Lässt sich Gott beleidigen? Über die Blasphemie und die Gotteslästerung

Lässt sich Gott beleidigen?
Sinn und Unsinn der Blasphemie
Von Christian Modehn. Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht am 5. Juli 2013, aus aktuellem Anlass noch einmal am 8. Januar 2015

Ein aktuelles Vorwort: Ein zentrales Motiv für die Ermordung der Journalisten und Künstler der Zeitschrift “Charlie Hebdo” am 7.1. 2015 war die totale, die tötende Ablehnung von öffentlicher Religionskritik und damit auch von “Gotteslästerung”.

Für mehr Klarheit und Unterscheidungskraft, also für “vernünftiges, aufgeklärtes Denken,  wollte ein Radio-Beitrag sorgen, der am 9. Juni 2013 auf NDR Kultur in der Reihe “Glaubenssachen” gesendet wurde.

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In zahllosen Gebeten und Gesängen rühmen Juden, Christen und Muslime ihren lieben und gerechten Gott. Sie verneigen sich vor dem Ewigen und Barmherzigen, dem Himmelsherrn und Vater. In grenzenloser Begeisterung werden alle nur denkbaren ehrenvollen Titel Gott zugesprochen. „99 Namen“ erwähnen muslimische Gelehrte, wenn sie Allah bezeichnen. Eigentlich könnte es unzählige Namen für Gott geben, so wunderbar ist sein Wesen.
Doch wehe, wenn Menschen die Lobeshymnen nicht anstimmen können, weil sie zu zweifeln beginnen, wie denn ein gerechter Gott gleichzeitig auch barmherzig sein kann. Oder warum ein liebender Gott – Vater sich auch als strenger Richter zeigt. Menschen werden wütend, wenn sie sich von dem Allmächtigen verlassen fühlen und nur das abweisende Schweigen des Ewigen spüren. Seit den ersten Tagen der Christenheit lästern auch Gläubige über Gott. Viele wagen es, ihn öffentlich zu verfluchen.
Wer seine Wut über Gott äußert, will alle Scheinheiligkeit vermeiden und nicht in stummer Wut ersticken. Vielleicht hofft er sogar, andere zum Nachdenken zu bringen: Ist Glaube nur eine Form von Sicherheit, lautet die Frage religionskritischer Literaten und Künstler. Der fast nackte Christus am Kreuz war im Mittelalter ein Schock für fromme Seelen, sie liebten den prächtigen Christus als thronenden König. Als Gotteslästerung wurde auch ein Gemälde aus dem 20. Jahrhundert empfunden, das die Gottesmutter Maria zeigt, wie sie ihren Sohn Jesus verdrischt.
„Achtung Gotteslästerung“ rufen empört die Frommen, wenn sie meinen, ihre fest gefügte Welt gerate ins Wanken. Und weil religiöse Menschen bis vor wenigen Jahren noch in Europa die Mehrheit bildeten, durften es sich die Herrscher mit ihnen nicht verderben. Blasphemie galt darum als Straftat. Dabei wurde der Begriff Gotteslästerung von Anfang an sehr weit gefasst: „Einfache“ Christen aus dem Volk galten genauso wie gebildete Theologen als Blasphemiker, wenn sie von der offiziellen Kirchenlehre abwichen. Wer an den orthodoxen Lehren rüttelte, beanspruchte auch, Gottes Wesen neu beschreiben zu können. So könnte eine Vielfalt der Gottesbilder entstehen; das aber störte die alles bestimmende Religion der Mehrheit.
Die Kirchen wehren sich seit Anbeginn gegen die Gotteslästerer. Schon der Kirchenvater Augustinus ließ sich im 4. Jahrhundert von der Überzeugung leiten: Wer Gott beleidigt, sollte mit Gewalt zum Schweigen gebracht werden. Seit dem frühen Mittelalter bezeichnen Kirchenführer die Blasphemie als eine der schwersten Sünden. Sie erfanden den Begriff der „Zungen – Sünde“: Die bösen und spitzen Worte der Gotteslästerer wurden als Folter – Werkzeuge gedeutet, mit denen Christus erneut ans Kreuz genagelt wird. Bischöfe und Päpste erfanden eine ganze Liste von Strafen, berichtet der Theologe Jean – Pierre Wils in seiner Studie mit dem Titel „Gotteslästerung“:

„Für Zungensünder wurde öffentliches Bußestehen, Fastengebote und Wohltätigkeit als Strafe gefordert. Bei Verweigerung der Strafe kam es zur Aufhebung der Kirchenmitgliedschaft und zur Ablehnung einer kirchlichen Beerdigung im Todesfall“.
Brachten diese eher sanften „Maßnahmen“ nicht die gewünschte Sinnesänderung, wurde rabiat zugegriffen: Den Gotteslästern wurde von den staatlichen Behörden das verfluchte Organ beschädigt. In aller Öffentlichkeit wurde die Zunge verstümmelt, so dass die Lästerer für immer mundtot waren. Berühmt ist der Fall des Chevalier de la Barre. Ihm wurde das laute Singen angeblich antireligiöser Lieder in der Öffentlichkeit zur Last gelegt sowie die Lektüre des religionskritischen Wörterbuches von Voltaire: Schon diese Taten reichten aus, dass der Chevalier im Jahr 1766 der Blasphemie für schuldig befunden wurde: Der Henker schnitt ihm zuerst die Zunge heraus, bevor er ihn mit dem Beil tötete”.
Keineswegs galt nur in katholischen Ländern die Blasphemie als schwere Sünde. Der Reformator Martin Luther sprach immer wieder davon; er hielt schon die bloße Existenz des machtvollen und damals korrupten Papsttums für die übelste Gotteslästerung. Der Reformator Johannes Calvin sah in der Ablehnung der Heiligen Dreifaltigkeit eine so unverschämte Blasphemie, dass er den Theologen Michel Servet in Genf auf dem Scheiterhaufen hinrichten ließ. Der aus Spanien stammende Gelehrte konnte die offizielle Lehre von der einen Gottheit in drei Personen nicht akzeptieren.
Wer vom Glauben der Mehrheit abweicht, gefährdet als Häretiker die öffentliche Ordnung. Nur der eine und einzige Gott in der einen wahren Kirche kann das Reich zusammenhalten. Davon sind autokratische und absolutistische Systeme bis heute überzeugt.
In Moskau wurden am 17. August 2012 drei junge Frauen zu zwei Jahren Straflager verurteilt. Sie hatten als Künstlerinnen der russischen Punk – Rockband Pussy Riot angeblich religionskritische Lieder in der prachtvollen „Christ – Erlöser –Kathedrale“ vorgetragen und dabei die enge Zusammenarbeit des Putin Regimes mit der russisch – orthodoxen Kirchenführung angeklagt. Deren oberster Führer, Patriarch Kyrill I., nannte die provozierende Aktion der feministischen Künstlerinnen sofort eine Gotteslästerung. Ohne auch nur den Versuch zu machen, mit den wütenden Künstlerinnen ins Gespräch zu kommen, bediente sich die Kirche des starken Arms des Staates: So kam es wie in einem Schauprozess zur Verurteilung der angeblichen Gotteslästerinnen. Dabei hatten sie sich positiv über das Christentum ausgesprochen, als sie betonten: Im Sinne Jesu ist die ständige Suche nach der Wahrheit verpflichtend.
Russland steht in seinem Kampf gegen die Blasphemie heute keineswegs allein da. Die Pariser Zeitschrift „Le Monde des Religions“ hat Ende November 2012 berichtet, dass fast die Hälfte aller Staaten Gotteslästerung und öffentliche Herabsetzung des Religionen bestraft. Vor allem in den Ländern Nordafrikas und des Mittleren Ostens ist das heute übliche Praxis. In muslimisch geprägten Staaten ist Gotteslästerung vor allem die Schändung des Korans sowie die Schmähung des Propheten Mohammed; wer dessen Gesicht künstlerisch darstellt, handelt ebenfalls blasphemisch.
Nur eine kritische Interpretation der religiösen Texte kann aus dieser Enge religiös – fundamentalistischen Denkens befreien. Aber auch in Europa hat sich erst vor dreihundert Jahren die Überzeugung durchgesetzt: Viele uralte Weisungen und Gebote der jüdisch – christlichen Überlieferung dürfen nicht wortwörtlich verstanden werden. Sie sind keine ewig gültigen Beschreibungen von Tatsachen, die heute noch unmittelbar gelten können. Kein gebildeter Gläubiger und kein aufrechter Demokrat kann den Vers aus dem alttestamentlichen Buch Leviticus heute noch wörtlich befolgen, der da heißt:

„Wer Gottes Namen lästert, der soll des Todes sterben. Die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer: Wer den Namen Gottes lästert, soll sterben“.

Von diesen Weisungen sollten sich die jüdischen Priester vor 2.500 Jahren motivieren lassen, für die damals bedrohte jüdische Religion einzutreten. Diese Worte stammen aus einer Epoche, als der jüdische Glaube noch seine Identität suchte. Universale Geltung im wörtlichen Sinn können diese Worte heute nicht mehr haben.
Viele Christen haben sich inzwischen von alten Vorstellungen befreit: Bis vor 200 Jahren galt noch die Überzeugung: Wer Gott – Vater, den himmlischen Herrn, beleidigt, weckt in ihm nur den Wunsch nach Rache und Strafe. Denn, so glaube man, dieser Himmelsherr ist eine Person, zwar verschieden von menschlichen Personen, aber eben doch eben ein freies Wesen und voller Stolz. Und dieser personale Gott legt allen Wert auf den Respekt vor seiner Würde und Ehre. Von den Lästerern empört, sende Gott als Strafe schlimmstes Unheil in die Welt, Hungersnot, Pest, Erdbeben. Wollen die Menschen heil und glücklich leben, müssen sie also die Gotteslästerer bestrafen. Deswegen stellten sie bis ins 19. Jahrhundert Blasphemie unter Strafe. Noch 1851 wurde in Preußen Gotteslästerung als Verbrechen definiert.
Es waren Theologen und Philosophen, die gegen die Blasphemie Gesetze opponierten; aber erst Mitte des 20. Jahrhunderts hatte sich in Europa die Überzeugung durchgesetzt, dass Gott ausschließlich eine geistige, eine metaphysische Wirklichkeit für den Glaubenden sei. Gott kann als solcher niemals ein reales Rechtssubjekt sein, er kann gar nicht wie ein Kläger betrachtet werden. Das hat weit- reichende Konsequenzen: Hungersnot und Pest haben ihre Ursache nicht mehr in Gottes Zorn, sondern in weltlichen, irdischen Zusammenhängen.
Religiöse Menschen können Gott als den ganz anderen, den Unendlichen gelten lassen. Sie werden ihn nicht mit albern erscheinenden Argumenten in einen irdischen Rechtsstreit ziehen. So erhält auch das zweite der Zehn Gebote einen tieferen Sinn; es heißt in der Überlieferung:

„Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes nicht unnütz gebrauchen“.

Wer den Namen Gottes „unnütz“ gebraucht, macht Gott zu einem berechenbaren Ding unter anderen, und ein solches Verhalten stört die authentische Gottesbeziehung des Menschen. Dieser Mensch bleibt in der irdischen Welt befangen und ahnt nichts von Gottes unendlicher Größe. Genau darauf zielt das alte überlieferte Gebot, das sich eher mythologisch – bildlicher Sprache bedient:

„Denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht“.

Die hier erwähnte „Strafe Gottes“ muss wieder in menschliche Verhältnisse übersetzt werden: Wer den Namen Gottes missbraucht, schädigt sich selbst. Er sieht nicht, dass ehrenvolles Verhalten Gott gegenüber alles andere ist als Lobpreis und Jubel. Wer Gott die Ehre gibt, seinen Namen recht gebraucht, so lehrt die Bibel, bemüht sich, gerecht zu leben und die Gerechtigkeit zu fördern. Wer Gottes Namen tatsächlich ehren will, hat Teil der Gemeinschaft von Menschen, die sich um eine gerechtere Welt bemühen. Darin kann der Sinn des Lebens entdeckt werden. Die Bibelwissenschaftler Hermann Strack und Paul Billerbeck haben schon 1920 geschrieben:

„Die Heiligung des Namens Gottes besteht im praktischen Gehorsam gegenüber Gottes Willen“.

