Meinungsfreiheit ist die Voraussetzung für Religionsfreiheit

Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Religionsfreiheit

Grundlegende Hinweise zur Debatte um die Blasphemie

Von Christian Modehn

Im „Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon Berlin“ wurden bereits mehrere Hinweise, Interviews und Diskussionsbeiträge zum Thema Gotteslästerung veröffentlicht. Kürzlich erschien in der empfehlenswerten Zeitschrift PUBLIK – FORUM im Rahmen der beliebten PRO und CONTRA Debatten des Blattes Beiträge zu: Ja oder Nein zur Blasphemie.

Britta Baas, die verantwortliche Redakteurin, gab dieser Diskussion das einleitende “Vorwort”:

Weltweit morden Killerbanden mit heiligen Büchern im Gepäck. Kein Kontinent bleibt verschont. Auch die Redakteure von »Charlie Hebdo« wurden Opfer einer Gewalt, die sich auf Gott beruft. Vermeintlich verteidigten die Täter dessen Ehre, die sie d urch Satire beleidigt sahen. Ist Blasphemie nötig? Stimmen Sie hier ab:  http://www.publik-forum.de/umfrage/gott-in-der-satire?idw=20159880

Wer will, kann also abstimmen, am besten, wenn man vorher die beiden Beiträge liest. Klicken Sie bei Lektüre-Interesse hier.

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Es ist für uns wichtig, noch einmal, Anfang Februar 2015, ausführlicher an philosophisch Grundlegendes zu erinnern und zur Diskussion zu stellen: Inzwischen ist die Diskussion in Frankreich weiter zugespitzt, klicken Sie bitte hier.

Jene Länder und Staaten, die keine Meinungsfreiheit, also keine freie Presse und keine Freiheit der Aussage subjektiver Meinungen in der Öffentlichkeit kennen, diese Staaten haben auch keine Religionsfreiheit. In diesen Staaten herrscht die eine und einzige Staatsreligion absolut vor, andere Religionen sind verboten bzw. dürfen nicht öffentlich auftreten: Deutliches Beispiel dafür ist Saudi-Arabien. Dort gibt es als Voraussetzung dafür konsequenterweise auch keine Presse- und keine subjektive Meinungs-Freiheit. Oder auf andere Art, wenn man denn auch totalitäre Staatsideologien als Weltanschauungen/”Religionen” betrachtet, ist Nord-Korea ein treffendes Beispiel. Dort gibt es konsequenterweise zum Staats/Führer-Kult auch keine Meinungs/Pressefreiheit.

Früher zählte auch Spanien (Franco) dazu oder Portugal (Salazar-Diktatur) oder der Vatikanstaat zu diesen Staaten. Ob es innerhalb der römischen Kirche eine freie, unabhängige und allseits kritische Presse geben kann, ist eine andere Frage. Natürlich gibt es Abstufungen: Ein wenig Presse/Meinungsfreiheit entspricht dann ein wenig Religionsfreiheit,  wie vielleicht in Marokko oder dem einen oder anderen „Golf-Staat“. Da, wo die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit vollständig Realität ist, wie etwa in Holland, ist auch die Religionsfreiheit sehr umfassend möglich.

Wichtiger ist die philosophische Beweisführung: Entscheidend ist dabei: Weil das religiöse Bekenntnis in der Öffentlichkeit nur verstanden werden kann als ein Ausdruck der eigenen, eben religiösen Meinung und Überzeugung, ist die Meinungsfreiheit die notwendige Bedingung und notwendige Voraussetzung auch für Religionsfreiheit. Ohne Meinungs- und Pressefreiheit kann es keine Religion(sfreiheit) geben. Nebenbei: Religionsfreiheit als Menschenrecht bedeutet nicht, dass Religionen und religiöse/weltanschaulich gebundene Menschen und ihre Instititionen besondere Schonung und heilige Achtung a priori verdienen. Es bedeutet nur, dass Menschen ihre religiöse Meinung, also ihre Konfession, persönlich leben wie auch in der Gesellschaft/im Staat gestalten und ausdrücken können, wenn denn diese Überzeugungen den übergeordneten Menschenrechten nicht konträr sind.

