Welcher Geist regiert den Staat?
Die Laizität: Plädoyer für ein tolerantes Miteinander
Von Christian Modehn
Etliche LeserInnen dieser website wollten noch einmal einen Text über die „Laizität“ nachlesen, der sich auf eine Radiosendung in NDR – Kultur am 12. 8. 2102 bezieht. Im Folgenden wird die ausführliche, ungekürzte Fassung zur Lektüre angeboten.
Der Pressetext:
Politische Macht darf die Kirche nicht ausüben, „geistlich“ und „weltlich“ müssen im Staat getrennt sein. Diese Überzeugung prägt das europäische Denken seit der Französischen Revolution. „Laizität“, also religiöse Neutralität des Staates, bietet Raum für die freie Entfaltung unterschiedlicher Religionen. Aber wie sollen Staat und Gesellschaft reagieren, wenn Fundamentalisten religiöse Gebote als allgemeine Gesetze durchsetzen? Warum darf die Kirche widersprechen, wenn die Menschenwürde verletzt wird? Braucht der laizistische Staat eine eigene Philosophie oder eine überkonfessionelle „civil religion“, wenn er das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen garantieren soll? Der Bibelspruch „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gebührt und Gott, was Gott gebührt“, muss immer wieder neu interpretiert werden.
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Haben die unterschiedlichen Staaten und Gesellschaften in Europa und Amerika ein gemeinsames Kennzeichen? Soziologen, Politologen und Religionswissenschaftler sind sich in diesem Falle einig: Es ist die Vielfalt der Religionen und Weltanschauungen auf dem Territorium eines Landes. Heute wohnen Buddhisten neben Muslimen, Atheisten arbeiten mit Christen als Kollegen freundschaftlich zusammen. Aber oft ist die religiöse und weltanschauliche Pluralität noch von einem Gegeneinander und nicht vom Miteinander geprägt. Religiös und weltanschaulich gebundene Menschen haben Mühe anzuerkennen, dass ihre Gemeinschaft nur eine von vielen auf der politischen Bühne ist.
Besonderes Erstaunen weckte kürzlich die Äußerung des populären Fernsehpredigers John Hagee in den USA. Er forderte die Atheisten unter seinen amerikanischen Mitbürgern auf, das Land zu verlassen. „Wir wollen euch nicht und werden euch nicht vermissen, sagte er zu den Menschen, die glauben, dass es keinen Gott gibt.
In weiten Teilen der Welt bleibt es nicht bei Polemik und verbalem Schlagabtausch. In Indien kommt es immer wieder zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Hindus und Muslimen. Im Norden Nigerias töten radikale muslimische Gruppen Mitglieder christlicher Gemeinden. Der Krieg in Syrien beruht auch auf tief sitzenden Feindbildern unter den verschiedenen muslimischen Traditionen.
Immer wenn sich einzelne Religionen absolut wichtig nehmen und ihre Wahrheit unbedingt für alle auch politisch durchsetzen wollen, fließt Blut: Diese Erkenntnis haben Philosophen der Aufklärung vor 300 Jahren verbreitet. Sie betonten schon damals: Nur in republikanischen Staatsformen, in Demokratien, gibt es den angemessenen Rahmen, die Auseinandersetzungen unter den Religionen und Konfessionen friedlich und für alle konstruktiv zu gestalten. Denn nur eine Staatsform, die grundsätzlich das Volk, und nicht einen Diktator, zum Souverän hat, entwickelt ein hohes Ethos in der Gesetzgebung. Nur eine Demokratie will die unantastbare Würde eines jeden Menschen auch politisch durchsetzen.
Zu den Grundrechten gehört auch die Religionsfreiheit: Jeder Bürger soll frei seinen Glauben auch öffentlich bekennen dürfen. Aber dieser Glaube darf wiederum nicht in Widerspruch stehen zu den Menschenrechten, die der Staat zu verteidigen hat. Die jüngsten Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der Beschneidung von Jungen sind nur ein Beispiel dafür, dass in Demokratien immer darum gerungen werden muss, ob ein Menschenrecht, etwa die körperliche Unversehrtheit, Vorrang hat vor der Religionsfreiheit, etwa der Gültigkeit uralter religiöser Traditionen. Dieser Streit, so mühsam er ist, gehört zum Wesen der Demokratie. Sie duldet niemals den Stillstand und drängt auf Weiterentwicklung ihrer Gesetze. Nur so kann der Staat Rücksicht nehmen auf die ständigen Wandlungen unterschiedlicher Wertvorstellungen in der Gesellschaft. Gegenüber der Beschneidungsdebatte gibt es noch viel tiefer greifende Probleme:
In Deutschland fordern einige Parteien, vor allem aber Organisationen von Lesben und Schwulen, die Anerkennung der homosexuellen Partnerschaft als einer gleichberechtigten Form von Ehe mit der Möglichkeit der Adoption von Kindern. Während andere Parteien vereint mit der Katholischen Kirche und evangelikalen Protestanten die Ehe ausschließlich zwischen Mann und Frau gelten lassen wollen. Bisher konnte sich diese Position auch in der Gesetzgebung durchsetzen. In Holland und Spanien fand die so genannte Homo – Ehe hingegen die Mehrheit im Parlament, selbst im katholischen Argentinien ist das der Fall. Auch in Deutschland treten Gruppen aus der Zivilgesellschaft für die rechtlich begrenzte Freigabe der aktiven Sterbehilfe ein; während einzelne Verbände von Ärzten und auch Kirchenführer ausschließlich auf palliative Hilfe am Ende des Lebens setzen. Diese Überzeugungen bestimmen bisher die Gesetzgebung in Deutschland. In Holland und Belgien ist hingegen ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe nach langen Debatten im Parlament von der Mehrheit beschlossen worden.
Mit diesen Mehrheitsentscheidungen können sich viele religiös gebundene Menschen oft nicht abfinden. Im Vatikan lehren die päpstlichen Glaubensbehörden, Mehrheitsentscheidungen können nicht nur falsch, sondern ethisch auch verwerflich sein. Darin äußert sich ein tiefes Misstrauen des Vatikans gegenüber der liberalen Demokratie mit ihrer selbstverständlichen Überzeugung, Mehrheitsentscheidungen zu respektieren.
Voller Begeisterung hat Papst Johannes Paul II. den Zusammenbruch kommunistischer Regime gewürdigt. Schließlich hatte er selbst die oppositionelle Bewegung Solidarnosc unterstützt. Aber gleichzeitig klagte der polnische Papst, so wörtlich, über die jetzt herein brechende Diktatur der liberalen Demokratien mit ihrem angeblichen Relativismus. Sie seien darum genauso gefährlich wie der Kommunismus.
Deswegen ermahnen Papst und Bischöfe auch heute immer wieder katholische Politiker, sich für die katholische Moral einzusetzen und gegen Gesetzesvorlagen zu stimmen, die etwa eine Liberalisierung der Abtreibung vorsehen. Im Falle einer Zustimmung wurde den katholischen Abgeordneten in den Vereinigten Staaten von Amerika mit der Exkommunikation gedroht. Diese Auseinandersetzungen erzeugen bei den Politikern eine gewisse Form psychischen Drucks; es wird der Zweifel genährt, ob demokratische Mehrheitsentscheidungen vielleicht doch nur ein versteckter Ausdruck für ein Unrechtssystem sind.
Die kirchlich motivierte Kritik an der Volkssouveränität, also der Demokratie, bleibt im Vergleich zu etlichen Staaten der arabischen Welt eher auf der Ebene der Theorie, vor allem: Sie bleibt gewaltfrei. In einigen muslimisch geprägten Regimen werden die rechtlichen Bestimmungen des Korans aus dem 7. Jahrhundert als oberste politische Norm angesehen. Die Scharia schließt es aus, Ungläubigen die gleichen Rechte zu gewähren wie den Muslimen. In manchen Ländern werden Menschen mit dem Tode bestraft, wenn sie sich als Konvertiten anderen Religionen zuwenden. Demgegenüber erscheint das Verbot, etwa in Saudi – Arabien christliche Gotteshäuser zu bauen, als eine eher geringere Form der Ausgrenzung.
Diese aktuellen Probleme erinnern an die großen Debatten, die seit Mitte des 18. Jahrhunderts das intellektuelle Leben in ganz Europa bestimmten: Wie stark dürfen Religionen den Staat prägen, fragten Schriftsteller und Philosophen. Sie wehrten sich gegen die Behauptung, es sei ein Verbrechen, das Königtum von Gottes Gnaden in Zweifel zu ziehen. Sie lehrten öffentlich: Eine vernünftige politische Ordnung bedarf keiner religiösen Legitimation. Wer dem zustimmte, wurde von den Despoten verfolgt und verbannt. Juden und Protestanten hatten in Frankreich keine Rechte, Atheisten landeten im Gefängnis. Eine einzige Religion, der Katholizismus, herrschte allmächtig im Bündnis mit dem Feudalsystem.
Die Revolution von 1789 beendete dieses Regime. Diesen Moment hatten die Unterdrückten und Rechtlosen in vielen Jahrhunderten ersehnt. Von nun an konnten sich religiöse Minderheiten frei entwickeln, die Erklärung der Menschenrechte fand schließlich weltweit Aufsehen. Die katholische Kirche galt nur noch als eine Religion neben anderen. Die tief sitzende Empörung über die frühere Allmacht der Kirche äußerte das katholisch getaufte Volk sehr zum Erstaunen der Bischöfe gewaltsam: Zentren kirchlichen Lebens, reiche Klöster und üppige Kathedralen wurden in blinder Wut geplündert und demoliert. Schließlich wollte sich die Republik auch spirituell stärken durch neue, kurzfristig erfundene Religionen, etwa den atheistischen Kult der Vernunft.
Der Kampf gegen die Republik wurde sofort zu einem festen Bestandteil katholischer Identität. Historiker betonen, „zwei Frankreich“ stehen sich seit der Revolution feindlich gegenüber: Die republikanisch gesinnten Bürger wollten keiner Konfession irgendein Privileg gestatten. Auf der anderen Seite kämpften die mit Rom verbundenen Katholiken um einen Staat, der kirchliche Vorschriften an die erste Stelle setzt. Nach heftigen Auseinandersetzungen wurde im Jahr 1905 vom Parlament in Paris die Trennung aller Religionen vom Staat beschlossen. Seit der Zeit herrscht in Frankreich die laicité; ein Wort, das schwer zu übersetzen ist. Deutlich ist die Verbindung von laicité mit dem griechischen Wort laós, es bedeutet das normale Volk. Und dieses Volk hat sich nach langen parlamentarischen Debatten durchgesetzt – in der laizistischen Demokratie. Ein Spezialist für diese Fragen ist der Philosoph Charles Taylor, er betont: „Der Staat im Sinne der laicité hat auf Weisung des Volkes zu handeln, vermittelt durch dessen gewählte Repräsentanten. Der Staat hat nicht auf Weisung religiöser Gemeinschaften zu handeln“.
Der demokratische Rechtstaat hat das Gewaltmonopol, als Gegenleistung garantiert er den Religionsgemeinschaften freie Entfaltung. Viele unterschiedliche Religionsgemeinschaften können sich in einem Staat aber nur dann friedlich entfalten, wenn vor dem recht gleichwertig sind und keine Konfession den Anspruch auf Herrschaft erhebt.
Dagegen hat sich die katholische Kirche in Frankreich – im Unterschied zum Protestantismus und dem Judentum – lange Zeit gewehrt. Es war für Katholiken unvorstellbar, dass der Klerus ausschließlich von den Spenden der Gläubigen leben musste. Immerhin setzten sich eher liberale Laizisten in der weiteren Gesetzgebung durch. Sie hatten erkannt: Die Bürger können davon profitieren, wenn sich auch gesellschaftliche Gruppen, wie die Kirchen, um Erziehung und Sozialfürsorge kümmern. Deswegen gibt es im laizistischen Frankreich heute viele katholische Schulen oder Altersheime, sie erhalten beträchtliche staatliche Zuschüsse. Auch am Erhalt der Kirchengebäude beteiligt sich der Staat: Für die Innenausstattung sind die Bistümer zuständig, für die äußeren Mauerwerke die Kommunen.
Die Laizität in Frankreich ist heute zu einem friedlichen Gegenüber von Kirchen und Staat geworden. Die katholische Kirche kann – wie alle anderen Glaubensgemeinschaften auch – öffentlich wirken, etwa durch katholische Rundfunksender und zahlreiche große, angesehene Verlagshäuser.
Aber die französische Republik will unter allen Umständen den Einfluss extremer religiöser Gruppen auf den Staat verhindern. So gab es gerichtliche Auseinandersetzungen mit der so genannten Scientology Church. Sie wurde im Oktober 2009 wegen betrügerischer Aktivitäten zu einer Strafe von 600.000 Euro verurteilt. Ihr so genannter Direktor wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die „Sekte“ selbst aber wurde in Frankreich nicht verboten.
1996 gründete der Staat ein Forschungszentrum, um die Aktivitäten der zahlreichen neuen religiösen Gemeinschaften, Sekten genannt, hinsichtlich ihrer sozialen Praxis und politischen Orientierung kritisch zu beobachten. Das Institut steht auch Menschen zur Seite, die sich gegen die totale Kontrolle des persönlichen Lebens in diesen Gruppen wehren und „aussteigen“ wollen.
Der Gesetzgeber meint die laicité zu schützen, wenn er bestimmte religiöse Symbole in der Öffentlichkeit verbietet. Kreuze haben z.B. in den Räumen des Bürgermeisters nichts zu suchen, unvorstellbar wären sie in Gerichtssälen. Selbst den bayerischen „Herrgottswinkel“, gut platziert in einer Gastwirtschaft, sucht man in den Bistrots vergeblich.
Seit einigen Jahren bemühen sich französische Politiker, die öffentliche Rolle des Islam neu zu bestimmen. Mindestens 3 Millionen Muslime leben in Frankreich. Seit dem 11. September 2001 herrscht – ziemlich pauschal – ein tiefes Misstrauen gegenüber islamischen Gruppen. Inzwischen wurde es muslimischen Frauen verboten, die typischen Kopftücher in den staatlichen Schulen zu tragen. Burkas, „Vollschleier“, sind in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Mit diesen Kleidungsvorschriften wollte der Staat jegliche Form muslimischer Werbung im staatlichen Raum ausschließen.
Dabei ist es völlig offen, ob Kopftücher tatsächlich missionarische Wirkungen erzielen können und überhaupt wollen. Aber der französische Staat will nur machtvoll demonstrieren, dass sich Muslime den Gepflogenheiten der französischen Republik auch äußerlich anpassen müssen. Er besteht darauf, dass auch Muslime in Frankreich die Werte der laicité erkennen und verteidigen. Viele Imame haben dem zugestimmt, aber längst nicht alle. Deswegen hat sich der Staat entschlossen, sich selbst um die Gestaltung eines repräsentativen islamischen Dachverbandes zu kümmern, er soll als zentraler Ansprechpartner in Staat und Gesellschaft dienen. Diese Initiative ist für eine Republik schon erstaunlich, die sich eigentlich per Gesetz gar nicht um religiöse Belange kümmern darf.
Um den islamischen Gemeinschaften entgegen zu kommen, will die Regierung unter Francois Hollande Grund und Boden zu erschwinglichen Preisen für den Bau von Moscheen zur Verfügung stellen. Bisher mussten sich viele Gemeinden mit bescheidenen Fabrikhallen für ihre Gottesdienste begnügen. Innenminister Manuel Valls sagte Ende Juni 2012: „Es gilt, das Gesetz über die Laicité aufzuräumen, um so die staatliche Finanzierung neuer Kultstätten vor allem für Muslime zu ermöglichen. So könnte es auch zu einem Ende des Einflusses von fundamentalistischen Gruppen und ausländischen Regierungen zu kommen. Denn diese finanzieren bisher stark den Bau von Moscheen“.
Tatsächlich haben viele Franzosen Angst vor „dem Islam“; rechtsextreme Parteien, wie der Front National, schüren bewusst diese Stimmungen. Ein offener Umgang mit dieser vielschichtigen, keineswegs nur fundamentalistischen Religion kann anders aussehen, etwa in der kanadischen Provinz Québec. Dort verhält sich die Regierung differenzierter gegenüber dem Islam, nach langen und umfassenden Debatten wurde dort den religiösen Minderheiten, etwa auch den Sikhs, Hindus und Buddhisten, Sonderrechte gewährt, das Tragen von Kopftüchern und religiösen Symbolen ist auch in staatlichen Räumen gestattet. Hingegen wurden im Bundesstaat Ontario Versuche zurückgewiesen, einige Gesetze der muslimischen Scharia, etwa im familiären Rechtsstreit, neben der kanadischen Gesetzgebung zuzulassen.
Damit sich die zukünftigen Bürger im Geist des Respekts vor allen Religionen bilden, hat sich der Philosoph Charles Taylor mit Erfolg dafür eingesetzt, dass in allen Schulen der Provinz Québec allgemeine Religionskunde als Pflichtfach unterrichtet wird. Dadurch wurde der bisher übliche konfessionelle Religionsunterricht aufgehoben, er bezog sich auf den stets kleiner werdenden Kreis katholischer Schüler. In Québec wurde diese Entscheidung zugunsten der Religionskunde begrüßt. Dort sind die Bürger überzeugt: Der heutige Staat mit seiner Vielfalt der Religionen braucht einen neuen laizistischen Geist, eine offene laizistische Spiritualität.
Gilt das auch für Deutschland? Können hier die Kirchen noch das Ethos in Gesellschaft und Staat prägen? Sollte dafür nicht die biblische Botschaft herangezogen werden, etwa die Weisung Jesu von Nazareth: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist. Und gebt Gott, was Gottes ist“.
Jesus beantwortet damit die Frage, ob der römische Kaiser Steuern auch von den jüdischen Bewohnern in Judäa verlangen dürfe. Später wurde dieses Wort Jesu als Aufforderung verstanden, die weltliche Macht mit der gleichen Bedeutung zu respektieren wie Gott. Aber sind Kaiser und Gott tatsächlich von gleicher Bedeutung? Dazu der Theologe Wolfgang Huber, der viele Jahre Ratsvorsitzender der EKD war: „Mit diesem Satz Jesu ist nicht eine Gleichrangigkeit der beiden angesprochenen Sphären Weltlich und Geistlich gemeint und erst recht nicht eine beziehungslose Trennung. Vielmehr ist die Unterscheidung dieser beiden Sphären durch einen klaren Vorrang des Göttlichen geprägt“.
Regierungen können die Menschenwürde verachten und mit den Füßen treten, etwa im Faschismus und Kommunismus. Deswegen darf ein Staat niemals als oberster Wert gelten. Alle Bürger müssen sich an „etwas Höheres“ binden: Wer aber Gott als ein Symbol absoluter Menschlichkeit über alles stellt, will damit gerade nicht die Vorherrschaft der Kirchen fördern. Vielmehr soll das Göttliche im Menschen ausschlaggebend sein, und dies ist die göttliche Stimme im Gewissen, sie gilt absolut. Das Gewissen erschließt, was unbedingt in Staat und Gesellschaft zu gelten hat, Wahrheit und Gerechtigkeit.
Von dieser Basis aus kann eine laizistische Spiritualität entwickelt werden. Sie stellt heraus, dass jeder Mensch an sein Gewissen gebunden ist. Darin zeigt sich die vernünftige Autonomie eines jeden Menschen, seine Fähigkeit, selber frei zu entscheiden. Die Menschenrechte haben keinen anderen Sinn, als diesen absoluten Wert zu erklären und zu schützen. Diese von vielen Philosophen geteilte Erkenntnis wird jetzt vertieft durch eine Studie des weltweit geschätzten Sozialphilosophen Hans Joas. Sein neuestes Buch hat den durchaus provozierenden Titel „Die Sakralität der Person“. Alle Staaten und Gesellschaften, so Hans Joas, sollten sich an die Menschenrechte wie an etwas Heiliges gebunden wissen. Jeder Bürger sollte den Menschenrechten mit tiefer Hochachtung und emotional geprägtem Respekt begegnen. Denn in den Menschenrechten wird die absolute Unantastbarkeit aller Menschen unterstrichen, es wird für den absoluten Wert eines jeden plädiert, also für die Sakralität der Person.
Diese ungewöhnliche Qualifizierung der Person befreit die Bedeutung des Sakralen aus den exklusiv religiösen Zusammenhängen. Sakral, heilig, ist der absolut zu respektierende Wert der Menschseins.
Damit hat die laizistische Spiritualität eine innere Mitte gefunden. Sie kann die gemeinsame Basis sein für Glaubende aller Religionen wie auch für Skeptiker und Atheisten. Aber diese Spiritualität muss alle Bemühungen stärken, auf politischer und vor allem rechtlicher Ebene voran zu kommen.
Diese Aufgabe kann heute in Europa nicht mehr allein auf nationaler Ebene gelöst werden. Darauf hat der Europarat in Straßburg mehrfach hingewiesen. Vor vier Jahren hat er ein Dokument zur religiösen Vielfalt Europas publiziert.
Die Laizität, so wird im Europarat betont, hat zwar französische Wurzeln, aber sie ist und bleibt von weltweiter Bedeutung. Der französische Soziologe und protestantische Theologe Jean – Paul Willaime hat an dem wichtigen Dokument des Europarates mitgearbeitet, er betont: „Über alle nationalen Besonderheiten hinaus ist diese Laizität auf europäischer Ebene weder antireligiös noch proreligiös. Sie erlaubt vielmehr den Mitgliedern aller Religionen und Weltanschauungen, sich ohne exklusive Ansprüche am öffentlichen Leben zu beteiligen. Unverzichtbar sind Gewissensfreiheit, moralische Gleichheit aller Bürger und Trennung von Kirche und Staat“.
Nur der demokratische Rechtsstaat kann den Respekt vor der Würde jedes Menschen garantiert. Er garantiert auch die freie Ausübung jeglicher Religion – unter der Voraussetzung, dass jede einzelne Religion aus Überzeugung und nicht bloß aus Taktik den demokratischen Staat als einzigen Gesetzgeber hochschätzt. So einfach also ist die Laizität im 21. Jahrhundert zu beschreiben. Mühsam ist der Weg, sie auch weltweit durchzusetzen.
COPYRIGHT: christian modehn
Literaturhinweise:
Jean Baubérot, Laicité 1905- 2005. Entre passion et raison. Editions du Seuil, Paris, 2004, 281 Seiten.
Jean Baubérot, La laicité à l épreuve. Religions et lobertés dans le monde. Universalis edition, Paris, 2004, 188 Seiten.
Jean Paul Willaime Le retour du religieux dans la sphère publique. Editions Olivétan, Lyon, 2008. 110 Seiten.
Jocelyn Maclure und Charles Taylor, Laizität und Gewissensfreiheit, Suhrkamp Verlag 2011, 146 Seiten.
Hans Joas, Die Sakralität der Person. Eine Genealogie der Menschenrechte. Suhrkamp Verlag, 2011, 303 Seiten.
Wolfgang Huber, Staat und Religion. Vortrag im Berliner Kammergericht am 16. 9.2010. erreichbar unter: 100916.Staat-Religion.Kammergericht.doc