Eine Information vorweg:
Eine neue Kategorie im Religionsphilosophischen Salon: „Fundamental vernünftig“ heißt der Titel, unter dem Sie in Zukunft regelmäßig Interviews mit Wilhelm Gräb finden. Er ist Theologieprofessor an der Humboldt Universität zu Berlin. Als „praktischer Theologe“ interpretiert er aktuelle Zeitfragen aus dem weiten Feld von Religionen und Kirchen, Kulturen und Philosophien. Der Untertitel unserer neue Kategorie „Religiös aus freier Einsicht“ zeigt an, dass es in den Beiträgen nicht um Wiederholungen dogmatischer Lehren geht, sondern um die Einladung, sich auch in religiösen Fragen seiner eigenen Vernunft anzuvertrauen. So wird allem unvernünftigen Fundamentalismus gegengesteuert und die Freiheit der einzelnen und der Gesellschaft gefördert. Die Freunde und Mitglieder des „Religionsphilosophischen Salons Berlin“ freuen sich sehr, dass durch die Beiträge Wilhelm Gräbs den Diskussionen über die Rolle der Religionen in der heutigen Gesellschaft neue Perspektiven erschlossen werden.
Der erste Beitrag:
Beschneidung – Eine offene Diskussion
Ein Interview mit Prof. Wilhelm Gräb, Berlin, zuerst veröffentlicht am 20. Juli 2012
Die Fragen stellte Christian Modehn
Die jüngsten Diskussionen über die gesetzliche Legitimität religiös begründeter Beschneidungen an Jungen werden offenbar von einem Tabu bestimmt: Darf man wirklich nicht über uralte religiöse Traditionen kritisch nachdenken und offen diskutieren?
Die offene Diskussion findet ja statt. Wann ist zuletzt so viel über religiöse Riten, über das Recht, sie nach den Gesetzen der Religionsgemeinschaft auszuüben, diskutiert worden wie jetzt nach dem Kölner Landgerichtsurteil? Das merkwürdige allerdings ist: Die öffentliche Diskussion wird nur von einer Seite aus geführt. Die Säkularen bestimmen die Debatte, Politiker und Politikerinnen, Juristen und Juristinnen, Soziologen und Kulturwissenschaftlerinnen, dann noch Religionsphilosophen. Aber bei Theologen und Theologinnen? Eher Fehlanzeige!
Die Vertreter der Religionsgemeinschaften erwecken tatsächlich den Eindruck, als habe das Kölner Gerichtsurteil ein Tabu verletzt. Wütende Proteste von Seiten jüdischer und muslimischer Organisationen waren die Folge. Absurde Vergleiche bis hin zum Holocaust wurden gezogen. Theologisch erklärt haben die Religionsvertreter aber nichts. Kein Wort dazu, worin der religiöse Sinn dieser in der Tat auf uralte, frühgeschichtliche Kulturen zurückgehenden Beschneidungspraxis denn heute noch besteht. Allenfalls, dass Gott solches zu tun geboten habe, ist von religiöser Seite zu hören.
Bloß auf uralte Traditionen zu verweisen, ist also kein stichhaltiges Argument?
Das Traditionsargument trägt nicht weit. Traditionen können ihren Sinn verlieren. Traditionen können verändert werden. Von Seiten der jüdischen Religionsgemeinschaft wird deshalb auch gar nicht so sehr das Traditionsargument ins Feld geführt. Es wird auf das jüdische Religionsgesetz verwiesen, das wiederum eine klare biblische Begründung habe. Sie ist im Alten Testament auch der christlichen Bibel leicht nachzulesen (vgl. Gen 17, 10).
Auf Traditionen und Bräuche zu verweisen, entspringt im Grunde bereits einer säkularen Denkweise. Mit dem Traditionsargument operieren auch eher die Muslime. Denn die Beschneidung wird im Koran nicht befohlen. Sehr wohl aber in der Thora. Aus orthodoxer jüdischer Sicht geht es im jetzigen Beschneidungsfall um das Verhältnis von Religionsrecht und säkularem Recht oder eben Gottesgesetz und Menschengesetz.
Deshalb die Schärfe in der Auseinandersetzung von bestimmten Vertretern der jüdischen Religionsgemeinschaft. Dahinter steht freilich ein fundamentalistisches Verständnis der Bibel: Gott hat die Beschneidung als das ins Fleisch eingeschriebene Zeichen seines Bundes mit dem Volk Abrahams geboten. So steht es in der Bibel. Was in der Bibel steht, gilt unbedingt und in alle Ewigkeit. Doch das ist die Argumentationsform aller Bibelfundamentalisten, die freilich von Juden genauso wenig wie von Christen wirklich dann für alle Bibelstellen in Anwendung gebracht wird.
Ist lebendige Religiosität nicht dadurch ausgezeichnet, dass sie auch heutige Wertorientierungen, etwa die der Menschenrechte, respektiert?
Religiöser Fundamentalismus ist Ausdruck eines versteinerten Glaubens. Er mag soziologisch und psychologisch dem säkularen Denken verständlich zu machen sein. So leuchtet es ja unmittelbar ein, dass die Beschneidung für die Markierung jüdischer Identität unabdingbar ist. Als Initiationsritual entspricht sie der christlichen Taufe. Aber am christlichen Taufritual und den Veränderungen, die seine Praxis in den christlichen Kirchen erfahren hat, ist gut zu sehen, welche Umformungen mit Rücksicht auf das Wertbewusstsein humaner Vernunft möglich sind. Früher z.B. war die Taufe von kleinen Kindern, die – so die Theologie – bereits der Erbsünde verfallen waren, mit der ausdrücklichen Absage an den Teufel verbunden. Heute hingegen ist die Taufe die durch eine symbolische Handlung vollzogene Zusage göttlicher Lebensbegleitung.
Ist es unvernünftig, den Menschenrechten, etwa dem Schutz der leiblichen Unversehrtheit eines jeden, die Rechte der Religionsfreiheit überzuordnen?
Nein. Meine Erwartung an die Verteidiger des Religionsrechts, hier in Sachen Beschneidung, ist die: Sie sollen sich zu dessen religiösem und damit doch hoffentlich zugleich humanem Sinn erklären. Sie sollen diesen Sinn dann in der rituellen Praxis ausdrücklich machen. Auch die jüdischen Religionsgelehrten wissen – es geht ja aus der Hebräischen Bibel selbst hervor (vgl. Jer 9,24f.; Ez 32, 29) – , dass das alte Israel den Brauch der Beschneidung mit den meisten seiner Nachbarvölker teilte. Erst in später, in der Zeit nach dem Exil, wurde seine religiöse Bedeutung als Bundeszeichen entwickelt.
Also noch einmal: Was historisch entstanden ist, kann im Wandel der Zeiten auch wieder verändert werden. Heute wäre es geboten, die Beschneidung in ihrer zeichenhaft symbolischen Bedeutung verständlich werden zu lassen. Dazu könnte man ein Ritual entwickeln – es gibt dies auch schon in liberalen jüdischen Gemeinden –, das die Beschneidung von Jungen am 8. Tag ihres Lebens nicht physisch-real, sondern mit einer symbolischen Geste vollzieht. Die Entscheidung für die physisch-reale Operation bleibt dem Betroffenen dann bis zur eigenen Entscheidungsfähigkeit offen.
Copyright: Wilhelm Gräb und Religionsphilosophischer-Salon.
Stellungnahme und Fragen bitte per email an: christian.modehn@berlin.de