Katholische Theologie an deutschen Universitäten kann keine freie Wissenschaft sein

Zum neuen „Staatsvertrag Berlin – Katholische Kirche“

Ein Hinweis von Christian Modehn.

1.
Nun gibt es seit einigen Monaten ein so genanntes „Zentral-Institut für katholische Theologie“ an der Berliner Humboldt-Universität. Um den Lehrbetrieb rechtlich zu gestalten, haben das Land Berlin und die katholische Kirchenführung einen Vertrag geschlossen, der am 30.Juni 2022 ohne jeglichen Einwand vom Abgeordnetenhaus „zur Kenntnis“ genommen wurde.
Der nächste Schritt ist bedeutsam: Die regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und der Apostolische Nuntius in Deutschland (also der Botschafter des Vatikanstaates) Bischof Nikola Eterovic können also den Vertrag dann unterzeichnen.

Es ist also der päpstliche Nuntius, der den Vertrag von katholischer Seite unterzeichnet, die Macht des Papstes greift bis nach Berlin in ein Institut der staatlichen Universität.

2.
Der Staatsvertrag, bezogen auf das Zentralinstitut für katholische Theologie sieht – wie sonst auch in Deutschland üblich – vor: Die Katholische Kirchenführung, also die Bischöfe, sind mit exklusiven Rechten ausgestattet: Bei der Berufung der Professoren können sie mitentscheiden, das gleiche gilt für die inhaltliche Gestaltung der Studiengänge usw. Vor allem: Ein katholischer Theologe kann nicht mehr in dem genannten Institut tätig sein, wenn er – in der entscheidenden Sicht der klerikalen Kirchenführung – gegen die offizielle Dogmatik (die die Kirchenführung formuliert und einzig kompetent beurteilt) verstößt oder einen Lebenswandel führt, der von der klerikalen Kirchenführung als „unkatholisch“ abqualifiziert wird. Man denke etwa daran, dass ein dort beschäftigter Priester abgesetzt werden muss, wenn er heiratet. Ähnliches gilt, wenn ein homosexueller katholischer Theologieprofessor mit seinem Mann den Ehevertrag schließt. Oder wenn eine katholische Theologin offen bekennt: ich habe abgetrieben….

3.
Unter diesen allseits schon seit Jahren bekannten Bedingungen für das Funktionieren katholischer Theologie an den deutschen staatlichen Universitäten kann man nur noch einmal betonen: Eine solche katholische Theologie, abhängig von der Leitungsstruktur einer Großorganisation, ist keine freie Wissenschaft und kann niemals eine freie Wissenschaft sein.

4.
Was würde die Öffentlichkeit sagen, wenn die Slawistik – Professoren mit dem Schwerpunkt Russische Sprache an deutschen Universitäten nur im Einvernehmen mit der russischen Staatsführung berufen werden könnten, wenn der russische Staat die Lehrpläne an deutschen Universitäten etc. mitbestimmen würde…
Der jetzt in Berlin lehrende katholische Theologe Georg Essen war am 19.10.2018 zu einem Interview im Deutschlandfunk eingeladen. Christoph Heinemann stellte diese Frage: „Könnte man nicht auch sagen, der Bundesverband der Deutschen Industrie muss bei der Berufung von Professorinnen und Professoren für Wirtschaftswissenschaft ein Wort mitreden?“ Darauf antwortete der katholische Theologe Essen: „Wenn man das so miteinander vergleichen könnte, dann hätten Sie recht. Man kann es aber nicht und das liegt daran, dass das Zueinander von Staat und Kirche das Selbstbestimmungsrecht der Kirche kennt, und das bedeutet auch dann rechtlich und staatskirchenrechtlich vereinbart dieses Mitspracherecht.“

Mit anderen Worten: Die katholische Kirche spielt als gesellschaftliche Gruppe eine exklusive Sonderrolle, ihr wird vom Staat ein „Selbstbestimmungsrecht“ zuerkannt, d.h. die Kirchenführung kann auch an einer katholisch – theologischen Fakultät einer staatlichen Universität prinzipiell schalten und walten, wie sie es will.

Prof. Georg Essen hatte in dem genannten Interview dieses System zu verteidigen versucht, weil die staatlichen katholischen Fakultäten eben Mitarbeiter der Kirche ausbilden, Religionslehrer, Pastoralreferenten usw. Das stimmt: Aber müsste dann nicht auch der Justizminister ein Wort in den juridischen Fakultäten mitreden, weil doch dort eben Richter, Anwälte usw. ausgebildet werden, das Beispiel ließe sich auf die medizinischen Fakultäten usw. leicht übertragen.

5.
Noch einmal: Katholische Theologie an staatlichen Universitäten – auch in Berlin – kann aufgrund des Einflusses der Leitung der Organisation Kirche keine freie und eigenständige Wissenschaft sein.  Frei wäre katholische Theologie an einer staatlichen Universität erst, wenn die Kirchenführung keine Privilegien der Mitentscheidung an der Uni mehr hat. Das aber setzt eine Veränderung der Kirche-Staat-Gesetze in Deutschland voraus, also eine Trennung von Kirchen und Staat, die den Namen verdient. Aber: Die katholische Kirche könnte aus eigener Einsicht auf ihre Mitentscheidung an katholisch-theologischen Fakultäten offiziell verzichten… Dazu wird es bei den Machtinteressen der Kirchenführung aber sicher nicht kommen.

Über Religionen, Kirchen, Sekten usw. forschen in Deutschland (leider viel zu wenige) kirchlich unabhängige Religionswissenschaftler, Religionssoziologen, Religionsphilosophen.
Mitarbeiter der Kirche sollten an eigenen kirchlichen Hochschulen ausgebildet werden, die ganz von der Kirche finanziert werden. Dort können dann etwa so viele Opus-Dei-Professoren oder Mitglieder des “Neokatechumenalen Weges” etc… lehren und forschen, wie es der Kirchenführung gefällt. Also eine Hierarchie-hörige Theologie betreiben.

Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin.