Hinweise aus philosophischer Sicht.
Von Christian Modehn
1.
Über die Meinungsfreiheit innerhalb eines demokratischen Rechtsstaates wie der Bundesrepublik Deutschland muss heute endlich umfassend debattiert werden. Die Meinungsfreiheit wird hier und heute missbraucht. Das ist kein Zweifel! Die Gesellschaft der freien Meinungen gerät in den Strudel der Beliebigkeit, des Hasses, der Zerstörung. Freie Meinungen kaschieren sich nur als frei; sie sind aber tatsächlich unreflektierte, zerstörerische Ergüsse einzelner, vor allem in den so genannten sozialen Medien verbreitet. Diesen Missbrauch des Wertes „freie Meinungsäußerung“ nutzen rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien und Gruppen in Deutschland und ganz Europa. Leider bedienen sich einzelne demokratisch gewählte Politiker, wie Mister Trump, auch ihrer konfusen subjektiven Ergüsse, um sich des Rechtes der freien Meinungsäußerung zu bedienen.
Die normative Frage: Was ist eine freie (d.h. als freie immer auch vernünftige) Meinungsäußerung muss neu gestellt werden.
Denn Meinungsfreiheit in der Demokratie ist keineswegs eine fixierte, festgelegte Selbstverständlichkeit. Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Menschenrechte überhaupt. Demokratie lebt von der Meinungsfreiheit, siehe Grundgesetz Art. 5, Abs.1. Und dies gilt es heute zu verteidigen, aber auch neu zu definieren. Die Feinde der Demokratie am Rande, „rechts außen“, müssen als solche benannt und politisch bekämpft werden.
2.
Das Menschenrecht der Meinungsfreiheit muss heute neu bestimmt werden. Die rechtsextremen Kreise profitieren von der demokratischen Meinungsfreiheit auf eine perfide Art, um die übergeordneten Rechte, also die Menschenrechte und die Werte der Demokratie, langsam aber systematisch zu zerstören. Rechtspopulistische und rechtsextreme Kreise leben bewusst im Selbstwiderspruch: Sie bedienen sich der Meinungsfreiheit, um einen autoritären Staat zu errichten. Solche Agitatoren nannte man früher „Totengräber der Demokratie, der Republik“. In Kreisen der AFD Führer wird diese Ideologie verbreitet: Sie behaupten: Die Bundesrepublik sei eine Diktatur, die überwunden werden muss, so wie 1989 die Diktatur der DDR überwunden wurde.
3.
Meinungen sind Worte, auch Taten sind (sichtbare) Worte: Etwa die 169 rassistisch motivierten Mord-Taten seit 1990, wahrscheinlich sind es mehr Morde. Kaum zu zählen ist die Menge der Aggressionen körperlicher und verbaler Art ebenfalls aus rechtspopulistischen und rechtsextremen Kreisen. Viele dieser Verbrechen werden nicht umfassend verfolgt und bestraft, weil die Polizei, die Richter, der Verfassungsschutz in unserer der Demokratie versagen, weil sie die Gefahr von Rechtsaußen üblicherweise unterschätzten.
4.
Die rechtsextreme Gewalt (eine Form von Meinungsäußerung!) nimmt auch zahlenmäßig zu. Sie wird durch den Gebrauch der „sozialen Medien“ inspiriert. Man denke an den Massenmord durch Anders Breivik, Oslo; an den Anschlag auf die Synagoge in Halle; an den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke; an den Massen-Mord in den Moscheen von Christchurch, Neuseeland usw.
Über den Zusammenhang von Nutzung sozialer Medien und Gewalt müsste noch umfassender geforscht werden. Diese Notwendigkeit kritischer Forschung gilt auch der Anonymisierung der Autoren von Hasstexten. Ist die Demokratie hilflos einem Schwarm von Wahn und Hass ausgesetzt?
5.
Die demokratischen Verfassungen, der Rechtstaat und die universal geltenden Menschenrechte, sind Resultate der politischen Kämpfe vernünftiger Menschen seit der Aufklärung. Diese Resultate müssen heute wieder verteidigt und entwickelt werden.
Man muss erkennen: Der entsprechende Artikel 5 des Grundgesetzes wurde vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges beschlossen, zu einer Zeit, als nicht so viele nach dem Ende des Hitler-Faschismus sich vorzustellen wagten: Es käme noch einmal eine Epoche, wie in Weimar, wo Propaganda-Hetze der Nazis die Demokratie zerrütteten.
Angesichts dieser Erfahrungen wissen heute Demokraten: Sie dürfen niemals mehr schlafen, wenn ein Rechtstaat von reaktionären und populistischen Bewegungen auf das Niveau von Diktatur, Einheitspartei und Nationalismus bzw. – damit identisch – Kriegstreiberei, zurückgetrieben wird. Anfänglich geschieht das durch Propaganda-Sprüche und öffentliche Hetz-Hass-Tiraden. Später dann durch das Vernichten demokratischer Grundrechte. Man denke an die Geschichte der Weimarer Republik und den in ihr entstandenen Hitler-Faschismus. Gegen diesen Rückschritt, gegen diese Abkehr von der Humanität, muss sich die Demokratie, müssen sich die Bürger der Republik verteidigen. Das gilt für die heutige Situation in Deutschland, vor allem, aber auch in Österreich, Frankreich, Holland, Italien usw. In Polen und Ungarn sind die jetzigen politischen Verhältnisse schon viel schlimmer…
6.
In den sozialen Medien wie im unmittelbaren Gespräch in sichtbaren, „leibhaftigen“ Gruppen: Immer ist impliziert der Schritt in die Öffentlichkeit: Ich will mich als Redner vernehmbar sprechend dem Disput der anderen stellen. D.h.: Ich setze als Sprechender im Akt des Sprechens schon das Gespräch mit anderen voraus. Man will im Gespräch die eigenen Erkenntnisgrenzen überwinden. Demokratie ist ein Lernprozess, in dem niemand von vornherein Recht hat und etwa behaupten kann, nur „er wäre das Volk“. Dies ist eine Haltung, die nur in eine Diktatur passt.
7.
Philosophisch grundlegend ist: Meinungen eines einzelnen oder Überzeugungen einer Gruppe oder Partei können niemals mit dem Anspruch auftreten, in jeder Hinsicht und für alle gültig zu sein. Es sind immer „meine, unsere Meinungen“, die sich aufgrund meiner subjektiven Verfassung und der immer gegebenen Perspektivität meines Erfahrens und deswegen begrenzten Erkennens ergeben.
Das heißt: Meine Meinungsäußerung als einzelner, als Gruppe, Partei, Kirche etc. ist immer begrenzt. Sie stammt von in jeder Hinsicht endlichen, begrenzten Menschen. Diese Begrenztheit kann niemand abwerfen, loswerden, keine Partei, keine Kirche hat „immer recht“. Lediglich die allgemeine Basis der universalen Menschenrechte ist unaufgebbar!
8.
Kein Demokrat denkt daran, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Kein Demokrat denkt daran, die Vielfalt der Meinungen, typisch für die Demokratie, zu verbieten. Kein Demokrat denkt daran, Zensur auszuüben. Das ist die klassische und wahre Überzeugung der vernünftigen Menschen, sie verteidigen die liberalen Freiheitsrechte. Und diese Verteidigung ist kein persönliches, bloß zweitrangiges Hobby, sondern ein Beitrag für die Bewahrung des humanen Lebens der Menschheit, wenigstens in diesem Teil der Welt.
9.
Demokraten sind keine Masochisten. Sie wollen sich von den neuen Rechtsextremen nicht bedrängen und quälen lassen. Sie nehmen es nicht gelassen hin, wenn Feinde der Demokratie die Regeln der Demokratie ausnutzen, um die große reaktionäre Wende und Kehre zurück anzustreben. Demokraten als Verteidiger der Menschenrechte treten deswegen gegen die Gewalttäter an, gegen die Akteure und Ideologen des Antisemitismus und Rassismus, der Homophobie, des ANTI-Feminismus usw.
Dafür brauchen die Demokraten wirksame demokratische Gerichte, demokratisch orientierte Richter und demokratische denkende Polizisten. Dazu gibt es vielfach heftige Forderungen nach dringender „Verbesserung“… Manche wünschen sich bereits, dass wenigstens die bestehenden Gesetze voll umfänglich angewendet würden im Umgang mit Rechtsextremen.
10.
Ein philosophischer Hinweis:
Subjektive Überzeugungen sind absolut anzuerkennen. Es gibt die plurale Breite der politischen demokratischen Meinungsäußerungen, auch in der Kunst, der Literatur…
Subjektive Überzeugungen sind keine naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, keine mathematische Ableitungen, auch nicht Fakten, etwa derart, dass die Erde um die Sonne kreist. Aber subjektive Überzeugungen, sind ihrerseits bestimmt von objektiv gültigen Kriterien, die ihre Wahrheit überprüfen. Kann denn eine rassistische Überzeugung sich Humanismus nennen? Ist Antisemitismus etwa nur eine beliebige Variante ideologischer Überzeugungen? Philosophisch – ethisch gesehen absolut nicht!
11.
Es gibt also allgemein gültige Erkenntnisse der Philosophie, diese sind sozusagen „Fakten-Erkenntnisse“ eigener Art sind. Und sie sind als Menschenrechte von universeller Bedeutung. Es gibt eine allgemein gültige Erkenntnis von dem, was die Würde eines jeden Menschen ist. Es gibt die allgemeine Erkenntnis des „kategorischen Imperativs“. Wie müssen sich Demokraten zu Menschen verhalten, die die gleiche Würde der Menschen ablehnen? Man muss sie überzeugen, im Gespräch der Argumente, auch in der Anerkenntnis der immer zu verbessernden Demokratie… Es gilt diese Menschen auf die Ebene der Vernunft und ihrer demokratischen Freiheiten zurückholen.
12.
Der Artikel 5 des Grundgesetzes muss heute als ein Impuls zur umfassenden Verteidigung der Meinungsfreiheit verstanden werden. Als Aufruf, diese jetzt bedrohte Meinungsfreiheit nicht nur als große „Errungenschaft“ zu preisen, sondern politisch zu schützen und zu verteidigen. Die Meinungsfreiheit muss um ihrer selbst willen begrenzt werden. Nicht jeder Feind der Demokratie darf in einer Demokratie allen Wahn verbreiten. Es ist schwer, für liberal gestimmte Menschen, dies anzuerkennen. Aber die bedrängende Situation verlangt diese Einschränkung um der Menschlichkeit willen.
Lektüreempfehlungen:
Wichtig ist die Studie des Literaturwissenschaftlers Prof. Heinrich Detering, „Was heißt hier wir?“ (Reclam 2019). Darin wird gezeigt: Unter „wir“ versteht sich die AFD exklusiv als „das“ Volk“. Das Volk, das sind nur „wir“, die Rechtsextremen: D.h: „Wir“ grenzen die anderen, die Fremden, die Flüchtlinge, die Minderheiten aus. Diese Ideologie muss in einer Demokratie praktisch, politisch und gesetzlich zurückgewiesen werden.
Man lese auch noch einmal das schon 1993, also kurz nach der „Wende“, herausgegebene Buch „Deutsche Zustände“(Rowohlt Verlag, hg. von Bahman Nirumand): Von besonderer aktueller Bedeutung sind die vor über 25 Jahren (!) veröffentlichten Beiträge von Asher Reich (Tel Aviv) „Der Nazismus ist nicht tot – er schläft nur“ und Hans Joachim Schädlich (Berlin) „Für Gewalt der Demokratie gegen die Gewalt der Nazis“.
Es wären weiter zu debattieren über die Studien des Soziologen Emile Durkheim, die sich auf die notwendige staatsbürgerliche Moral in der Gesellschaft beziehen. Sie sind unter dem Titel „Physik der Sitten und des Rechts“ als Vorlesungen aus dem Jahre 1896 erschienen. Der Frankfurter Philosoph Axel Honneth bezieht sich in seinem Buch „Das Recht der Freiheit“ (Suhrkamp Verlag 2011) auf diese Studie Durkheims (dort S. 494 f.) und erinnert an ähnliche Überlegungen des Philosophen John Dewey (S. 497).
Unter „staatsbürgerlicher Moral“ versteht Durkheim, so berichtet Axel Honneth, „die geschriebenen und ungeschriebenen Moralnormen, deren Einhaltung die Mitglieder eines demokratischen Staatswesens dazu befähigt, sich trotz der wechselseitigen Respektierung ihrer individuellen Unterschiede an der gemeinsamen Beratschlagung und Aushandlung von allgemeinverbindlichen Grundsätzen staatlichen Handelns zu beteiligen“ (S. 494).
Ob rechtspopulistische und rechtsextreme Kreise und Parteien an einer gemeinsamen „Beratschlagung“ überhaupt interessiert und in der Lage sind, wäre eine Frage.
Copyright: Christian Modehn, Religionsphilosophischer Salon Berlin