75 Jahre Grundgesetz: Für eine Demokratie, einen Rechtsstaat, der sich verteidigt

Radikale Gruppen wollen in Deutschland anstelle der Demokratie das Kalifat, den Gottesstaat.
Ein Hinweis von Christian Modehn am 6. 5. 2024.

1.
Vor 75 Jahren, am 24. Mai 1949, trat das „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ in Kraft. Der 23. Mai wird als „Verfassungstag“ gefeiert und auch „bedacht“: Vom 24. bis 26. Mai 2024 wird es rund um das Bundeskanzleramt und den Deutschen Bundestag ein großes Demokratiefest geben.

2.
„75 Jahre Grundgesetz“ : Das Ereignis ist bei aller Anerkennung der insgesamt „stabilen“ Demokratie, auch nach dem (übereilten?) Beitritt der DDR zur BRD-Verfassung, jetzt von der Erkenntnis bestimmt: Wir leben zunehmend in einer „gefährdeten Demokratie“. Darin sind sich die meisten Demokraten in Deutschland einig.

3.
Es geht jetzt entschlossen darum, in politischer Tat, für die Bewahrung der Demokratie und die demokratische Weiter – Entwicklung Deutschlands einzutreten. Eine Herausforderung, die alle wenigen, noch verbliebenen demokratischen Staaten, in irgendeiner Weise gestalten müssen. Neue Formen des Dialogs, der Überzeugung, der Debatte, der Teilhabe der Bürger am politischen Geschehen sind wichtig. Alles schon hundertmal gesagt. Auch über den Ausschluss (das Verbot) bestimmter gewalttätiger Gruppen aus dem Ganzen des demokratischen Zusammenhangs muss debattiert und dann wirksam entschieden werden.

4.
Die AFD nennt sich „Alternative für Deutschland“. Diese Partei ist aber nichts anderes als eine Alternative zu Deutschland, d.h. zur Demokratie in Deutschland. Ein autoritärer Staat ist das Ziel dieser rechtsradikalen Partei mit Führern, die man nun offiziell Faschisten nennen darf. Um so verlogener, wenn die AFD jetzt – angesichts der Grundgesetz Feierlichkeiten – groß tönend die Demokratie in Deutschland lobt: Die AFD ist also dankbar, dass sie in unserer Demokratie wachsen und gedeihen kann … bis sie dann eines Tages die Demokratie abschafft. Wer das sieht und auch noch „einfach so“ hinnimmt, begeht einen kontinuierlichen Suizid der Demokratie. Die Rechtsextremen sind in Deutschland und in den anderen europäischen Demokratien und Rechtsstaaten die größte Gefahr für eine humane Zukunft.

5.
Die Debatte über Formen des Widerstands gegen die AFD und andere rechtsextreme Parteien und Gruppen wird also – hoffentlich – im Mittelpunkt des Gedenkens „75 Jahre Grundgesetz“ stehen.

6.
Den „Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon Berlin“ interessiert die Frage: Wie geht die Demokratie in Deutschland mit religiösen Gruppen und religiös sich nennenden Organisationen um, die die demokratische Verfassung ignorieren und Demokratie abschaffen wollen, etwa zugunsten eines Gottesstaates, eines Kalifates. Ob diese Gruppen hinsichtlich der Form ihrer angedachten Herrschaft selbst rechtsextrem zu nennen sind, ist eine Frage, die hier nicht diskutiert wird. Hier geht es um fundamentalistische religiöse Gruppen, in denen so genannte Kleriker herrschen sollen: Sie wollen die angeblich von Gott selbst übermittelten menschenrechtsfeindlichen Grundsätze durchsetzen. Jegliche Trennung von Religion und Staat ist in einem politischen Kalifat ausgeschlossen.
Das Thema steht im Mittelpunkten Debatten, weil etwa eine – zwar – nicht repräsentative Studie zeigt: Fast die Hälfte einer in Niedersachen befragten Gruppe muslimische Schüler meinte, ein islamischer Gottesstaat sei die beste Staatsform. Noch problematischer: Während einer Demonstration in Hamburg am 28. April 2024 sind einige hundert Menschen ganz offen für die Einführung des Kalifates in Deutschland eingetreten: „Kalifat ist die Lösung“, hieß es auf einem der Plakate. Oder: „Kalifat ist die Lösung“. (Nur eine von vielen Quellen: https://www1.wdr.de/nachrichten/dieanderefrage-scharia106.html)

7.
Man kann diese aktuellen Forderungen nach einem Gottesstaat in Deutschland im Jahr 2024 nicht in Verbindung bringen mit dem bekannten Spruch aus dem Neuen Testament: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apostelgeschichte, 5,29). Dieses Bekenntnis der Apostel richtet sich gegen die Umgangsformen der hohen Vertreter des Judentums: Die kleine Gemeinde der Jesus – Gläubigen wollte mit dieser Forderung auf ihrem eigenen Verständnis der göttlichen Wirklichkeit bestehen, gegen andere Deutungen der religiösen Mehrheit der Juden. Dieser Spruch des Neuen Testaments bezieht sich also auf einen inter-religiösen Streit, er hat gar nichts mit der radikalen Profilierung bestimmter Religionsgemeinschaften in einer modernen Demokratie zu tun.
Wenn man schon diesen Spruch aus der Apostelgeschichte des Neuen Testaments verallgemeinern will, kann er nur lauten: „Christen sollen im Konflikt mit autoritären, diktatorischen (!) Staaten ihrem Gewissen folgen und nicht den ungerechten Gesetzen dieser Staaten.“ In einer Demokratie, einem Rechtsstaat, hat dieser genannte Bibelspruch keine politische Bedeutung. Dass etwa die Päpste als „Stellvertreter Christi auf Erden“ (katholische Kalifen ?) auch maßlos politische Herrschaft beanspruchten, ist historisch evident. Dass es Katholiken heute noch gibt, die von der Durchsetzung katholischer und für göttlich gehaltener moralischer Forderungen träumen, ist genauso zweifelsfrei. Aber diese Kreise sind – bis jetzt – nicht bestimmend im Katholizismus innerhalb demokratischer Staaten.

8.
Mit unserem Hinweis auf Forderungen, das politische Kalifat in Deutschland zu errichten, wird selbstverständlich überhaupt nicht und ganz und gar nicht unterstellt, „der“ Islam in seiner Vielfalt halte das Kalifat in Deutschland für wichtiger als das Grundgesetz. Es gilt aber wachsam zu sein: „Die wachsame, weil bedrohte Demokratie“ ist das Motto der Gegenwart:
Und dann gilt es, endlich umfassend wahrzunehmen: Auch innerhalb der Religionen machen sich rechtsradikale, fundamentalistische und gewalttätige Tendenzen stark. Das gilt etwa für evangelikale Christengemeinden in den USA, man denke an den Sturm auf das Kapitol in Washington am 6.1.2021: Fundamentalistische Christen waren an der Gewaltaktion maßgeblich beteiligt. Man denke auch an die gewalttätigen Aktionen evangelikal – charismatischer Unterstützer für Präsident Bolsonaro in Brasilien usw. Von der religiös motivierten Gewalt in Diktaturen soll hier gar nicht die Rede sein: Religion ist für diese Herrscher sozusagen die himmlische, absolut geltende Entschuldigung für alle ihre Untaten gegen die Menschenrechte. In solchen Fällen denkt der Demokrat oft: Gäbe es doch bloß diese (fundamentalistischen Interpretation der) Religionen nicht, wie „nackt“ und blamiert und geistig hilflos würden dann die totalitären Herrscher dastehen.

9.
Zu unserem aktuellen „Scharia“ – Kalifat – Problem in Deutschland: Den Autoren des Grundgesetzes stand dieses Thema 1949 überhaupt nicht vor Augen. Dennoch muss das Problem mit den Mitteln des Grundgesetzes von 1949 gelöst werden.

10.
Es galt und es gilt: Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“. In Absatz 2 heißt es: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Das heißt: Religiöse Menschen, nicht-religiöse Menschen, Atheisten … haben gleichberechtigt Anteil an dieser Freiheit des Glaubens.
Der Artikel 140 des Grundgesetzes folgt weithin den Artikel der Reichsverfassung von Weimar (WRV, 1919), darin wird das Kirche – Staat – Verhältnis in Deutschland definiert. Es „besteht keine Staatskirche“ (Art. 137). Das Grundgesetz sieht eine milde zu nennende Form der Trennung von Kirche und Staat vor, aber das speziell ist nicht unser Thema. Wichtig in unserem Zusammenhang: Artikel 137, § 3: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig“, und zwar, wie es ausdrücklich heißt, „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“

11.
Das Grundgesetz ist also bestimmt von einer weltanschaulichen, religiösen Neutralität des Staates. Kein Vertreter irgendeiner Religion darf sich ermächtigt fühlen, politisch zu herrschen. „Staat ohne Gott“ ist also der richtige, für eine Demokratie einzig angemessene Titel, des Buches des Rechtsphilosophen Horst Dreier zur Verhältnisbestimmung von Religion und demokratischem Staat: Die Demokratie braucht keinen Gott irgendeiner Religion. (Zum Buch von Horst Dreier, siehe Fußnote 1).

12.
Das heißt aber nicht, das dieser demokratische Staat selbst eine gottlose Ideologie entwickeln und vertreten darf: Der demokratische Staat hat deswegen keinen eigenen Gott, weil er – prinzipiell – alle Götter aller Religionen und Konfessionen gleichberechtigt sich entfalten lässt. Weil die Demokratie zu ihrer eigenen Legitimierung keine (Staats -) Religion braucht, kann sie umfassende Religionsfreiheit gewähren. Die Demokratie pflegt und anerkennt die religiöse Pluralität. Und die Demokratie in der deutschen Verfassung steht zu allen Religionen in der gleichen Distanz. Um das „Seelenheil“ des Bürgers, seine innere, persönliche religiöse Ideologie kümmert sich die Demokratie nicht. Die Gestaltung des Seelenheils eines Bürgers geht den demokratischen Staat nichts an. Jeder und jede suche selbst auf seine Weise sein „Seelenheil“ in irgendeiner der Religionen oder auch atheistischen Weltanschauungen.

13.
Diese Bestimmungen des Grundgesetzes entwerfen förmlich eine ideale Situation des Miteinanders von Staat und Religionen in Deutschland. Die Gefährdung der Demokratie in Deutschland durch radikale, extreme und tendenziell gewalttätige religiöse Gruppen war selbst für den renommierten Staatsrechtler Horst Dreier kein Thema, als er sein Buch „Staat ohne Gott“ im Jahr 2018 veröffentlichte.
Dreier schreibt auf Seite 63 die heute brisant wirkende Einschätzung: : „Religionsfreiheit stellt eine radikal individuelle Rechtsposition dar, die ohne jede Verpflichtung auf den Staat gewährleistet wird und auch bei inhaltlicher Fundamental – Opposition ihm (dem Staat) gegenüber ohne Abstriche garantiert wird.“ Religionsfreiheit soll also auch „bei inhaltlicher Fundamental – Opposition ihm (dem Staat) gegenüber ohne Abstriche garantiert“ sein?
Hintergrund für diese Aussage ist zunächst die richtige und gültige Erkenntnis: Der Staat darf die innere religiöse Gesinnung seiner Bürger nicht prüfen, geschweige denn bewerten und kontrollieren. „Rechtsgehorsam muss genügen“, also die formale Befolgung der Gesetze, auch wenn der Handelnde gar nicht die Grundsätze der Verfassung und der ihr folgenden Gesetze schätzt.. . und etwa nur aus Angst vor Strafe die Gesetze respektiert…

14.
Natürlich entspricht es dem Geist der Demokratie und des Rechtsstaates: Zuerst mit allen Gegnern und auch Feinden der Demokratie und des Rechtsstaates zu sprechen. Doch wie „unendlich“ darf dabei die Geduld der Demokraten mit den Verweigerern der vernünftigen Argumente sein? Wie soll die Demokratie mit religiösen Gruppen umgehen, die Rechtsstaat und Demokratie abschaffen wollen? Muss also dieser prinzipiell religiös neutrale Staat dann doch die zur Gewalkt aufrufende Lehre einer bestimmten Religion zurückweisen (etwa das politische Kalifat und die politische Herrschaft der Scharia) und diese Gruppe zum Schutz der Demokratie öffentlich anklagen und dann verbieten? Es zeigt sich hier ein gewisses Dilemma der Demokratie: Sie soll dann also ins innere Leben einer Religion eingreifen, hinsichtlich der irrigen Vorstellungen vom Gottesstaat usw., obwohl solche Eingriffe, also mit dem Ziel inhaltlich begründeter Verbote, von der eigentlich religiös neutralen Demokratie nicht möglich sein dürften. Es ist für die Demokratie in Deutschland untersagt: „die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugung, die Handlungen und in die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften“ (Dreier, Seite 98).

15.
In der Not der gefährdeten Demokratie muss sich der Rechtsstaat vor den im „Innern“ agierenden Zerstörern der Demokratie wehren. Gegen Aggressoren von außen wehrt sich die Demokratie bekanntlich selbstverständlich.
Es ist offensichtlich, dass die AutorInnen des Grundgesetzes (1949) nicht sahen und noch nicht sehen konnten, wollten, dass es Religionen, Konfessionen etc. geben kann, die die Demokratie abschaffen wollen. Dabei hätten sich die AutorInnen doch an die Ideologie der evangelischen Nazis und Hitler Freunde, der „Deutschen Christen“ (gegründet 1931), erinnern können. Diese nicht gerade minoritären Kreise wollten im Dienste Hitlers religiös die Weimarer Republik zerstören. Komisch, diese Vergesslichkeit damals 1949…

