Ein kalkulierter Verfassungsbruch in Deutschland. Zu den geplanten Kürzungen im „Asylbewerberleistungsgesetz“.

Der Religionsphilosophische Salon hält aus vernünftiger Einsicht die Menschenrechte (als sich stetig weiter entwickelnde Rechte) für den Kernbestand humanen Zusammenlebens. Auch wenn selbst demokratische Staaten diese Menschenrechte allzu oft mißachten gilt diese Einsicht. Darum dokumentieren wir gern einen aktuellen Beitrag des weltweit anerkannten Jesuiten-Flüchtlingsdienstes. Bitte beachten Sie nebenbei, dass schon allein der Name “Asylbewerberleistungsgesetz” nicht nur ein furchtbares Wortungetüm ist, sondern vor allem Ausdruck ist für das total bürokratische Denken in den demokratischen Behörden. CM.

Ein Gastbeitrag des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Berlin  Berlin, den 28. November 2016. – Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst JRS (Jesuit Refugee Service) hat in seiner schriftlichen Stellungnahme die geplanten Kürzungen beim Asylbewerberleistungsgesetz kritisiert. Heute appelliert er vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales an die Abgeordneten, den Gesetzesentwurf abzulehnen. Der Entwurf ignoriert unmissverständliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, bricht Völker- und Europarecht. Statt auf sinnlose Schikanen zu setzen, sollte das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft und durch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ersetzt werden. Der Flüchtlingsdienst begrüßt ausdrücklich, dass ein Freibetrag für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Arbeit vorgesehen ist und regt an, diese Regelung auf den Bundesfreiwilligendienst auszudehnen.   Der Entwurf sieht drastische Kürzungen an Leistungen vor, die bereits als Existenzminimum definiert worden sind. Die größtenteils intransparente Berechnung trifft unter anderem Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften. Geht es nach dem Entwurf, würden allein stehende Erwachsene dort künftig nur noch 299 Euro erhalten (statt bisher 351 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; das Sozialgesetzbuch sieht einen Regelbedarf von 404 Euro vor). Das spricht der Lebenssituation der meisten Betroffenen Hohn: Auch wenn sie gezwungenermaßen ihr Schlafzimmer miteinander teilen, bilden sie keine eheähnliche Lebensgemeinschaft, die davon geprägt ist, füreinander einzustehen. „Die faktische ‚Zwangsverpartnerung‘, die der Gesetzentwurf diesen Menschen zumuten will, hat mit einer realistischen Bedarfsermittlung nichts zu tun“, so Stefan Keßler, JRS-Referent für Politik und Recht.„Das ist weder mit verfassungsrechtlichen noch mit völkerrechtlichen Vorgaben des UN-Sozialpakts vereinbar.“   Bereiche, in denen Asylsuchende oft einen Mehrbedarf haben – wie höhere Aufwendungen für Kommunikation, um Kontakte in die Heimat zu halten und neue hier aufzubauen – werden nicht berücksichtigt. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie wird weiterhin ignoriert: Die spezifischen Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Personen – wie sie zum Beispiel Opfer von Folter und Gewalt hinsichtlich medizinischer und therapeutischer Versorgung haben – werden wieder übergangen. „Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativiert werden darf, aber genau das wird hier versucht“, betont Pater Frido Pflüger SJ, Direktor des JRS Deutschland. „Dieser kalkulierte Verfassungsbruch ist eines Rechtsstaats unwürdig und als Abschreckungsversuch sinnlos: Kein Mensch flieht wegen ein paar Euro mehr oder weniger, schon gar nicht auf lebensgefährlichen Wegen. Statt diejenigen, die zu uns flüchten, zu entmündigen und zu schikanieren, sollten wir sie menschenwürdig und respektvoll aufnehmen, damit die Wunden der Flucht heilen können und sie sich ein eigenständiges Leben aufbauen können.“ Die Stellungnahme des JRS finden Sie auf unserer Homepage. Sie ist, zusammen mit den Stellungnahmen anderer Verbände, auch beim Bundestag als PDF verlinkt (externer Link): http://tinyurl.com/h5wh59z

…………. Ein Kommentar vom Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon: “Der kalkulierte Verfassungsbruch steht im Dienst der Regierung CDU und SPD, um sich den Ideologien der AFD anzupassen und diesen “Herrschaften” zu gefallen. Die Debatte, was denn überhaupt noch so ein bißchen christlich ist an den C-Parteien, sollte noch einmal eröffnet werden, gerade im Jahr des Reformationsgedenkens 2017. Unser Vorschlag: Die C Parteien sollten um der Wahrheit willen auf das C von selbst verzichten. Sie sind es nicht mehr. …………………….

Der Jesuit Refugee Service (Jesuiten-Flüchtlingsdienst, JRS) wurde 1980 angesichts der Not vietnamesischer Boat People gegründet und ist heute als internationale Hilfsorganisation in mehr als 50 Ländern aktiv. In Deutschland ist der Jesuiten-Flüchtlingsdienst unter anderem für Asylsuchende, Abschiebungsgefangene und Flüchtlinge im Kirchenasyl tätig und setzt sich für sog. „Geduldete“ und Menschen ohne Aufenthaltsstatus („Papierlose“) ein. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Seelsorge, Rechtshilfe und politische Fürsprache.   Dr. Dorothee Haßkamp Öffentlichkeitsarbeit Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland Jesuit Refugee Service (JRS) Witzlebenstr. 30a D-14057 Berlin Tel.: +49-30-32 60 25 90 Fax: +49-30-32 60 25 92 Spendenkonto: IBAN DE05370601936000401020 BIC: GENO DED1 PAX   dorothee.hasskamp@jesuiten-fluechtlingsdienst.de   www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de www.facebook.com/fluechtlinge

 

Wenig Licht – viel Schatten Ein Kommentar des Jesuiten Flüchtlingsdienstes Berlin vom 7. September 2015

Wenig Licht – viel Schatten. Ein Kommentar des Jesuiten Flüchtlingsdienstes Berlin vom 7. September 2015

Ein Hinweis des Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon Berlin vorweg:

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst ist einer der international hoch angesehenen, bewährten und umfassend helfenden Institutionen für Flüchtlinge. Und eine Stimme der Flüchtlinge, die sich an Menschen wendet, die in privilegierten Verhältnissen leben, z. B. in Deutschland.  Der Jesuiten Flüchtlingsdienst hat auch in Berlin eine Filiale, das sollten Berliner immer mehr zur Kenntnis nehmen…Wie schon öfter, geben wir gern eine Pressemitteilung weiter, zur Diskussion … und zur Förderung kritischen Nachdenkens. Denn kritisches Nachdenken einüben: Das ist ein Ziel des Re­li­gi­ons­phi­lo­so­phi­sch­en Salon. Für den sich die religiöse Frage natürlich nicht nur dort „abspielt“, wo Religion/Konfession/Kirche draufsteht. Meistens ist „das Religiöse“ und auch das Christliche ganz woanders lebendig, man muss es nur suchen…

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Nach der wegweisenden Entscheidung vom Wochenende, Flüchtlingen aus Ungarn die Weiterreise nach Deutschland zu gestatten, sind die jüngsten Beschlüsse der Regierungskoalition enttäuschend: Sie bleiben die Antwort auf viele drängende Fragen vor Ort schuldig. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst begrüßt, dass mehr Geld für die Unterbringung Asylsuchender bewilligt wurde und sie früher Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Scharf verurteilt er die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip und die Erweiterung der sicheren Herkunftsländer. „Vielen konkreten Herausforderungen laufen die Entscheidungen zuwider: Wir brauchen mehr Unterstützung für Ehrenamtliche, die die Arbeit vor Ort leisten, und nicht mehr Bürokratie im Verfahren“, kommentiert Pater Frido Pflüger SJ, Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes, in Berlin. Grundsätzlich begrüßt er, dass Länder und Kommunen mehr Hilfe vom Bund für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden bekommen sollen, auch wenn noch nicht fest steht, wofür genau das Geld verwendet werden soll.

Positiv ist auch, dass der Bund die Länder und Kommunen beim Aufbau von etwa 150.000 winterfesten Plätzen in menschenwürdigen Erstaufnahmeeinrichtungen unterstützen und das Arbeitsverbot für Asylsuchende und Menschen mit Duldung auf drei Monate reduzieren will. „Man fragt sich aber, warum die Menschen nicht sofort arbeiten dürfen“, meint Pflüger. Scharf verurteilt er die Ausweitung der Liste „sicherer“ Herkunftsländer.

