Menschen­rechts­ver­letz­ungen in der Dominikanischen Republik. Ein Interview mit Prof. Wilfredo Lozano

Die Friedrich-Ebert-Stiftung gestattet uns die Publikation eines Interviews mit Prof. Wilfredo Lozano, Santo Domingo, Dominikanische Republik, über den Verlust der Staatsbürgerschaft, der jetzt vielen tausend Menschen dort droht.
Der Religionsphilosophische Salon, wie der Name sagt vorwiegend mit philosophischen Interessen, sieht in der Verteidigung der Menschenrechte ein eminent philosophisches (und natürlich humanes) Thema. Wir konzentrieren uns dabei vor allem auf ein Land, die Dominikanische Republik. Dazu liegen auf dieser website schon etliche Beiträge vor.

Tausenden Dominikaner_innen droht der Verlust ihrer Staatsbürgerschaft

Fragen an Wilfredo Lozano,
Soziologe, Leiter des Instituts für Sozialforschung CIES der Iberoamerikanischen Universität in Santo Domingo, Dominikanische Republik
Dezember 2013

Das Verfassungsgericht Ihres Landes hat kürzlich entschieden, dass die Kinder irregulär Eingewanderter, die nach 1929 in die Dominikanische Republik gekommen sind, keine Staatsbürger_innen seien. Wie kam es zu diesem Urteil?

Das Urteil ist das Ergebnis einer lang andauernden sozialen Exklusion, durch die sich das zu Beginn des 20. Jahrhunderts geschaffene System der Immigration haitianischer Arbeitskräfte bis heute erhalten hat. Dieses System entstand mit Hilfe des dominikanischen Staates und in Komplizenschaft mit dem haitianischen Staat um die großen Zuckerrohrplantagen herum. Es mobilisierte Hunderttausende haitianischer Wanderarbeiter_innen, und um ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken und sie zu kontrollieren, wurde eine ganze Reihe von Ungerechtigkeiten und sozialen Ausschlussmechanismen genutzt, deren sichtbarster Ausdruck der Batey war – Lager, in denen die Wanderarbeiter_innen ohne Dokumente zusammengehalten wurden. Dies geschah auf Initiative des Staates, der gleichzeitig Arbeitsvermittler war und die Arbeiter_innen in jeder Hinsicht kontrollierte, um schließlich selber zum Arbeitgeber zu werden, als 1961 nach dem Tod von Diktator Rafael Trujillo das Land und die Zuckerfabriken verstaatlicht wurden. Dieses ausgrenzende und ungerechte System ist besonders offensichtlich in den Arbeitsverträgen für die Wanderarbeiter_innen, die zwischen dem dominikanischen und dem haitianischen Staat abgeschlossen wurden. Das kann der derzeitige Präsident des Verfassungsgerichts bezeugen, denn er war zwischen 1978 und 1982 auf dominikanischer Seite selber an den Verhandlungen dieser Verträge beteiligt.
In fast einem Jahrhundert dieser Immigration ohne Dokumente wurden praktisch drei Generationen von Dominikaner_innen geboren – Kinder von Eingewanderten, die als einfache Landarbeiter_innen gekommen waren. Eingeschlossen in das System der Bateys erhielten sie weder Geburtsurkunden noch Ausweise. Sie blieben damit den Regeln des Bateys unterworfen und vielfachen Ungerechtigkeiten wie extremer Ausbeutung ausgesetzt. Da sie keine Dokumente hatten, waren sie aus der dominikanischen Gesellschaft de facto ausgeschlossen.

Warum wird diese Frage heute wieder – oder heute erst – so aktuell?

