Die Erklärung der Menschenrechte – Bekenntnisgrundlage einer universalen Religion? Ein Interview mit Prof.WEilhelm Gräb, Theologe an der Humboldtb -Universität in Berlin.
Veröffentlicht am 19. Jan. 2013. Die Fragen stellte Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin.
Sie halten am 28. Januar 2013 einen Vortrag über die Menschenrechte mit dem Titel: “Die Erklärung der Menschenrechte – Bekenntnisgrundlage einer universalen Religion”. Soll das heißen, dass die vielen konkreten Religionen unwichtig werden angesichts einer neuen universalen Religion?
Die vielen konkreten Religionen werden weder unwichtig noch können sie die neue Religion universaler Menschlichkeit schlicht ersetzen. Ich meine jedoch in der Tat, dass die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (= AEMR, UN-Charta 1948) nicht nur mit einem universalen Anspruch auftritt, sondern diesen auch religiös verstärkt. Um den religiösen Charakter der Erklärung der Menschenrechte zu erkennen, genügt es, auf die unbedingte Geltung, die sie beansprucht, hinzuweisen. Die unbedingte Geltung der Menschenrechte stützt sich auf die „angeborene Menschenwürde“. Nun kann man sagen, das ist eine anthropologische, aber keine religiöse Begründung. Indem diese angeborene Menschenwürde jedoch jedem Menschen zugeschrieben wird, und dies gerade unabhängig von seinen Taten, seinen Rollen und seinen Funktionen, wird er als ein solcher angesehen, der alle gegebenen Bedingungen seines Daseins transzendiert. Der Mensch, dessen angeborene Würde unantastbar ist, ist der, der in dem, was von ihm vorhanden ist, nie aufgeht. Er kann sich deshalb zu allen Bedingungen seines Daseins selbst verhalten. Er besitzt Freiheit, die er wiederum nur dann recht versteht, wenn er sie zugleich auch allen anderen Menschen gleichermaßen zugesteht. Weiterlesen ⇘