16.
Jetzt geht es darum: Der demokratische Staat, nun in einem Notfall der Bedrohung durch gewalttätige antidemokratische religiöse Gruppen, kann seine grundlegende Religionsfreiheit nur am Leben erhalten, wenn er selbst eine Ausnahme macht hinsichtlich der sonst umfassend geltenden Anerkennung der Religionsfreiheit. Konkret also: Die religiöse Vereinigung derer verbieten, die ein politisches Kalifat in Deutschland errichten wollen. Wenn eine Rechtsordnung von religiösen Fanatikern angestrebt wird oder bereits realisiert wurde, “die die Menschenwürde untergräbt, kann es unsere Pflicht sein, diese (angestrebte oder bereits reale) Ordnung in Frage zu stellen. Die Menschenwürde bezeichnet exakt die Grenze der Souverenität des Staates”(Omri Boehm, “Die Zeit”, 10. 8.2023, S. 45)

17.
Im Grundgesetz gibt es den Artikel 9, der sich – im allgemeinen – auf Vereine und Gesellschaften bezieht. Darunter könnte man ja auch religiös (sich nennende) Vereine zählen. Sie könnten vom Absatz 2 dieses Artikels 9 mit gemeint sein, dort heißt es in Absatz 2: „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“

18.
Der demokratische Rechtsstaat ist bei der Verteidigung gegen rechtsextreme und religiös fundamentalistische Gruppen selbst an die geistige, aber wirkliche Verpflichtung gebunden, den Prinzipien der Gerechtigkeit und der universellen Menschlichkeit zu entsprechen. Dieser Gedanke geht von der Erkenntnis aus: Was alle Menschen erst zu Menschen macht, ist die Verpflichtung, universellen ethischen Gesetzen zu folgen. Und denen können Menschen in der Tat auch entsprechen, weil sie in ihrer Vernunft selbst den Aufruf zu diesem moralischen – ethischen Handeln erleben. Diese sich also in jedes Menschen Geist zeigende Idee einer universellen Menschlichkeit „leuchtet“ im Geist auf als eine solche, die „nicht von Menschen gemacht ist“ (Omri Boehm, Radikaler Universalismus, S. 17): Die Idee der universell für alle Menschen geltenden Menschlichkeit weist jegliche sich abkapselnde identitäre Ideologie einer Gruppe, wie die der „Kalifen – Freunde“, entschieden ab: Diese Identitäten Ideologien sind letztlich tödlich für den Bestand einer humane Menschheit. (Zum Buch von Omri Boehm, siehe Fußnote 2)

19.
Diese sich in jedes Menschen Vernunft zeigende Idee der universellen Menschlichkeit kann also prinzipiell nicht von Menschen abgeschafft und ausgelöscht werden. Denn sie gehört zur immer schon gegebenen inneren Verfassung des menschlichen Geistes.

20.
Diese Erkenntnis, dass die sich verteidigende Demokratie selbst einem universellen geistigen Gesetz der für alle geltenden Menschlichkeit untersteht, mag für einige „Ungeübte“ zunächst nur mit Geduld nachzuvollziehen sein. Aber ohne diese anspruchsvolle Erkenntnis sind Demokratie und Rechtsstaat nicht zu verstehen. Es gilt, wie Omri Boehm sagt, „die Verpflichtung auf die universelle moralische Wahrheit“ (S. 78) zu erkennen und zu realisieren: Und diese wollen Vorkämpfer des Kalifates wie die Rechtsextremen zugunsten ihrer totalen Herrschaft zerstören… Die identitären Ideologien (des Kalifates und der Rechtsextremen), die man mit Immanuel Kant „Maximen“ nennen kann, haben in der Konfrontation mit dem ethischen Kriterium „Kategorischer Imperativ“ keinen Bestand. Diese Ideologien, „Maximen“, werden durch die Erkenntnis des „Kategorischen Imperativs“ zurückgewiesen: „Handle so, dass die Maxime deines Handelns allgemeines Gesetz für alle sein können“ (Kant). Welcher Kalifats Fanatiker, welcher Rechtsextreme, möchte schon selbst erleben, dass sein eigenes Dasein in einem totalen, identitären Staat bedroht, gegängelt und ausgelöscht werden kann.

21.
Ohne universell geltende Grundsätze der Menschlichkeit können selbst die fanatischen Kalifats – Ideologen und die Rechtsextremen (Faschisten) wie auch Linksextremen (Stalinisten) gar nicht überleben. Um ihres eigenen Überlebens willen sollen sie sich von ihrer verbrecherischen Ideologie befreien oder sich von Demokraten befreien lassen.

Fußnote 1. Horst Dreier, „Staat ohne Gott. Religion in der säkularen Moderne“, C.H.Beck Verlag, München, 2018.

Fußnote 2: Omri Boehm, „Radikaler Universalismus“. Propyläen Verlag, Berlin, 2022.

Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin.

 

 

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