Anlässlich des Todes von Ernst-Wolfgang Böckenförde (19.9.1930-24.2.2019)
Ein Hinweis von Christian Modehn
1.Es gibt wahrscheinlich kaum ein anderes so häufig zitiertes „Diktum“ wie das von Ernst-Wolfgang Böckenförde: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“.
Dieser Satz wurde von dem Professor für Öffentliches Recht und späteren Richter des Bundesverfassungsgerichts 1967 publiziert. Seitdem wird dieses „Böckenförde-Diktum“ immer wieder, auch bei Sonntagsreden, zitiert, wenn über die geistigen, auch die religiösen Grundlagen, „Voraussetzungen“, des modernen freiheitlichen und säkularisierten demokratischen Staates debattiert werden soll. Böckenförde wandte sich damals vor allem an Katholiken: Sie sollten seiner Meinung nach den säkularisierten Staat akzeptieren, einen Staat, in dem nicht mehr die Kirche alles bestimmend sein kann wie einst… Aber das ist ein anderes Thema…
2.Oft wird das berühmte „Diktum“ aus dem Gedächtnis zitiert, soweit reicht seine Wirkung. Dann wird gesagt: Der demokratische Staat lebt von Voraussetzungen, welche die Demokratie nicht schaffen kann. Von „Schaffen“ ist aber bei Böckenförde keine Rede, sondern von geistigen, kulturellen, vor allem religiösen Voraussetzungen, die der freiheitliche, säkularisierte Staat nicht GARANTIEREN kann. Das heißt: Der freiheitliche Staat kann diese Voraussetzungen in ihrer Existenz und Entfaltung nicht schaffen und nicht erhalten; er kann das Fortdauern, etwa der Religionen, nicht gewährleisten, nicht durch staatliche Hilfe „garantieren“. Der Staat kann auch Religion nicht hervorbringen. Aber für „den Bestand und die Lebenskraft des säkularisierten Staates“ braucht der Staat diese Voraussetzungen, so Böckenförde in einem Vortrag im Jahr 2006 im Rückblick auf seine Aussage von 1967 (in: Der säkularisierte Staat; Vortrag in der Carl Friedrich von Siemens Stiftung, publiziert in München 2007, Seite 9).
3.Aber auch 2006 ist Böckenförde überzeugt: Der demokratische Rechtsstaat braucht förmlich zu seinem „inneren“ Zusammenhalt mehr als das bloß formale und von (gerechten!) staatlichen Gesetzen der Demokratie erzwungene gesetzeskonforme Verhalten der Bürger. Aber 2006 konkretisiert Böckenförde diese Einsicht angesichts der zunehmenden Präsenz von islamischen Mitbürgern in Deutschland. Er meint: Der demokratische Staat (Deutschland) könnte sich auch damit begnügen, wenn Muslime diese hier geltenden demokratischen Gesetze rein äußerlich befolgen. Der demokratische Staat kann und darf nicht die Gesinnung der einzelnen Bürger prüfen (S. 38). Trotzdem: Böckenförde behauptet: „Ein solches Konzept (der bloß äußerlichen Zustimmung zur Demokratie, CM) erscheint nicht von vornherein utopisch“ (ebd). Heute ist es aber mehr als fraglich, ob eine solche bloß formale, vielleicht sogar in gewisser Weise „verlogene“ Loyalität den (tatsächlichen!) demokratischen Gesetzen gegenüber zu einer „Integration“ muslimischer Bürger ausreichend ist.
4.Man sieht an diesen Beispielen, dass es Böckenförde wohl mehr um eine Problemanzeige geht als um eine Problemlösung.
Böckenförde hat in seinem Vortrag von 2006 die veränderten konfessionellen Verhältnisse in Deutschland für seine These respektiert. 1967 sprach er noch unter den Bedingungen der „alten“ Bundesrepublik, mit einer fast absoluten Mehrheit christlicher Bürger. 2006 gibt es nicht nur viele Konfessionslose, sondern eben auch muslimische Mitbürger. Dabei ist interessant, dass Böckenförde 2006 von einer gewissen Angst geplagt ist, wenn er andeutet: Eines Tages könnten die muslimischen Menschen in Deutschland sogar die Mehrheit bilden, so behauptet er. Böckenförde formuliert da eine Angst, die in ultra-konservativen Kreisen immer wieder reflektiert wurde und wird, etwa von der jüdischen Kulturwissenschaftlerin Bat Ye Or.Ausführlicher dazu: Klicken Sie hier.
5.Angesichts dieser doch eher diffus zu nennenden Angst vertritt Böckenförde im Jahr 2006 die merkwürdige Auffassung: Wenn es soweit kommen sollte, dass Muslime den freiheitlichen Staat hier, wie er schreibt, „von innen her aufrollen“, also auflösen wollen, dann soll dieser freiheitliche Staat dafür sorgen, „dass diese Religion beziehungsweise ihre Anhänger in einer Minderheitsposition verbleiben“. Das heißt doch wohl für ihn: Grenzen dicht machen. Er fährt fort: „Das würde gegebenenfalls entsprechende politische Gestaltungen im Bereich der Freizügigkeit, Migration und Einbürgerung notwendig machen“ (S. 39). Äußerst vorsichtig und diplomatisch unklar formuliert er, könnte man sagen. Denn diese „entsprechenden Gestaltungen“ der Begrenzung so genannter muslimischer Ausländer (Einwanderer/Flüchtlinge) sind ja jetzt in ganz Europa bereits üblich. Man nennt das im Klartext die Abschottung des Abendlandes vor den Fremden, den „anderen“.
6.Man sieht, wie problematisch einzelne Vorschläge des so viel zitierten katholischen Rechtswissenschaftlers tatsächlich sind.
Böckenförde kam es darüberhinaus offenbar nicht in den Sinn, dass der sich demokratisch nennende Staat sich soweit von den Grundlagen demokratischer Prinzipien entfernt, etwa in seiner Sozialpolitik. Wirtschaftspolitik, Beziehung zu Lobbyisten usw., dass dieser demokratische Staat selbst nur noch mit Mühe demokratisch genannt werden kann, zumal wenn sich die Korruption immer mehr durchsetzt. Dann wird die Bindung der Bürger an den Staat, ja, auch der “Glaube“ an den Sinn demokratischen Zusammenlebens, erschüttert. Und mit diesem „Glaubensschwund“ geht oft einher eine Grunderschütterung in anderen Bindungen an Glaubensdinge, etwa gegenüber den Führungsgruppen einer Religion.
Hinzukommt, dass bei den freundlichen Beziehungen des Staates zu den Kirchen in Deutschland der Staat oft zu nachsichtig die besondere Rolle der Kirchenführungen innerhalb der Gesellschaft einschätzt: Wenn etwa vor dem Bundesverfassungsgericht zugunsten der Kirchengebote und nicht im Sinne eines demokratischen Dienst-Rechtes entschieden wird. Etwa im Falle von Ärzten, die ihren Job an katholischen Kliniken verloren hatten, nur weil sie ein 2. Mal eine Ehe eingegangen waren. Oder wenn der Staat es respektiert, dass die katholische Kirche allein entscheidet, ob ein katholischer Theologe als Wissenschaftler an einer staatlichen Universität lehren darf, etwa wenn der Theologe Priester ist und heiratet. In solchen Fällen erzeugt die große Freundlichkeit des Staates gegenüber der Kirchenführung nur sehr viel Kritik unter den nachdenklichen Gläubigen und sehr viel Abstandnehmen von der Kirche. Das heißt: Der demokratische Staat kann selbst auch zur „Entkonfessionalisierung“ beitragen. Das heißt, der Staat zerstört in gewisser Weise „die Voraussetzungen“, von denen er lebt. Natürlich, der Staat respektiert dabei oft die Konkordatsbestimmungen, aber die bis jetzt in der Bundesrepublik geltenden Konkordatsbestimmungen stammen aus Verträgen mit Nazi-Deutschland, mit Hitler. Das ist philosophisch gesehen nicht gerade ein idealer Zustand, für die rechtlich bevorzugte Kirche vielleicht schon…
Und wenn jetzt die Kirchen immer mehr an Glaubwürdigkeit verlieren, etwa angesichts der vielen freigelegten Untaten von Priestern an Kindern usw: Die Voraussetzungen, von denen der freiheitlich säkularisierte Staat lebt, schwinden also heute dahin. In der Sicht Böckenfördes wäre also der innere Zusammenbruch kirchlichen Lebens für den Staat eine Katastrophe.
7.Böckenförde weist allerdings auch darauf hin, wie schwierig es ist zu verhindern, dass auch die Bürger in Deutschland politisch „umkippen“ und die offene demokratische Ordnung bei den üblichen Wahlen etwa abwählen. Der sanfte Umsturz zur Diktatur also durch demokratische Mehrheits-Entscheidungen und Wahlen: Das ist die eigentliche Gefahr für die freiheitlichen Demokratien heute. Man denken an Trump, an Ungarn, an Polen, wo überall Autokraten und Diktatoren durch Mehrheitsentscheidungen an die Macht gekommen sind.
Was hält denn nun die Demokratien heute in der religiösen Pluralität zusammen? Die vielen Gesetze allein können dies nicht leisten.
Noch einmal: Es ist der demokratische Geist, der Demokratien leben lässt. Aber was ist heute der allen (!) vermittelbare demokratische Geist? In den Menschenrechten ist er objektiv formuliert. Sie werden aber selbst von so genannten Demokratien eher selten respektiert. Böckenförde sieht selbst die Möglichkeit, dass die Menschenrechte die „Grundlage aller menschlichen Gemeinschaft“ sein sollten (S. 18f.) Aber wie sollen die Menschenrechte wirksam Vernunft und Seele der Menschen, aller Menschen, auch der Politiker und der Kirchenführer bestimmen? Das ist die große Frage!
Copyright: Christan Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin