Ein Beitrag des Historikers Dr. phil. Josef Breinbauer.
Das von einigen Stellen mit viel Lorbeeren bedachte Buch von Manfred Lütz, kann nicht unwidersprochen bleiben. Sein durch fromme Scheuklappen eingeengter Blick lässt ihn viel, was er mit seiner Argumentation nicht als kompatibel empfindet, unter den Teppich kehren.
Im Lob von Toleranz und Gewaltlosigkeit der Christen (S. 35 ff.) kann sich Lütz kaum eingrenzen. Doch nicht einmal untereinander kamen die Christen ohne Gewalt aus. Natürlich bleibt daher bei ihm unerwähnt, dass bei der Papstwahl im Jahre 366 die Leute des dann erfolgreichen Damasus eine Kirche stürmten und darin 137 Anhänger seines Rivalen Ursinus umbrachten. Auch die sog. „Räubersynode“ von Ephesos (449) kann nicht gerade als Muster des respektvollen Umgangs der Christen miteinander gewertet werden. Skandale gibt es für Lütz aber erst nach der Jahrtausendwende. “Und wenn das Ende der Welt damals gekommen wäre, müssten wir uns bei der Bilanz des Christentums nicht mit den klassischen Skandalen aufhalten, denn es gab sie nicht. Es gab in den ersten tausend Jahren des Christentums weder Kreuzzüge noch Inquisition oder Hexenverfolgungen, auch keine Pogrome und eben so wenig eine dauerhafte Kirchenspaltung mit der Ostkirche. Man erwarb sich Verdienste bei der Humanisierung der Barbarei…..”( S.63 f.). Allein schon das frevelhafte Handeln von Papst Stephan VI. gegen seinen Vorgänger Formosus auf der Leichensynode von 896/97 macht eine solche Behauptung unglaubwürdig. Fehlanzeige auch der kirchliche Rangstreit 1062/63, als sich in Goslar die Leute des Bischofs von Hildesheim und die des Abtes von Fulda in der Kirche gegenseitig die Köpfe einschlugen, bis feststand, wer neben dem Mainzer Erzbischof sitzen darf. Lampert von Hersfeld, Annalen a. 1063: …multi utrimque vulnerati, multi occisi sunt…Mit der Solidarität der Glaubensbrüder untereinander war es also noch nicht so gut bestellt wie es uns Lütz glaubhaft machen will. Und wenn es ums Geld geht, hört die Friedensliebe der Christen auch gegenüber anderen Christen rasch auf: Siehe Eroberung von Zara beim Kreuzzug (1202).
Auf Seite 44 unterstellt Lütz dem Kaiser Konstantin, der sich erst am Ende seines Lebens taufen ließ, dass dieser im Sinne der Gewaltlosigkeit des Christentums handeln wollte. Ob das Licinius, Fausta und Crispus, denen er zu einem vorzeitigen Tod verholfen hat, auch so sehen, dürfte fraglich sein. Nicht zu vergessen, dass der Christengott für Konstantin zunächst ein Schlachtenhelfer war. Bei der Regelung der Osterfrage hatte Konstantin auch ein paar „Streicheleinheiten“ für die Juden übrig: „Nichts sei uns gemein mit dem feindlichen Volk der Juden!“
Bei der Ketzer- und Hexenverfolgung (Kapitel IV bzw. VI) hält Lütz den Anteil der Päpste möglichst gering, obwohl diese den Inquisitoren die gewünschte Autorität verliehen. Konrad von Marburg (S. 109 f.) wütete demnach eigenmächtig gegen Ketzer und sei auf die geschlossene Gegenwehr der Bischöfe gestoßen. Nach Konrads Ermordung 1233 sei Papst Gregor entsetzt gewesen, auch über das Vorgehen des Inquisitors. Dass ihm der Papst zuvor am 11.10.1231 die volle Gewalt, ohne Zulassung einer Appellation mit Prozessen gegen die Häretiker in Deutschland vorzugehen, übertrug, fällt bei Lütz unter den Tisch. Vgl. NDB, Bd.12, S. 545. Auch die päpstlichen litterae „Vox in Rama audita est“ von 1233, in denen die „luziferianischen“ Initiationsriten geschildert werden, bleiben unerwähnt. Konrad hatte die Phantasiekonstruktionen dem Papst übermittelt. Dem Handeln nach muss Gregor IX. diese für wahr gehalten haben. Ähnlich sparsam mit Informationen geht Lütz (S. 153) beim Hexenhammer (1487) um. Heinrich Kramer, „ein windiger deutscher Dominikaner“ habe sich vorher geschickt bei der päpstlichen Bürokratie ein „routinemäßiges Dekret“ besorgt und dann sein Machwerk gebastelt. Jetzt darf der Leser raten. War das nicht die berüchtigte Bulle „Summis desiderantes affectibus“ des Papstes Innozenz VIII., der sich zum Eingreifen verpflichtet fühlte ? Die in diesem Dokument von 1484 aufgeführten Untaten erklärte Innozenz als Tatsachen, deren Realität man nicht bezweifeln durfte. Für Lütz ist all das keinen Federstrich wert.