Darum gilt heute die theologische Erkenntnis: Wer die Grundlage einer gerechten Ordnung zerstört, der lästert Gott. Blasphemie hat also sehr viel mit Verachtung der Menschenrechte zu tun. Gotteslästerung heute sind Sklaverei, Frauenhandel, Unterdrückung der Armen, Verfolgung von Minderheiten.

Auch aus politischen Gründen wird Gotteslästerung als Straftat heute zurückgewiesen: Denn längst hat sich die religiöse Vielfalt in den meisten Staaten durchgesetzt. Wie könnte etwa in West – Europa der Gott einer bestimmten Religion vor Blasphemie geschützt werden, die Überzeugung der Atheisten aber nicht? Ungläubige sind froh, wenn Gott kritisiert wird, Fundamentalisten werden heftig erzürnt. Der Staat müsste sich also theologische Kompetenz anmaßen, wenn er in solchen Konflikten entscheiden soll, ob nur Allah beleidigt wurde, nicht aber auch der Vater – Gott der Christen und auch nicht die Götter Vishnu und Krishna der hier lebenden Hindus.

Unter dem Einsatz menschlicher Gesetze kann Gott gar nicht vor Beleidigungen bewahrt werden: Denn es gibt, schlicht und einfach, gar nicht mehr den einen und einzigen Gott in Europa. Das haben selbst ultra konservative Calvinisten in Holland eingesehen: Bisher konnten sie durchsetzen, dass der Gotteslästerung – Paragraph in dem liberalen Land Bestand hat. Nun soll Blasphemie aus dem niederländischen Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Als man in der Bundesrepublik Deutschland Ende der neunzehnhundert sechziger Jahre die Reform des Strafgesetzbuches einleitete, wurde auch der Blasphemie -Paragraph 166 neu formuliert. Das Reichsstrafgesetzbuch hatte zuvor die Gotteslästerung noch unter Strafe gestellt sowie das Beschimpfen der christlichen Kirchen als Institutionen. Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland ist von der Beleidigung Gottes keine Rede mehr: Hingegen ist das Beschimpfen und Beleidigen religiöser Menschen strafbar, und zwar immer dann, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört wird.
Die Vielfalt freier Meinungsäußerungen muss sich in der Weise gestalten, dass immer der öffentliche Friede gewahrt bleibt. Religiöse Menschen dürfen sich von religionskritischen Äußerungen nicht verletzt fühlen, andererseits müssen auch die Überzeugungen von Skeptikern und Atheisten vor beleidigender Polemik der fundamentalistisch Frommen geschützt werden.
Wenn es aber zu Streit und Konflikt kommt, wird genau abgewogen werden, ob das Grundrecht auf Meinungsfreiheit höher bewertet werden soll als das Grundrecht auf Religionsfreiheit: Denn erst die Meinungsfreiheit begründet und ermöglicht alle weiteren Freiheiten. Autokratische Regime sehen das anders: Sie deuten heute den Schutz ihrer Staatsreligion als Kampf für die Religionsfreiheit. Tatsächlich geht es ihnen aber nur um die eigene Macht. Deswegen unterdrücken sie dabei gleichzeitig Meinungsfreiheit. In einer demokratischen Kultur garantiert erst Meinungsfreiheit die Religionsfreiheit, jeder hat dann das Recht, seinen eigenen Glauben oder seinen eigenen Atheismus zu wählen.
Im Einzelfall wird auch in Europa immer wieder gestritten, ob eine Aussage in der Literatur oder die Arbeit eines Künstlers tatsächlich blasphemisch sind. Als sich ein deutsches Satire – Magazin kürzlich auf den umfassenden Geheimnisverrat im Vatikan bezog und viele verräterische, unkontrollierte Stellen dort andeutete, wurde auch Papst Benedikt XVI. ins Bild gerückt. Sofort meldete sich der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick zu Wort: Er erkannte in dem satirischen Bild Ansätze für eine Gotteslästerung. Er forderte die Anwendung des Paragraphen 166. Im August 2012 sagte Erzbischof Schick:

„Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden“.

Die Sache wurde dann nicht weiter verfolgt, weil ein so tiefes Wutpotential unter den Frommen doch nicht auszumachen war, von Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens gab es keine Spur. Aber konservative katholische Kreise in Deutschland lassen nicht locker: So forderte der katholische Schriftsteller Martin Mosebach grundsätzlich ein Eingreifen des Staates im Falle blasphemischer Äußerungen. Denn, so meinte er, die beleidigten Frommen könnten einmal voller Wut gewalttätig werden. Mosebach betonte:

„Das kann geschehen, wenn eine größere Gruppe von Gläubigen sich durch die Blasphemie in ihren religiösen Überzeugungen so verletzt fühlt, dass ihre Empörung zu einem öffentlichen Problem wird. Es wird das soziale Klima bei uns fördern, wenn Blasphemie wieder gefährlich wird“.

Durchgesetzt hat sich hingegen die Überzeugung: Wenn sich religiöse Menschen durch beleidigende Äußerungen verletzt fühlen, reicht der übliche strafrechtliche Schutz der Personenwürde aus. Eine pluralistische Demokratie ist stark genug, Menschen vor Beleidigungen zu verteidigen. Religiöse Menschen brauchen keine eigenen, nur sie behütenden Gesetze.
Die aktuellen Forderungen, Gotteslästerung auch in Europa wieder zu bestrafen, wurde als eine Form von „Neid – Reaktion“ beschrieben: Viele Muslime, so heißt es in christlichen Kreisen, kämpfen doch bis aufs Blut darum, Gott und seinen Propheten vor jeglicher Religionskritik freizuhalten. Sollten sich nicht Christen von dieser muslimischen Leidenschaft anstecken lassen? Der aus Ägypten stammende Politologe Hamed Abdel – Samat hat in dem Zusammenhang eine feine Unterscheidung formuliert:

„Ein normaler gläubiger Mensch geht davon aus, dass er selbst von Gott beschützt wird. Ein fundamentalistisch gläubiger Mensch meint, dass er als Mensch Gott beschützen will. Aber darin besteht die eigentliche Gotteslästerung, zu glauben: Gott muss von uns Menschen beschützt und verteidigt werden“.

Christliche Theologen sind heute dankbar, dass über Gotteslästerungen debattiert wird, weil man so auf die richtigen Spur kommt zu einem geläuterten Gottesbild, meint der protestantische Theologe Wilhelm Gräb von der Humboldt Universität zu Berlin:

„Die Gotteslästerung ist vor allem eine Form notwendiger Religionskritik! Sie gehört zum Wesen des christlichen Glaubens. Deswegen kann die christliche Religion sich gern den Vorwurf der Gotteslästerung gefallenlassen. Denn in der Religionskritik bemüht sie sich nur um die Unterscheidung zwischen wahrem und falschem Glauben. Ein Gott, dessen so genannte Ehre geschützt werden soll und der nur gehorsame Unterwerfung verlangt, gehört zu Recht gelästert und verspottet. Gotteslästerung als Form der Religionskritik erinnert daran: Unser Vertrauen gilt dem Gott, den kein menschliches Auge je gesehen hat. Er ist das Geheimnis der Welt. Wer das absolute Geheimnis zu einem verfügbaren Gegenstand macht, schafft einen Götzen“.
Darum können christliche Theologen in religionskritischen Arbeiten von Künstlern, Schriftstellern und Filmemachern die Stimmen so genannter Fremdpropheten erkennen: Denn sie suchen sozusagen außerhalb der Glaubenswelt nach dem wahren, dem göttlichen Gott auf manchmal provozierende Weise. Aus diesem Grund ist auch der katholische Bischof Jacques Gaillot für den bis heute umstrittenen Film von Martin Scorsese „Die letzte Versuchung Christi“ öffentlich eingetreten. Der katholische Bischof betonte:

„Die Gläubigen werden in dem Film mit der Frage konfrontiert: Wie menschlich ist Jesus Christus tatsächlich für euch? Kann er auch Erotik erleben? Das ist nichts Gotteslästerliches! Wenn man die Freiheit der Meinungen garantieren will, dann akzeptieren wir doch auch das Recht auf Gotteslästerung. Verdient denn ein Filmemacher den Tod, wenn er einen „unfrommen“ Film dreht? Bewahren wir die Freiheit des kreativen Ausdrucks. Um diese Freiheit zu verteidigen, muss man auch bis zur Gotteslästerung gehen“.

In Zeiten zunehmender Radikalisierung religiöser Gruppen müssen neue Forderungen formuliert werden: Es gilt heute, die liberale und demokratische Öffentlichkeit zu schützen in ihrem friedlichen Miteinander. Es gilt die Attacken religiös motivierter, zerstörerischer Gewalttäter abzuwehren, die so oft angeblich Gotteslästerliches vernichten wollen, tatsächlich aber Feinde der Demokratie sind und der universal geltenden, für alle Menschen bestimmten Menschenrechte. In solchen Situationen braucht man keine neue Interpretation des Blasphemie Paragraphen. Was wir brauchen ist der Stolz der Demokraten auf die liberale und soziale Demokratie, auf das höchste Gut der Meinungsfreiheit, ohne die es, wie gezeigt, keine Religionsfreiheit, keine Pressefreiheit, keinen Kampf um einen Rechtsstaat geben kann.
Also: Nicht die Gotteslästerer bilden eine Gefahr für den Frieden in der Gesellschaft, sondern alle, die meinen, im Namen Gottes für die angeblich ewigen und reinen, aber undemokratischen Lehren bis aufs Blut kämpfen zu dürfen.

Es ist Zeit für die so genannten Führer aller Religionen ein einmütiges Bekenntnis abzulegen, ein Bekenntnis, das nicht willkürliche Meinung, sondern Ausdruck der allgemeinen Vernunft ist: Zuerst und vor allem kommen für religiöse Menschen, welcher Couleur auch immer, die universalen Menschenrechte (und damit eben auch das Recht auf Religionskritik) und erst dann, also in zweiter (!) Hinsicht, die so genannten Gotttesrechte. Diese Gottesrechte, sind wie alle gebildeten Menschen wissen, ja selbst Produkte von Menschen, sie wurden von religiösen Führern zu einer bestimmten Zeit als „heilig“ und „göttlich“ erklärt. Und diese Gottesgesetze sind deswegen immer an den ebenfalls weiterzuentwickelnden Menschenrechten zu messen.

Es ist also weltweit auch ein umfassendes Bildungsprogramm geboten: Ein deutliches Eintreten für die absolute Vorrangstellung der Menschenrechte vor allen religiösen Überzeugungen. Religiöse Schulen werden dieses Bildungsprogramm wahrscheinlich, wenn überhaupt, nur halbherzig realisieren. Die Franzosen haben schon recht, wenn sie laicité zum Grundprinzip des Staates und des gesellschaftlichen Miteinanders erklärten.

Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin.

Wir empfehlen die Lektüre eines Interviews mit dem prot. Theologen Wilhelm Gräb zum Thema Gotteslästerung, das auf dieser website veröffentlicht kürzlich wurde. Zur Lektüre klicken Sie bitte HIER.

Literaturempfehlungen:

Gerd Althoff, „Selig sind, die Verfolgung ausüben“ . Päpste und Gewalt im Hochmittelalter. Theiss Verlag, 2013.

Alain Cabantous, Geschichte der Blasphemie, Weimar 1999.

Jacques Gaillot, Ma liberté à l église, Verlag Albin Michel, Paris, 1989.

