Der verdinglichte und missbrauchte Gott: Der Ablass in der römischen Kirche, damals und heute
Von Christian Modehn
Der Religionsphilosophische Salon lädt ein, vom Thema des Salons eine Verpflichtung, kritisch auch das Reformationsgedenken 2017 zu beobachten. Zur Aktualität des Reformationstheologen Thomas Müntzer und der offiziellen Ignoranz ihm gegenüber im „Jubliäumsjahr 2017“ haben wir bereits Hinweise publiziert, zur Lektüre klicken Sie bitte hier.
Zum Ablass: Viele meinen heute, Luthers Streit um den Ablass (seit 1517) sei nur noch ein Stück Geschichte. Und viele Menschen vermuten, diese seltsame Vorstellung, sein ewiges Heil zu sichern, Ablass genannt, sei heute theologisch endlich durch die Arbeit der Vernunft überwunden und beiseite gelegt; die Vorstellung nämlich, wonach sich die Seelen der Sünder von halbwegs schweren Vergehen (= „lässliche Sünden“, nicht schwerste Todsünden!) im Fegefeuer aufhalten und (im Feuer schmorend ?) auf den von Gott selbst dereinst verfügten Eintritt in den Himmel warten. Dabei kann es aber gelegentlich, durch die mächtige Gnade der irdischen Päpste, also durch Eingriffe von außen ins interne Fegefeuer-Geschehen, schneller einen Ausweg aus dem Ort der „Reinigung“ (=Fegefeuer) geben …und dann geht es schnell und direkt in den Himmel. Und genau diese beschleunigte Reise der „armen Seele“, aus dem „Fegefeuer rein in den Himmel“, wird vom Ablass ermöglicht. Und dieses “himmlische Geschehen” wird katholischerseits zwar nicht so hübsch formuliert, aber inhaltlich so gelehrt! Bis heute!
Die Basis für diese theologische Überzeugung, die seit dem 11. Jahrhundert explizit formuliert wird: Die Kirche unterscheidet beim Sünder zwischen der Schuld (die etwa in der Beichte schon erlassen ist) und der zeitlichen Strafe für diese Schuld, die bei Verstorbenen dann im Fegfeuer (Purgatorium) “abgearbeitet” bzw. “ab-gewartet” wird. Um die Aufhebung dieser zeitlichen Strafe (die sich als “zeitliche” Strafe komischerweise in der eigentlich “zeit-enthobenen, d.h. ja wohl zeit-freien Ewigkeit abspielt) geht es im vollkommenen Ablass. Also einem solchen, der alle (vollkommen alle !) zeitlichen Sündenstrafen aufhebt. Früher gab es noch feine Nuancen zwischen dem vollkommenen, also allumfassenden Ablass und dem unvollkommenen, also nur auf einige Strafen bezogenen Ablass: Aber, darf man das so sagen, diese Nuancen wurden dann selbst den gewieften Ablass-Spezialisten zu speziell. Jedenfalls waren die Kreuzfahrer, also die kühnen Eroberer des Heiligen Landes im 10. Jahrhundert, die ersten, die für ihre Unternehmungen (und Abschlachtungen der “Heiden”) den “völligen Straferlass ihrer Sündestrafen erhielten (11). Wahrscheinlich haben sie sich in ihrem mittelalterlichen Angst-Glauben auch nur deswegen auf die Reise gemacht, bei der ja niemand wusste, ob eine Wiederkehr in die Heimat wahrscheinlich ist. So wurde also der Ablass als beruhigendes Kalkül direkt wirkungsvoll eingesetzt.
In jedem Fall gilt: Die römische Kiche hält nach wie vor an dem (vollkommenen) Ablass fest. Auch heute. Karl Rahners Vermutung, 1972 geäußert, das Interesse am Ablass nehme ab, trifft nicht zu (10). Alles Gerede von ökumenischen “Lernprozessen” durch den römischen Katholizismus wirkt eher wie ein Witz angesichts dieser Tatsache. Nebenbei: Schwerverbrecher, die ohne Reue, Schuldbekenntnis und Beichte sterben, können nicht auf die Wirksamkeit des Ablasses hoffen. Sie sind dann wohl verdammt ad aeternum? Dazu will kein Papst des 20. Jahrhunderts exakt Stellung nehmen.
Also: Der Ablass ist bis heute fester Bestandteil der katholischen Lehre und spirituellen Praxis. Im 16. Jahrhundert hat das Konzil von Trient zwar den blühenden Handel mit Ablasszettelchen à la Tetzel verboten. Immerhin war dies eine späte Reaktion auf die Kritik Luthers, zu einer Zeit, als die Kirchen schon gespalten waren! Der Ablass selbst aber blieb ungebrochen erhalten. Und auch das Geld spielt in dem Zusammenhang, mindestens indirekt, auch heute eine Rolle, wenn etwa offiziell betont wird im Blick auf die Ablässe, die ab 8. Dezember 2015 bis Ende 2016 gewährt werden: Ablass erhalten „Gläubige, die in dieser Zeit an einem der Gottesdienste in den vier römischen Papstbasiliken teilnehmen, sie erwartet ein vollkommener Ablass ihrer zeitlichen Sündenstrafen“ (2). So wird zumindest der Rom-Tourismus weiter angeregt, mehr als 20 Millionen gläubiger-abergläubiger Seelen, so die Schätzung im August 2015, eilen nach Rom, und davon werden ja auch unzählige Klöster profitieren, die ständig aus Mangel an Mitgliedern ihre Klosterzellen in Hotel-Zimmer oder gar in 4 Stern-Suiten umwandeln (wie etwa die Augustiner in Rom, die direkten Nachbarn des Papstes) (3). Nebenbei: Im Heiligen Jahr 1600 (unter Papst Clemens VII.) wurde der weit blickende kluge Philosoph und Theologe, der Dominikaner Mönch, Giordano Bruno, in Rom verbrannt, nach unsäglichen Jahren der Haft und der Folter. Sein Vergehen: Er glaubte nicht an die Trinität. Seine Verbrennung bei lebendigem Leibe mitten in Rom wurde als volkstümlicher Beitrag zum Heiligen Jahr bewertet. Manche fragen heute, wie begrenzt eigentlich der Vatikan bis jetzt noch ist, an diesen Heiligen Jahren (inclusive massenweise Ablass) festzuhalten? Sieht man nicht, in welcher zweifelhaften Tradition man sich befindet?
Am 8. Dezember 2015 beginnt nach Verfügung des angeblich progressiven und ökumenischen Papstes Franziskus eben das „Heilige Jahr“, das normalerweise eher nur alle 100 oder 50 Jahre ausgerufen werden darf. Gestartet wurden die “heiligen Jahre” durch den allseits bekannten machtgierigen und hoch unsympathischen Papst Bonifaz VIII. im Jahr 1300. Über den üblichen Rhythmus hat sich Papst Franziskus hinweggesetzt und ein „außerordentliches“ heiliges Jahr angekündigt, er nennt es „Jahr der Barmherzigkeit“. Vielleicht will er damit schon die eher „dunklen“ Ergebnisse der Herbstsynode der Bischöfe in Rom 2015 kompensieren, wenn die Bischöfe wenig Gnade haben mit den Wiederverheiratet Geschiedenen und „selbstverständlich“ wenig Respekt zeigen für die umfassende (!) Gleichbehandlung Homosexueller. Diese Fortschreibung der alten, offiziellen römischen Moral ist ja nach der Bischofssynode 2015 sehr wahrscheinlich. Insofern können sich die Frommen wenigstens trösten mit der Gewährung des Ablasses. Er soll gnädigerweise jenen gewährt werden, die einer Predigt des Papstes lauschen, am besten natürlich als Touristen in Rom, aber auch die ärmeren Katholiken werden bedacht: Sie gewinnen auch den Ablass, man glaubt es kaum, wenn sie der Papstpredigt im Fernsehen oder im Internet folgen. Bei „angemessener Disposition“, wie es heißt (4).
Im Verstehen des Reformationsgeschehens und der Differenz zwischen Katholisch und Protestantisch darf man den Ablass nicht hoch genug einschätzen. Er ist alles andere als eine skurrile Nebensache!! Im Streit um den Ablass ging und geht es um die Machtansprüche des kirchlichen katholischen Amtes.
„Im Streit um den Ablass (Oktober/November 1517) hat Luther zeitlebens den BEGINN der Reformation gesehen“: So der international, auch noch im katholischen Raum hoch geschätzte Lutherforscher Otto Hermann Pesch (1). Dabei war es keineswegs in erster Linie der rege Geld-Handel mit dem Ablass durch den Dominikaner Mönch Tetzel, was Luther zur Reformation führte, sondern der Ablass selbst als theologische Ideologie! Denn im Ablass gewährt die Kirche, vertreten durch den Papst, den Erlass der zeitlichen Sündenstrafen. Der Papst zeigt sich als „Herr der Gnade“, auf einer Stufe sozusagen wie Gott selbst stehend, so sah es Luther.
Der Hintergrund für diese an die Vollmachten Gottes heranreichende Macht des katholischen Amtes, des Papstes, wird in dem grundlegenden Kompendium der katholischen Lehre, dem offiziellen römischen Katechismus, auch heute noch dargelegt: Der Ablass kommt als eigenes Stichwort im Katechismus natürlich vor, er wird in den Paragraphen 1471 bis 1479 auf zwei Buchseiten, klein gedruckt, behandelt (nebenbei: Das Thema „Demokratie“ kommt als Stichwort und als Beitrag im Katechismus überhaupt nicht vor, hat ja auch in römischer Sicht nichts mit dem wahren Glauben zu tun…).
Der Erlöser Jesus Christus, so die römsiche Vorstellung, hat durch seinen blutigen Tod am Kreuz einen „Schatz der Genugtuungen“ hinterlassen, sozusagen, populär verstanden, ein riesiges Gefäß voller Gnade, darin werden auch die erlösenden Leistungen der Heiligkeit von Heiligen, vor allem der Jungfrau Maria (siehe § 1477) aufbewahrt: „Die geistlichen Güter der Gemeinschaft der Heiligen nennen wir auch Kirchenschatz“ (§1476). Aber, so heißt es dann etwas verwirrend im Katechismus am Ende des § 1476: „Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser selbst“. Christus also als Kirchenschatz…
Der entscheidende Punkt steht in verklausulierter, nicht gerade leicht zugänglicher Sprache in § 1478. Dort wird daran erinnert, dass die römische Kirche von Christus die Binde – und Lösegewalt von Christus selbst erhalten hat, also eben die Fähigkeit, von der Schuld der Sünde zu befreien. Dafür fehlt im Katechismus jeglicher Hinweis (von Beweis wollen wir gar nicht sprechen) auf das Neue Testament. Aber weil sich die Kirche diese Gnaden-Vollmacht selbst einmal zugesprochen hat, kann sie eben aus dem riesigen Gefäß der „Verdienste Christi und der Heiligen“ (§1478) dem einzelnen Katholiken von dort (dem „Gefäß“) „Schätze“ zuwenden. Und so wird durch päpstliche Hilfe sozusagen über die Gnaden Christi verfügt, dass „der Sünder vom Vater der Barmherzigkeit (also von Gott-Vater) den Erlass der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt“. Dann wird in § 1479 freundlicherweise daran erinnert, dass “auch für verstorbene Gläubige” (! sic, also nicht für alle Menschen) Ablass erlangt werden kann.
Wie genau das Prozedere der Ablass-Zuwendungen dann von Irdisch (Kirchlich) zu Fegfeuerisch bis dann zu Himmlisch läuft, wird nicht näher erklärt. Kommt vielleicht noch, es ist ja möglich, dass der hoch begabte Theologe Kardinal Müller (ehemals Regensburg) in Rom daran feilt.
Wir meinen: Offenbar kann nur immer nur für einen einzelnen Verstorbenen, etwa im Moment der Papstpredigt, der Ablass gewonnen werden. Was aber ist, wenn mehrere Familienangehörige für dieselbe Tante Olga – ohne Absprache – den Ablass erwirken? Kann diesen individuellen Ablass-Überfluss Tante Olgas Seele dann im Purgatorium, dem Fegfeuer, sozusagen weiterreichen, etwa an arme Seelen ohne fromme Angehörige? Man sieht schon bei diesen Detail-Fragen, wie lächerlich eigentlich diese ganze Ablass-Lehre ist. Man könnte über sie lachen und sich den wirklich dringenden Themen zuwenden. Geht aber nicht, weil Ideologiekritik nun einmal zum Geschäft des Journalismus und auch der Religionsphilosophie gehört. Der Lutherforscher Otto Hermann Pesch sagt zu recht, wenn schon die Kirche gelegentlich die armen Seelen aus dem Fegefeuer heraus holen kann, via Ablass, warum schafft sie dann nicht gleich und endlich einmal das Fegefeuer und den Ablass selbst ganz und gar ab? Das wäre doch ein schönes Geschenk des progressiven Papstes Franziskus 2017 anlässlich seines Deutschlandbesuches. Wird aber wohl nichts, weil eben auch die jetzigen Formen des Ablasses noch viel Geld bringen (siehe oben) und viel Medienaufmerksamkeit mit Lifeschaltungen nach Rom usw. Die Hoffnung sollte man hingegen nicht ganz aufgeben, dass sich der Papst von dieser unhaltbar-verstaubten Lehre, die zudem in ihrer “Allwissenheit” Gott gegenüber höchst gottes-lästerlich ist, dass sich als der Papst (oder ein Papst einmal etwa im Jahr 2175) von der Ablasslehre definitiv trennt und sie auf den Müllhaufen der Religionsgeschichte wirft. Papst Benedikt XVI. hatte ja immerhin den Mut, an der noch problematischeren, wenn nicht entsetzlichen Lehre von “limbus puerorum”, von der Vorhölle für ungetaufte Kinder (!) zu rütteln, so dass heute weithin Konsens besteht: Dieser limbus puerorum, eine Einrichtung eines grausamen Gottes und einer grausamen Kirche, ist irgendwie “verschwunden”. Das Ganze passierte ziemlich sang- und klanglos, weil sich die Päpste immer genieren, wenn sie alte, bisher heftig verteidigte Lehren aufgeben (müssen). Das war so, als die Feuerbestattung für Katholiken erlaubt wurde oder einmal die Möglichkeit freigelassen wurde, dass Katholiken Mitglieder der bisher verhassten Freimaurer-Loge werden können. Als die katholische Messe endlich, 450 Jahre nach Müntzer und Luther, seit dem 2. Vatikanischen Konzil (1964) auf Deutsch (und in allen Landessprachen) gefeiert werden durfte, mussten sich Bischöfe und Päpste alle Mühen geben, sich in dem Zusammenhang nicht bei den Reformatoren zu bedanken.
Man muss sich also schon mal die Mühe machen und diese hoch-offizielle Lehre vom Ablass studieren, um sich nicht der Illusion hinzugeben, die darin besteht, die römische Kirche habe sich nach dem 2. Vatikanischen Reform-Konzil eine weithin Vernunft gesteuerte moderne Theologie zu eigen gemacht und mysteriöse Ruinen der mittelalterlichen Theologie beiseite gestellt. UND: Als würde etwa der Protestantismus heute, auch in Vorbereitung auf das Reformationsgedenken 2017, im entferntesten wissen und zugeben, dass die römischen Brüder und Schwestern immer noch und immer noch sehr heftig am Ablass festhalten.
ENTSCHEIDEND IST FÜR UNS: Darf man es philosophisch gesehen, einen Skandal nennen, in welcher Form der absoluten Verdinglichung im Fall des Ablasses von Gott, von Erlösung, von Strafe, von Purgatorium, von kirchlicher Macht usw. gesprochen wird. Man glaubt zu träumen, solche schon für Mystiker unsäglichen Gottesvorstellungen heute noch in einem offiziellen römischen Text von 1997 lesen zu müssen. Glaubt man im Ernst in Rom daran, dass sich ein auch nur halbwegs gebildeter religiöser Mensch daran erbaut? Oder vertreiben solche unsäglichen, Gott verdinglichenden Texte nicht die letzten nachdenklichen Menschen aus der römischen Kirche? Es wird so sein! Und so wird es noch eine Weile bleiben. Die Kirchenaustritte wird man dann in Rom und Bonn /ZK und Bischofskonferenz / durch die so furchtbare „Säkularisierung“ begründet sehen. Von eigener kirchenamtlicher Schuld daran, sicher keine Spur.
Wird es zum Jubiläumsjahr 2017 zu diesem (!) Thema eine Veranstaltung geben? Oder wird der offizielle ökumenische Jubel-Trubel alles Differente wieder zudecken und Einheit vorgaukeln, die nicht besteht? Wie sind gespannt, d.h. sehr pessimistisch. Jubel, Trubel, ökumenische Heiterkeit wird das oberste Gebot 2017 sein?
Noch einmal: Man muss klar sehen: Was die römische Kirche heute über den Ablass noch lehrt, war genau der Punkt, wo Martin Luther absolut NEIN sagen musste. Denn für Luther verfügt der Papst in der Ablass-Praxis (mit Geld- oder auch ohne Geldspenden !) „über das Wirksamwerden der Gnade Gottes, die Christus durch sein Heilswerk verdient hat“ (6). Der Papst, so Luther völlig richtig, kann nur von Kirchenstrafen befreien, also sie erlassen, niemals aber solche Strafen für Sünder, die Gott erlassen hat. Wir merken hier, dass auch Luther mittelalterliche Vorstellungen vom strafenden Gott Vater im Himmel usw. hatte!
Hier geht es nur darum zu zeigen, dass Luther die anmaßende Macht der Päpste nicht nur unerträglich, sondern biblisch unhaltbar fand! Otto Hermann Pesch betont: „Es ist ernst zu nehmen, wenn Luther später mehrfach beteuert, es hätte alles nicht soweit kommen müssen (in der Loslösung von Rom , CM), wenn der Papst statt seiner (Luthers) den Tetzel eben sofort verurteilt und den Ablasshandel verboten hätte“ (7).
Luther verlangte dann auch in der Auseinandersetzung mit Kardinal Cajetan in Augsburg im Oktober 1518 einen Beweis aus dem Neuen Testament, dass der Ablass irgendeine Begründung in der Bibel hat. Dieser Beweis aus dem Neuen Testament konnte nicht erbracht werden! Wie überhaupt auch heute, trotz aller Bibelforschung !, auch im genannten Beitrag des Katholischen Katechismus von 1993 kein direkt, unmittelbar zum Thema Ablass bezogenes Zitat aus dem NT den Autoren unter die Augen kam. Hingegen wird zu Begründung der Ablasslehre lang und breit Papst Paul VI. (er herrschte von 1963-78) und das Trienter Konzil (16. Jh.) zitiert. Rom wird auf diesen Hinweis sicher antworten, dass sich eben die Lehre der katholischen Kirche über die Texte des NT hinaus entwickeln kann. Nebenbei: Im Falle des Ablasses soll das gelten, nicht aber in der Frage des Priestertums der Frauen. Da ist evidenterweise Willkür in der Bibelauslegung am Werk.
Man sieht an diesem Beispiel, wie auswählend auch die offizielle römische Papst-Theologie mit biblischen Texten umgeht. Auswahl heißt auf Griechisch Haeresis, auf Deutsch Häresie, ein Stichwort, das nicht wir schlimm finden, denn alle religiösen Menschen sind, Gott sei Dank, und notgedrungen durch ihre Individualität, immer Häretiker. Nur Rom hat da eigentlich seine Probleme. Nur nicht in dem nachgewiesenen Fall…
Wie Luther die Verhandlungen mit Kardinal Cajetan aus Rom erlebte, fasst Otto Hermann Pesch treffend zusammen: „Jetzt erst reagiert Luther mit der Verwerfung der römischen Kirche im ganzen, soweit sie nicht auf die Schrift (NT) gegründet ist“ (8)
Ich möchte diesen kurzen, auf die Aktualität der Ablasslehre und der auch heute immer noch vielerlei Profit bringenden Ablasspraxis, beenden mit einem weiteren Zitat des von mir geschätzten Professors Otto Hermann Pesch. Ich lernte ihn als Journalist fürs Fernsehen und den Hörfunk der ARD Anfang der 1980 Jahre kennen und habe ihn danach auch mehrfach interviewen können. Dabei gewann ich persönlich den Eindruck eines authentischen Protestanten, ja „Lutheraners“! Pesch war Professor an der Evangelisch-theologischen Fakultät in Hamburg, obwohl er, der ehemalige Dominikanermönch aus Walberberg bei Bonn, immer kritisches Mitglied der römischen Kirche blieb. Er schreibt in dem genannten Buch im Blick auf den Weg Luthers als Lösung von der Macht Roms: „Wovon lebt der Mensch vor Gott wirklich. Vom Gehorsam gegen die Kirche? Oder lebt der Mensch vom befreienden Zuspruch Gottes selbst, der gewiss in der Kirche, durch die Heilige Schrift hörbar wird, aber dadurch eben nicht Zuspruch der Kirche wird, sondern eben Zuspruch Gottes bleibt? (9)
Karl Rahner SJ, sicher einer der führenden katholischen Reformtheologen und ein führender Berater beim 2. Vatikanischen Konzil 1961-65, war sich nicht zu schade, einen hoch komplexen und sich am Rande der Unverständlichkeit bewegenden Beitrag zum Thema Ablass zu schreiben; ausgerechnet in einer Taschenbuch-Reihe, die eigentlich nicht nur alte Universitätsprofessoren als Lektüre dient. Immerhin kann sich Rahner gegen Ende seines auch historisch orientierten Beitrags aufraffen, sehr leise, aber deutlich katholische Kritik am Ablass (UN-) Wesen der römischen Kirche zu äußern, ab Seite 34 im ersten Band des Lexikons “Herders Theologisches Taschenlexikon”. Dass in dem ganzen Ablass-Beitrag der Name Luther nicht ein einziges Mal fällt, ist gelinde gesagt, schade. Aber Rahner meint immerhin: Über den Ablass sollte heute katholischerseits nur “in einem diskreten Umfang” gesprochen werden, “weil sonst zuviel pastorale Bemühung verbraucht wird, die heute andernorts notwendiger angewendet wird” (S. 34). Und auch die konkreten Formen der “Ablass-Verleihungen”, wie er sagt, also der Ablass Praxis, “bedürfen einer mutigen, wenn auch diskreten Reform” (warum denn diskret, möchte man fragen. Sollte die Kirche doch Irrwege einmal offen eingestehen, das ist viel sympathischer als “diskret”). (ebd.) Ob der Jesuit Papst Franziskus die diskrete Ablass-Kritik seines Jesuiten-Mitbruders Karl Rahner kennt?
COPYRIGHT: Christian Modehn im Religionsphilosophischen Salon Berlin
Quellen:
- (1)
Otto H. Pesch, Hinführung zu Luther, Mainz 1982, S. 100.
- (2)
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/zeichen-der-umkehr Gelesen am 17.8.2015
(3)
Um nur einen Eindruck zu vermitteln, wie heute die fast leer stehenden Klöster selbstverständlich alle im schönen Zentrum von Rom nicht etwa in Sozialwohnungen für Familien oder Krankenhospize oder Jugendheime oder Flüchtlingsheime usw. umgewandelt werden, sondern eben, als Trend weltweit !, in Luxus- „Herbergen“. Etwa die Residenza Paolo VI in Rom. Auch das Augustinerkloster in Prag wurde zu einem Luxushotel umgebaut usw.usw. Alle Orden machen da auf Ihre Weise mit. Wahrscheinlich eine Form, das Gelübde der Armut zu leben? Auf diese Weise sammeln die aussterbenden Orden in jedem Fall viel Geld für ihre uralten Mitglieder.
(4)
„Der Tagesspiegel“ berichtet am 14. 8. 2015 über eine Ablass-Tagung von Historikern im Vatikan. Die Hinweise auf den möglichen Ablass via TV und Internet stammen von dort.
(5) „Katechismus der katholischen Kirche“, weltweit millionenfach verbreitet, auf Deutsch: München 1993, Seite 401 f.
(6) Otto Hermann Pesch, siehe Fn. 1, dort S 96.
(7) ebd., S 101.
(8) ebd. S 112.
(9) ebd 110.
(10) Herders Theologisches Taschenlexikon, Freiburg 1972, Band I; Seite 34. Ein Beitrag von Karl Rahner SJ.
(11) Herders Theologisches Taschenlexikon, Freiburg 1972, Seite 31. Ein Beitrag von Karl Rahner SJ.
Später (im Jahr 1300) hat dann der machtversessene und äußerst autoritäre Papst Bonifaz VIII. (der Erfinder der “Heiligen Jahre” !) ebenfalls den vollkommenen Ablass propagiert, ebd.
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