Lässt sich Gott beleidigen? Über die Blasphemie und die Gotteslästerung

Lässt sich Gott beleidigen?
Sinn und Unsinn der Blasphemie
Von Christian Modehn. Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht am 5. Juli 2013, aus aktuellem Anlass noch einmal am 8. Januar 2015

Ein aktuelles Vorwort: Ein zentrales Motiv für die Ermordung der Journalisten und Künstler der Zeitschrift “Charlie Hebdo” am 7.1. 2015 war die totale, die tötende Ablehnung von öffentlicher Religionskritik und damit auch von “Gotteslästerung”.

Für mehr Klarheit und Unterscheidungskraft, also für “vernünftiges, aufgeklärtes Denken,  wollte ein Radio-Beitrag sorgen, der am 9. Juni 2013 auf NDR Kultur in der Reihe “Glaubenssachen” gesendet wurde.

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In zahllosen Gebeten und Gesängen rühmen Juden, Christen und Muslime ihren lieben und gerechten Gott. Sie verneigen sich vor dem Ewigen und Barmherzigen, dem Himmelsherrn und Vater. In grenzenloser Begeisterung werden alle nur denkbaren ehrenvollen Titel Gott zugesprochen. „99 Namen“ erwähnen muslimische Gelehrte, wenn sie Allah bezeichnen. Eigentlich könnte es unzählige Namen für Gott geben, so wunderbar ist sein Wesen.
Doch wehe, wenn Menschen die Lobeshymnen nicht anstimmen können, weil sie zu zweifeln beginnen, wie denn ein gerechter Gott gleichzeitig auch barmherzig sein kann. Oder warum ein liebender Gott – Vater sich auch als strenger Richter zeigt. Menschen werden wütend, wenn sie sich von dem Allmächtigen verlassen fühlen und nur das abweisende Schweigen des Ewigen spüren. Seit den ersten Tagen der Christenheit lästern auch Gläubige über Gott. Viele wagen es, ihn öffentlich zu verfluchen.
Wer seine Wut über Gott äußert, will alle Scheinheiligkeit vermeiden und nicht in stummer Wut ersticken. Vielleicht hofft er sogar, andere zum Nachdenken zu bringen: Ist Glaube nur eine Form von Sicherheit, lautet die Frage religionskritischer Literaten und Künstler. Der fast nackte Christus am Kreuz war im Mittelalter ein Schock für fromme Seelen, sie liebten den prächtigen Christus als thronenden König. Als Gotteslästerung wurde auch ein Gemälde aus dem 20. Jahrhundert empfunden, das die Gottesmutter Maria zeigt, wie sie ihren Sohn Jesus verdrischt.
„Achtung Gotteslästerung“ rufen empört die Frommen, wenn sie meinen, ihre fest gefügte Welt gerate ins Wanken. Und weil religiöse Menschen bis vor wenigen Jahren noch in Europa die Mehrheit bildeten, durften es sich die Herrscher mit ihnen nicht verderben. Blasphemie galt darum als Straftat. Dabei wurde der Begriff Gotteslästerung von Anfang an sehr weit gefasst: „Einfache“ Christen aus dem Volk galten genauso wie gebildete Theologen als Blasphemiker, wenn sie von der offiziellen Kirchenlehre abwichen. Wer an den orthodoxen Lehren rüttelte, beanspruchte auch, Gottes Wesen neu beschreiben zu können. So könnte eine Vielfalt der Gottesbilder entstehen; das aber störte die alles bestimmende Religion der Mehrheit.
Die Kirchen wehren sich seit Anbeginn gegen die Gotteslästerer. Schon der Kirchenvater Augustinus ließ sich im 4. Jahrhundert von der Überzeugung leiten: Wer Gott beleidigt, sollte mit Gewalt zum Schweigen gebracht werden. Seit dem frühen Mittelalter bezeichnen Kirchenführer die Blasphemie als eine der schwersten Sünden. Sie erfanden den Begriff der „Zungen – Sünde“: Die bösen und spitzen Worte der Gotteslästerer wurden als Folter – Werkzeuge gedeutet, mit denen Christus erneut ans Kreuz genagelt wird. Bischöfe und Päpste erfanden eine ganze Liste von Strafen, berichtet der Theologe Jean – Pierre Wils in seiner Studie mit dem Titel „Gotteslästerung“:

„Für Zungensünder wurde öffentliches Bußestehen, Fastengebote und Wohltätigkeit als Strafe gefordert. Bei Verweigerung der Strafe kam es zur Aufhebung der Kirchenmitgliedschaft und zur Ablehnung einer kirchlichen Beerdigung im Todesfall“.
Brachten diese eher sanften „Maßnahmen“ nicht die gewünschte Sinnesänderung, wurde rabiat zugegriffen: Den Gotteslästern wurde von den staatlichen Behörden das verfluchte Organ beschädigt. In aller Öffentlichkeit wurde die Zunge verstümmelt, so dass die Lästerer für immer mundtot waren. Berühmt ist der Fall des Chevalier de la Barre. Ihm wurde das laute Singen angeblich antireligiöser Lieder in der Öffentlichkeit zur Last gelegt sowie die Lektüre des religionskritischen Wörterbuches von Voltaire: Schon diese Taten reichten aus, dass der Chevalier im Jahr 1766 der Blasphemie für schuldig befunden wurde: Der Henker schnitt ihm zuerst die Zunge heraus, bevor er ihn mit dem Beil tötete”.
Keineswegs galt nur in katholischen Ländern die Blasphemie als schwere Sünde. Der Reformator Martin Luther sprach immer wieder davon; er hielt schon die bloße Existenz des machtvollen und damals korrupten Papsttums für die übelste Gotteslästerung. Der Reformator Johannes Calvin sah in der Ablehnung der Heiligen Dreifaltigkeit eine so unverschämte Blasphemie, dass er den Theologen Michel Servet in Genf auf dem Scheiterhaufen hinrichten ließ. Der aus Spanien stammende Gelehrte konnte die offizielle Lehre von der einen Gottheit in drei Personen nicht akzeptieren.
Wer vom Glauben der Mehrheit abweicht, gefährdet als Häretiker die öffentliche Ordnung. Nur der eine und einzige Gott in der einen wahren Kirche kann das Reich zusammenhalten. Davon sind autokratische und absolutistische Systeme bis heute überzeugt.
In Moskau wurden am 17. August 2012 drei junge Frauen zu zwei Jahren Straflager verurteilt. Sie hatten als Künstlerinnen der russischen Punk – Rockband Pussy Riot angeblich religionskritische Lieder in der prachtvollen „Christ – Erlöser –Kathedrale“ vorgetragen und dabei die enge Zusammenarbeit des Putin Regimes mit der russisch – orthodoxen Kirchenführung angeklagt. Deren oberster Führer, Patriarch Kyrill I., nannte die provozierende Aktion der feministischen Künstlerinnen sofort eine Gotteslästerung. Ohne auch nur den Versuch zu machen, mit den wütenden Künstlerinnen ins Gespräch zu kommen, bediente sich die Kirche des starken Arms des Staates: So kam es wie in einem Schauprozess zur Verurteilung der angeblichen Gotteslästerinnen. Dabei hatten sie sich positiv über das Christentum ausgesprochen, als sie betonten: Im Sinne Jesu ist die ständige Suche nach der Wahrheit verpflichtend.
Russland steht in seinem Kampf gegen die Blasphemie heute keineswegs allein da. Die Pariser Zeitschrift „Le Monde des Religions“ hat Ende November 2012 berichtet, dass fast die Hälfte aller Staaten Gotteslästerung und öffentliche Herabsetzung des Religionen bestraft. Vor allem in den Ländern Nordafrikas und des Mittleren Ostens ist das heute übliche Praxis. In muslimisch geprägten Staaten ist Gotteslästerung vor allem die Schändung des Korans sowie die Schmähung des Propheten Mohammed; wer dessen Gesicht künstlerisch darstellt, handelt ebenfalls blasphemisch.
Nur eine kritische Interpretation der religiösen Texte kann aus dieser Enge religiös – fundamentalistischen Denkens befreien. Aber auch in Europa hat sich erst vor dreihundert Jahren die Überzeugung durchgesetzt: Viele uralte Weisungen und Gebote der jüdisch – christlichen Überlieferung dürfen nicht wortwörtlich verstanden werden. Sie sind keine ewig gültigen Beschreibungen von Tatsachen, die heute noch unmittelbar gelten können. Kein gebildeter Gläubiger und kein aufrechter Demokrat kann den Vers aus dem alttestamentlichen Buch Leviticus heute noch wörtlich befolgen, der da heißt:

„Wer Gottes Namen lästert, der soll des Todes sterben. Die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer: Wer den Namen Gottes lästert, soll sterben“.

Von diesen Weisungen sollten sich die jüdischen Priester vor 2.500 Jahren motivieren lassen, für die damals bedrohte jüdische Religion einzutreten. Diese Worte stammen aus einer Epoche, als der jüdische Glaube noch seine Identität suchte. Universale Geltung im wörtlichen Sinn können diese Worte heute nicht mehr haben.
Viele Christen haben sich inzwischen von alten Vorstellungen befreit: Bis vor 200 Jahren galt noch die Überzeugung: Wer Gott – Vater, den himmlischen Herrn, beleidigt, weckt in ihm nur den Wunsch nach Rache und Strafe. Denn, so glaube man, dieser Himmelsherr ist eine Person, zwar verschieden von menschlichen Personen, aber eben doch eben ein freies Wesen und voller Stolz. Und dieser personale Gott legt allen Wert auf den Respekt vor seiner Würde und Ehre. Von den Lästerern empört, sende Gott als Strafe schlimmstes Unheil in die Welt, Hungersnot, Pest, Erdbeben. Wollen die Menschen heil und glücklich leben, müssen sie also die Gotteslästerer bestrafen. Deswegen stellten sie bis ins 19. Jahrhundert Blasphemie unter Strafe. Noch 1851 wurde in Preußen Gotteslästerung als Verbrechen definiert.
Es waren Theologen und Philosophen, die gegen die Blasphemie Gesetze opponierten; aber erst Mitte des 20. Jahrhunderts hatte sich in Europa die Überzeugung durchgesetzt, dass Gott ausschließlich eine geistige, eine metaphysische Wirklichkeit für den Glaubenden sei. Gott kann als solcher niemals ein reales Rechtssubjekt sein, er kann gar nicht wie ein Kläger betrachtet werden. Das hat weit- reichende Konsequenzen: Hungersnot und Pest haben ihre Ursache nicht mehr in Gottes Zorn, sondern in weltlichen, irdischen Zusammenhängen.
Religiöse Menschen können Gott als den ganz anderen, den Unendlichen gelten lassen. Sie werden ihn nicht mit albern erscheinenden Argumenten in einen irdischen Rechtsstreit ziehen. So erhält auch das zweite der Zehn Gebote einen tieferen Sinn; es heißt in der Überlieferung:

„Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes nicht unnütz gebrauchen“.

Wer den Namen Gottes „unnütz“ gebraucht, macht Gott zu einem berechenbaren Ding unter anderen, und ein solches Verhalten stört die authentische Gottesbeziehung des Menschen. Dieser Mensch bleibt in der irdischen Welt befangen und ahnt nichts von Gottes unendlicher Größe. Genau darauf zielt das alte überlieferte Gebot, das sich eher mythologisch – bildlicher Sprache bedient:

„Denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht“.

Die hier erwähnte „Strafe Gottes“ muss wieder in menschliche Verhältnisse übersetzt werden: Wer den Namen Gottes missbraucht, schädigt sich selbst. Er sieht nicht, dass ehrenvolles Verhalten Gott gegenüber alles andere ist als Lobpreis und Jubel. Wer Gott die Ehre gibt, seinen Namen recht gebraucht, so lehrt die Bibel, bemüht sich, gerecht zu leben und die Gerechtigkeit zu fördern. Wer Gottes Namen tatsächlich ehren will, hat Teil der Gemeinschaft von Menschen, die sich um eine gerechtere Welt bemühen. Darin kann der Sinn des Lebens entdeckt werden. Die Bibelwissenschaftler Hermann Strack und Paul Billerbeck haben schon 1920 geschrieben:

„Die Heiligung des Namens Gottes besteht im praktischen Gehorsam gegenüber Gottes Willen“.

Darum gilt heute die theologische Erkenntnis: Wer die Grundlage einer gerechten Ordnung zerstört, der lästert Gott. Blasphemie hat also sehr viel mit Verachtung der Menschenrechte zu tun. Gotteslästerung heute sind Sklaverei, Frauenhandel, Unterdrückung der Armen, Verfolgung von Minderheiten.

Auch aus politischen Gründen wird Gotteslästerung als Straftat heute zurückgewiesen: Denn längst hat sich die religiöse Vielfalt in den meisten Staaten durchgesetzt. Wie könnte etwa in West – Europa der Gott einer bestimmten Religion vor Blasphemie geschützt werden, die Überzeugung der Atheisten aber nicht? Ungläubige sind froh, wenn Gott kritisiert wird, Fundamentalisten werden heftig erzürnt. Der Staat müsste sich also theologische Kompetenz anmaßen, wenn er in solchen Konflikten entscheiden soll, ob nur Allah beleidigt wurde, nicht aber auch der Vater – Gott der Christen und auch nicht die Götter Vishnu und Krishna der hier lebenden Hindus.

Unter dem Einsatz menschlicher Gesetze kann Gott gar nicht vor Beleidigungen bewahrt werden: Denn es gibt, schlicht und einfach, gar nicht mehr den einen und einzigen Gott in Europa. Das haben selbst ultra konservative Calvinisten in Holland eingesehen: Bisher konnten sie durchsetzen, dass der Gotteslästerung – Paragraph in dem liberalen Land Bestand hat. Nun soll Blasphemie aus dem niederländischen Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Als man in der Bundesrepublik Deutschland Ende der neunzehnhundert sechziger Jahre die Reform des Strafgesetzbuches einleitete, wurde auch der Blasphemie -Paragraph 166 neu formuliert. Das Reichsstrafgesetzbuch hatte zuvor die Gotteslästerung noch unter Strafe gestellt sowie das Beschimpfen der christlichen Kirchen als Institutionen. Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland ist von der Beleidigung Gottes keine Rede mehr: Hingegen ist das Beschimpfen und Beleidigen religiöser Menschen strafbar, und zwar immer dann, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört wird.
Die Vielfalt freier Meinungsäußerungen muss sich in der Weise gestalten, dass immer der öffentliche Friede gewahrt bleibt. Religiöse Menschen dürfen sich von religionskritischen Äußerungen nicht verletzt fühlen, andererseits müssen auch die Überzeugungen von Skeptikern und Atheisten vor beleidigender Polemik der fundamentalistisch Frommen geschützt werden.
Wenn es aber zu Streit und Konflikt kommt, wird genau abgewogen werden, ob das Grundrecht auf Meinungsfreiheit höher bewertet werden soll als das Grundrecht auf Religionsfreiheit: Denn erst die Meinungsfreiheit begründet und ermöglicht alle weiteren Freiheiten. Autokratische Regime sehen das anders: Sie deuten heute den Schutz ihrer Staatsreligion als Kampf für die Religionsfreiheit. Tatsächlich geht es ihnen aber nur um die eigene Macht. Deswegen unterdrücken sie dabei gleichzeitig Meinungsfreiheit. In einer demokratischen Kultur garantiert erst Meinungsfreiheit die Religionsfreiheit, jeder hat dann das Recht, seinen eigenen Glauben oder seinen eigenen Atheismus zu wählen.
Im Einzelfall wird auch in Europa immer wieder gestritten, ob eine Aussage in der Literatur oder die Arbeit eines Künstlers tatsächlich blasphemisch sind. Als sich ein deutsches Satire – Magazin kürzlich auf den umfassenden Geheimnisverrat im Vatikan bezog und viele verräterische, unkontrollierte Stellen dort andeutete, wurde auch Papst Benedikt XVI. ins Bild gerückt. Sofort meldete sich der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick zu Wort: Er erkannte in dem satirischen Bild Ansätze für eine Gotteslästerung. Er forderte die Anwendung des Paragraphen 166. Im August 2012 sagte Erzbischof Schick:

„Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden“.

Die Sache wurde dann nicht weiter verfolgt, weil ein so tiefes Wutpotential unter den Frommen doch nicht auszumachen war, von Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens gab es keine Spur. Aber konservative katholische Kreise in Deutschland lassen nicht locker: So forderte der katholische Schriftsteller Martin Mosebach grundsätzlich ein Eingreifen des Staates im Falle blasphemischer Äußerungen. Denn, so meinte er, die beleidigten Frommen könnten einmal voller Wut gewalttätig werden. Mosebach betonte:

„Das kann geschehen, wenn eine größere Gruppe von Gläubigen sich durch die Blasphemie in ihren religiösen Überzeugungen so verletzt fühlt, dass ihre Empörung zu einem öffentlichen Problem wird. Es wird das soziale Klima bei uns fördern, wenn Blasphemie wieder gefährlich wird“.

Durchgesetzt hat sich hingegen die Überzeugung: Wenn sich religiöse Menschen durch beleidigende Äußerungen verletzt fühlen, reicht der übliche strafrechtliche Schutz der Personenwürde aus. Eine pluralistische Demokratie ist stark genug, Menschen vor Beleidigungen zu verteidigen. Religiöse Menschen brauchen keine eigenen, nur sie behütenden Gesetze.
Die aktuellen Forderungen, Gotteslästerung auch in Europa wieder zu bestrafen, wurde als eine Form von „Neid – Reaktion“ beschrieben: Viele Muslime, so heißt es in christlichen Kreisen, kämpfen doch bis aufs Blut darum, Gott und seinen Propheten vor jeglicher Religionskritik freizuhalten. Sollten sich nicht Christen von dieser muslimischen Leidenschaft anstecken lassen? Der aus Ägypten stammende Politologe Hamed Abdel – Samat hat in dem Zusammenhang eine feine Unterscheidung formuliert:

„Ein normaler gläubiger Mensch geht davon aus, dass er selbst von Gott beschützt wird. Ein fundamentalistisch gläubiger Mensch meint, dass er als Mensch Gott beschützen will. Aber darin besteht die eigentliche Gotteslästerung, zu glauben: Gott muss von uns Menschen beschützt und verteidigt werden“.

Christliche Theologen sind heute dankbar, dass über Gotteslästerungen debattiert wird, weil man so auf die richtigen Spur kommt zu einem geläuterten Gottesbild, meint der protestantische Theologe Wilhelm Gräb von der Humboldt Universität zu Berlin:

„Die Gotteslästerung ist vor allem eine Form notwendiger Religionskritik! Sie gehört zum Wesen des christlichen Glaubens. Deswegen kann die christliche Religion sich gern den Vorwurf der Gotteslästerung gefallenlassen. Denn in der Religionskritik bemüht sie sich nur um die Unterscheidung zwischen wahrem und falschem Glauben. Ein Gott, dessen so genannte Ehre geschützt werden soll und der nur gehorsame Unterwerfung verlangt, gehört zu Recht gelästert und verspottet. Gotteslästerung als Form der Religionskritik erinnert daran: Unser Vertrauen gilt dem Gott, den kein menschliches Auge je gesehen hat. Er ist das Geheimnis der Welt. Wer das absolute Geheimnis zu einem verfügbaren Gegenstand macht, schafft einen Götzen“.
Darum können christliche Theologen in religionskritischen Arbeiten von Künstlern, Schriftstellern und Filmemachern die Stimmen so genannter Fremdpropheten erkennen: Denn sie suchen sozusagen außerhalb der Glaubenswelt nach dem wahren, dem göttlichen Gott auf manchmal provozierende Weise. Aus diesem Grund ist auch der katholische Bischof Jacques Gaillot für den bis heute umstrittenen Film von Martin Scorsese „Die letzte Versuchung Christi“ öffentlich eingetreten. Der katholische Bischof betonte:

„Die Gläubigen werden in dem Film mit der Frage konfrontiert: Wie menschlich ist Jesus Christus tatsächlich für euch? Kann er auch Erotik erleben? Das ist nichts Gotteslästerliches! Wenn man die Freiheit der Meinungen garantieren will, dann akzeptieren wir doch auch das Recht auf Gotteslästerung. Verdient denn ein Filmemacher den Tod, wenn er einen „unfrommen“ Film dreht? Bewahren wir die Freiheit des kreativen Ausdrucks. Um diese Freiheit zu verteidigen, muss man auch bis zur Gotteslästerung gehen“.

In Zeiten zunehmender Radikalisierung religiöser Gruppen müssen neue Forderungen formuliert werden: Es gilt heute, die liberale und demokratische Öffentlichkeit zu schützen in ihrem friedlichen Miteinander. Es gilt die Attacken religiös motivierter, zerstörerischer Gewalttäter abzuwehren, die so oft angeblich Gotteslästerliches vernichten wollen, tatsächlich aber Feinde der Demokratie sind und der universal geltenden, für alle Menschen bestimmten Menschenrechte. In solchen Situationen braucht man keine neue Interpretation des Blasphemie Paragraphen. Was wir brauchen ist der Stolz der Demokraten auf die liberale und soziale Demokratie, auf das höchste Gut der Meinungsfreiheit, ohne die es, wie gezeigt, keine Religionsfreiheit, keine Pressefreiheit, keinen Kampf um einen Rechtsstaat geben kann.
Also: Nicht die Gotteslästerer bilden eine Gefahr für den Frieden in der Gesellschaft, sondern alle, die meinen, im Namen Gottes für die angeblich ewigen und reinen, aber undemokratischen Lehren bis aufs Blut kämpfen zu dürfen.

Es ist Zeit für die so genannten Führer aller Religionen ein einmütiges Bekenntnis abzulegen, ein Bekenntnis, das nicht willkürliche Meinung, sondern Ausdruck der allgemeinen Vernunft ist: Zuerst und vor allem kommen für religiöse Menschen, welcher Couleur auch immer, die universalen Menschenrechte (und damit eben auch das Recht auf Religionskritik) und erst dann, also in zweiter (!) Hinsicht, die so genannten Gotttesrechte. Diese Gottesrechte, sind wie alle gebildeten Menschen wissen, ja selbst Produkte von Menschen, sie wurden von religiösen Führern zu einer bestimmten Zeit als „heilig“ und „göttlich“ erklärt. Und diese Gottesgesetze sind deswegen immer an den ebenfalls weiterzuentwickelnden Menschenrechten zu messen.

Es ist also weltweit auch ein umfassendes Bildungsprogramm geboten: Ein deutliches Eintreten für die absolute Vorrangstellung der Menschenrechte vor allen religiösen Überzeugungen. Religiöse Schulen werden dieses Bildungsprogramm wahrscheinlich, wenn überhaupt, nur halbherzig realisieren. Die Franzosen haben schon recht, wenn sie laicité zum Grundprinzip des Staates und des gesellschaftlichen Miteinanders erklärten.

Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin.

Wir empfehlen die Lektüre eines Interviews mit dem prot. Theologen Wilhelm Gräb zum Thema Gotteslästerung, das auf dieser website veröffentlicht kürzlich wurde. Zur Lektüre klicken Sie bitte HIER.

Literaturempfehlungen:

Gerd Althoff, „Selig sind, die Verfolgung ausüben“ . Päpste und Gewalt im Hochmittelalter. Theiss Verlag, 2013.

Alain Cabantous, Geschichte der Blasphemie, Weimar 1999.

Jacques Gaillot, Ma liberté à l église, Verlag Albin Michel, Paris, 1989.

Georges Minois, Geschichte des Atheismus, Weimar 2000

Hamed Abdel – Samad, u.a. Mein Abschied vom Himmel, Fackelträger Verlag, Köln, 2009

Jean – Pierre Wils, Gotteslästerung. Verlag der Weltreligionen, 2007.