Georges Minois, Geschichte des Atheismus, Weimar 2000

Hamed Abdel – Samad, u.a. Mein Abschied vom Himmel, Fackelträger Verlag, Köln, 2009

Jean – Pierre Wils, Gotteslästerung. Verlag der Weltreligionen, 2007.

Die Reformation braucht eine Reformation. Zum 31. 10. ein Interview mit Prof. Wilhelm Gräb

Zum Reformationstag: Einmal radikaler die Reformation denken.

Die Erinnerung an die Reformation Martin Luthers hat sehr oft nur den Cha-rakter des kritischen Rückblicks und der Wiederholung alter Standardthemen, wie etwa der Rechtfertigung des Sünders. Sollten nicht neue Gotteserfahrungen besprochen werden, etwa der “Gott in uns”, die Sakralität der Person; das Göttliche, das in der Musik (in jeder Musik?) oder auch in der Erotik erlebt wird? Oder in der Solidarität mit Verarmten und Leidenden?
Zur Fortsetzung der Lektüre des Interviews mit dem Theologen Wilhelm Gräb klicken Sie bitte hier.

Welttag der Philosophie: Atheisten und Christen: Was sie voneinander lernen können. Eine Veranstaltung der Urania

Eine Veranstaltung zum Welttag der Philosophie:
Das Thema: Atheisten und Christen, was sie voneinander lernen können.
An der Urania 17. Nahe U Bhf Wittenbergplatz oder Nollendorf Pl.

URANIA – LOFT, am Donnerstag, 21.11.2013 um 19.30 Uhr.
Atheisten und Christen: Was sie voneinander lernen können

In Zusammenarbeit mit dem Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon Berlin

Prof. Dr. Michael Bongardt, Vizepräsident der FU Berlin, Institut für vergleichende Ethik, FU Berlin
Prof. Dr. Lutz von Werder, Publizist und Philosoph, Berlin
Dr. Ingolf Ebel, Fachbereichsleiter Philosophie, Urania Berlin, war eigentlich als Moderator, also als Vermittler von kurzen und präzisen Fragen, vorgesehen…

Unwandelbare Überzeugungen sind zumeist wenig inspirierend. Dies gilt besonders auch für die Philosophie und für die Religionen, gilt für Atheisten und Gläubige. Wer meint, definitiv “die” Wahrheit gefunden zu haben, wird blind für neue Entwicklungen und neigt zu Starre und Intoleranz. Anhand von Fragen wie: “Warum kann sich ein Christ nicht auf die Fragwürdigkeit klassischer Gottesbilder einlassen?” oder “Warum kann nicht ein Atheist über die Erfahrung religiöser Musik und Kunst ein Gespür für Transzendenz entwickeln?” soll diskutiert werden, ob aus dem bisherigen Gegeneinander oder schlichtem Ignorieren ein Miteinander werden könnte – in Gleichberechtigung und ohne jede “missionarische” Absicht. Die Veranstaltung will anregen, einen eigenen Weg der Lebensphilosophie oder der eigenen Spiritualität zu suchen.

Eintritt: 8,00 €, ermäßigt: 7,00 €, Urania-Mitglieder: 5,00 €
Das LOFT der Urania ist über den Haupteingang zu erreichen.

Einen grundlegenden Beitrag von Christian Modehn zu dem Thema finden Sie auf dieser website, klicken Sie hier. Der Beitrag wurde am 24. 11. 2013 publiziert.

Zu weiteren Informationen zum Welttag der Philosophie 2013: Klicken Sie die UNESCO Seite bitte HIER an.

Wir empfehlen das Magazin Philosophie, das auch auf unsere Veranstaltung in der URANIA am 21. 11. 2013 hinweist. Zu weiteren Informationen über diese Zeitschrift klicken Sie hier.

Der nächste Salon am 4. Dezember 2013 wird sich noch einmal in kleinerem Rahmen mit dem Thema befassen unter dem – hoffentlich – provozierenden, Neues denkenden Thema “Der atheistische Christ – der religiöse Atheist”. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Was alle Menschen verbindet: Die “goldene Regel”

 

Was kann alle Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen vereinen? Gibt es eine gemeinsame humanistische Basis, einen “gemeinsamen Nenner”, auf dem sich alle Menschen treffen und begegnen können?

Die Goldene Regel und das Mitgefühls: Die Philosophin Karen Armstrong plädiert für eine >Charta des Mitgefühls<.

Ein Vortrag (Christian Modehn) und Aussprache. Im Kulturraum Mainzer7 in Berlin – Neukölln, Mainzer Str. 7, nahe U Bhf Hermann Platz.

Am Montag, 20.8.2012 um 19 Uhr. Herzliche Einladung!

“Die Gestalt des Windes” – Eine Ausstellung von Bingyi in Berlin

“Die Gestalt des Windes” –  Zu einem Galerie – Besuch des Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salons am 15. 6. 2012

Die Ausstellung „Die Gestalt des Windes –  In den Fuchun Bergen“ der Künstlerin Bingyi (New York – Beijing) erleben die TeilnehmerInnen unseres Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salons als eine Zusammenfügung moderner Malweise und klassischer chinesischer Landschaftsmalerei. Modern ist diese ungewöhnliche Arbeit, weil sie als „action painting“ entstanden ist. Die Künstlerin gestaltet ihr Werk – zusammen mit einem Assistenten – in einigen Stunden; sie arbeitet mit dem freien Spiel von Wasser, Asche, Wind (Luft), ja sie tanzt dabei auf dem Papier in weißem Gewand, wie uns die Kuratorin der Ausstellung, Frau Zhang Jue, berichtet. Klassisch ist die Dimension dieser 160 Meter langen Arbeit, die an der Kuppel der St. Johannes Evangelist Kirche in Mitte befestigt ist, weil an der Dreiheit von „Himmel – Erde – Mensch“ festgehalten wird. Der Raum der (evangelischen Kultur – ) Kirche reicht leider nicht aus, um tatsächlich die ganze 160 Meter lange Arbeit auszurollen. Dieses “fragmentarische Zeigen” kann man aber wohl durchaus als Teil der Kunst selbst verstehen. Die Verwendung von Asche ist nur ein Hinweis, dass mit der Vergänglichkeit (des einst benutzten, nun zu Asche gewordenen Papiers) gearbeitet wird, aber aus dem Vergänglichen und Toten entsteht wieder ein Werk, das zur Meditation anregt und durch die Inspirationen Leben weckt  und den Geist wach macht. Eines Tages aber wird diese Kunst aber auch vergangen und verschwunden sein, sie wird wieder verwendet zu neuem Werk. Kunst und philosophische Meditation fügen sich zur Einheit.

