Ein Hinweis von Christian Modehn am 18.4.2026
ZUR EINFÜHRUNG:
Wir haben schon vor kurzem erneut für die Aufnahme der „Erklärung der Menschenrechte“ der UN von 1948 in das Glaubensbekenntnis der Christen heute plädiert. Wir dachten dabei an die niederländische Kirche der Remonstranten. Sie ist wohl als einzige christliche Kirche dogmatisch nicht gebunden und bekanntlich aufgeschlossen für neue theologische Vorschläge. (Siehe unten.)
Dieser Hinweis hier ist ein weiterer Versuch, das Thema der Öffentlichkeit vorzustellen und theologisch zu begründen, als Thesen, denen weitere Erläuterungen folgen.
Hier geht es nur um die enge Verbundenheit von Menschenrechten und christlichem Glauben. Auf andere Religionen bezogen müsste das Thema weiter reflektiert werden.
Die Erklärung der Menschenrechte ist zwar Ausdruck der universell geltenden menschlichen Vernunft. Aber eine solche Erklärung ist zugleich ein Aufruf zum gemeinsamen Handeln. Deswegen bedarf sie zur Realisierung auch einer geistigen, spirituellen Haltung, also eines Überzeugtseins, dass die Menschenrechte richtig und wichtig und unersetzlich sind. So, wie etwa der „Kategorische Imperativ“ von Kant ein Faktum der Vernunfteinsicht ist, aber zur Realisierung eine emotionales Betroffenheit braucht, so werden die Menschenrechte auch durch eine innere Bindung der Menschen lebendig und wirksam. Die Menschenrechte sind als Rechte und Pflichten etwas grundlegend Anderes als die vielen „positiven“ Gesetze in unseren Gesellschaften und Staaten.
Erstens: Die klassischen, bis heute weithin üblichen Glaubensbekenntnisse der Kirchen stammen aus dem 4. und 5. Jahrhundert, diese Bekenntnisse versteht kein denkender Mensch heute ohne ausführliche Interpretationen und Kommentare. Schlimmer noch: Diese Bekenntnisse sprechen vor allem vom Leben Gottes im Himmel, von seiner Trinität, vom Herabstieg eines Logos auf Erden, der dann als Jesus den grausamen Willen des Vaters erfüllt und sich ans Kreuz schlagen lässt und so weiter…
Zweitens ist entscheidend: Die Lehre und Lebenspraxis Jesu von Nazareth entspricht den Idealen der Erklärung der Menschenrechte. Zugespitzt gesagt: Christen wissen heute aus der Botschaft des Weisheitslehrers Jesus von Nazareth: Das Göttliche, Gott, der Ewige, der Schöpfer der Welt…., wie auch immer, gebietet geradezu als Lebensorientierung die Menschenrechte.
Damit ist nicht gesagt, dass die Menschenrechte der Kirche entstammen, das Gegenteil ist der Fall. Die Menschenrechte sind Resultat der Aufklärung, sie haben sich gegen die Kirchen langsam durchsetzen müssen. Erst als der kirchliche, etwa der katholische Widerstand gegen die Menschenrechte geradezu lächerlich wirkte und blamabel, hat etwa das 2. Vatikanischen Konzil die Menschenrechte, etwa die Religionsfreiheit, offiziell als wichtig und richtig anerkannt. Trotzdem hat der „Heilige Stuhl“, also der Papststaat Vatikan, als einer der wenigen Staaten die Menschenrechtscharta der UNO formell nicht unterzeichnet.
Das ZIEL dieses Vorschlags ist: Die „Erklärung der Menschenrechte“ als „Orientierung für die Praxis der Christen“ in ein christliches Glaubensbekenntnis einzufügen. Dabei wird das Bekenntnis, auf eine göttliche Wirklichkeit und auf Jesus bezogen, selbstverständlich neu formuliert werden müssen. Ein Beispiel ist das Glaubensbekenntnis der niederländischen Remonstranten – Kirche aus dem Jahr 2006. (Text siehe unten)
DIE THESEN:
1.
Der Vorschlag ist neu: „Menschenrechte sind der Kern des Evangeliums Jesu von Nazareth.“ Der mutige brasilianische Befreiungstheologe Kardinal Evaristo Arns von Sao Paulo (1921.2016) hat diesen Satz mehrfach öffentlich geäußert! LINK https://religionsphilosophischer-salon.de/8521_kardinal-arns-menschenrechte-sind-der-kern-des-evangeliums_religionskritik
Diese Erkenntnis freizulegen und zu beweisen macht Mühe, angesichts der vielen Bilder und Symbole und Wundermythen, die im Neuen Testament von Jesus von Nazareth berichtet werden und sein Profil als humanen Weisheitslehrer verdunkeln und verzerren. Aber: Die Gleichnisse Jesu (etwa der „Barmherzige Samaritan“) oder Jesu Reden vom „End-Gericht Gottes über die guten und weniger guten Menschen“ zeigen: Einzig menschliche Qualitäten wie Liebe, Güte, Hilfsbereitschaft sind für einen Menschen, der authentisch leben will, entscheidend. Religion und Kultus und religiöse Gesetze sind für Christen zweitrangig. Die oberste Orientierung heißt: Menschlichkeit zu allererst: Das ist die Botschaft und die Praxis Jesu von Nazareth. Und die sind im Kern die Botschaft der Menschenrechte.
2.
Die „Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 spricht nicht von Gott, das wird ihr von bestimmten frommen Christen als Mangel vorgeworfen. Aber die Menschenrechte als Ausdruck der philosophischen Vernunft, können Christen als gültig und allgemein anerkennen, weil sie als Christen wissen: Die Vernunft ist eine Gabe des schöpferischen Geistes Gottes…
3.
