Recht und Moral. Einige Thesen zum Salon am 25. 4. 2014

Recht und Moral

Einige These, einige Fragen anlässlich des religionsphilosophischen Salons am 25. 4. 2014.

Von Christian Modehn

1. Recht und Moral sind zwei verschiedene Bereiche. Sie sind verschieden und eigenständig.

Aber sind sie immer getrennt oder gibt es Verbindungen? Dieser Frage wollen wir nachgehen. Tatsache ist:  Wenn in Demokratien Recht gesprochen wird, sollen ausschließlich die Gesetze beachtet werden. Die Moral der Richter sollte da keine Rolle spielen, auch sollte es keine Rücksichtnahme geben  auf herrschende Moralvorstellungen, etwa durch Religionsgemeinschaften verbreitet.

2. Unter Moral könnte man in einem weiten Sinne die “Welt der Werte” meinen, die in einer Kultur dem einzelnen Menschen und der Gesellschaft angeboten werden und die auch verinnerlicht werden, an die man sich hält in einer oft unbewussten Selbstverständlichkeit. Diese Welt der Überzeugungen, „Moral“, gibt es heute immer nur im Plural. Unser Thema muss im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft besprochen werden; da gibt es unterschiedliche religiöse Überzeugungen, etwa zu Fragen: Was ist Leben, was ist der Wert des Menschen usw.

Dazu bringen die religiösen Repräsentanten ihre religiösen Lehren vor, dabei handelt es sich um religiöse Interpretationen des Lebens aus vergangenen Zeiten. Diese Texte entstammen aus Kulturen mit einem vor – modernen Welt – und Menschenbild, sie können nicht ohne weiteres direkt als Weisungen in die Moderne hineingezogen und als automatisch gültig angesehen werden.

Ergänzung am 6. 5. 2014: In dem Zusammenhang weisen wir auf einen Beitrag hin, den Sabine Hark, Prof. für Soziologie an der TU Berlin, am 6. Mai 2014 in “Der Tagesspiegel” veröffentlicht hat: Zum Thema der immer noch heftigen Homophobie sogar in dem angeblich “aufgeklärten” Deutschland. Zur Lektüre dieses wichtigen Beitrags klicken Sie hier. Leider kommt in unserer Sicht die homophobe Propaganda weitester Kreise der christlichen Kirchen und anderen Religionen nicht ausreichend in dem Beitrag zum Ausdruck. Dass es eine explizit und uneingeschränkt “homofreundliche” und homosexuelles Lieben und Leben uneingeschränkt akzeptierende christliche Kirche gibt, die Remonstraten, darauf wurde mehrfach auf unserer zweiten website (klicken Sie hier)  hingewiesen.

3. Die unterschiedlichen Menschen mit unterschiedlichen Moralvorstellungen heute brauchen für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben in der pluralistischen Gesellschaft sozusagen zu ihrem eigenen Schutz und um eines menschlichen Lebens willen rechtliche Regelungen. Im Recht und in den Gesetzen wird vom Staat unter Strafandrohnung die Befolgung bestimmter Gesetze verlangt. Moralauffassungen können natürlich nicht unter Strafe eingeklagt und befohlen werden. Beispiel: Ich muss nicht nett und freundlich sein zu bestimmten Menschen und Nachbarn, das gebietet mir meine Freiheit der Moral. Aber ich muss im Notfall aus rechtlichen Gründen helfen; ob mir diese Hilfe gefällt oder nicht. Ich muss sozusagen diese Hilfe äußerlich, auch ohne innere Anteilnahme, leisten. Das ist die Welt des Rechts. Sie kann allerdings bei bestimmten Menschen so absolut hoch bewertet und dauernd praktiziert werden, dass alle menschlichen Beziehungen, auch unter Nachbarn, nur noch unter der Kategorie von Gesetz und Recht und Prozessordung betrachtet werden. Jegliche geistige Lebendigkeit, jeglicher Sinn für Gemeinschaft,  geht dann – bei einem ausschließlichen Respekt vor den formalen und rigide angewendeten Gesetzen – verloren.

4. Deutlich ist jedenfalls: Auch die Gesetze (Beispiel Gebot der Hilfeleistung) enthalten implizit eine gewisse Moralvorstellung, einen bescheidenen Inbegriff an Humanität. Per Gesetz wird also doch eine bestimmte minimale Moralvorstellung eingeklagt und unter Strafe gefordert, die eigentlich alle Menschen einer demokratischen Gesellschaft teilen können und sollen. Hier sehen wir doch unseres Erachtens, dass eine absolute und abstrakte Trennung von Recht und Moral nicht existieren kann.