Sicherlich ist de Las Casas ein rühmliches Beispiel für die kath. Kirche. Gerne habe ich schon als Schüler Reinhold Schneider, Las Casas vor Karl V. gelesen. Stolz schreibt Lütz auf S. 188: „Die Päpste blieben bei ihrer strikten Verurteilung der Sklaverei.“ Er nennt dabei Urban VIII. (1568-1644) als seinen ersten Gewährsmann. Kein Wort fällt allerdings zu Nikolaus V, der gut hundert Jahre früher dem König von Portugal in der Bulle „Dum diversas“ (leicht im Internet zugänglich) die Vollmacht verlieh, heidnische, ungläubige Reiche, Ländereien… anzugreifen, zu erobern oder zu unterjochen, die Personen für immer in Knechtschaft zu halten…“ Erwähnen können hätte man in diesem Zusammenhang auch den römischen, also nichtchristlichen Philosophen Seneca, der in seinen Epistolae morales 47 entgegen dem damaligen mainstream die Sklaven als Menschen ansah (servi sunt, immo homines).
Das Kapitel um die Unfehlbarkeit des Papstes wird ziemlich flach abgehandelt (S. 198-202). Lütz kommt dabei aus ohne Konstantinische Schenkung, ohne Honorius-Frage, ohne Sutri (1046) und ohne Konziliarismus, welcher 1417 mit Martin V. dem Papsttum einen Neustart ermöglichte. Dieses war dann bedacht, konziliare Fesseln alsbald abzustreifen. Nach katholischer Lehre könne ein Papst nicht eine neue Lehre, die ihm irgendwie gefällt, zum Dogma erheben (S. 200). Da wäre nun eine Erläuterung fällig zu Kapitel IV der dogmatischen Constitution „Pastor aeternus“, wo es heißt: „..ideoque ejusmodi Romani Pontificis definitiones ex sese, non autem ex consensu Ecclesiae, irreformabiles esse“. In diese Zeit von Pius IX. gehört auch dies hinein: Der Skandal um die Nonnen von Sant’ Ambrogio. Was Hubert Wolf ausführlich beschrieben hat, kann natürlich bei Lütz keine Erwähnung finden. Der Gipfel von Heuchelei aber ist es, wenn Joseph Kleutgen, der sich als Beichtvater der Nonnen zu deren hübschesten ins Bett gelegt hatte, sich später in einer Predigt an die studierende Jugend wendet und die Unkeuschheit als Weg zur Hölle anprangert (Predigten von Joseph Kleutgen, Zweite Abtheilung, Pustet Verlag 1874, S. 99-117). Unbequemen Wahrheiten muss man einfach aus dem Weg gehen.
Beim Thema „Frau“ ist der Autor voll des Lobes für die emanzipatorischen Leistungen der kath. Kirche. Zunächst heißt es auf S. 29 ganz allgemein : “Noch ein anderer Keim ist im Monotheismus angelegt. In den kosmologischen Religionen der Vorzeit entspricht der Mann gewöhnlich der Sonne und die Frau dem Mond, womit Letztere immer nur ein Abglanz ist und nie Gleichberechtigung erhält. Hingegen spricht ihr der Monotheismus dieselbe Menschenwürde zu.” Gegen Frauen im Dienst am Altar schritten Papst Gelasius (ep. 14,26) und später das Konzil von Paris (829) vehement ein. Logischerweise übergeht Lütz bei seiner Zitation von Paulusstellen jene in 1Kor11,7, wonach der Mann Abglanz Gottes ist, die Frau aber nur Abglanz des Mannes. Dementsprechend heißt es im maßgebenden Decretum Gratiani C.XIII. …ideoque mulier non est facta ad Dei imaginem…Diese nachgeordnete Gottebenbildlichkeit begegnet auch noch beim Brautsegen im Schott/ Das vollständige Römische Meßbuch, mit imprimatur von 1958, [125]. Was der heilige Abt Odo von Cluny, gest. 942, in diffamierender Weise über das weibliche Geschlecht sagt, ist schon mehr als skandalös. Könnte man unter die Haut sehen, würde man sich ekeln, da man nur Schmutz und Schleim vorfände (PL 133, Sp. 556). Nach Lütz sei aber die Kirche keineswegs sexualfeindlich (S. 261) und habe immer wieder prüde Sexualitätsgegner bekämpft (S. 263). Ob für ihn Abt Odo und Petrus Damiani zu diesen gehörten, erfahren wir leider nicht. Letzteren vermisst der kundige Leser auf S. 259. Dieser Heilige und auch Kirchenlehrer war energischer Vertreter der Kirchenreform und gestrenger Verfechter einer restriktiven Sexualmoral, nicht nur im Sinne der Durchsetzung des Zölibats für Priester. Mit seinen putzigen, am Tierreich orientierten Vorstellungen von Sexualität ( PL 145, Sp.777:…admiremur fecundam in vulturibus virginitatem. Perhibentur enim vultures caeterum avium more concubitui nullatenus indulgere, sed absque ulla prorsus masculini sexus admistione concipere…) passt er nicht in die Behauptung von Lütz. Auf S. 266 gelangt der Autor zu der erstaunlichen Feststellung, der hl. Alphons von Liguori, der Patron der Beichtväter, habe dazu geraten, „dass die Priester bei der Beichte in sexuellen Dingen nicht weiter nachfragen sollten.“ Wozu aber hat dieser dann sein großes Werk, die „Theologia moralis“, geschrieben? 1748 erstmals erschienen und dann über 70mal wieder aufgelegt! Sein Ziel war es, gute Beichtväter heranzubilden, die den Grad der Sündhaftigkeit aller möglichen sexuellen Handlungen beurteilen können. Mit Details wird bei Liguori nicht gespart. Seine Einstellung zum Sextum wird schon im ersten Band deutlich: „Nur mit Widerwillen schreiten wir jetzt zur Behandlung jenes Gegenstandes, dessen Name schon die Geister der Menschen unangenehm berührt….Doch diese Sünde muss nur allzu häufig und allzu reichlich Gegenstand der Beichten werden. Gerade ihretwegen wird der größte Teil der Verdammten in die Hölle gestürzt.“(zitiert nach Karl-Heinz Kleber, De parvitate materiae in sexto, S. 275). Dass die Kirche keineswegs sexualfeindlich und prüde sei, lässt sich nach Lütz (S. 261) an Papst Johannes XXI. aus dem 13. Jahrhundert ablesen, der für das Edelste, was es in der Ehe gebe, den Geschlechtsverkehr, offen ins Detail geht. Etwa 400 Jahre später verurteilt aber Innozenz XI. folgenden Satz: Opus conjugii ob solam voluptetem exercitum omni penitus caret culpa ac defectu veniali.“ Inwieweit das nun eine lässliche oder schwere Sünde ist, auch darüber muss Alphons von Liguori Rat geben.
Was Lütz zum Nationalsozialismus schreibt, bleibt ebenfalls geschönt. Von Brückenbauern wie Karl Adam, Joseph Lortz oder Michael Schmaus nimmt er natürlich Abstand. Um sein Bild des Katholizismus in der NS-Zeit nicht trüben zu müssen, liest man bei ihm weder vom „Bekenntnis der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und dem nationalsozialistischen Staat“, welches die Philosophisch – Theologischen Hochschulen Bayerns 1933 unterzeichneten, noch vom „Handbuch der religiösen Gegenwartsfragen“, hrsg. mit Empfehlung des deutschen Gesamtepiskopats von Erzbischof Conrad Gröber (1937). Vom kath. Feldgesangbuch von 1939 und diversen Hirtenbriefen deutscher (Erz-)Bischöfe aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs hat Lütz offensichtlich keine Ahnung Am Erscheinungsort seines Buches hat 1940 der damalige Erzbischof ein Hirtenwort an die Soldaten im Feld gerichtet unter dem Motto: „Arbeite als ein guter Kriegsmann Christi“. Dessen Paderborner Amtskollege stellt zu Beginn der Fastenzeit 1942 in einem Hirtenwort die rhetorische Frage, ob nicht das arme, unglückliche Russland Tummelplatz von Menschen sei, „die durch ihre Gottfeindlichkeit und durch ihren Christenhaß fast zu Tieren entartet sind.“ Das liest sich konträr zu dem, was Lütz auf S. 213 hervorhebt: „Den Christen verbot die Überzeugung von der Gottebenbildlichkeit jedes Menschen den Gedanken „minderwertiger Rassen:“ “
Fazit: Manchmal fragt man sich schon, wie klar oder unklar der Kenntnisstand von Herrn Lütz ist. Es ist tröstlich, dass sich viele seiner Aussagen problemlos zurechtstutzen lassen. Von dem hohen Ross, auf dem er besserwisserisch durch die Kirchengeschichte reitet, kann man ihn leicht herunterholen.
Manfred Lütz, Der Skandal der Skandale Die geheime Geschichte des Christentums, Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 2018, 286 S. , ISBN 978-3451-37915-4, gebundene Ausgabe 22 €.
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