Die Todesstrafe ist ab sofort nicht mehr Teil der katholischen Lehre

Papst Franziskus zeigt, dass er als Papst Macht hat, unvernünftige und unevangelische Lehren aus dem Katechismus zu werfen

Ein Hinweis von Christian Modehn

Erstens: Papst Franziskus korrigiert jetzt die alte katholische Morallehre: Nach dieser Lehrmeinung ist „in schwerwiegendsten Fällen“, so noch der offizielle Katechismus aus dem Jahr 1993, im § 2266, „die Todesstrafe nicht auszuschließen“. Todesstrafe war also bis vorgestern (1.8.2018) prinzipiell noch katholisch – moralisch vertretbar. Über diese katholische Lehre waren viele konservative US amerikanische Katholiken bisher entzückt: „According to a 2016 Pew Research poll, 43% of US Catholics support the death penalty, while 46% are opposed“ Quelle: https://edition.cnn.com/2017/10/12/world/pope-death-penalty/index.html).

Das Nein des Papstes zur Todesstrafe wird also eine heftige Kontroverse in den USA auslösen. Mister Trump ist ja auch ein Freund der Todesstrafe, er forderte sie kürzlich noch für Drogendealer. Auch der katholisch getaufte Präsident, bzw. Diktator der Philippinen, Herr Dutarte, ist ein heftig praktizierender Freund der Todesstrafe. Papst Franziskus macht sich mit dieser absolut richtigen, von Theologen ersehnten Stellungnahme auch wieder mal viele Feinde. Man fragt sich einmal mehr als Beobachter von auswärts, wie lange eigentlich vernünftige Einsichten brauchen, ehe sie im Vatikan wahrgenommen werden. Denn auch über den § 2266 gab es von Anfang an heftig begründeten theologischen Widerspruch. Nach 25 Jahren Diskussion, also jetzt 2018, ein Erfolg! Ein Vierteljahrhundert ja nur in einer Institution eine kurze Zeit, die gern in Ewigkeitsdimensionen denkt…Aber immerhin, diese Entscheidung von Papst Franziskus zeigt: Es gibt Korrekturen der katholischen Lehre!

Zweitens: Diese Entscheidung zeigt, was ein Papst, auch Papst Franziskus, eigentlich angesichts seiner gewissen Allmacht in “Glaubens – und Sittenfragen” (ein Dogma von 1870! ) tun kann: Ein Papst kann kraft seines Amtes Lehren der Kirche abschaffen, sie förmlich aus dem Katechismus rauswerfen…wenn er denn eine wirkliche Entwicklung der katholischen Lehre und Moral will! Bisher herrscht ja die (unvernünftige) Überzeugung im Katholizismus: Was einmal (als Dogma) formuliert wurde, darf überhaupt niemals verändert werden, geschweige denn abgeschafft werden. Nun ist die Zustimmung zur Todesstrafe katholischerseits kein Dogma, wie etwa die Überzeugung von der „leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel“ (15.8. ist der internationale, z.T. sogar staatliche Feiertag). Hingegen: Das aus dem Mittelalter stammende Zölibatsgesetz für Priester könnte sozusagen von heute auf morgen durch einen Spruch des Papstes aufgehoben werden, denn das Zölibatsgesetz ist kein Dogma. Aber diese Aufhebung des Zölbatsgesetzes wird wohl nicht kommen, es sichert die Klerusherrschaft in der Kirche. Eher will sich die Kirchenführung ständig herumschlagen mit sexuellen Vergehen der angeblich zölibatär lebenden Priester und der de facto – Verheiratung der heterosexuellen Priester. Man frage Bischöfe und Theologieprofessoren aus Lateinamerika oder Afrika, sie sagen dann ehrlich ,„aber bitte nicht publizieren“: Dass de facto die heterosexuellen katholischen Priester alle „irgendwie“ mit einer Frau verbandelt sind. Aber das ist ein anderes Thema.

Drittens: Man bedenke bitte, dass noch in dem für die gesamte Priesterausbildung in Deutschland grundlegenden und allseits verwendeten Buch „Katholische Morallehre“ des Kapuziners Heribert Jone, 15. Auflage von 1953, die Todesstrafe auf banalste Art in einer irrationalen Gläubigkeit an „den Staat“ verteidigt wurde. Die erste Auflage dieser katholischen Morallehre erschien 1929. Dieses Buch, das das Denken des katholischen Klerus über Jahrzehnte prägte und noch vielleicht bei den heute 80 jährigen Pfarrern prägt, erschien in französischer, italienischer, polnischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache „in hohen Auflagen“, wie der Verlag Ferdinand Schöningh mitteilt.