5. Zu Erinnerung: Die Gesetze werden in demokratischen Gesellschaften durch Beratungen im Parlament geschaffen, dabei gelten Mehrheiten. Dabei gilt es auch, die massive werbende Arbeit der Lobbygruppen zu beachten. Diese müssten öffentlich kontrolliert werden. Es gilt wohl auch zu beachten, dass in den Parlamenten Europas, auch Deutschlands, ganz überwiegend Menschen aus den oberen Klassen vertreten sind, Beamte, Juristen usw., die fraglos auch ihre eigenen (ökonomischen) Interessen in Gesetze fassen wollen. Arbeitslose und Hartz IV Empfänger sind etwa im Bundestag nicht sehr zahlreich vertreten, mit anderen Worten: Unseres Wissen gar nicht!  Aus dieser Konstellation geht hervor: Selbst die demokratisch beschlossenen Gesetze führen doch zur Vermutung, dass da gewisse Standpunkte gewisser Gruppen sich durchsetzen wollen.

Ein Beispiel, aktuell pubiziert in “Der Tagesspiegel” vom 28. April 2014, Seite 14.  Dort berichtet  in einem Interviuew der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, zu der Frage, ob noch (?) die Vermieter “ordentlich zuschlagen , bevor die Mietpeisbremse (angeblich) kommt: “Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes untersagt Mieten, die 20 Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichmiete liegen. In der Praxis (aber) wird das nicht geahndet. Frage: Warum nicht? “Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter, der sich auf diesen Paragraphen beruft, selber (!!) nachweisen muss, dass er gezwungen war, das =unmoralische Angebot= des Vermieters anzunehme., weil er keine andere Wohnung finden konnte. In Großstädten ist so ein Nachweis aber unmöglich, es gibt doch immer irgendwo eine andere, billigere Wohnung… Dabei müßte man einfach die Beweislast umdrehen und hätte dann ein wirksames Mittel gegen Mietwucher”.   Aber solch ein Gesetz besteht nicht, hingegen das Gesetz des Bundesgerichtshofes, das man als kritischer Bürger eher und mindestens mit einem großen Nein kommentieren sollte…

Dieses kleine Beispiel zeigt nur, wie schwer es kritischen Bürgern heute fallen kann, in so genannten Demokratien den Staat rundherum und im ganzen oder gar immer zu respektieren. Aber mit diesen mehrheitlich beschlossenen demokratischen Gesetzen muss sich die Masse der Bürger eben erst einmal abfinden, muss sie notgedrungen akzeptieren. Selbst wenn es einigen Bürgern zurecht etwa überhaupt nicht gefällt, dass es nicht per Gesetz endlich bessere und in dem Sinne menschlichere, sagen wir ruhig „gerechtere“ Gesetze etwa zum Umweltschutz oder zur so genannten Entwicklungspolitik gibt. Da ist dann die manchmal äußerst mühsame Öffentlichkeitsarbeit und der praktische Einsatz von NGOs gefordert. Sie können die Gesellschaft und langfristig auch die Rechtsordnung verbessern. Man denke etwa an den Kampf ökologischer Basisgruppen und die Tatsache, dass nach jahrzehntelangen Kämpfen doch einige wenige bessere Gesetze durchgesetzt werden konnten.

Diese Kritik an einem so genannten demokratischen Staat, der offenkundig die Bürgerrechte nicht als obersten Wert ansieht, siehe die ganze Hilflosigkeit der herrschenden politischen Klasse Deutschlands am Beispiel des NSA Skandals, muss noch viel stärker besprochen werden. “Atemberaubend ist das Desinteresse unserer Regierenden (an diesem Thema)”, schreibt etwa Christian Schlüter zu recht in der “Berliner Zeitung” vom 3. Mai 2014, Seite 4. Es gibt einfach von staatlicher Seite keine umfassende Aufklärung, keine umfassende Stärkung des Datenschutzes, ein digitales Urheberrecht gibt es nicht…. usw… Christian Schlüter schreibt:”Deshalb der Appell an alle Nutzer des Internets: Wehrt euch!”   Die entscheidende Frage ist nur: Wie kann sich der Bürger wehren gegen einen Staat, der seine elementaren Pflichten zum Schutz der Bürgerrechte versäumt? Gibt es darüber (“Wehrt euch”) eine philosophische Debatte??  Appelle allein sind ja noch keine Philosophie, geschweige denn Politik…

6. Andererseits: Bis zum Beweis der “Rechtlosigkeit” eines Gesetzes bzw. seiner “Immoralität” müssen sich in einem demokratischen Staat auch diejenigen an die Gesetze halten, die eigentlich diese Gesetze nicht befürworten. Beispiel: Abtreibungsgesetze. Oder das Gesetz der Homo- Ehen Verträge, wenn es auch gerade da Widerstände gibt, etwa konservativer Bürgermeister in Frankreich.

