Gottesrechte und Kirchenrechte contra Menschenrechte
Das philosophische Wort zur Woche
Über das Verständnis und die universale Gültigkeit der Menschenrechte, dargestellt in der Präambel und den 30 Artikeln der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 1948, wird auch heute noch heftig gestritten. Wer sich in diktatorischen Regimen oder Pseudodemokratien für diese Menschenrechte einsetzt, lebt gefährlich. An die weltweite Ermordung von MenschenrechtsaktivistInnen haben sich breite Kreise der westlichen Öffentlichkeit längst gewöhnt, die Namen der (nicht immer „prominenten“) Opfer werden in den Medien nicht einmal erwähnt. Global geschätzt leben etwa 80 Prozent der Weltbevölkerung in Ländern, in denen die Menschenrechte nicht absolut gelten. Haben wir „aufgeklärte Europäer“ uns daran gewöhnt?
Vor allem in stark religiös geprägten Staaten und Gesellschaften, zu denen nicht nur muslimisch oder hinduistisch geprägte gehören, sondern etwa auch der „Vatikan“ bzw. die katholische Kirche, wird die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ nicht bedingungslos akzeptiert und respektiert und „positiven“, also historisch gewachsenen Gesetzen vorgeordnet. Diese menschenrechtsfeindlichen Staaten und Gesellschaften argumentieren meist so: Diese Menschenrechte passen nicht in „unsere Kultur“, sie seien gegenüber den angeblich göttlichen Geboten (bzw. Kirchengeboten) relativ und zweitrangig.
In dieser Situation ist es überaus erfreulich und wichtig, von kompetenter philosophischer Seite Argumente zur Vertiefung dieser Diskussion zu erhalten. Die Philosophin und Theologin Katharina Ceming (Augsburg) hat eine umfangreiche, leicht lesbare und brillante Studie über “die Würde des Menschen und die Weltreligionen” (so der Untertitel) vorgelegt. Der Titel des 510 Seiten umfassenden Buches ist: „Ernstfall Menschenrechte“ (erschienen im Kösel Verlag, München 2010. ISBN 978-3-466-36822-8).
In unserem, diesmal etwas länger ausfallenden “philosophischen Wort zur Woche” wollen wir vor allem auf das (von Katharina Ceming behandelte) philosophische Hauptproblem eingehen: Auf die Frage der universellen Geltung der Menschenrechte, wo sie doch, so sagen die Gegner der Menschenrechte, in historisch geprägten, „konkreten“ Kulturen Europas entstanden sind; also aufgrund dieser angeblich „begrenzten“ Herkunft könnten diese Menschenrechte, so meinen diese Kreise, nicht universell sein. Man nennt sie oft „Kulturrelativisten“.
Katharina Ceming schreibt:
„Wenn Menschenrechte nur als das Produkt einer historischen Entwicklung des Abendlandes gesehen werden, die keine universelle Gültigkeit durch einen naturrechtlichen Status haben, stellt sich zudem die Frage, wie die Menschenrechte dann selbst innerhalb der westlichen Welt noch verbindliche Gültigkeit haben können. Versteht man die Idee der Menschenrechte ausschließlich als Resultat eines historischen Prozesses, dann könnten die Menschenrechte jederzeit durch neue geschichtliche, ökonomische oder politische Entwicklungen modifiziert, ja sogar aufgehoben werden – auch im Westen“. (S 377)
„Gültigkeitskriterien (zu den Menschenrechten) sind, weil es sich hier um meta – empirische Fragen handelt, weder von geschichtlichen noch von politischen oder soziologischen Phänomenen abhängig. Letztere bestimmen lediglich, ob die Gültigkeitskriterien der Menschenrechte tatsächlich Anwendung in einer Gesellschaft finden oder nicht. Auf eine universelle Begründung ethischer Normen kann also nicht verzichtet werden. Diese Begründung lässt sich aber nur über etwas bewerkstelligen, was allen Menschen gemeinsam ist: ihre Vernunfthaftigkeit, selbst wenn sie über diese nur potentiell verfügen“. (ebd).
Wo sind die Ursachen für die Zurückweisung der universellen Gültigkeit der Menschenrechte zu suchen ? Katharina Ceming nennt vor allem eine Ursache: die Übermacht religiösen, mythologischen Denkens in religiösen Staaten und Gesellschaften. „Wo man verstanden hat, dass heilige Texte interpretiert und ausgelegt werden müssen, da sie in einem bestimmten Zeitkontext entstanden sind, fällt es auch leichter, mit =problematischen= Textstellen umzugehen, die mit bestimmten Artikeln der Menschenrechte kollidieren. Solange heilige Schriften als unveränderlich gelten, …, ist der Konflikt mit den Menscherechten unvermeidlich. Denn die Welterschließung der mythologischen Bewusstseinsstufe (also schlichter Wunderglaube z.B., CM) ist mit anderen Werten verbunden als die mental – rationalen Werte, zu denen die Menschenrechte gehören“ (S. 379).
Das Buch von Katharina Ceming ist ein Plädoyer für die Durchsetzung eines vernünftigen (was etwas anderes ist als eines bloß verstandesmäßigen, technisch – praktischen !) Denkens in den Religionen; ein Projekt, von dem die Menschheit mit ihren Religionen noch meilenweit entfernt ist. Ausführlich wird z.B. dokumentiert, wie in hinduistischen geprägten Kulturen die Frauen permanent aufs übelste missachtet und diskriminiert und gequält werden; wie das Kastensystem in Indien zwar offiziell verboten ist, aber immer noch von der herrschenden Clique zu eigenem Vorteil respektiert wird, etwa gegenüber den Dalits (siehe Seite 289 ff).
Und im Katholizismus? Auch da ist der Bericht Katharina Cemings deutlich und kritisch: „Wirft man einen Blick in das römisch-katholische Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici von 1983, dann zeigt sich, dass dem katholischen Kirchenrecht Grundrechte (also Menschenrechte) eher fremd sind“. Die Zurückweisung der universellen Gültigkeit der Menschenrechte im inneren Leben des Katholizismus folgt dem Muster, dass „sich das kirchliche Gemeinwohl am Schutz der Glaubenswahrheiten und an der Einheit des Glaubens orientiert“ (S. 161). Man fragt sich: Wer will da wen „schützen“? Der Papst die dummen Laien? Und was ist das für eine Religion, die angebliche Gottesgesetze gegen die (doch wohl auch von Gott geschaffene) Vernunft und ihre Erkenntnis der Menschenrechte ausspielt? Was ist das für eine Religion, die sogar kirchliche Bestimmungen (den “codex”) für relevanter hält als die Menschenrechte.
Religion contra Vernunft, dieses alte Thema ist immer noch nicht gelöst, zumindest auf theologischer Ebene.