Ein Hinweis von Christian Modehn am 14.4.2021
1.
Warum ist das Ereignis „Luther auf dem Reichstag in Worms“ am 17. und 18. April 1521 von allgemeinem Interesse? Weil mit diesem Ereignis der religiöse Pluralismus in der Christenheit nicht nur begann, sondern von kirchlicher wie von staatlicher Seite, trotz aller Wirrnisse danach, im letzten nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. Und dieser religiöse Pluralismus ist trotz aller Auseinandersetzungen in den folgenden Jahrhunderten tatsächlich eine Wohltat für Europa! Die Vorstellung „Eine einzige Kirche/Religion in einem Staat“ widerspricht jeglicher Vorstellung von Demokratie als einem Staatswesen der Pluralität und Toleranz. Die Idee der Menschenrechte bildete sich also in der Konsequenz der Ereignisse von 1521 als universale Dimension.
Dies anzuerkennen ist die erste und wichtige Erkenntnis, die sich aus der Erinnerung an „Luther auf dem Reichstag von Worms 1521“ ergibt: Weder der (katholische) Kaiser noch die mit ihm verbundene katholische Kirche haben die Allmacht zu bestimmen, was als christlich gelten kann. Ein radikaler Bruch ist geschehen, die Eröffnung eines pluralen Christentums. Was für eine große Tat!
2.
Dieser religiöse Pluralismus, eingeleitet „letztendlich“ durch Luthers Beharren auf dem Wormser Reichstag, hat also innerhalb des Christentums die Stellung der Religionen/Konfessionen im Staat bzw. der Demokratie relativiert. Der religiöse Pluralismus hat dann im 18. Jahrhundert als Folge von Luthers Tat zu der Erkenntnis geführt: Es gibt Menschenrechte und diese stehen ÜBER den verschiedenen konfessionellen Meinungen. Die konfessionellen Lehren sind also für das Wohlergehen und den Frieden der Menschen sekundär. Sie sind eben nur Wahrheiten, die dem einzelnen als einzelnen oder der konfessionellen Gemeinde ein Gefühl von Wahrheit und Geborgenheit geben. Aber konfessionelle Wahrheiten der Religionen, aller Religionen, sind in diesem Sinne immer nur „subjektiv gültige“ Wahrheiten. Von objektiver allgemeiner Gültigkeit kann eine immer begrenzte religiöse Wahrheit niemals sein.
3.
Menschenrechte sind also das, was über allen Religionen steht und von den Staaten/Demokratien gepflegt und geschützt werden muss und glaubhaft politisch gestaltet werden sollte. Das ist leider nicht immer der Fall. Aber eine einzelne Religion kann als einzelne auch nicht für den Frieden in der Welt sorgen. Das kann nur die allgemeine, kritisch reflektierte Vernunft der einen Menschheit, die erkennt: Ohne die gelebten und stets weiter zu entwickelnden Menschenrechten hat die Menschheit keine Chance auf ein menschenwürdiges Überleben.
4.
Hinweise zu den Ereignissen damals:
Martin Luther reist Anfang April 1521 von Wittenberg zum Reichstag nach Worms (Ankunft 16. April) bereits als „Ketzer“ (verurteilt durch den päpstlichen Kirchenbann).
Diese katholische Einschätzung hätte eigentlich schon den Tod, die Hinrichtung, Luthers bedeutet.
Aber es gab Fürsten, die anders dachten, also bereits wirksam Pluralität bezeugten und verlangten: Luther muss vor dem Reichstag seinen Glauben, seine theologischen Einsichten, erläutern. Dafür ist vor allem Luthers Landesherr Kurfürst Friedrich der Weise erfolgreich eingetreten.
Kaiser Karl V. sieht seine Allmacht in Frage gestellt. Er kann den sich durchsetzenden Pluralismus religiöser Auffassungen nicht akzeptieren. Deswegen lässt er also den „Ketzer“ Luther nach Worms zum Reichstag reisen, um ihn für Rom und den Kaiser wieder zu gewinnen. Das Weitere ist bekannt: Luther wiederholt am 17. bzw. am 18. April 1521 vor dem Kaiser seine theologische Grundeinsicht, unter anderem sagt er: „Wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde, denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, dass sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“
Luther betont also, dass er sich von seiner Überzeugung nur abbringen ließe, wenn die Zeugnisse der Bibel gegen ihn sprächen oder „klare und helle Gründe“ genannt würden. Das kann die katholische Seite aber nicht bieten.
Damit ist dann de facto der Bruch zwischen römischer Kirche vollzogen. Die Einheit des westlichen Christentums ist vorbei. Es beginnt die Zeit des christlichen Pluralismus, selbst wenn Karl V. und auch Luther, ihren Äußerungen zufolge, die Einheit der Kirche doch noch anstrebten. Aber bei diesen nun offenkundigen Differenzen auch in Worms konnte Versöhnung nicht mehr eintreten.
Luther kann – wegen eines „Schutzbriefes“ – aus Worms abreisen, er wird durch das Eingreifen Friedrich des Weisen in der Wartburg bei Eisenach versteckt. Dort übersetzt Luther das Neue Testament ins Deutsche.
5.
Viele Herrscher (Könige) in den folgenden Jahrzehnten versuchten noch, mit aller Gewalt nur eine einzige, ihnen gefällige Religion in ihrem Reich zuzulassen, wie in Spanien und Frankreich (dort bis zur Revolution 1789), aber auch in protestantischen Staaten, wie in Schweden gab es die „Staatskirche“. In Preußen ließ erst Friedrich II. (der „Große“) eine gewisse religiöse Pluralität zu. In den Niederlanden hingegen war spätestens seit 1630 konfessionelle Pluralität eine Tatsache, auch innerhalb des Calvinismus wurde dann Vielfalt geduldet (mit den Remonstranten), auch Katholiken hatten im mehrheitlich calvinistischen Holland keine Verfolgung zu befürchten. Remonstranten wie Katholiken konnten ihre eigenen Kirchen bauen, zwar versteckt („Schuilkerken“), aber immerhin, es gab die Freiheit des Glaubens in einem toleranten Pluralismus. Der drückte sich auch aus in der Freiheit niederländischer Verlage, hoch umstrittene, „ketzerische“ Bücher aus dem Ausland zu publizieren und Religionsflüchtlinge etwa aus Frankreich aufzunehmen. Auch wegen der Toleranz als eines Zustandes des innenpolitischen Friedens konnten sich die Niederlande zu einem erfolgreichen Zentrum des Welt – Handels entwickeln.
6.
Der Reichstag zu Worms im April 1521 als dem Start eines pluralen Christentums in Europa kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, selbst wenn im „Dreizigjährigen Krieg“ und später noch die Zustimmung zur christlichen Pluralität bekämpft wurde. Es waren absolute Herrscher, die in ihrem einen reich aus machtpolitischen Gründen nur eine Konfession ertragen konnten und Andersdenkende verfolgten. Das galt etwa in Spanien bis kurz vor Ende des katholischen Franco – Regimes, das gilt bis heute in vielen muslimischen Ländern.
7.
Aber die Pluralität IM Christentum hat sich durchgesetzt. Und kein vernünftiger Mensch will mehr die eine und einzige zentralistische Kirche wie im Mittelalter wiedererstehen sehen, selbst wenn solche Vorstellungen in manchen einflussreichen katholischen Kreisen noch heute herumgeistern, unter dem Stichwort „Die katholische Kirche als römische Kirche ist die alleinseligmachende Kirche“.
Christliche Pluralität ist nicht nur ein bleibendes Faktum, sie ist ein Segen. Und die einzige Frage jetzt in der Erinnerung an den Wormser Reichstag ist: Wie kann die Pluralität vor einem Zerfallen in eine widersprüchliche und sich bekämpfende Vielfalt bewahrt bzw. aus einem Zustand der Konkurrenz und der Missgunst herausgeführt werden. Man denke etwa an das konfessionelle Gegeneinander in lateinamerikanischen Ländern, wo fundamentalistische evangelikale oft rabiat Katholiken abwerben.
Die dringende Aufgabe ist: Wie kann es eine Versöhnung der Verschiedenen geben, die sich als bleibend Verschiedene verpflichten, einander zu schätzen, auf Konkurrenz-Verhalten zu verzichten und sich von Feindseligkeiten zu befreien. Dass damit nicht alle, die sich „christliche Kirche“ nennen, vom Ökumenischen Rat der Kirchen als Kirchen anerkannt werden können, ist auch klar. Es gibt ein bleibend normatives Kriterium für Organisationen, die sich christliche Kirchen nennen. Kirchen, die sich in ihrer eigenen Lehre gegen die universal geltenden Menschenrechte aussprechen, sind keine christlichen Kirchen. Die Menschenrechte sind insofern das wichtige Kriterium der Unterscheidung auch für die Kirchen!
8.
Versöhnte Verschiedenheit – darauf wird sich auch die römische Kirche definitiv einlassen müssen, will sie nicht auf Dauer als fundamentalistische, Wahrheitsbesessene Gemeinschaft dastehen und an Respekt verlieren. Vielleicht kommt sie jetzt, angesichts ihrer Identitätskrise nicht nur wegen des sexuellen Missbrauchs durch Priester, dazu, diese theologischen Vernunft zu realisieren. Es gilt wohl anzuerkennen: Das Beten um die Einheit der Christen seit ca. 100 Jahren ist jedenfalls, für Menschen wahrnehmbar, völlig erfolglos. Und auch für die die theologischen Debatten über die feinsten Feinheiten der konfessionellen Unterschiede hat kaum jemand noch Verständnis, Zeit und Interesse. Alles ist in dem Zusammenhang gesagt! Das hat der große katholische Theologe Karl Rahner schon 1983 zusammen mit Heinrich Fries geschrieben in seiner leider vergessenen, verdrängten Studie „Einigung der Kirchen – reale Möglichkeit“ (Herder – Verlag). Alles ist gesagt: Schafft jetzt praktisch die Kircheneinheit der versöhnten Pluralität!
9.
Es gilt also jetzt damit zu beginnen, Kirchen – Einheit als versöhnte Verschiedenheit zu leben. Also auch Anerkennung der Ämter, Zulassung aller Interessierten zu jeder Form des Abendmahls oder der Kommunion. Das zu praktizieren, ist, theologisch gesprochen, eine Wirkung des Heiligen Geistes Sollte die römische Kirche in ihrer dogmatischen Erstarrung verharren, so ist abzusehen, dass sie zumindest in Europa zu einer Sekte der Fundamentalisten und Freunde des uralten Klerikalismus wird.
10.
Luther wurde also exkommuniziert: Diese päpstliche Strafe „erlischt“ mit dem Tod des Ketzers, aber in den Köpfen vieler Katholiken ist Luther immer noch der Ketzer. Unvorstellbar, dass sich eine römisch -katholische Kirche „Martin – Luther – Kirche“ nennen könnte. Katholische Kirchen werden eher nach der Unbefleckten Empfängnis, dem heiligen Papst Pius X. oder der „Heiligen Familie“ benannt…
Einige katholische und protestantische Theologen setzen sich mit dem Mut des Sisyphus,, wie der „Altenberger Ökumenische Gesprächskreis“, dafür ein: Der Papst sollte offiziell verkünden: „Luther ist kein Ketzer!“ (Am 3.1.1521 wurde Luther von Papst Leo X. exkommuniziert). Als „Gegenleistung“ wird den Lutheranern empfohlen zu bekennen: „Der Papst ist für kein Antichrist“. Ob es dazu kommt, ist fraglich.
11.
Zum Schluss die Erinnerung an eine zentrale Einsicht des Philosophen G. W.F. Hegel (1770 – 1831).Er hat als einer der ersten in der Moderne im Pluralismus der Kirchen kein Übel, sondern eine bleibende „Errungenschaft“ gesehen, trotz aller Auseinandersetzungen und Kriege, die eine Konsequenz der Reformation waren. Für diese „Schattenseiten“ sind freilich nicht allein die Reformatoren verantwortlich zu machen.
Hegel meint also: Dadurch, dass sich zwei oder drei verschiedene Kirchen, etwa in Preußen, befinden, also Lutheraner, Calvinisten, Katholiken, ist es Aufgabe des Staates, und prinzipiell als Rechtsstaat dazu verpflichtet, für Frieden in der Gesellschaft zu sorgen. Der Staat muss also aus seinem eigenen Selbstverständnis als Rechtsstaat die Prinzipien der Toleranz und des Miteinanders entwickeln. Der Staat ist für Hegel nicht bloß etwas Funktionales, „Äußerliches“ wie er sagt, der Staat ist vielmehr philosophisch gesehen Ausdruck des Lebens des absoluten Geistes. Er ist als Rechtsstaat nämlich die Wirklichkeit des Geistes! In dieser anspruchsvollen Bedeutung des Rechtsstaates kann der Staat die für alle Menschen gültigen Menschenrechten formulieren und sollte diese auch praktizieren. Hegel spricht in dem Zusammenhang vom Rechtsstaat als der „sittlichen Wirklichkeit des Geistes“, so etwa in seinen „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ (1820), dort § 270. Hegel schreibt am Ende dieses Paragraphen: „Es ist daher weit gefehlt, dass für den Staat die kirchliche Trennung (also die Pluralität der Kirchen, CM) ein Unglück wäre oder gewesen wäre; es ist so, dass der Staat nur durch sie, die kirchliche Pluralität, hat werden können, was seine Bestimmung ist: Die selbstbewusste Vernünftigkeit und Sittlichkeit.“ Mit anderen Worten: Die verschiedenen Kirchen mit ihren unterschiedlichen Lehren sind als solche untergeordnet gegenüber dem Rechts – Staat. Die Pluralität der Kirchen hat förmlich die Notwendigkeit eines Rechtsstaates mit erzeugt.