Wenn Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, dann wird im zweiten Schritt auch Religionsfreiheit eingeschränkt. In Saudi-Arabien und vielen anderen Ländern gibt es keine Meinungsfreiheit und DESWEGEN auch keine Religionsfreiheit, obwohl so viele Herrscher dort ständig etwas von ihrer Religion behaupten und diese als die alleinige gewalttätig durchsetzen.

Gotteslästerung, also Ausdruck meiner Meinung,  wird von den Frommen als Einschränkung der Religionsfreiheit angesehen, so, als würde ein Lästerer einem Frommen seinen Glauben “nehmen” wollen. Gotteslästerung will hingegen Raum auch schaffen für einen menschenwürdigen, kritischen Glauben.

Zunächst: Gotteslästerung kann es auch für klar denkende religiöse Menschen “eigentlich” nicht geben, weil Gott im Himmel oder in der eigenen Seele unsichtbar “sitzt”, wohnt, deswegen kann er als irdisch-greifbares Rechtssubjekt gar nicht in Frage kommen. Der himmlische und transzendente (oder eben auch seelisch immanente) Gott kann gar nicht als solcher Klage führen gegen die Lästerer. Das haben die meisten nachdenklichen Demokratien längst auch in der Gesetzgebung anerkannt. In Saudi-Arabien hingegen und anderswo ist „man“ nicht so weit. Da können die Diktatoren die Gotteslästerungsparagraphen sehr bequem zum Erhalt ihres eigenen Unrechtssystems einsetzen. Und sie tun dies. Was ist leichter als zu behaupten, Gott ist beleidigt? Also dann eben schnell und ohne vernünftig-nachvollziehbare Begründung: „Hand ab“. Mindestens. Gotteslästerung ist für Diktatoren nicht als ein Freibrief für inhumanes Verhalten.

Gotteslästerung ist also und will nichts anderes sein als „Frommenlästerung“ und politische Kritik. Da werden die religiösen Gefühle gelästert, so wie man bei Musikfreunden etwa ihre „Wagnermacke“ oder ihren “Mozart-Wahn” als absolute Gefühle belästern kann. Viele sind dann dankbar, dass sie dadurch aus dem “Schlaf der eigenen Vernunft” aufwachen können.

Religiöse Gefühle zu kritisieren, dazu hat man allen Grund in einer normativen Sicht der Menschenrechte. Weil diese Frommen vielleicht zu merkwürdige und gesellschaftlich schädigende Glaubensinhalte haben, etwa: „Homosexuelle dürfen sich nicht lieben, dürfen nicht heiraten, weil sie letztlich Menschen zweite Klasse sind“. Das würde zwar kein kluger Frommer in Europa so laut sagen, de facto ist die Lage klar: Man denke an die „Ehe-Demonstrationen“ (nur Hetero-Ehen sind gottgewollt) kürzlich in Frankreich…

Gotteslästerung ist als Frommenlästerung rechtlich noch nicht klar geregelt: Denn in Deutschland gibt es den § 166 im Strafgesetzbuch. Danach werden die Gotteslästerer bestraft, wenn sie, so wörtlich, den „öffentlichen Frieden stören“. Wann und wie dieser “öffentliche Friede” aber durch Lästerer gestört wird, wissen die Lästerer ja nie im voraus. Sie müssen also lästern, um die Möglichkeiten zu erkunden, abgesehen davon, dass es ihr gutes Recht ist, diese ihre Meinung frei darzustellen. Plötzlich aber, nach der Veröffentlichung einer angeblich “lästerlichen” Karikatur, melden sich bestimmte Fromme und schreien und handeln gewalttätig: „Wir sind in unserer religiösen Gefühlen verletzt, entfernt die Lästerer“. Beweisen kann man von außen nie, wie viel Show dabei ist, wenn jemand seine Gefühle verletzt sieht. Vielleicht hat er ganz andere, naämlich politische Interessen. Mit dem Begriff der Verletzung von Gefühlen zu argumentieren, ist also ziemlich abwegig. In einem solchen diffusen Klima wird kritische Meinungsäußerung nicht gerade gefördert. Angst vor der Klage der Frommen macht sich breit.

„In religiösen Gefühlen verletzt sein“ ist einer der schwammigsten und missbräuchlichsten Begriffe: Jeder kann ständig behaupten, seine Gefühle seien verletzt. Da ist der willkürlichen Behauptung (oder dem darin sich zeigenden Gehorsam gegenüber religiösen Autoritäten) Tür und Tor geöffnet. Erst, wenn man diese Gefühle in begriffliche Sprache übersetzt, gibt es Klarheit: Also man sollte als religiös Verletzter klar sagen: „Mein Gott will nicht, dass Frauen völlig gleichberechtigt sind“. Mein Gott will, dass Andersdenkende am besten nicht so viele Lebensrechte haben“. „Mein Gott will, dass der Klerus, die Rabbiner oder die Imame auch politisch im Staat bestimmen dürfen“. „Mein Gott will, dass Menschenrechte bestenfalls an zweiter Stelle stehen hinter den religiösen und geoffenbarten Gottesrechten“.

ERST wenn diese Gefühle eben Wort werden, dann kann man sehen, was Frommenlästerung bedeutet. Dann kann man darüber in einen Dialog eintreten. Und möglicherweise auf diese Weise (!) für den öffentlichen Frieden weiterhin sorgen. Aber solche Übersetzungsarbeit geschieht nicht öffentlich. Alle Lästerer und andere kritischen demokratischen Bürger gucken nur mitleidvoll auf die verletzten religiösen Gefühle der Frommen und tun alles, um diesen saften Seelen künftig alle Irritation zu ersparen. Und dann werden keine angeblich lästerlichen Dinge mehr gesagt und veröffentlicht. Siehe die große Angst in den USA Medien, angeblich Lästerliches zu drucken. Die verwirrten frommen Seelen haben also gesiegt und bestimmen das kulturelle Klima, das den Titel frei und meinungsfrei nicht mehr verdient. Eine offene und aufgeklärte Gesellschaft braucht keinen Paragraphen, der Gotteslästerung verbietet. Zu nebulös sind die Klagen derer, die angebliche Frommenlästerung ertragen können.

Es gibt ja ohnehin nicht mehr „den“ Gott in den demokratischen Gesellschaften und Staaten, sondern eben viele Götter vieler unterschiedlicher religiöser Menschen. Vielleicht ärgert sich ein frommer Hindu, wenn eine heilige Kuh durch eine Karikatur entheiligt wird, worüber sich vielleicht ein Moslem aber eher freut. Wie soll die Klage ausgehen, welcher Gott soll da respektiert werden, wenn die Götterfreunde selbst unter sich so uneins sind.

Am wichtigsten ist: Und das ist die unaufgebbare, weil evidente (!) Basis offener, demokratischer Staaten und Gesellschaften: Zuerst und an erster Stelle kommt das Humanum, d.h. der Mensch und sein Wohl, die sich in der allgemeinen, also eigentlich allen gemeinsamen VERNUNFT erschließen. Und dann, also deutlich nachgeordnet und weniger wichtig, also an zweiter Stelle, kommt das religiöse Bekenntnis, kommt die Religion. Die Krise heute ist, so scheint uns im Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon, dadurch verursacht: Dass so viele Menschen Religionen wichtiger nehmen als das Humanum, als die Menscherechte. Religion und religiöse Autoritäten können niemals an erster Stelle der Wertigkeit stehen. Wer es theologisch will: Gott hat Menschen geschaffen. Nicht zuerst Fromme! Das wäre doch eine spekulative Frage für Metaphysiker: Waren Adam und Eva im Paradies, vor dem “Sündenfall”, religiös oder nur Menschen, nur menschlich?

Noch einmal: In einer offenen und humanen und dem Ideal der Demokratie verpflichteten und der Vernunft  folgenden Gesellschaft sind alle Formen aller konkreten Religionen mit allen ihren Offenbarungen und Klerikern und Päpsten und Kalifen und Bonzen absolut an der zweiten Stelle. Sie alle haben sich, wie alle Menschen, zuerst nach den Menschenrechten zu richten, dann, wenn sie wollen, können sie ihre religiösen Sondertraditionen hegen und pflegen. Aber die müssen sich alle am Maß der Menschenrechte messen und von daher kritisieren lassen.

Copyright: Christian Modehn, religionsphilosophischer-salon-berlin.

 

Ein Gedanke zu „Meinungsfreiheit ist die Voraussetzung für Religionsfreiheit

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