Die Arbeit von Bingyi wurde von der Galerie WiE der Öffentlichkeit präsentiert, hinter dem Kürzel WiE verbirgt sich West Information East, damit wird ausgedrückt, dass die Galerie in der Heidestr. in Berlin – Mitte dem Kulturaustausch verpflichtet ist, so werden etwa auch Konzerte von der Galerie WiE organisiert. Gegründet hat diese wichtige Kulturinitiative Frau Cheng Yang.

Der Besuch der Ausstellung „Die Gestalt des Windes“ in der evangelischen Johannes Kirche ist für uns ein Impuls, noch deutlicher auch den philosophischen Blick nach China zu richten. Wir hoffen auf eine gemeinsame Veranstaltung, die sich etwa mit dem Thema der „Mitte“ in klassischen chinesischen Denken  (etwa bei Konfuzius) und  der europäischen Philosophie (etwa bei Hegel) befasst. Interessant zu hören und zu lesen ist es schon, wie sehr auch chinesische Künstler Berlin als einen kreativen „Umschlagplatz“ für interkulturelle Begegnungen erleben. Wir weisen gern auf die Zeitschrift YISHU hin, die im Jahr 2002 als Englisch – sprachiges Magazin für zeitgenössische chinesische Kunst in Kanada gegründet wurde.

Die Ausstellung ist noch bis zum 8. Juli 2012 von Diestang bis Sonntag von 12 Uhr bis 20 Uhr zu sehen, der Eintritt ist frei. Deutsch sprachige Führungen sind von Donnerstag bis Samstag um 15 Uhr. Am 22.6. udn 23. 6.wird ein Konzert geboten unter dem Titel “Eine Reise der Seele”. Der Ort: Auguststr. 90, 10117 Berlin.

Total schwarz und “nur schwarz”: Zum Welttag gegen den Rassismus (21.3.): Ein Exempel aus der Dominikanischen Republik

Total schwarz und „nur schwarz“:

Anläßlich des Tages gegen den Rassismus (21. März)

Ein Exempel: Die Dominikanische Republik

Von Christian Modehn

An einem Tag wenigstens einmal alle geistige Energie verwenden, um über den Rassismus nachzudenken und um dann praktische und damit politische Schritte zu tun: Was kann ich tun, um einer Gesellschaft und einer Welt ohne Rassismus näher zu kommen? Das heißt: Einer Welt von unterschiedlichen und gleich berechtigten Menschen, die ohne eine feindliche Abgrenzung von den „anderen“, den zu Feinden Gemachten, leben kann. Vielleicht beginnt philosophisch alles damit, den Begriff der Identität neu verstehen und alle Behauptungen zurückzuweisen, die auf eine geschlossene und ewig fixe Form („Identität“) des eigenen Daseins insistieren. Das gilt auch für religiöse Identitäten, die angeblich dogmatisch ewig bleiben müssen.

Der 21. März wurde von den Vereinten Nationen zum “Internationalen Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung” erklärt. Im Jahr 1979 wurde dieser Gedenktag ergänzt: Alle Mitgliedsstatten sollten eine alljährliche Aktionswoche der Solidarität mit den Gegnern und Opfern von Rassismus organisieren. Der Hintergrund: Am 21. März 1966 wurden bei einem Massaker in Sharpeville, Süd – Afrika, Menschen ermordet, Schwarze in diesem Rassisten Regime, die für ihre Rechte als Menschen eintraten. Wer von unseren Freunden im Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon hat in den letzten Jahren überhaupt einmal etwas von diesem Tag gegen den Rassismus gehört? Warum sind solche Tage nicht im Mittelpunkt des Interesses? Wer verhindert dieses Interesse? Warum sind banale Ereignisse, etwa des Unterhaltungs – Business, wichtiger als solche Tage des Denkens, Gedenktage? Wer will eine solche (Un)Kultur bei uns?

Überall gibt es Probleme damit, dass einige Menschen sich besser und wertvoller fühlen als die vielen anderen. Es gibt versteckten und kaum sichtbaren Rassismus auch in allen europäischen Ländern, die sich aller Beachtung der Menschenrechte rühmen. In Frankreich z. B. werden die Roma verfolgt und ausgegrenzt und abgeschoben; von den rassistischen Baumaßnahmen ganz zu schweigen, den Banlieus, den Bannorten, wo die Verarmten, d.h. meist die Ausländer, abgesetzt werden als die „Überflüssigen“ und letztlich Nutzlosen. In Deutschland pflegen manche Kreise einen Generalverdacht gegen Menschen, die nicht dem eigenen Kulturkreis entstammen und der eigenen traditionellen christlichen Tradition angehören. Tausend weitere Beispiele sind möglich.

Wir weisen – wieder einmal – auf ein uns gar nicht so fernes Land hin, die Dominikanische Republik, ein Land, über das wir seit vielen Jahren berichten, zuletzt über die erfreuliche Eröffnung des „museo de la resistencia“ in der Hauptstadt Santo Domingo. Die Dominikanische Republik wird von zwei Millionen Touristen pro Jahr besucht, ohne dass die Touristen auch im entferntesten etwas von der politischen und leider auch rassistischen Tradition dieses eigentlich so schönen Landes mitbekommen. Darum auch diese Hinweise.

