Menschenrechte gelten universal

Menschenrechte gelten universal

Ein Hinweis anlässlich eines Beitrags von Prof. Heinrich August Winkler, em. der Humboldt Universität Berlin, erschienen in „Die Zeit“ am 20.6.2013. Wie der katholische Bischof von Chur, Vitus Huonder, die Menschenrechte theologisch – “fundamentalistisch” relativiert, lesen Sie am Ende des Beitrags.

Von Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin

Vor 20 Jahren fand in Wien eine – von 171 Staaten mit Delegationen besuchte – Konferenz über die Menschenrechte statt, sie endete am 25. Juni 1993. Dabei handelt es sich um ein Ereignis, darin wurden die Menschenrechte zur Leitschnur staatlichen Handels offiziell erklärt. Das ist viel, auch wenn sich so wenige Politiker faktisch daran halten. Ohne solche Erklärungen („IDEALE“) wird Politik zum technokratischen Getue.
Ausnahmsweise sei der Kürze halber wikipedia zitiert werden: „Jeglichem Kulturrelativismus wird mit der Abschlusserklärung die Grundlage entzogen. Diese Weltmenschenrechtskonferenz brachte auch die erste internationale Erklärung hervor, die die Gewalt gegen Frauen thematisierte. Mehrere hundert Menschen- und Frauenrechtsorganisationen beobachteten diesen Menschenrechtsgipfel der UNO“.

Leider fand diese Konferenz – bei der Fülle so vieler Gedenktage – diesmal, 2013, nicht die dem Rang des Ereignisses entsprechende Aufmerksamkeit. Darum weisen wir auf einen Beitrag des Historikers Heinrich August Winkler hin, der zwar nicht aus Anlass dieses 20 jährigen Jubiläums geschrieben wurde. Aber er zeigt in aller Deutlichkeit, diesmal vonseiten eines Historikers, dass die Menschenrechte universale Gültigkeit beanspruchen müssen. Der Artikel erschien in „Die Zeit“ vom 20.6. 2013 mit dem Titel „Das Beste vom Westen“

Wir folgen den Inspirationen Prof. Winklers und entwickeln seine Vorschläge weiter:
Sind die Menschenrechte relativ, so könnte man fragen? Ja, heißt die Antwort, wenn man mit dieser Frage daran erinnern will, dass sie in historisch „relativen“, also kulturell durchaus bedingten Umständen entstanden sind, eben in Europa und den USA. Aber sie sind entscheidend gerade NICHT relativ, weil erstens jede Erkenntnis in einem kulturell relativen Umfeld entsteht; im „Allgemeinen und Universalen“ kann keine menschliche Erkennntnis entstehen, weil es diese allgemeinen Ausgangsbedingungen nicht gibt. Der Satz des Thales ist in Griechenland „gefunden“ worden, aber er gilt, wie alle wissen, nicht nur in Griechenland. Er ist universal. So sind auch Menschenrechte formuliert worden in einer bestimmten Zeit und unter bestimmten Bedingungen. Wie sollte es auch anders sein? Aber gerade bei dieser nun einmal notgedrungen „relativen“ Herkunft sind sie universal und gelten also für alle Menschen, alle Wesen, die menschliches Antlitz tragen. Relative Herkunft und universale Gültigkeit schließen einander absolut nicht aus.
Das gilt auch, wenn diese Menschenrechte in den ersten Fassungen von 1776 (Amerika) und 1789 (Frankreich) durchaus aus heutiger Sicht unvollkommene Formulierungen sind. Es fehlt etwa im 19. Jahrhundert noch – fast verständlicherweise möchte man sagen, wegen der kulturellen Begrenzungen – das Menschenrecht der Frauen. Aber unter dem Anspruch, Menschen – Rechte formuliert zu haben, konnte dann eine kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Menschenrechte stattfinden; diese Entwicklung ist bis heute nicht an ein Ende gekommen, gerade wenn man an die sozialen oder ökologischen Dimensionen denkt. So geschieht nun einmal Erkenntnis in relativen Bedingungen, in denen allgemeine Aussagen zustande kommen.
Aber die Verteidiger, um nicht zu sagen, die „Erfinder“ der Menschenrechte, haben sich doch selbst so selten an die Menschenrechte gehalten, könnte man berechtigterweise einwenden, man denke an den Kolonialismus. Das stimmt absolut, trotzdem konnten die Verbrecher unter den Politikern der westlichen Welt diese Menschenrechte niemals abschaffen. Die miserable politische Praxis spricht nicht gegen den bleibenden Sinn von Gesetzen.
Aber viele Kulturen sprechen doch gar nicht in den Worten der Menschenrechte, vielleicht die Chinesen, vielleicht einige Inder, vielleicht einige Inouit Völker im hohen Norden Kanadas oder bestimmte Völker indianischer Prägung am Amazonas, könnte man beanstanden. Auch wenn sie die Worte und Begriffe der Menschenrechtserklärung (noch) nicht in ihrer Sprache sprechen, in der Alltagspraxis hingegen, vor allem in der Leid- und Schmerz – Erfahrung, also in dem Erleben, dass etwas (oft sehr vieles) im privaten oder sozialen Leben NICHT sein sollte und sein dürfte, in dieser oft auch unausgesprochenen, aber praktizierten Ablehnung von Missständen, wird die „Idee“ der Menschenrechte als gültig und richtig und unaufgebbar gesetzt. Eltern in Indien haben „Gewissensbisse“, wenn sie ihr jung geborenen Mädchen töten. Chinesen wollen sich frei und unkontrolliert äußern, das muss man heute nicht mehr belegen. Demokraten in arabischen Ländern wollen doch lieber nicht niedergeknüppelt werden, Homosexuelle im Iran nicht geköpft werden: In allen diesen Negativ- Erfahrungen bricht sich der SCHREI nach der Gültigkeit der Menschenrechte durch.
Wir sind Prof. Winkler dankbar, dass er auf den Skandal hinweist, der leider viel zu wenig Empörung hervorruft, wohl aus Ehrfurcht vor dem als fast allwissend geltenden Ex – Kanzler Helmut Schmidt, dass also Prof. Winkler im Blick auf Schmidt darauf hinweist: „Es verbietet sich, die universelle Geltung der Menschenrechte mit dem kultur – relativistischen, besonders engagiert von Helmut Schmidt vertretenen Argument zu bestreiten: Weil die Menschenrechte ein Produkt des Westens seien, so der Ex Kanzler, hätten nur diejenigen Menschen Anspruch auf deren Einhaltung, die in westlichen Demokratien leben. Während andere Kulturkreise, darunter die chinesischen, gewissermaßen strukturell nicht auf die Menschenrechte angelegt seien“. Hinter dieser Meinung, die ja nicht nur Helmut Schmidt vertritt, verbirgt sich wohl eine Ideologie der „Realpolitik“, kann man sagen: D. h. um des Ökonomischen guten Verhältnisses willen werden Menschenrechtsfragen nicht nur heruntergespielt. Sondern es wird – im Blick auf die vielen Menschenrechtsaktivisten ein Schlag ins Gesicht !! – behauptet: „Diese lieben Chinesen legen doch selbst gar keinen Wert auf die Menschenrechte; ihre Führer haben die Freundlichkeit anzuerkennen, dass Menschenrechte eigentlich liberaler Quatsch der Westeuopäer sind“. Mit einer solchen Haltung, von Europäern vertreten, wird sozusagen das Gewissen der Herrscher, oft sind es Diktaturen, beruhigt. Die Wirtschaftsbeziehungen blühen dann vielleicht kurzzeitig und die Aktivisten der Menschenrechte bleiben in den Kerkern.
Diese Politiker, wie Helmut Schmidt, haben einen sehr engen Wirklichkeitssinn, auch darauf weist Prof. Winkler erfreulicherweise hin: „Der Wirklichkeitssinn hat sein notwendiges Gegenstück im Möglichkeitssinn“. Westliche Politiker sollten auch sehr stark die Möglichkeiten abklopfen, die ein deutliches Engagement für die Menschenrechte bewirken könnte. An die Solidarnosc hat kaum jemand geglaubt, auch nicht bestimmte Kreise der SPD, betont Prof. Winkler. Diese kleine Schar der polnischen Verteidiger der Menschenrechte hat letztlich die europäische Geschichte seit 1989 mit verändert.
Von daher müssen wir uns von der tätigen Hoffnung leiten lassen, dass auch die Verteidiger der Menschenrechte heute in der Türkei und in anderen (arabischen) Staaten letztlich der guten Sache der Demokratie (die auch ihre Mängel hat, aber eine bessere Ordnung gibt es wohl nicht) zum dauerhaften Durchbruch verhelfen … und weltweit Tyrannei und Willkür ein definitives Ende hat.
Unsere Freunde im Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon Berlin weisen gern darauf hin, dass die Stimme der römischen Kirche, immer auch eine Stimme des Vatikans („Wir verteidigen die Menschenrechte“) viel mehr Respekt fände, wenn diese Kirche und der mit ihr verbundene Vatikan – Staat in sich selbst und in der eigenen Gesetzgebung die Menschenrechte als solche anerkennen und gelten lassen würden … und zwar als Kriterium: Welche willkürlich gesetzten Kirchengebote und welche Gesetze innerhalb des päpstlichen Staates Vatikan können Geltung haben und welche nicht. Menschenrechte sind also wie in allen anderen Staaten grundsätzlich positives Recht, in dem Falle gilt das auch für das “Kirchenrecht”. Jesus selbst und sein Evangelium hat kein Kirchenrecht hinterlassen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Rede von den Armen, die Papst Franziskus so gern als Motto immer wiederholt, nicht davon ablenken darf, Menschenrechte in der Kirche zu verwirklichen. Und: Die Armen, also etwa zwei Milliarden arm gemachter Menschen, freuen sich nicht, wenn sie päpstlich wieder und wieder gerühmt und gelobt werden, sondern wenn für sie (und noch wichtiger: mit ihnen) die Menschenrechte politisch durchgesetzt werden.

Wir weisen darauf hin, dass das Thema Menschenrechte schon oft den „religionsphilosophischen salon berlin“ beschäftigt hat. Der Theologe Prof. Wilhelm Gräb hat die Menschenrechte als Grundlage einer universalen Religion gedeutet, zur Lektüre klicken Sie hier.
Wir haben in dem Zusammenhang auf die Sakralität der Person verwiesen, zur Lektüre klicken Sie hier.
Wir haben im Rahmen unserer Studien zur Dominikanischen Republik darauf hingewiesen, wie unsäglich schwer es dort Haitianer haben, würdevoll zu leben, zur Lektüre klicken Sie hier.

Bischof Vitus Huonder, von Chur in der Schweiz, hat zum Tag der Menschenrechte eine Erklärung aus seiner theologischen Sicht veröffentlicht, der unseres Wissens kein anderer Bischof widersprochen hat. Huonders Beitrag ist ein Beispiel, wie in der katholischen Kirche die Gültigkeit der Menschenrechte gegenüber den religiös, dogmatischen Lehren der Kirche an die zweite, die untergeordnete Stelle rückt. “Religiöse Lehren, also etwa die sogenannten Gottesrechte, zuerst, dann folgen erst die Menschenrechte, also die aktuelle Vernunft”: Dies ist das Motto, dem diese Kirche immer noch folgt, sie beansprucht “die Gottesrechte” authentisch interpretieren zu dürfen. Solche Überzeugungen werden ja bekanntlich viel exzessiver und brutaler als im Katholizismus auch in anderen Religionen ausgelebt.

Hier die Stellungnahme Bischof Huonders:

Das Wort zum Tag der Menschenrechte (10. Dezember 2011) von Vitus Huonder, Bischof von Chur:
„Brüder und Schwestern im Herrn, die moderne Gesellschaft findet in der Erklärung der Vereinigten Nationen zu den Menschenrechten von 1948 eine Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben der Völker und Nationen.1 Für viele staatliche Gemeinschaften ist sie sozusagen die Leitlinie für die eigene Gesetzgebung geworden. Auch in den vielfältigen Beziehungen auf nationaler und internationaler Ebene berufen sie sich darauf.

Die Kirche nimmt die Menschenrechtserklärung zur Kenntnis. Sie misst die Aussagen und Forderungen der Konvention an der Wahrheit der göttlichen Offenbarung. Sie hebt hervor, dass die Menschenrechte mit Blick auf die Würde anzuwenden und zu interpretieren sind, welche der Mensch als Gottes Schöpfung, aber ebenso als Gottes Ebenbild hat. Den Menschenrechten voraus geht daher immer das göttliche Recht. Die Menschenrechte stehen und fallen letztendlich mit dem Respekt vor dem Gottesrecht“. Quelle: kath.net

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