Selbst nach offiziellen Statistiken ist die Zahl der Asylsuchenden aus Albanien, Kosovo und anderen Westbalkan-Staaten in den letzten Monaten bereits stark gesunken. Viele Gründe für die Flucht dieser Menschen, etwa drohende Blutrache, werden von den deutschen Behörden und Gerichten nicht ernst genommen – anders als etwa in Frankreich oder der Schweiz. „Die drei Staaten als ‚sicher‘ zu erklären, ist eine reine Symbolpolitik zu Lasten der betroffenen Menschen“, kritisiert Pflüger. Das Geld für 3.000 zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei wäre anderswo besser angelegt: Die vielen Hilfsorganisationen und Ehrenamtlichen, die die Arbeit für und mit den Flüchtlingen leisten, hätten damit gefördert werden sollen. „Das hätte ein wichtiger Beitrag des Bundes für die Willkommenskultur vor Ort sein können“, merkt Pflüger an.

Dass Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur Sachleistungen statt Bargeld bekommen sollen, hält der Jesuiten-Flüchtlingsdienst für sinnlos und verfassungswidrig. „Mit der Wiedereinführung von Sachleistungen geht die Koalition genau den falschen Weg – auf der Grundlage der absurden und lebensfernen Annahme, irgendwer würde seine Heimat wegen eines Taschengelds verlassen“, so Pflüger. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 klargestellt: Zur Menschenwürde gehört auch der Kontakt mit der umgebenden Gesellschaft. „Das geht nicht, wenn man nur Essenspakete und ein Bett bekommt“, meint Stefan Keßler, Politik- und Rechtsreferent beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst. Auch sind Sachleistungen wesentlich teurer als Bargeldzahlung.

Die Höchstdauer einer Duldung von sechs auf drei Monate zu reduzieren, hält Keßler für Unsinn: „Die Menschen werden noch häufiger zur Ausländerbehörde gehen müssen, um ihre Duldung zu verlängern. Das vergrößert ihre Belastung, aber auch den Verwaltungsaufwand.“

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Der “Jesuit Refugee Service” (Jesuiten-Flüchtlingsdienst, JRS) wurde 1980

angesichts der Not vietnamesischer Boat People gegründet und ist heute als

internationale Hilfsorganisation in mehr als 50 Ländern tätig. In

Deutschland setzt sich der Jesuiten-Flüchtlingsdienst für

Abschiebungsgefangene ein, für geduldete Flüchtlinge und für Menschen ohne

Aufenthaltsstatus („Papierlose“). Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind

Seelsorge, Rechtshilfe und politische Fürsprache.

 

Wer sich helfend, informierend mit dem Flüchtlingsdienst der Jesuiten beschäftigen will:

Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Jesuit Refugee Service (JRS)

Dr. Dorothee Haßkamp, Öffentlichkeitsarbeit

Witzlebenstr. 30a

D-14057 Berlin

Tel.: +49-30-32 60 25 90

Fax: +49-30-32 60 25 92

 

Spendenkonto 6000 401 020

Pax-Bank BLZ 370 601 93

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Flüchtlinge in Deutschland: Nicht länger Menschen zweiter Klasse

Flüchtlinge in Deutschland: Nicht länger Menschen „zweiter Klasse“

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 18.7.2012

Von Christian Modehn

Nun werden Flüchtlinge in Deutschland endlich mit dem nötigen Respekt behandelt: Endlich gelten Menschenrechte für sie etwas mehr als bisher. Der Religionsphilosophische Salon ist über diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.7.2012 sehr glücklich, denn Menschenrechte sind der Kern und das unaufgebbare Zentrum humaner Gesellschaften und Staaten. Menschenrechte drücken die „Sakralität der Person, jeder Person“ aus, wie kürzlich Hans Joas, der Philosoph, geschrieben haben.  Menschenrechte sind insofern etwas –säkular – Heiliges.

Tatsache also ist, und das ist eigentlich für die Regierungen in Deutschland, die sich oft christlich nennen, äußerst blamabel: Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, dass die Flüchtlinge in Deutschland bisher unter einer offenbar bewusst einkalkulierten und gesetzlich fixierten Missachtung zu leiden hatten. Die Finanzleistungen für Menschen, die aus Verfolgung und Unterdrückung in die Freiheit flüchteten, wurden tatsächlich seit 1993 nicht mehr den Inflationsraten angepasst. Die Leistung für einen Flüchtling beträgt bis jetzt 212, 36 Euro pro Monat plus 28,50 Euro für Fahrgeld, so im Land Berlin.