Tatsache ist, dass nach dem Erdbeben vom 12. Januar 2010 in Port au Prince, der Hauptstadt des benachbarten Haiti, eine beachtliche Welle der Solidarität von Menschen der Dominikanischen Republik festzustellen war. Es wurden schnell Hilfsgüter zu den vielen tausend Haitianern ohne Obdach gebracht.  Das ist bemerkenswert, weil es tief sitzende Vorurteile gibt gegenüber „den“  Haitianern unter den Leuten in der Dominikanischen Republik. Darüber ist viel geschrieben worden, auch in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen; es wurde an den Rassismus des Diktators Trujillo erinnert, an die endlosen Behauptungen, „der dominikanische Mensch“ sei „eigentlich“  ein Weißer, ein Spanier. Je mehr so etwas behauptet wird, um so mehr Glauben findet dieser Wahn: Dabei sind aber nur  8 % der Dominikaner Weiße, so die neuesten Untersuchungen, alle anderen sind Mulatten oder Schwarze, fast genauso schwarz, wie die verhassten Nachbarn, die Haitianer. Solche Studien zur Farbe der Menschen  – eigentlich selbst schon rassistisch – werden tatsächlich angestellt. Die verhassten „sehr schwarzen“ Haitianer, etwa eine Million Menschen auf „dominikanischen Boden“, werden zu untersten und schlecht bezahlten Arbeiten herangezogen. Auch das wird seit Jahren wissenschaftlich dokumentiert und von Menschenrechts Organisationen verbreitet.

Nun behauptet die offizielle Delegation auf einer UNO Tagung, dass der dominikanische Staat nicht rassistisch ist. Das mag zwar im Blick auf die Verfassung so sein. Antirassismus ist ein Begriff, der sich in Büchern und Gesetzestexten besonders wohl fühlt. Tatsache aber ist, dass die staatlichen Organe, wie die Polizei, massiv Haitianer nach wie vor bedrängen, misshandeln und willkürlich außer Landes weisen. Noch im September 2011 wurden 80 haitianische Migranten in Navarete zusammengetrieben und willkürlich außer Landes gewiesen. Lokale Quellen berichten, dass viele der Ausgewiesenen bereits mehr als 10 Jahre in der Dominikanischen Republik gelebt und gearbeitet hatten. Mindestens 30 der Ausgewiesenen waren Mitglieder einer Vereinigung, die für die Rechte von haitianischen Arbeitern kämpfte. Selbst Kinder haitianischer Eltern, auf dominikanischem Boden geboren und deswegen per geltendem Recht dominikanische Staatsbürger, werden über die Grenze getrieben. Dies sind nur Beispiele von vielen, wie tatsächlich in der Praxis Rassismus übelster Art fortbesteht. „Der Staat“ schaut weg und ist wohl ganz froh, dass diese „Tiefschwarzen“  aus dem Land verwiesen werden und ein Klima der Angst unter den Verbliebenen Haitianern erzeugt werden. Die meisten Haitianer leben in elenden Hütten, am Rande der Städte der Dominikanischen Republik.  Jetzt wird berichtet, dass Kinder aus Haiti unbegleitet in den dominikanischen Städten umherirren, als Arbeitssklaven oder als „Sex – Objekte“ missbraucht werden. Und „der Staat“ schaut zu. Nun hat sich die katholische Bischofskonferenz Haitis bei einer Pressekonferenz in Santo Domingo zu der Erklärung verführen lassen, es gebe in der Dominikanischen Republik keinen Rassismus, sondern nur „schlimme Einzelfälle“. Wer hat diese Stellungnahme bezahlt? Wer hat die katholischen Bischöfe Haitis bestochen, solches zu sagen, wo alle Priester und Nonnen an der Basis von offenem Rassismus sprechen, der sich zwar gebessert hat nach dem 12. 1. 2010, aber der fortbesteht…

Wir weisen aber gern darauf hin, dass es vor allem ein Zentrum des Jesuitenordens ist, das den Haitianern seit 15 Jahren beisteht. Der Leiter des „Servicio Jesuita“, Pater Mario Serrano, organisiert immer wieder Konferenzen zum Thema, sein Werk bietet Rechtsberatung und soziale Hilfe auch in Dajabon, an der Grenze. Der „Servicio Jesuita“ für die Haitianer ist mit dem Kulturzentrum BONO der Jesuiten in Santo Domingo verbunden. Dort wiederum treffen sich viele Gruppen der Zivil- Gesellschaft, das Zentrum BONO ist ein Lichtblick in der politisch – sozialen Szene im Land. Dabei darf nicht übersehen werden, dass eine gewisse Müdigkeit unter den Engagierten um sich greift. Zu sehr ist die politische Kultur eher als Unkultur wahrnehmbar: Laut der Umfrage von Greenberg – Diario Libre vom März 2012 sehen 51% der Menschen die Kriminalität als das größte Problem der Dominikanischen Republik, gefolgt von der Arbeitslosigkeit (38%),  den Lebenserhaltungskosten (26%), dem Drogenhandel (23%), der Korruption (19%), der Bildung (16%), Stromausfälle (12%) und das Gesundheitswesen (7%).

Am 20. Mai 2012 wird es Präsidentschaftswahlen geben. Wird es eine Wende zu  mehr Demokratie sein und ein Nein zum faktischen Rassismus ?

Copyright: Christian Modehn.

Paulo Freire: „Von befreiender Pädagogik zur Pädagogik der Autonomie“

 

         „VON BEFREIENDER PÄDAGOGIK ZUR PÄDAGOGIK DER AUTONOMIE“

                                        Eine Begegnung mit Paulo Freire (1927-1997)

                                          Von Hernán Silva-Santisteban Larco. Biografische Hinweise zur Person am Ende dieses Beitrags.

Der nächste Salon am 23. März 2012 wird sich mit wichtigen philosophischen und pädagogischen Anregungen des brasilianischen Philosophen und Pädagogen Paulo Freire befassen.