7. Es gibt auch kein Zurück hinter moralische UND gesetzliche Standards: Die Wiedereinführung der Todesstrafe ist in Westeuropa ausgeschlossen oder die Folter als mögliches Instrument der Wahrheitsfindung in Strafprozessen. Es gibt also, das zeigt dieses Beispiel, einen gewissen Fortschritt im Bewusstsein hinsichtlich der Würde und Freiheit des Menschen (gegen Folter, gegen Todesstrage usw.). Damit wird erneut deutlich: Noch enmal: Das moralische Bewusstsein wirkt sich auf die Gesetzgebung aus, das sieht man etwa an der Entwicklung, die dann zur gesetzlichen Abschaffung der Sklaverei führten: Zuerst hielten einige Christen (in England) Sklaverei für eine Sünde, dann setzte sich diese Überzeugung durch und fand in Gesetzen einen Ausdruck.

8. Bei der Kritik an bestehenden Gesetzen werden Kriterien geltend gemacht, die logischerweise außerhalb der Gesetze liegen und auch Kriterien, die noch einmal oberhalb der jeweiligen einzelnen, historisch geprägten Moralvorstellungen liegen. Gesetze und Moralvorstellungen können noch einmal von einer höheren Warte der Vernunft kritisiert und verbessert werden. Es gibt also noch einmal etwas Höheres als Recht und Moral. Es ist die sich kritisch reflektierende Vernunft, die da aktiv wird. Ein zeitloses und ewiges und in ewiger gleicher Weise formuliertes Naturrecht kommt da nicht in Frage. Wer dafür plädiert, verschleiert nur bestimmte Machtansprüche. Man könnte modern eher an die sich immer weiter entwickelnden Vorstellungen der Menschenrechte denken.

9. Gesetze, so heißt es, regeln allein das äußere Zusammenleben, also die äußere, friedliche Gestalt einer Gesellschaft. Aber aus welchen Motiven und mit welcher inneren Abwehr ich vielleicht diesem Gesetz folge, interessiert den Gesetzgeber nicht.  Hauptsache ist, alle folgen äußerlich dem Gesetz und entsprechen damit dem Gesetz. Was die Menschen sich bei der praktizierten Gesetzes”treue” (innerlich)denken, ist dem Staat egal. Das äußere Tun allein zählt. Und so sollte es bleiben.

Man könnte diese Veräußerlichung des bloß formalen rechten und richtigen Tuns für problematisch halten. Denn wenn denn dieses Modell des Denkens und Handelns auch auf den Bereich des alltäglichen Lebens insgesamt, also auch der Moral, übergreift und Mentalitäten bestimmt: Und wenn man etwa in einem tugendhaften Handeln, um es mal klassisch auszudrücken, nur so tut, also nach außen hin den puren Eindruck erweckt, tugendhaft zu handeln, dann gibt es im ethischen Sinne eben Probleme in der Einschäzung dieses Handelns. Kant solches bloß veräußerlichte ethische Handeln abgelehnt. Andererseits ist es ein großer Gewinn, der bleiben muss, dass der Staat selbstverständlich nicht die Gesinnung prüft!!

10. Diese Gesinnung kann man auch gar nicht definitiv prüfen, der einzelne kann immer sich der Lüge bedienen in seinen Antworten zur Gesinnungsprüfung. Das offenbart auch den ganzen Wahnsinn der von der Inquisition geforderten öffentlichen Glaubensbekenntisse. Wer die Bekenntnisse korrekt nachspricht, ist nicht automatisch rechtgläubig. Die katholische Kirche setzt bis heute auf diese „Treue-Bekenntnisse“ etwa umstrittener Theologen. Wer Orthodoxes sagt, ist orthodox, denkt man dann in den für Kirchengesetze zuständigen Behörden im Vatikan und anderswo. Diese Ürpfung ist – inzwischen auch durch Umfragen empirisch erwiesener Maßen – falsch und “erfolglos”.

11. Die Gesetze eines demokratischen Staates, werden sie denn befolgt, befördern einen bestimmten demokratischen Geist, so dass von einer bloßen formalen Befolgung der Gesetze keine Rede sein sollte. Es gibt einen bestimmten Geist der Gesetze.

Bloß: Wie, wer und was  bringt man die Menschen dazu, diese Gesetze zu befolgen?  Die Religionen können dabei nicht hilfreich sein (weil sie ja selbst, wie der Katholizismus, eine undemokratische Organisation sind.) Kann es einen allen gemeinsame demokratische Gesinnung sein, eine Art weltliche Spiritualität, wie sie etwa von einigen Vertretern der “laicité” in Frankreich auch heute vertreten wird? Kann es der “Geist der Menschenrechte” sein?

12. Solange ein demokratisch beschlossenes Gesetz besteht, darf ich niemanden schädigen durch Rufmord, der sich an diese Gesetze hält. Etwa im Falle Edathys: Wer bestimmte problematische, aber per Gesetz erlaubte Bilder betrachtet, macht nichts Verbotenes; er darf also nicht mit den Mitteln meiner Moral vorweg und vorschnell abgeurteilt werden, das wäre Rufmord. Man tut also nichts Strafbares, wenn man sich innerhalb des Rahmens des gesetzlich Erlaubten bewegt. Es ist für den Einzelnen oft schwer zu verhindern, dass die eigene Moralvorstellung den Blick auf das gesetzlich Erlaubte verdunkelt.

13. Wir müssen also acht geben, wenn unsere persönlichen Moralvorstellungen die gesellschaftliche (und legale) Praxis bestimmter Menschen verurteilen. Es gilt immer das geltende Recht zu achten. Katholische Krankenhäuser haben Frauen in Not zu behandeln, und, etwa im Falle von Vergewaltigung auch Schwangerschaftsabbruch zu leisten, selbst wenn die katholischen Krankenhäuser, Ärzte, das moralisch nicht wollen.

14. Die besonders Frommen auch im christlichen Bereich haben besondere Mühe, sich mit den in einer Demokratie entstandenen Gesetzen abzufinden. Das Schlechtmachen der heute in einigen europäischen und amerikanischen Staaten doch noch bestehenden Demokratie gehört etwa auch zu den zentralen Polemiken der katholischen Kirche. Stichwort: Das seit Johannes Paul II. wiederholte Wort von der „Diktatur des Relativismus“ der westlichen Demokratie.  Dieser Papst hat bekanntlich die kommunistische Gewaltherrschaft und die moderne liberale Demokratie als Übel auf eine Stufe der Ablehnung gestellt. Ab dem 27.4. 2014 gilt er offiziell als heilig und weltweites Vorbild! Wir dürfen gespannt sein, wie diese päpstlichen und nun heiligen Statements sich auswirken, etwa in Afrika, wo es gegenwärtig selbst in christlich geprägten Diktaturen eine totale Abweisung der Menschenrechte gibt (siehe etwa die Verfolgung homosexueller Menschen in Uganda, Nigeria usw.) Wir wagen die These: Solange die katholische Kirche als religiöse Institution und damit zusammenhängend der Staat Vatikan als Staat des “Heiligen Stuhls” nicht die Menschenrechte an die oberste Stelle setzen noch vor aller dogmatischen Lehre und kirchlicher Moral, solange wird es in den katholisch geprägten Ländern, etwa Lateinamerikas, keine wirkliche praktische Respektierung der Würde eines jeden Menschen geben. Dann werden sich die Oligarchen und die Herrschenden immer damit herausreden können: “Auch der Papst, auch der Vatikan, setzen doch die Menschenrechte gar nicht an die oberste und erste Stelle des Respekts!” So ist es nur verständlich, dass die reiche Schicht Brasiliens es akzeptiert und ohne weiteres auch hinnimmt, dass heute 8 bis 10 Millionen KINDER in Brasiliens Städten aus der Straße leben (Siehe Berliner Zeitung, 3. Mai 2014, Seite 8).

In den USA, so berichtet Prof. Claus Leggewie, gab es wahren Terror auf Abtreibungskliniken vonseiten der so genannten Moral Majority. Es gab dort auch die Christian Identity Movement, die alles Staatliche im Sinne Christi regeln will, weil Christus alsbald als Richter auf der Erde erscheint. Viele fundamentalistische Christen dort halten Abtreibung für Genozid, man glaubt, sich in einem gerechten Bürgerkrieg zu befinden und deshalb auch den moralischen Feind töten zu dürfen.  Die Gesamtzahl der Anhänger wird auf ca. Viertelmillion gezählt. Die USA haben einen Feind, so meinen sie, der sich in den Gesetzen breit macht: Muslims, Juden, Feministen, Homosexuelle. Beispiele aus anderen Religionen, etwa in Kreisen eines sich fundamentalistisch präsentierenden Islam, sind bekannt.

 

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