Von der Heiligkeit der Person: Ein philosophischer Hinweis zum “16. April, dem Tag der Demokratie und Toleranz”

Ist die Person von sakraler Würde?

Ein Hinweis auf Überlegungen von Hans Joas und Emile Durkheim

Von Christian Modehn

“Wir für Demokratie – Tag und Nacht für Toleranz”: Ein ultrakurzes Motto für ein eigentlich normales Thema: Der 16. April 2013 soll rund um die Uhr im Zeichen der Menschenrechte stehen. So will es die Bundesregierung.

Das Thema Demokratie sollte in einer Staatsform, die sich demokratisch nennt, doch wohl ein all – tägliches Thema sein. Es muss schon ziemlich schlimm stehen, wenn nun einige Ministerien ausdrücklich die Bürger auffordern, sich doch bitte auf die Demokratie und ihre elementare Tugend, die Toleranz, (wieder) zu besinnen und alles zu tun, damit Demokratie als Sache aller (wieder) lebendig wird. Offenbar erinnern sich nur in Zeiten zunehmender Intoleranz viele Demokraten an das, was Toleranz bedeuten könnte.

Welchen Beitrag kann Philosophie und speziell Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phie leisten, wenn es um den Einsatz für Demokratie und Menschenrechte – und damit zentral um Toleranz geht? Für Philosophie ist kritisches Denken die störende Begleitung und oft auch der Beginn politischen Handelns. Für den 16. April und natürlich weit darüber hinaus hat der Religionsphilosophische Salon einen Vorschlag der Lektüre und des gemeinsamen Nachdenkens: Und dieser Vorschlag ist alles andere als oberflächlich oder populär. Er erinnert an die wesentliche Dimension jeglichen Menschseins: Wir weisen empfehlend hin auf das Buch „Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte“ hin (Suhrkamp Verlag, 2011). Autor ist der  inzwischen weltweit beachtete Soziologe und Sozialphilosoph Hans Joas, u.a. Professor für Soziologie an der University of Chicago. Wir möchten hier nur auf das Kapitel 2 empfehlend verweisen.

Inhaltlich ist dabei interessant: Die hier entwickelte Qualifizierung des Menschen als einer „sakralen Person“ darf keineswegs als Plädoyer für eine neue Konfessionalisierung des menschlichen Wesens oder als eine religiöse Verschleierung oder Überhöhung des Daseins verstanden werden. Sakralität, so betont Joas, hat etwas mit Heiligem zu tun, und die Erfahrung und Geltung des Heiligen liegt allem Religiösen (schon gar dem konfessionell Religiösen) voraus!

Wenn Kant in seiner Philosophie, etwa in der „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“, von der „Würde“ des Menschen spricht, erwähnt er auch die „Heiligkeit“ des menschlichen Wesens. „Würde“ hat keinen Preis, sie kann nicht erworben, schon gar nicht gekauft, kann auch nicht durch Willkür anderer beseitigt werden. Menschliche Würde ist mit dem Dasein selbst da, sie steht für sich selbst, sie ist nicht menschlich verfügbar: Wer in dieser Weise von der unantastbaren Menschenwürde spricht, denkt, so Kant, wie von selbst auch an die Heiligkeit, im Sinne des Erhabenen, also des über den Menschen und ihrem Zugriff Stehenden. Im Erleben der eigenen Person wie der Personenwürde anderer tritt deutlich zutage, was man das Heilige nennen könnte: Nur ein Beispiel: Im ungerechten Leiden anderer Personen, etwa der gefolterten Widerstandskämpfer gegen diktatorische Gewaltherrschaft, können Menschen erleben, wie sich vor allem in der Empathie mit den Opfern eine starke Überzeugung auch emotionaler Art bildet, sie ist wie eine umfassend intellektuelle Kraft. Sie sagt absolut Nein zu dem Unrecht, zur Folter, zur Qual. Warum? Weil da die Heiligkeit und Unverletzbarkeit der Person, ihre Unantastbarkeit, verteidigt werden soll.

Diese philosophische Erfahrung der „Sakralität“ der Person hat nichts zu tun mit einer Vergötterung des Menschen, schon gar nichts mit dem Konzept des Übermenschen, der an die Stelle des toten Gottes gesetzt werden soll (Nietzsche). Sakralität der Person bezeichnet nur den absolut zu verteidigenden, unverfügbaren Wert eines jeden Menschen. Dieser Einsatz für die Sakralität ist nichts anderes als das konkrete Engagement für die Menschenrechte; diese sind selbstverständlich stetig weiter zu entwickeln, wie auch die Demokratie niemals etwas Fertiges ist.

Hans Joas lässt sich von dem französischen Soziologen und Ethnologen Emile Durkheim (1858 – 1917) inspirieren, der in seinen zahlreichen Studien, vor allem im Erleben des antisemitischen Dreyfus – Skandals, von der universalen Menschenwürde als der „Religion der Moderne“ sprach (etwa in seinem Aufsatz „Der Indvidualismus und die Intellektuellen“, von 1898). Durkheim schreibt: „Die menschliche Person wird als heilig betrachtet, sozusagen in der rituellen Bedeutung des Wortes. Sie (die Person) hat etwas von der transzendenten Majestät, welche die Kirchen zu allen Zeiten ihren Göttern verleihen…Wer auch immer einen Menschen oder seine Ehre angreift, erfüllt uns mit einem Gefühl der Abscheu, in jedem Punkt analog zu demjenigen Gefühl, das der Gläubige zeigt, der sein Idol profaniert sieht“. (Joas, S. 82f).

Die Sakralität ist für Durkheim die allgemeine, die menschliche Spiritualität, sie gilt für Gläubige und konfessionell nicht – gläubige Menschen. Aber Joas weist darauf hin, dass aus dieser elementaren Heiligkeitserfahrung durchaus Religion werden kann (S. 94) Aber es bleibt dabei: Die Sakralitätserfahrung der Person ist das Erste und Grundlegende.

Die Frage ist natürlich, wie es gelingen kann, in der zunehmend anonym werdenden Massengesellschaft Menschen darauf aufmerksam zu machen: Ihr seid eigentlich von sakraler, also heiliger Würde? Diese Einsicht – auch pädagogisch für alle Altersklassen – zu vermitteln ist genauso wichtig wie das Engagement für die universale Geltung der Menschenrechte und damit der Demokratie.

Menschenrechte sind also nicht nur eine “Verhandlungsmasse” auf politischer Ebene, oft vom Kalkül bestimmt und aufgrund ökonomischer Zwänge allzu häufig verraten und vernachlässigt. Menschenrechte haben eine eigene “Aura”; sie bleiben selbstverständlich der vernünftigen Argumentation verpflichtet. Aber es ist die Vernunft selbst und nicht irgendeine religiöse Phantasie, die die Erkenntnis erschließt: Die Menschenrechte sind etwas Besonderes und absolut zu Verteidigendes. Die Person zu schützen, hat also kaum mit politischer Taktik zu tun; es ist vielmehr elementar auch eine spirituelle Aufgabe, die Person (und mit ihr die Menschenrechte) ganz hoch zu halten und – ja, auch dies – zu ehren. Wie weit die (immer weiter zu entwickelnden) Menschenrechte zum Kernbestand relgiösen Glaubens werden können, ist eine dringende Frage: Sie führt zu dem Problem: Wie können Menschenrechte Teil der Verkündigung – etwa der Kirchen- werden.

Wir weisen auf ein inspirierendes Interview mit Prof. Wilhelm Gräb über die spirituelle Bedeutung der Menschenrechte auf unserer website hin: Klicken Sie hier zur Lektüre.

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