Unser Referent, der Philosoph Hernán Silva -Santibestan Larco, hat schon einige Thesen und Fragen zusammengestellt:

 

Die besondere Leistung von Paulo Freire lag in dem Widerstand, den er mit seinem Werk in der

Praxis der Erwachsenenbildung gegen die Unterdrückung der Menschen in der sogenannten

„Dritten Welt“ geleistet hat. Die von ihm genannte „Pädagogik der Befreiung“ ist eine

Erziehungstheorie, die aus dem alltäglichen Leben hervorgeht, sich in dem alltäglichen Leben

bewährt und eine mögliche „Praxis der Befreiung“ einleitet zur Überwindung der sozialen-,

kulturellen-, ökonomischen-, und politischen Unterdrückungen. Das eigentliche Ziel der

Pädagogik Paulo Freires ist die Ausbildung einer konkreten „Utopie der Befreiung“ um die Welt

menschlicher zu gestalten. In Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgabe, entwickelte Paulo Freire

eine Methodik und Didaktik der Bewusstmachung, das sogenannte Alphabetisierungsprogramm,

dessen wesentliches und einziges Erziehungsinstrument die „Haltung des Dialogs „ ist.

Laut Gustavo Gutierrez „stellen die Erfahrungen und Arbeiten Paulo Freires eines der

schöpferischsten und fruchtbarsten Werke dar, die in Lateinamerika je entstanden sind“ (1). Auch

im gesellschaftlichen Kontext der Industrienationen des Westens wird die These vertreten, dass

man von Paulo Freire lernen kann, denn seine Pädagogik ist „als eine Art allgemeiner Didaktik

anzusehen, die sich  auf jede potentielle Lernsituation anwenden lässt“ (2)

I.- Einige Frage für unsere Teilnehmer des Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salons:

– Welches ist mein Bewusstsein von mir als Mensch in der heutigen Leistungs-, Konsum-,

Unterhaltungs-, und Massenmedien Gesellschaft?

– Wie ist mein Lebensprojekt?  Ist es das Resultat einer Selbstgestaltung als Ausdruck meiner

Initiativkraft, oder ist  mein Lebensprojekt eine Anpassung an die Welt?

– Wie kann ich ein klareres Bewusstsein meines Menschsein und damit Selbstsicherheit, Stärke,

Authentizität und Autonomie gewinnen?

– Wie kann ich eine Distanzierung gewinnen, um damit zu lernen, die fraglos akzeptierten

unterdrückerischen Normen und sozialen Strukturen zu relativieren und schließlich aufzuheben?

– Inwiefern bin ich ein Teilnehmer einer „Kultur des Schweigens“, der unmenschliche soziale

Umstände unkritisch gelten lässt, anstatt ein Teilnehmer einer „Kultur des Sprechens“ zu sein, der

diese Umstände kritisch versucht zu hinterfragen und zu verändern?

– Wie können wir „die spezifische Unverständlichkeit systematischer verzerrter Kommunikation“

(J. Habermas) in unserer heutigen Gesellschaft der Massenmedien aufklären

– Wie können wir uns in unserer Lebenswelt vernünftig verhalten und „Verantwortung als

Ausdruck der Freiheit“ (Joachim Gauck) für diese tragen?

– Wie können wir unsere heutigen Konflikte in Beziehungen zwischen verschiedenen Gruppen,

Kulturen, Länder in unserer heutigen Welt menschlich lösen?

II.- Einige Frage in Beziehung zu staatlichen Schulen und staatlicher Erziehung (3):

– Wie werden Schüler mit ihren Bedürfnissen, Interessen und Vorstellungen von den Lehrern

wahrgenommen und angenommen?

– Wie werden Kenntnisse und Erfahrungen der Schüler, ihr kulturelles Umfeld und ihre

„Schichtenherkunft“ von der Schule aufgenommen?

– Welchen Stellenwert haben die konkreten Lebenszusammenhänge der Schüler?

– Erscheint der Unterricht eher als Programmierung der Schuler mit Fremdwissen und fremder

Wirklichkeit anstatt als Erkenntnisvorgang zur Veränderung des Lebens?

– Wie werden die Unterrichtsabläufe im Verhältnis zu den Entfaltungsmöglichkeiten der Schüler

gestaltet?

– Gründet sich das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler auf einem respektvollen und kreativen

Dialog, oder unterdrückt der Lehrer den Schüler (oder der Schüler den Lehrer) unter seiner

angebliche Autorität als Ausdruck der Macht?

– Welche Möglichkeiten haben die Schüler in der Bestimmung am Lernprozess teilzunehmen?

– Welchen Stellenwert bekommt die Freiheit der am Erziehungsprozess Beteiligten?

………………………………………………………………………………………………………………………..

(1) Gustavo Gutierrez, Theologie der Befreiung. Mit einem Nachwort von Johann Baptist Metz,

3. Auflage, München 1978, S.90.

(2) René Bendit/ Achim Heimburger, Von Paulo Freire lernen. Ein neuer Ansatz für Pädagogik

und Sozialarbeit, München 1977, S.125.

(3) mehr über das Thema in: Joachim Dabisch, Die Pädagogik Paulo Freires im Schulsystem,

Saarbrücken 1987. Auch in: Dimas Figueroa, Paulo Freire zur Einführung, Hamburg 1989

 

………..

Zur Person: Hernán Silva-Santisteban Larco

• Geboren 1948. Deutsch-Peruaner.

• Primär- und Sekundarschule in Lima.

• Universitätsstudium der Philosophie, Theologie

und Pädagogik in Peru, Argentinien und Chile.

Master of Arts in Philosophie.

• Hochschuldozent für Philosophie in Peru.

• Dozent in indigenen Bauerngemeinschaften in

den Zentral-Anden und dem Amazonasgebiet in Peru.

• Ausbildung zum Waldorflehrer am Waldorflehrerseminar

in Berlin. Lehrertätigkeit (Primär- und

Sekundarstufe) an Waldorfschulen in Deutschland

und Mexiko.

• Langjähriges Studium der Anthroposophie

und Dozent in der anthroposophischen

Erwachsenenbildung.

• Ausbildung als Biographie-Berater und Leiter von

Seminaren zur Biographiearbeit bei Hellmuth ten

Siethoff (Schüler von Bernard Lievegoed) in Frankreich

und Deutschland.

• Veröffentlichung von drei Gedichtsammlungen sowie

Aufsätzen zu philosophischen und pädagogischen

Themen.