Im Paragraphen 214 dieses universal verbreiteten „Opus“ steht unter dem Titel: “Tötung von Schuldigen“.
Ich zitiere wörtlich diese bis 1965 maßgeblichen Lehre:
„Ein Verbrecher darf getötet werden, wenn gerichtlich der Beweis erbracht wurde, dass es moralisch sicher ist, er habe ein schweres Verbrechen begangen, auf das vom Staat im Interesse des Allgemeinwohls die Todesstrafe gesetzt ist. Und wenn dann jemandem vom Staate der Auftrag gegeben wurde, das Todesurteil zu vollstrecken“. Es folgt nach solch unsäglicher unkritischen Undifferenziertheit des Denkens und der Begriffe dann noch der Hinweis: “Vor der Hinrichtung muss dem Verbrecher Zeit gegeben werden, die heiligen Sakramente zu empfangen. Will er sie nicht empfangen, so darf er doch hingerichtet werden“.

Im katholischen Spanien (mit dem sehr katholischen Diktator Franco) wurde erst 1978 die Todesstrafe abgeschafft. Im sehr katholischen Irland wurde die Todesstrafe 1954 abgeschafft….Im Staat Vatikan wurde die letzte Hinrichtung am 9. Juli 1870 vollzogen, mit Hilfe der aus der Französischen Revolution stammenden Guillotine. Darum merke: Die Päpste lehnten die Ideale der Französischen Revolution aufs heftigste ab, hatten aber die Guillotine in Verwendung. Immerhin etwas (tötende) Nähe zur französischen Revolution, möchte man sagen.

Viertens: Es gab früher schon Verfügungen der Päpste, die bis dahin gültige Lehre und Praxis der Kirche abschafften:

Es wurde etwa den Katholiken erlaubt, die bis in die Mitte des 20. Jahrhundert verbotene Kremierung der Leichen zu vollziehen. 1963 wurde die Feuerbestattung offiziell erlaubt.

Es wurden den Katholiken Erleichterungen geboten beim Empfang der Kommunion: Bis Mitte des 20. Jahrhunderts mussten alle, die in der Messe die Kommunion empfangen wollten, nüchtern sein, ein Schlückchen Wasser am Morgen war erlaubt…Man denke an das Zweite Vatikanische Konzil, wo die absolute Gültigkeit der lateinischen Sprache in der Messe absgeschafft wurde….

Ein Zwiespalt bleibt:  Es gibt eine gewisse, allerdings in sich widersprüchliche Akzeptanz der Homosexuellen in der Kirche. Noch einmal zum Katechismus von 1993: Im § 2357 werden homosexuelle Handlungen als „in sich nicht in Ordnung“ betrachtet. „Sie sind auf keinen Fall zu billigen“, eben dort. Daran halten sich wohl katholische Politiker in Afrika, die homosexuelle Handlungen getreu den päpstlichen Weisungen „überhaupt nicht billigen“, sondern die Betreffenden verfolgen und töten. Man denke etwa an den katholischen Diktator Mugabe in Zimbabwe…

Dann aber wieder steht da der widersprüchliche, diplomatisch etwas freundliche Satz in § 2358: „Homosexuellen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen“. ..”Diese armen Schweine”, möchte man diesen Satz interpretieren, sollen doch bitteschön wenigstens taktvoll – mitleidig behandelt werden. Was für eine Ungeheuerlichkeit, diese Form der „Toleranz“… Hoffentlich werden wenigstens die vielen homosexuellen Priester taktvoll von Rom und den Kirchenbehörden behandelt… Aber vielleicht ändert sich da auch die Lehre etwa im Jahre 2178.

Fünftens: Es ist diese offensichtliche Schwerfälligkeit und Abwehr von lehrmäßigen Veränderungen, also diese Liebe zum einmal Fixierten und Definierten, kurz, diese Versteinerung und Leblosigkeit, die so viele Menschen aus der römischen Kirche treibt.

Sechstens: Durch das offizielle katholische Nein zur Todesstrafe wird es hoffentlich lebhafte Debatten mit Vertretern der islamischen Staaten geben, die weithin noch selbstverständlich an der Todesstrafe festhalten. Siehe die entsprechende Weltkarte: https://www.laenderdaten.info/todesstrafe.php

Siebentes: Diese Entscheidung des Papstes hat sicher auch Auswirkungen auf die Theologie des Friedens und damit zusammenhängend Theologie des Krieges: Denn die Tötung des Feindes ist ja in der Sicht des Tötenden immer auch die Tötung eines Verbrechers bzw. der Tötung eines Mitglieds eines verbrecherischen Regimes. Kann also ein katholischer Soldat noch so ohne weiteres „töten gehen“?

Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin