wort werden, dann kann man sehen, was Frommenlästerung bedeutet. Dann kann man darüber in einen Dialog eintreten. Und möglicherweise auf diese Weise (!) für den öffentlichen Frieden weiterhin sorgen. Aber solche Übersetzungsarbeit geschieht nicht öffentlich. Alle Lästerer und andere kritischen demokratischen Bürger gucken nur mitleidvoll auf die verletzten religiösen Gefühle der Frommen und tun alles, um diesen saften Seelen künftig alle Irritation zu ersparen. Und dann werden keine angeblich lästerlichen Dinge mehr gesagt und veröffentlicht. Siehe die große Angst in den USA Medien, angeblich Lästerliches zu drucken. Die verwirrten frommen Seelen haben also gesiegt und bestimmen das kulturelle Klima, das den Titel frei und meinungsfrei nicht mehr verdient. Eine offene und aufgeklärte Gesellschaft braucht keinen Paragraphen, der Gotteslästerung verbietet. Zu nebulös sind die Klagen derer, die angebliche Frommenlästerung ertragen können.

Es gibt ja ohnehin nicht mehr „den“ Gott in den demokratischen Gesellschaften und Staaten, sondern eben viele Götter vieler unterschiedlicher religiöser Menschen. Vielleicht ärgert sich ein frommer Hindu, wenn eine heilige Kuh durch eine Karikatur entheiligt wird, worüber sich vielleicht ein Moslem aber eher freut. Wie soll die Klage ausgehen, welcher Gott soll da respektiert werden, wenn die Götterfreunde selbst unter sich so uneins sind.

Am wichtigsten ist: Und das ist die unaufgebbare, weil evidente (!) Basis offener, demokratischer Staaten und Gesellschaften: Zuerst und an erster Stelle kommt das Humanum, d.h. der Mensch und sein Wohl, die sich in der allgemeinen, also eigentlich allen gemeinsamen VERNUNFT erschließen. Und dann, also deutlich nachgeordnet und weniger wichtig, also an zweiter Stelle, kommt das religiöse Bekenntnis, kommt die Religion. Die Krise heute ist, so scheint uns im Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon, dadurch verursacht: Dass so viele Menschen Religionen wichtiger nehmen als das Humanum, als die Menscherechte. Religion und religiöse Autoritäten können niemals an erster Stelle der Wertigkeit stehen. Wer es theologisch will: Gott hat Menschen geschaffen. Nicht zuerst Fromme! Das wäre doch eine spekulative Frage für Metaphysiker: Waren Adam und Eva im Paradies, vor dem “Sündenfall”, religiös oder nur Menschen, nur menschlich?

Noch einmal: In einer offenen und humanen und dem Ideal der Demokratie verpflichteten und der Vernunft  folgenden Gesellschaft sind alle Formen aller konkreten Religionen mit allen ihren Offenbarungen und Klerikern und Päpsten und Kalifen und Bonzen absolut an der zweiten Stelle. Sie alle haben sich, wie alle Menschen, zuerst nach den Menschenrechten zu richten, dann, wenn sie wollen, können sie ihre religiösen Sondertraditionen hegen und pflegen. Aber die müssen sich alle am Maß der Menschenrechte messen und von daher kritisieren lassen.

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