Wir freuen uns, wieder einen Gastbeitrag im Religionsphilosophischen Salon veröffentlichen zu können: Zum komplexen Thema Esoterik/Exoterik bietet Hartmut Caemmerer einen unterscheidenden Durchblick. Es handelt sich um Thesen, die naturgemäss eher knapp ausfallen und auch als Gesprächseinleitung gemeint sind. Sie haben unseren Dialog am 24. 4. 2015 sehr belebt. Manche wollen die Thesen noch einmal nachlesen, weiterbedenken, weiterdiskutieren. Hartmut Caemmerer, seit etlichen Jahren mit dem Religionsphilosophischen Salon Berlin verbunden, hat diese Thesen noch einmal zur Verfügung gestellt. Dafür besten Dank. Unser Gesprächskreis lebt von der Vielfalt der Meinungen und der Vielfalt der Publikationen im Rahmen der Philosophie/ des Philosophierens oder einer “liberalen Theologie”. CM
Einige Thesen zum rationalen Umgang mit dem Irrationalen, mit Esoterik und Hochreligionen.
Von Hartmut Caemmerer, vorgetragen im Religionsphilosophischen Salon Berlin am 24. 4. 2015 als Einleitung in ein Gespräch.
1. Esoterische Lehren unterscheiden sich von denen der Hochreligionen (exemplarisch: Christentum und Buddhismus) hinsichtlich der Einbeziehung irrationaler Gehalte nicht grundsätzlich, wenn auch im Einzelnen quantitativ und qualitativ durchaus (z.B. starke narrative Elemente im Christentum, nicht in der Esoterik). Beide arbeiten stark mit Symbolen, Bildern, notwendig unpräzisen Begriffen u.ä.
2. Innerhalb des Irrationalen ist zu unterscheiden zwischen dem Antirationalen, das objektiven Tatsachen und Denkgesetzen (Alltagserfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen) widerspricht, und dem schlicht Nicht-Rationalen wie Gefühlen, Empfindungen, inneren und äußeren Wahrnehmungen, Symbolen, Bildern u.a.m.
3. Von einem rationalen Standpunkt aus, sind antirationale Vorstellungen und Aussagen grundsätzlich nicht akzeptabel. Darüber hinaus ist gedankliche Kohärenz innerhalb der schlicht Nicht-Rationalen Gehalte zu fordern.
4. Diese Kohärenzforderung stößt allerdings leicht auf Schwierigkeiten, da mentale, psychische, spirituelle Bewusstseinsinhalte oft in sich widersprüchlich, vielschichtig oder vage sind, so dass sie sich präziser Rationalität in unterschiedlich starkem Maße entziehen.
5. Eine mittelbare, oft sehr effektive Kohärenzprüfung ergibt sich aber aus der Konfrontation mit Erklärungshypothesen aus anderen, säkularen Wissensbereichen. Die Erklärung einer Missempfindung aus Familienkonflikten oder körperlichen Beschwerden ist u.U. wesentlich plausibler als aus dem Wirken einer spirituellen Kraft.
6. Wegen der Hinweise zu 4. ist darüber hinaus Übereinstimmung mit gesellschaftlichen und personalen Wertmaßstäben (Wertrationalität) zu fordern bzw. zu prüfen; wie
-(gesellschaftlich:) eine demokratisch-egalitäre Grundeinstellung, Toleranz, kommunikative Offenheit;
-(personal:) Wahrhaftigkeit, Intention zu größtmöglicher Rationalität; Authentizität, Integrität.
7. Diese Wertkriterien sind z.T. ihrerseits in der Anwendung problematisch. Die Unterscheidung eines wahrhaftig bekannten Glaubenssatzes, eines authentischen symbolischen Erlebens von einer Aussage bzw. von einem Erlebnis, die sich mehr einer Gruppenkonformität oder einer Gruppensuggestion verdanken, dürfte oft sowohl für den Betreffenden selbst als auch für den Außenstehenden (u.U. äußerst) schwierig sein.
8. Aufgrund der Hinweise in 4. bis 7. ist die Einschätzung einer hinreichenden Rationalität religiöser oder esoterischer Aussagen unvermeidlich bis zu einem gewissen Grade relativ und subjektiv. Jeder muss für sich selbst entscheiden, welche Auffassungen und Überzeugungen er für sich selbst als hinreichend rational übernehmen kann.
9. Die Akzeptanz von Irrationalität bei anderen kann (und sollte) großzügiger gehandhabt werden, als bei sich selbst. Nicht jeder ist zu einem anspruchvollen Rationalitätsniveau in der Lage; viele sind auch nicht sonderlich daran interessiert. Auch mit solchen Menschen kann aber der geistige Austausch (trotz kritischer Vorbehalte) anregend und lehrreich sein, jedenfalls dann wenn ihre Einstellungen und Verhaltensweisen den unter 6. genannten Wertmaßstäben genügen.
copyright: Hartmut Caemmerer.