Es ist ein Kreuz mit dieser bayerischen Regierung

Zum Kreuz – Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.
Ein Hinweis von Christian Modehn am 20.12.2023

Einen Kommentar des Prof. für Kirchenrecht, Hans Michael Heinig von der UNI Göttingen, lesen Sie bitte am Ende unseres Hinweises!

1.
Nun dürfen also Kreuze, Darstellungen des Leidens und Todes Jesu Christi, in allen offiziellen Staats – Gebäuden des Bayerischen Freistaates hängen.
Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 19.12. 2023 verkündet. Und die sich christlich nennende Partei CSU sowie die Freien Wähler mit ihrem rechtslastigen Chef Hubert Aiwanger freuen sich: Endlich können sie allen „anderen“ demonstrieren, dass Bayern so richtig eine christliche Demokratie ist.

2.
Das Kreuz als Symbol für die Lebens – und Leidensgeschichte Jesu von Nazareth wird nun zu einer Art Accessoire degradiert, zu einer Zierde in staatlichen Gebäuden. Neben dem Kreuz würden auch gut Gemälde „röhrende Hirsche in den bayerischen Alpen“ passen oder ein Seppelhut oder ein Porträt von FJS…

3.
Der Freistaat Bayern gibt sich „neutral“, sieht in den Kreuzes – Dekorationen in staatlichen Gebäuden natürlich keinerlei religiöse Werbung oder ideologische Wertung.
Man möchte also konsequenterweise wünschen, dass gemäß diesem Gerichtsurteil alsbald auch Symbole des Islam und des Judentums versöhnt nebeneinander die Wände der Staatsgebäude zieren, vielleicht auch einige Götterbilder der Hinduisten, natürlich auch diverse Buddha – Statuen oder Symbole afrikanischer „Natur-Religionen“. Warum nicht auch ein paar Figuren des Candomblé aus Brasilien… Alle diese Religionen sind auch in Bayern vertreten und haben – wie das Kreuz – rechtlich Anspruch auf öffentliche Sichtbarkeit in Gebäuden des Bayerischen Freistaates. Auch dieser Bundesstaat nennt sich ja verfassungsgemäß religiös – neutral. Sollte also gleichberechtigten Raum für alle Symbole aller Religionen bieten und natürlich auch der Gruppen der Atheisten, Skeptiker, Konfessionslosen. Bloß, was haben die für Symbole?

4.
Man möchte fast ein bißchen wünschen, dass alle Besucher bayerischer Staatsgebäude von allen diesen vielen religiösen Symbolen zumindest geistig erschlagen werden, dass sie also aus dem Staunen gar nicht mehr herauskommen, wie viele Religionen denn im heiligen Bayern vertreten sind. Und wie alle diese verschiedenen Religionen hoch geschätzt werden und ihre frommen Anhänger, selbst wenn sie ungeliebte Flüchtlinge und „Ausländer“ aus Afrika, Asien oder Lateinamerika sind. Trotzdem: Welch ein toleranter Staat ist doch dieser CSU-Staat/Aiwanger Staat!

5.
Als ein Problem, manche sagen als eine Unverschämtheit, darf man ein Statement des bayerischen Innenministers Joachim Hermann (CSU) im ZDF „Heute Journal“ am 19.12.2023 bewerten. Darin drückt der Herr Minister seine große Freude und auch die des ganzen Kabinetts aus, dass nun “eine gute Grundlage gegeben ist für die weitere Werte – Orientierung der Politik der bayerischen Staatsregierung“.
Man fragt sich: Welche Werte- Orientierung praktiziert denn eigentlich diese CSU /Aiwanger Regierung? Ist diese Bayerische Regierung also etwa nicht zuallererst und ausschließlich den Werten der Demokratie und der Menschenrechte verpflichtet, sondern den nun einmal begrenzten Werten einer Religion?
Glaubt sie im Ernst, dem Kreuz Jesu von Nazareth und seinem Leben auch nur entfernt verpflichtet zu sein und nicht dem viel geliebten „Gott – Kapitalismus“? Dient diese, dem Kreuz Jesu so gewogene Regierung den Leidenden, den Armen, den Obdachlosen? Sorgt sie für Gerechtigkeit, für bezahlbare Wohnungen für die viel besprochenen Familien, hilft sie umfassend, dass Flüchtlinge schnell integriert werden, kämpft sie gegen Antisemitismus und Rassismus und Homophobie?

6.
Diese ganze Kreuzes – Aktion ist letztlich nur eine Art ideologische Vernebelung, ein Ausdruck für die wiedererwachte „abendländische Gesinnung“. Sie war ja immer schon sehr kämpferisch … gegen alle “Andersdenkenden“, gegen Muslims und auch – Juden! Die Kreuzzüge einst waren nichts als eine lange Gewaltgeschichte…
7.
Die vielen Kreuze nun in Bayerns Amtsgebäuden sind ein Ausdruck für die rechtslastige Wende nicht nur in Bayern, die AFD hätte auch auf diese Idee kommen können.

8.
Die Oberammergauer Schnitzer können sich freuen, sie haben jetzt genug zu tun, wo doch die nächsten Passions – Spiele erst in ein paar Jahren wieder stattfinden. Aber vielleicht sind die Schnitzereien aus Oberammergau letztlich doch zu teuer für alle diese bayerischen Amtsstuben. Und die CSU/Aiwanger Regierung greift auf billige Massenware zurück, am besten in China produziert.

Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin.

……

Kommentar: Veröffentlicht in “Dom Radio” am 20.12.2023:

Kirchenrechtler kritisiert Gerichtsurteil zum Kreuz-Erlass

Neutralitätswidriges Erscheinungsbild des Staates

Der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hat sich kritisch über das Urteil zum bayerischen Kreuz-Erlass geäußert. Er halte die Entscheidung in der Begründung und im Ergebnis für falsch.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied am Dienstag, der sogenannte Kreuz-Erlass der bayerischen Landesregierung verletze weder die Weltanschauungsfreiheit noch die staatliche Neutralitätspflicht.

Heinig sagt, die Religionsfreiheit vermittele in Zusammenhang mit dem Verbot religiös-weltanschaulicher Diskriminierung einen Anspruch auf eine neutralitätsgerechte Selbstdarstellung des Staates. Dieser Anspruch werde aber im Falle der bayerischen Behördenkreuze verletzt, weil der Staat sich hier des Zentralsymbols des Christentums bemächtige und es profanisieren wolle. Denn im Erlass sei das Kreuz bloßer Ausdruck der kulturellen Prägekraft des Christentums und werde in den Behörden zur Schau stellt.

Anspruch auf Gleichberechtigung

Heinig betont, entscheidend sei nicht die Intensität der Konfrontation für Besuchende, “sondern das – von einem verständigen Empfängerhorizont aus betrachtet – neutralitätswidrige Erscheinungsbild des Staates”, das eine Religionskultur demonstrativ heraushebe und damit den Anspruch auf gleichberechtigte Achtung aller Bürger verletze. 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte 2018 den Kreuz-Erlass auf den Weg gebracht. Demnach soll im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Bundeslandes gut sichtbar ein Kreuz angebracht werden. Dagegen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit in München und in Bayern geklagt.