Sozialverbände sprechen angesichts des Urteils von Karlsruhe zu Recht von einer „Ohrfeige für die Bundesregierung“. Es liege in der rechtlichen Missachtung der Flüchtlinge ein Verfassungsbruch vor: Kann man Schlimmeres Regierungen sagen, die sich christlich oder sozial usw. nennen? Es war offenbar populär, wenn nicht populistisch, die Rechte der Flüchtlinge zu ignorieren. Das scheint in Deutschland immer noch die Gunst der Wähler zu finden. Danach richten sich Politiker, nicht nach den Menschenrechten.

Wir fragen, wird hier einmal mehr eine gewisse Blindheit der Verantwortlichen auf mindestens einem Auge sichtbar, von der schon im Zusammenhang der Ignoranz gegenüber dem rechtsextremen Terror die Rede ist.

Wir bieten eine Presseerklärung eines verdienten Hilfswerkes an, des international tätigen Jesuiten Flüchtlingsdienstes:

Berlin, 18. Juli 2012 – Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst fordert die Bundesregierung auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unverzüglich umzusetzen. Etwa 130.000 Menschen, darunter viele so genannte „Geduldete“, müssen z.T. rückwirkend mehr Geld erhalten: Die höchsten Richter hatten heute die Leistungen für Asylsuchende und „Geduldete“ als verfassungswidrig verurteilt. Aktuell liegen die Bezüge rund 40 % unter dem Satz für die Sozialhilfe, der als menschenwürdiges Existenzminimum gilt – und das bei einem gleichzeitigen strikten Arbeitsverbot für mindestens ein Jahr, oft deutlich länger. Pater Martin Stark erklärt auch eine weitere wichtige Forderung:

Die Bundesregierung hat schon lange angekündigt, dass sie beim Asylbewerberleistungsgesetz Handlungsbedarf sieht, aber die Anhebung herausgezögert und verschleppt. Diese unwürdige Hinhaltetaktik auf dem Rücken von Menschen, die vor Krieg, Not und Verfolgung nach Deutschland geflohen sind, haben die Richter heute endlich beendet“, so der Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland, Martin Stark SJ. „Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es auf die Menschenwürde keinen Rabatt gibt. Damit Flüchtlinge hier in Würde leben können, muss jetzt auch das Arbeitsverbot fallen. Die gesetzlich verordnete Ausgrenzung Asylsuchender und Geduldeter vom Arbeitsmarkt ist diskriminierend, verstößt gegen die Menschenwürde und wurde schon mehrfach von den Vereinten Nationen gerügt. Es verurteilt sie zu einem Leben in Abhängigkeit und zur Untätigkeit. Das ist seelisch extrem belastend und schürt zudem rassistische und fremdenfeindliche Vorurteile.“

Dr. Dorothee Haßkamp, Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising

Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland

Jesuit Refugee Service (JRS)

Witzlebenstr. 30a

D-14057 Berlin

Tel.: +49-30-32 60 25 90

Fax: +49-30-32 60 25 92

dorothee.hasskamp@jesuiten-fluechtlingsdienst.de

www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de

Noch eine ergänzende Information:

Länder, die Flüchtlinge aufgenommen haben:

(entnommen statista.com in Hamburg)

Man beachte, wie viele tausend Flüchtlinge in Ländern leben, deren Bevölkerung selbst in bitterster Armut lebt:

Pakistan: 1, 7 Millionen

Deutschland 571.000

Kenia 566.000

Jordanien 450.000

Tschad 366.000

Äthiopien 288.000

USA 264.000

Weitere aktuelle Informationen regelmäßig: The UN Refugee Agency: http://www.unhcr.de/unhcr.html

Zum Schluss weisen wir auf eine zentrale Aussage der Bibel hin; man liebt es ja heute, gerade im Zusammenhang der „Beschneidungsdiskussionen“, sich auf „Gottes Wort“ zu beziehen: Man lese etwa Leviticus (19, 33). Die Philosophin und Theologin Katharina Ceming schreibt in ihrem Buch „Ernstfall Menschenrechte“, München 2010: „Die sich immer wieder durch das Alte Testament ziehende Forderung, den Fremden gut zu behandeln, ja ihn zu lieben, wie man sich selbst liebt – wie es im Buch Leviticus heißt – hängt mit der eigenen Erfahrung des Fremdlingseins in Ägypten zusammen. Die Wahrung der Rechte des Fremden erstreckt sich sogar auf ein Asylrecht. Ein fremder Untertan, der nach Israel flieht, darf nicht an seinen Herrn ausgeliefert werden. er genießt Asylrecht und darf sich seinen Wohnort frei wählen“ (S. 78).