Die Krise des Zuckersektors in den 1980er Jahren, aber auch die demokratische Öffnung nach einem langen Übergang in den 1970er bis 1990er Jahren veränderten die Lebensbedingungen der Arbeiter_innen. Sie arbeiteten nun in anderen Bereichen der Landwirtschaft und immer stärker auch in den Städten, v. a. im Bausektor und in der informellen Ökonomie. Die Gesellschaft wurde offener und pluralistischer, so dass das Problem der Immigration stärker wahrgenommen wurde. Automatisch wurde der Kontakt der Bewohner_innen der Bateys mit der dominikanischen Gesellschaft enger, ohne dass sich an der konkreten Situation etwas änderte. Das geschah auch nicht durch ein neues Einwanderungsgesetz, das den Begriff des “Transits” einführte, der sich auf Eingewanderte ohne Wohnsitz im Land bezog und damit die Grundlage dafür schuf, dass Tausende von Eingewanderte und ihre Kinder, die seit Jahrzehnten im Land lebten, nun als “Personen in Transit” galten. 2007 begann dann die Wahlkommission, den Betroffenen – die gemäß dem geltenden Recht des ius soli Dominikaner_innen waren – ihre Dokumente abzunehmen bzw. ihnen keine Geburtsurkunden mehr auszustellen. Tausende Nachkommen von Immigrant_innen verloren so auf bürokratischem Weg ihre Staatsbürgerschaft. Schon damals verurteilte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte diese Praxis. 2010 wurde in einer Verfassungsreform festgeschrieben, dass die Kinder irregulär Eingewanderter nicht automatisch Dominikaner_innen werden, nahm aber jene davon aus, die dieses Recht bereits in Anspruch genommen hatten. Das jetzige Urteil ist eine extreme Intrepretation der Verfassung, indem diese retroaktiv ausgelegt wird und damit vielen Tausend Dominikaner_innen die Staatsbürgerschaft entzieht, die sie nach Recht und Gesetz bereits besessen und ausgeübt hatten, unabhängig von ihrer tatsächlichen und vielseitigen sozialen und politischen Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Diese retroaktive Auslegung ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte und die verfassungsmäßigen Rechte allgemein.

Breite Teile der Zivilgesellschaft mobilisieren zurzeit gegen dieses Urteil 168-13 des Verfassungsgerichts. Wie schätzen Sie die Aussichten ein, dass die Entscheidung zurückgenommen wird?

Das ist sehr unwahrscheinlich, aber auch das Urteil aufrecht zu erhalten ist schwierig angesichts der internationalen Verpflichtungen des dominikanischen Staates gegenüber Institutionen wie dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dies wurde beim kürzlichen Besuch der Interamerikanischen Menschenrechtskommission deutlich, die in ihrem Bericht klar zum Ausdruck bringt, dass das Urteil die Menschenrechte verletzt und empfiehlt, die Rechte der Betroffenen zu garantieren und sie nicht zu zwingen, sich als Ausländer_innen registrieren zu lassen – denn sie seien nationale Staatsbürger_innen. Zudem müsse die Inanspruchnahme dieser Rechte einfach, effektiv, gerecht, unverzüglich und zu zumutbaren Kosten möglich sein. Der Vorschlag der dominikanischen Regierung, eine Lösung für die Betroffenen über ihre “Naturalisierung” zu finden, ist damit ausgeschlossen. Möglicherweise wird sich die Dominikanische Republik schon in wenigen Monaten Strafen des Interamerikanischen Gerichtshofs ausgesetzt sehen. Dabei geht es nicht nur um eine moralische Verurteilung, sondern auch um die Möglichkeit wirtschaftlicher Sanktionen, wie sie sich in der Position des gemeinsamen karibischen Marktes CARICOM bereits andeuten. Hinzu kommen geopolitische, aber auch lokale Aspekte. Die politischen Kräfte der Rechten und Ultranationalist_innen sind stärker geworden, und die Fraktion von Präsident Medina in seiner Partei, der PLD, ist geschwächt. Was in diesem Panorama sehr deutlich wird, ist die verstärkte Kontrolle durch die konservativen Kräfte im Staatsapparat. Die politische Klasse an der Macht verhärtet ihre Positionen v. a. im Hinblick auf die verfassungsmäßigen Rechte, und dies führt zu einer sozialen Polarisierung, die heute schon die dominikanische Gesellschaft spaltet, so dass der Nationalismus für die politische Rechte einen strategischen Platz als Kohäsionsfaktor einnimmt.

Wir empfehlen die website der Friedrich-Ebert-Stiftung speziell zu Lateinamerika. Zur Lektüre klicken Sie bitte hier.

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