Die Menschenrechte werden heute, 2026, wie schon seit Jahren von autoritären, populistischen, faschistischen, kommunistischen und diktatorischen Kreisen verachtet, ignoriert, für Spinnereien ausgegeben. Weil sie die totale Herrschaft der Autokraten und Diktatoren stören. Und in Demokratien werden Menschenrechte als störende Elemente betrachtet im Rahmen einer immer üblicher werdenden „Realpolitik.“ Aber für Demokratien und Demokraten sowie demokratisch sich nennende Politiker sind die Menschenrechte in einem Rechtsstaat der unverzichtbare geistige Boden und der politische Horizont in allem Handeln. Wer als Demokrat und demokratischer Politiker gegen die Menschenrechte handelt, muss sich korrigieren, muss sich entschuldigen.
4.
Theologen und Kirchenführer wissen: Die Menschenrechte sind zwar in Europa nach langen Auseinandersetzungen auch mit den Kirchen formuliert worden: Aber die Menschenrechte sind nicht europäisch. Sie kann niemand deswegen diskreditieren, weil sie an einem bestimmten Ort – in Europa – entstanden sind. Universelle Geltung hat mit geografischer Herkunft nichts zu tun. Die Menschen in den Lagern und Gefängnissen der Diktaturen heute schreien geradezu nach der Geltung der Menschenrechte. Das Bewusstsein von er absoluten Würde eines jeden Menschen ist im menschlichen Geist verwurzelt. Menschenrechte entwickeln sich nach langen Diskussionen auch heute weiter: Sie werden im Zusammenhang der Klimakatastrophen neu formuliert. Oder die Rechte der Flüchtenden werden explizit verstärkt oder die Geschlechter-Gerechtigkeit…
5.
Wenn die Kirchen die Menschenrechte als zentralen Teil ihres eigenen Bekenntnisses wahrnehmen und auch leben, werden sie unterstützt werden von einer großen Gruppe von zivilgesellschaftlicher progressiver NGOs, die sich seit Jahren um die Durchsetzung der Menschenrechte kümmern. In der Diakonie und Caritas vieler Länder engagieren sich die Kirchen tatsächlich schon zugunsten der Menschenrechte. Sie sehen diesen Dienst als Ausdruck der gebotenen christlichen Nächstenliebe: Würden sie diesen Dienst auch explizit als politischen Dienst an den Menschenrechten sehen, hätten die Kirchen neue, ungewöhnliche Bündnispartner: Diese könnten die manchmal sehr eng konfessionell geprägte christliche Nächstenliebe ins Universelle erweitern, mit der Bereitschaft, gemeinsam POLITISCH gegen die Herrschaft der Diktatoren und Autokraten einzutreten.
6.
Das Probleme ist nur: Die Kirchen müssen sich selbst in der Gestaltung ihres „Innenlebens“ nach den Menschenrechten richten. Für den Katholizismus muss dann gelten: Die Menschenrechtserklärung der UN von 1948 muss der Vatikan formell anerkennen. Und zweitens: Der Papst muss die rechtliche Diskriminierung der Frauen in der Kirche, etwa Ausschluss von den Ämtern in der Kirche, sofort aufheben. Nur unter diesen Voraussetzungen wird das Engagement der katholischen Kirche für die Menschenrechte überhaupt glaubwürdig. Wie die Evangelikalen und fundamentalistischen Kreise sich zu den Menschenrechten verhalten, ist noch ein eigenes Thema. Ihre Verbundenheit mit der MAGA Bewegung des Donald Trump lässt starke Zweifel aufkommen, ob diese Kreise überhaupt von den universell geltenden Menschenrechten schon einmal gehört haben…
7.
Wird die Erklärung der Menschenrechte als Teil des Christlichen Bekenntnisses – etwa von Lutheranern, Reformierten, Katholiken, Anglikanern – anerkannt: Dann geschieht eine globale theologische Wende, die einer weiteren Reformation gleichkommen könnte. Diese Christen und ihre Kirchen befreien sich von den erstarrten Glaubensbekenntnissen voller fremder Formeln und Floskeln aus Nizäa und Konstantinopel im 4. und 5.Jahrhundert: Christen verstehen sich nun als Menschen, denen die universelle Gerechtigkeit für alle bester Ausdruck der Einsichten ihres Weisheitslehrers Jesus von Nazareth ist. Nun können sich Christen mit Atheisten und mit kritischen Menschen aller Religionen zu einem gemeinsamen Engagement vereinen, zugunsten der universellen Menschenrechte…
………………
Zu unserem früher schon publizierten Vorschlag: Die Kirche der Remonstranten, als offene, weithin undogmatische Kirche, könnte die Erklärung der Menschenrechte als Teil ihres Bekenntnisses aufnehmen: LINK
Das Glaubensbekenntnis der Remonstranten aus dem Jahr 2006: LINK
Sehr deutlich hat sich der protestantische Theologe Wilhelm Gräb für die Menschenrechte als Teil des christlichen Glaubensbekenntnisses eingesetzt: Etwa in seinem Buch „Vom Menschsein und der Religion.“ Tübingen 2018, S 213 ff.
Man beachte, dass Immanuel KANT in seiner Religionsphilosophie die ethische Praxis (der Menschenrechte) als den alles entscheidenden Kern des christlichen Glaubens angesehen hat. Siehe dazu etwa unseren Hinweis zu Kant: LINK
Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin
