Tag der Menschenrechte: Jeder Mensch ist heilig

Für den “Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon Berlin” ist es selbstverständlich, an den heutigen “Tag der Menschenrechte” (10. Dezember 2013) zu erinnern und ohne alles Pathos zu betonen: Es gibt wohl kein dringenderes Thema, auch philosophisch kein dringenderes Thema, als die Menschenrechte und den Kampf, dass alle Menschen endlich als Menschen respektiert werden, dass also die Menschenrechte für alle gelten und nicht nur für eine Minderheit, die sich als “Elite” fühlt und Sonderrechte beansprucht.
Wir haben im Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon schon oft dieses Thema besprochen und diskutiert.
Heute nur zwei wichtige Hinweise:
ERSTENS: Professor Wilhelm Gräb, Humboldt Universität Berlin,hat in einem Interview kürzlich auf die uns besonders interessierenden Verbindungen von Menscherechten und Religiosität hingewiesen. Wir bieten noch einmal einen Auszug.
ZWEITENS: Es haben sich einige NGOs zusammengeschlossen und eine Studie publiziert, die Menschen­rechts­ver­letz­ungen durch große eruopäische/amerikanische Konzerne und Banken dokumentiert. Unser Philosophischer Salon ist den Traditionen der philosophischen Aufklärung verpfichtet. Deswegen ist auch Kritik am herrschenden System eine Selbstverständlichkeit.
DRITTENS bieten wir ein Zitat des Befreiungstheologen, Kardinal Evaristo Arns, Sao Paulo, Brasilien.

ERSTENS: Aus einem Interview mit dem Theologen Prof. Wilhelm Gräb:
Die Erklärung der Menschenrechte ist aus keiner der konkreten Religionen hervorgegangen, auch aus dem Christentum und seinen Kirchen nicht. Ihr Ausgangspunkt waren Erfahrungen von Verletzung und Leid, die Erfahrung ihrer brutalen Nichtanerkennung, „Akte der Barbarei“, wie es in der Präambel der UN-Charta von 1948 heißt. Hervorgegangen sind die Menschenrechte aus dem Aufschrei derer, denen durch totalitäre Regime ihr Lebensrecht verweigert wurde, die aus rassischen, völkischen, politischen und religiösen Gründen gequält, gefoltert und ermordet wurden. Die Erfahrung der humanitären Katastrophe des Holocaust und 2. Weltkriegs, die darin lag, erkennen zu müssen, dass Menschen die Bedingungen verletzen oder gar zerstören können, ohne die der Mensch als Mensch nicht zu existieren vermag, war der entscheidende Auslöser. Die Menschenrechte sind auch heute die wichtigste Appelationsinstanz, wenn der Schrei von Menschen über ihre eklatante Verletzung in den Blick der Öffentlichkeit rückt

Frage: Gibt es denn wie sonst bei den konkreten Religionen auch eine Spiritualität der Menschenrechte?

Viele Menschen rund um den Globus verstehen sich nicht mehr als Gläubige im Sinne der konkreten Religionen. Sehr wohl aber verstehen sie sich als spirituell, genau in dem Sinne, dass sie den unendlichen Wert eines jeden Menschenlebens achten wollen. Oft geht ihre heilige Ehrfurcht vor dem Leben noch über das menschliche Leben hinaus und erstreckt sich auf alles Lebendige. Das hat vielfältige spirituelle Praktiken zur Folge, bis hin zur Umstellung von Ernährungsgewohnheiten und anderen Fragen des Lebensstils. Ja, es gibt weltweit eine Spiritualität der Menschenrechte, eine universale Religion der Humanität und der Ehrfurcht vor dem Leben. Zur weiteren Lektüre klicken Sie bitte HIER.
Der Beitrag von Wilhelm Gräb gehört zu einer Reihe von Interviews, die unter dem Motto “Fundamental vernünftig” auf dieser website publiziert werden. Sie bieten Impulse, für eine Spiritualität und Religiosität einzutreten, (selbstverständlich auch innerhalb der Kirchen), die die freie Einsicht, die kritische Frage und das individuelle religiöse Erleben des einzelnen voll respektiert.

ZWEITENS:
Es gibt „dirty profits“ von 26 Unternehmen unterschiedlicher Branchen und 19 Finanzinstitute, die wegen heftiger Verstöße gegen die Menschenrechte (und den Umweltschutz) sehr übel auffallen. Wenn diese Unternehmen Milliardengewinne machen, dann beruhen diese immer auch auf Menschen­rechts­ver­letz­ungen, Korruption, Ausbeutung und Umweltzerstörung. Mehrere NGOs haben am Montag, 9.12. 2013, eine Studie vorgestellt, in der sie diese Verbrechen dokmentieren: „Dirty profits 2“ ist der Titel. Zur Lektüre klicken Sie hier.
Zur allgemeinen Information über die NGOs, die die Studie erstellt haben, klicken Sie bitte hier.

DRITTENS:
Kardinal Evaristo Arns aus dem Franziskaner Orden ist einer der mutigen Verteidiger der Menschenrechte in Brasilien. Er hat auch den Befreiungstheologen Leonardo Boff unterstützt. Kardinal Arns wurde von Papst Johannes Paul II. immer wieder in seinen Aktivitäten eingeschränkt und bestraft, weil er zusammen mit Kardinal Ratzinger meinte, Befreiungstheologie sei ein Schaden für die angeblich ewige, erstarrte und dogmatisch verfestigte römische Kirchenlehre…
Hier also das Zitat von Kardinal Arns aus einem Interview mit Christian Modehn(der Originalton liegt vor).

Die Menschenrechte sind der Kern des Evangeliums. Also sie kommen aus dem Herzen des Evangeliums heraus. Gott ist Mensch geworden, um den Menschen zu retten, also dass er Mensch werde, dass er Mensch bleiben kann, dass er wirklich alle seine Möglichkeiten als Mensch verwirklichen kann für die anderen. Und wenn er das nicht kann, dann ist Christus umsonst auf die Welt gekommen und Gott hat den Menschen umsonst geschaffen”.

copyright:Christian Modehn

Die Erklärung der Menschenrechte – Bekenntnisgrundlage einer universalen Religion? Von Prof. Wilhelm Gräb

Die Erklärung der Menschenrechte – Bekenntnisgrundlage einer universalen Religion? Ein Interview mit Prof.WEilhelm Gräb, Theologe an der Humboldtb -Universität in Berlin. 

Veröffentlicht am 19. Jan. 2013. Die Fragen stellte Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin.

Sie halten am 28. Januar 2013 einen Vortrag über die Menschenrechte mit dem Titel: “Die Erklärung der Menschenrechte –  Bekenntnisgrundlage einer universalen Religion”. Soll das heißen, dass die vielen konkreten Religionen unwichtig werden angesichts einer neuen universalen Religion?

Die vielen konkreten Religionen werden weder unwichtig noch können sie die neue Religion universaler Menschlichkeit schlicht ersetzen. Ich meine jedoch in der Tat, dass die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (= AEMR, UN-Charta 1948) nicht nur mit einem universalen Anspruch auftritt, sondern diesen auch religiös verstärkt. Um den religiösen Charakter der Erklärung der Menschenrechte zu erkennen, genügt es, auf die unbedingte Geltung, die sie beansprucht, hinzuweisen. Die unbedingte Geltung der Menschenrechte stützt sich auf die „angeborene Menschenwürde“. Nun kann man sagen, das ist eine anthropologische, aber keine religiöse Begründung. Indem diese angeborene Menschenwürde jedoch jedem Menschen zugeschrieben wird, und dies gerade unabhängig von seinen Taten, seinen Rollen und seinen Funktionen, wird er als ein solcher angesehen, der alle gegebenen Bedingungen seines Daseins transzendiert. Der Mensch, dessen angeborene Würde unantastbar ist, ist der, der in dem, was von ihm vorhanden ist, nie aufgeht. Er kann sich deshalb zu allen Bedingungen seines Daseins selbst verhalten. Er besitzt Freiheit, die er wiederum nur dann recht versteht, wenn er sie zugleich auch allen anderen Menschen gleichermaßen zugesteht. Weiterlesen ⇘