Dieser Staat ist verpflichtet, die universalen, für alle, auch für alle unterschiedlichen Konfessionen, gültigen Menschenrechten auszusprechen, einzufordern und zu realisieren. An ihm, den Rechtsstaat und den von ihm vertretenen Menschenrechten, müssen sich die verschiedenen Religionen orientieren, wenn sie in Gesellschaft und Staat aktiv – gestaltend werden wollen.
12.
Diesen Zusammenhang entwickelt sehr eindringlich der bekannte Hegel – Spezialist Walter Jaeschke in seinem Aufsatz „Staat und Religion“ in: Hegels Philosophie“ (Felix Meiner Verlag, 2020, Seite 263 -280). Walter Jaeschke weist ausdrücklich darauf hin, dass Hegel die Überzeugung der Romantiker entschieden ablehnt, es käme primär auf eine Einheit der christlichen Religion und des Staates an, diesen Zustand lehnt Hegel als „mittelalterlich“ ab. Die Religion als Religion ist gänzlich ungeeignet, „die Verfassung des Staates und die in ihm wirkliche Erkenntnisform vorzugeben“, schreibt Jaeschke (S. 269). Und er fährt fort: „Und deshalb spricht Hegel der Religion nicht das Recht zu, in Fragen der Staatsgestaltung mitzusprechen…“ Das Problem der Überordnung des Rechtsstaates gegenüber den Religionen wird dann von Jaeschke ausführlich weiterentwickelt.
13.
Was bleibt also von „Luther auf dem Reichstag in Worms“? Es bleibt die Einsicht: Gott sei Dank, möchte man sagen, hat sich Luther NICHT der katholischen und kaiserlichen Macht und ihren Lehren gebeugt! Er hat in Worms – vielleicht noch ohne sein explizites Wissen – den Weg in den christlichen Pluralismus eröffnet. Diese wird niemals mehr verschwinden, er bedarf aber der kritisch reflektierten (!) Versöhnung der im christlichen Glauben Verschiedenen.
14.
Was also ist die “Fern-Wirkung” von Luthers Beständigkeit auf dem Reichstag in Worms? Das Christentum konnte sich langsam, aber deutlich als Pluralität entwickeln. Kein Christ wurde, ebenfalls als “Fern-Wirkung”, seit dem 19. Jahrhundert wegen seines “abweichenden christlichen Glaubens” von einer zentralen Staatsmacht oder einer katholischen – römischen Kirche verfolgt. Prinzipiell gibt es keine Staatskirche mehr und es darf keine solche geben.
So sind die Kirchen nun auch befreit und in der Lage, bei heftigem Verletzen der Menschenrechte durch den demokratischen Staat und jeden anderen Staat dagegen öffentlich zu protestieren, unterstützt von den humanen Impulsen des Evangeliums.
Wichtig ist auch: Der demokratische Staat schützt und unterstützt die freie theologische Forschung. Etwa: Liberale Theologie und kritische Bibelforschung konnte sich entwickeln. Und Befreiungstheologen konnten sich ab 1971 in Lateinamerika wenigstens bemerkbar machen, wenn auch viele BefreiungstheologInnen aufgrund des Bündnisses von Vatikan und US-Regierung verfolgt wurden und ihr Leben ließen – im Einsatz für die Armen und für die vom Imperialismus Entrechteten. Die tötende Gewalt (man denke an den Heiligen Erzbischof Oscar Romero, El Salvador) ging noch einmal aus vom ideologischen Bündnis der Einheit von Vatikan (Papst Johannes Paul II. bzw. Ratzinger) UND Reagan und Co (CIA).
15.
Aber die absolute Überordnung der Menschenrechte über alles Konfessionelle, Religiöse, Kirchliche, kann nicht mehr zerstört werden. Diese Überordnung bleibt, auch wenn einzelne christliche, muslimische, jüdische, buddhistische, hinduistische usw. Führergestalten noch dagegen polemisieren…
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